Mindestalter für Lokführer/-ausbildung

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Beitrag von EisenbahnNews »

Ab wie viel jahren kann man lokführer werden? :unsure: :unsure:
Ach ja die gute alte BR 143....Sie ist so schön...Aber sie wird balt von den gleisen dresden's verschwinden...
GSIISp64b
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Beitrag von GSIISp64b »

Im Streckendienst ab 21 (mit Einschränkungen auch darunter), im Rangierdienst vmtl. ab 18. Man korrigiere mich, wenn ich mich irre.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Alex420-V160
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Beitrag von Alex420-V160 »

-GSIISp64b\ @ 5. Februar 2013, 22:55 Uhr hat geschrieben:Im Streckendienst ab 21 (mit Einschränkungen auch darunter)
Mit dem Europäischen Eisenbahnfahrzeugführerschein neu bereits ab dem vollendeten 20. Lebensjahr. Dafür gibt es aber auch so etwas wie den "U21" nicht mehr.
Electrification
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Beitrag von Electrification »

Alex420-V160 @ 5 Feb 2013, 23:02 hat geschrieben: Mit dem Europäischen Eisenbahnfahrzeugführerschein neu bereits ab dem vollendeten 20. Lebensjahr. Dafür gibt es aber auch so etwas wie den "U21" nicht mehr.
Was ich nicht gut finde, denn 21 war eine bewährte Regelung.
Im Grunde betrifft das aber zu 99% EiB, da es äußerst selten sein dürfte dass sich jemand direkt nach seiner Ausbildung schon umschulen lässt.
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Die Todesstrafe war in Deutschland bis 1949 auch eine bewährte Regelung.

Ok, der Vergleich ist vielleicht etwas... überdeutlich. Aber du verstehst was ich meine?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Beitrag von BlanKi »

Electrification @ 6 Feb 2013, 12:45 hat geschrieben: Was ich nicht gut finde, denn 21 war eine bewährte Regelung.
Im Grunde betrifft das aber zu 99% EiB, da es äußerst selten sein dürfte dass sich jemand direkt nach seiner Ausbildung schon umschulen lässt.
Ich mach nix anderes ;)
Gelernter Steinmetz, 1 Jahr Arbeitslos und jetzt mach ich ne Umschulung zum Triebfahrzeugführer ;)

Also AUsnahmen bestätigen die Regeln ;)

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Beitrag von Electrification »

BlanKi @ 25 Feb 2013, 20:44 hat geschrieben:
Electrification @ 6 Feb 2013, 12:45 hat geschrieben: Was ich nicht gut finde, denn 21 war eine bewährte Regelung.
Im Grunde betrifft das aber zu 99% EiB, da es äußerst selten sein dürfte dass sich jemand direkt nach seiner Ausbildung schon umschulen lässt.
Ich mach nix anderes ;)
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Mal eine Frage, du sagst ja dass dich die Bahn schon immer interessiert hat. Wieso hast du dann eigentlich nicht gleich Eisenbahner im Betriebsdienst gelernt?
Wenn es zu persönlich ist musst du darauf ja nicht antworten, würde mich nur interessieren.
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Beitrag von Auer Trambahner »

Mich haben als Kind Briefmarken intressiert, hätte ich Postbote lernen sollen?
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Beitrag von BlanKi »

Electrification @ 25 Feb 2013, 20:53 hat geschrieben: Mal eine Frage, du sagst ja dass dich die Bahn schon immer interessiert hat. Wieso hast du dann eigentlich nicht gleich Eisenbahner im Betriebsdienst gelernt?
Wenn es zu persönlich ist musst du darauf ja nicht antworten, würde mich nur interessieren.
Das Problem war, bei uns in Erfurt wurde nicht Ausgebildet. Und ich hab die Arbeitszeiten von meinter Vater gesehn. Hab dann die Lehre Erfolgreich abgeschlossen. 2 Monate gearbeitet dann wurde ich Entlassen weil es keine Arbeit mehr übern Winter gab. Und da kahm mir das dann mit der Westfrankenbahn ganz Gelegen, mir mein Kindheitstraum zu Erfüllen.

Frage beantwortet?

nächstes Mal bitte ohne 20 Zitate.
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Electrification @ 6 Feb 2013, 12:45 hat geschrieben: Was ich nicht gut finde, denn 21 war eine bewährte Regelung.
Was kann ein 21 Jähriger, was ein 19 Jähriger nicht kann?
Viele Grüße
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Jojo423 @ 25 Feb 2013, 22:37 hat geschrieben: Was kann ein 21 Jähriger, was ein 19 Jähriger nicht kann?
Man hofft vermutlich, dass der Anteil derer, die die geistige Reife eines 15jährigen haben, bei 21jährigen geringer ist als bei 19jährigen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Boris Merath @ 25 Feb 2013, 22:42 hat geschrieben: Man hofft vermutlich, dass der Anteil derer, die die geistige Reife eines 15jährigen haben, bei 21jährigen geringer ist als bei 19jährigen.
Naja, aber dann alle unter Generalverdacht stellen? Vorallem in Zeiten von Tf-Mangel sollte man sich solche Sachen gründlich überlegen.
Viele Grüße
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Beitrag von Mark8031 »

Jojo423 @ 25 Feb 2013, 22:48 hat geschrieben: Vorallem in Zeiten von Tf-Mangel sollte man sich solche Sachen gründlich überlegen.
*hust*
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
Electrification
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Beitrag von Electrification »

Jojo423 @ 25 Feb 2013, 22:37 hat geschrieben: Was kann ein 21 Jähriger, was ein 19 Jähriger nicht kann?
Warum hat man dann für Bus- und Lkw-Kutscher das Mindestalter komischerweise auf 21 angehoben? So war das zu lesen. Wo steckt da der Sinn dahinter? Dort sind ja auch Berufskraftfahrer ausgenommen, die dürfen schon früher.
Bei der Eisenbahn hätte man ja auch für EiB eine Regelung finden können, wobei es das ja heute schon gibt. Es gibt keine logische Erklärung dafür, meiner Meinung nach.
Unter 21 sind es zu 99% EiB, denn die Fälle wo man nach der Ausbildung (meistens ist man da um die 19) gleich eine Umschulung macht, sind ja Ausnahmen.
Jojo423 hat geschrieben: Naja, aber dann alle unter Generalverdacht stellen? Vorallem in Zeiten von Tf-Mangel sollte man sich solche Sachen gründlich überlegen.
Was soll denn das jetzt heißen, soll man jetzt jeden einstellen der dahergelaufen kommt, nur wegen dem Tf-Mangel? Der ist auch u. a. darin begründet weil die EVU immer noch nicht aufgewacht sind und immer noch nicht versuchen die Tätigkeit zu attraktivieren (sei es finanziell, aber eben auch was Freizeitgestaltung betrifft, besonders im privaten SGV mit seinem Nomadenleben).

Manch einer versucht ja schon wieder den TfV aufzuweichen, daher muss man dem einen Riegel vorschieben. Dazu gibt es ja viele sinnvolle Forderungen, aber das müssen wir hier nicht breittreten.



@BlanKi
Herzlich willkommen in der Eisenbahnerfamilie. Ich finde es gut dass du deinen Traum verwirklichst, denn bei der Eisenbahn brauchen wir Leute die sich für die Eisenbahn interessieren und diesen Beruf machen wollen.
Ich wünsche dir viel Spaß und eine gute Zeit bei der Westfrankenbahn.
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Electrification @ 26 Feb 2013, 00:05 hat geschrieben: Was soll denn das jetzt heißen, soll man jetzt jeden einstellen der dahergelaufen kommt, nur wegen dem Tf-Mangel?
Lesen und Verstehen. EiBs, welche U20 sind, sind zu 99% nicht welche, die einfach dahergelaufen sind.
Viele Grüße
Jojo423
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Beitrag von Electrification »

Jojo423 @ 26 Feb 2013, 00:21 hat geschrieben: Lesen und Verstehen. EiBs, welche U20 sind, sind zu 99% nicht welche, die einfach dahergelaufen sind.
EiBs können auch heute schon unter 21 mit Sonderregelung als Tf bzw. Lrf (meiner Meinung nach das gleiche, die Unterscheidung sollte aufhören) arbeiten.
Warum muss man also am Mindestalter was ändern, wenn sie für EiB sowieso schon anders gehandhabt werden kann?
Vor allem wo man anderswo das Alter anhebt, auch mit der Erwähnung der Ausnahmen. Das ergibt keinen Sinn.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Electrification @ 26 Feb 2013, 01:22 hat geschrieben: Warum muss man also am Mindestalter was ändern, wenn sie für EiB sowieso schon anders gehandhabt werden kann?
Warum sollte man an einer Regelung festhalten, wenn diese per Sonderregelungen de fakto ohnehin nicht mehr existiert?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Electrification »

Boris Merath @ 26 Feb 2013, 01:25 hat geschrieben: Warum sollte man an einer Regelung festhalten, wenn diese per Sonderregelungen de fakto ohnehin nicht mehr existiert?
Das gilt aber auch für den Bereich Bus/Lkw, dort gibt es auch die Ausnahmeregelung mit den Berufskraftfahrern. Wieso hebt man dort trotzdem auf 21 an.
Ich hätte nichts gesagt wenn man es dort bei der alten Regelung belassen hätte, aber so ergibt das keinen Sinn.

Die 408 und andere Regelwerke werden ja gerne (scheinbar zur Beschäftigungssicherung) minimal im Wortlaut verändert. Vielleicht war das auch so ein Projekt wo jemand seine Arbeit rechtfertigen musste. ;)
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Im Klartext - Du hast kein Argument?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Guido »

Electrification @ 26 Feb 2013, 01:27 hat geschrieben: Das gilt aber auch für den Bereich Bus/Lkw, dort gibt es auch die Ausnahmeregelung mit den Berufskraftfahrern.
Hmm, nur ich fürchte, es wird etwas schwer (wenn womöglich auch nicht unmöglich), einfach mal so aus Jux in eine Fahrschule zu gehen und nen Lokführerschein zu machen, mit dem man dann nach belieben auf Schienen durch die Gegend gondeln kann ohne dafür in irgendeiner Form ein Betriebseisenbahner zu sein, also das mit beruflichem Hintergrund zu tun. Und da ist ja schonmal ein enormer Unterschied zum Bus und Lkw, da kann nämlich jeder zur Fahrschule hingehen mit dem nötigen Kleingeld und den Lappen dafür machen, und wenns Spaß macht und Geld keine Rolle spielt kauft man sich nen Bus und fährt mit mit dem als rollende Gartenlaube durchs Land ...

Von daher ist der Vergleich mit Bus oder Lkw eher ein Fall für den Obststand ...
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

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Beitrag von BlanKi »

Davon Abgesehn, isses doch auch Besser, wenn Nachwuchs nach kommt oder?

In Erfurt z.b. ist das Durchschnittsalter bei der DB Regio 50 Jahre. Weil dann gehn viele Tf's in kurzer Zeit in die Rente und was dann? Also find ich das nicht wirklich Schlimm wenn Junge Tf's kommen.

Und davon Abgesehn, wenn ein Tf 19 Jahre alt, gibt es ja immer noch die Möglichkeit dasdieser mit einen Erfahrenen Tf zusammen Fährt. Oder in kleineren Bahnhöfen Bereitstellungsarbeiten machen. Tanken etc.

gruß
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Beitrag von uferlos »

Und davon Abgesehn, wenn ein Tf 19 Jahre alt, gibt es ja immer noch die Möglichkeit dasdieser mit einen Erfahrenen Tf zusammen Fährt. Oder in kleineren Bahnhöfen Bereitstellungsarbeiten machen. Tanken etc.
was das kostet.... man kann doch nicht 2 Tf auf eine Lok setzten....
Die "Bereitstellungsaufgaben" (Rangieren) dürfen U21 ja heute auch schon machen.....
mfg Daniel
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Beitrag von Auer Trambahner »

BlanKi @ 26 Feb 2013, 16:18 hat geschrieben: wenn ein Tf 19 Jahre alt, gibt es ja immer noch die Möglichkeit dasdieser mit einen Erfahrenen Tf zusammen Fährt.
Nur ist das betriebswirtschaftlicher Unsinn, massig Leute 3 Jahre für eigentlich keine Leistung zu bezahlen.
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Beitrag von chris232 »

Electrification @ 26 Feb 2013, 01:27 hat geschrieben: Das gilt aber auch für den Bereich Bus/Lkw, dort gibt es auch die Ausnahmeregelung mit den Berufskraftfahrern. Wieso hebt man dort trotzdem auf 21 an.
Tut man? Was ist dann mit nicht gewerblichen Fahrten? Geht von einem voll beladenen Tanksattelzug weniger Gefahr aus, wenn ich als Angestellter von Eisenbahnforum.Petrol zwischen zwei Eisenbahnforum.Petrol-Tankstellen hin- und herfahr, als wenn ich als angestellter von Electrification Kraftstoffe GmbH zwischen zwei Eisenbahnforum-Tankstellen pendel?

Was ist mit jungen LKW-Fahrern, die eine beschleunigte Grundquali gemacht haben? Geht von jemand, der weiß, dass er mehr Salat und weniger Schnitzel essen soll, aber dafür nicht fahren kann, weniger Gefahr aus, als von jemand, der sich nur von Schokolade ernährt aber dafür sein Fahrzeug perfekt beherrscht?

Und das sind nur zwei Beispiele, wie ich auch unter 21 fahren darf bzw. auch über 21 Mist bauen kann.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Also ich bin ja gerade so über dieser Schwelle inklusive Rangieren etc., und ich muss sagen es war nicht das Verkehrteste.
Nicht nur auf's Rangieren sondern auch rein vom Alter her betrachtet.

(Bescheinige ich mir so gleichzeitig geistige Unreife?)
marco
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Beitrag von marco »

Also meiner Ansicht und Erfahrung nach ist man mit 18 noch nicht wirklich reif einen Zug zu fahren! Ein 18jähriger kennt nur das Schulleben und das unterscheidet sich nunmal von der Realität. Als Lokführer ist man für viel Geld und Menschen verantwortlich, auch wenn dies heutzutage kaum noch erkannt wird und genau das gibt es in der Schule nicht. Schüler sitzen in der Klasse und sind daran gewöhnt das sich der Lehrer um alles kümmert und wer sich an seine Schulzeit mal zurückerinnert wird feststellen das bei einem Klassenausflug jeder das gemacht hat was er wollte und es am Ende am Lehrer lag aufzupassen. Das gleiche gilt auch für die Psychische Ausgeglichenheit. Die meisten Schüler reagieren auf Kritik mit Gegenkritik und dann sind sie Sauer und machen eventuell irgendeinen Mist aus Frust. Als Lokführer stößt man auf alle möglichen Streitereien und da bringt es dann nichts auszuflippen und sich mit Fahrgästen anzulegen. Also meiner Meinung ist es ganz gut das es diese Grundregel gibt. Für die Ausnahmen unter den jungen Leuten (Die es ja gibt!) gibts ja Regelungen. Der EU Führerschein mit 20 wird sowieso vom EBA angenommen und da sollten die Prüfungsbedingungen etwas strenger sein und ich traue dem EBA Prüfer zu es zu erkennen wenn jemand am Fahrhebel sitzt der ganz und gar nicht fahren sollte.

Mal davon abgesehen das es eh keine 18Jährigen Lokführer geben kann. Von der Schule geht man mit ca. 16/17, dann noch 3 Jahre Ausbildung ist man mindestens 19/20.

Edit: Zahlendreher beim Alter geändert
riedfritz
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Beitrag von riedfritz »

Marco:
Mal davon abgesehen das es eh keine 18Jährigen Lokführer geben kann. Von der Schule geht man mit ca. 16, dann noch 3 Jahre Ausbildung ist man mindestens 17.



Rechnen war wohl nie Deine Stärke? (16 + 3 = ? ) Wetten werden noch bis 28.2. 24:00 h angenommen!


Viele Grüße,

Fritz
[font=Arial]Meine Vorbildfotos unter [/font]Meine Eisenbahnfotos
ropix
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Beitrag von ropix »

da würd ich eher auf klassisch vertippt wetten 16+3=17 und 17>18 ist dann doch zu eindeutig.

Lustigerweise gibt die aber eben genau doch - also Tf mit 18 Jahren?
-
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

marco @ 26 Feb 2013, 18:46 hat geschrieben: Also meiner Ansicht und Erfahrung nach ist man mit 18 noch nicht wirklich reif einen Zug zu fahren! Ein 18jähriger kennt nur das Schulleben und das unterscheidet sich nunmal von der Realität.
Also ein 18jähriger kennt nach drei Jahren Ausbildung durchaus auch was anderes als nur die Schule.

Das Problem ist halt - das Verantwortungsbewusstsein hat nicht direkt etwas mit dem Alter zu tun. Manche sind schon sehr früh sehr verantwortungsvoll, andere sind noch mit 30 nicht besser als andere mit 16. Das lässt sich nicht pauschalisieren.
Mal davon abgesehen das es eh keine 18Jährigen Lokführer geben kann. Von der Schule geht man mit ca. 16, dann noch 3 Jahre Ausbildung ist man mindestens 17.
Also ich kenn einen Azubi als Lokführer, erstes Lehrjahr, der ist 15. Wenn er fertig ist ist er also 18. Aussage widerlegt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von chris232 »

marco @ 26 Feb 2013, 18:46 hat geschrieben: Der EU Führerschein mit 20 wird sowieso vom EBA angenommen und da sollten die Prüfungsbedingungen etwas strenger sein und ich traue dem EBA Prüfer zu es zu erkennen wenn jemand am Fahrhebel sitzt der ganz und gar nicht fahren sollte.

Mal davon abgesehen das es eh keine 18Jährigen Lokführer geben kann. Von der Schule geht man mit ca. 16, dann noch 3 Jahre Ausbildung ist man mindestens 17.
Ich hab nen EU-Führerschein - und hatte nie einen Prüfer vom EBA dabei. Sondern nur einen IHK-Prüfer (der selbst nicht fahren darf mangels Lokführerausbildung/-schein) und einen von der DB.

Und ich kenn auch jemand der mit Ende der Ausbildung noch 17 war. Mit Schulabschluss.
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