Auf Sicht fahren

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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samdiegarnele
Jungspund
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Beitrag von samdiegarnele »

Hallo,
grüße euch erstmal recht herzlich. Bin schon seit geraumer Zeit am Beiträge lesen, habe aber noch nie geschrieben.
Heute habe ich eine Frage und möchte sie euch stellen. Es geht um Fahrdienstordnung.
Ein Zug ist liegengeblieben und kann nicht mehr aus eigener Kraft weiterfahren.
...
Die eigtl Frage erstellt sich mir am Befehl 9.

Also "Sie fahren auf Sicht von Zugmeldestelle Adorf bis Zugmeldestelle Bdorf vom Asig bis Esig".

Nun suche ich in der 408 das passende Modul und Abschnitt evtl Absatz, was genau besagt, dass ich auf Sicht fahren vom Asig bis Esig diktieren soll. Dieses finde ich nicht.
Ich habe lediglich gefunden, dass Sperrfahrten der Befehl 9 wie normalen Zugfahrten zu geben ist.
Dass lässt mir aber den Schluss, dass ich dann wie im Modul 621 verfahren soll.

Kann mir jmd das Modul angeben wo das genau definiert ist?

lg
Sam
Guido
Lebende Forenlegende
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Beitrag von Guido »

samdiegarnele @ 31 Oct 2013, 19:20 hat geschrieben:
Die eigtl Frage erstellt sich mir am Befehl 9.

Also "Sie fahren auf Sicht von Zugmeldestelle Adorf bis Zugmeldestelle Bdorf vom Asig bis Esig".
[...]
Kann mir jmd das Modul angeben wo das genau definiert ist?
408.0481.8(1)
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

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samdiegarnele
Jungspund
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Beitrag von samdiegarnele »

Danke für die Antwort,
Hier steht folgendes "Sie müssen Sperrfahrten Bef9 wie anderen Zügen erteilen, ..."
Dann spricht doch nichts dagegen, wenn ich bei einem liegengebliebenem Zug, der in einem Zugfolgeabschnitt mit Selbstblock liegt, dem Hilfszug ein Bef9 gebe im betroffenem und folgendem Abschnitt auf Sicht zu fahren.
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chris232
"Lebende Forenlegende"
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Beitrag von chris232 »

Lies weiter:
408.0481 8(1) hat geschrieben:Sie müssen Sperrfahrten Befehl 9 wie anderen Zügen erteilen, ferner wenn
b)
2. sich im Gleis Fahrzeuge befinden
In diesen Fällen müssen Sie für das gesperrte Gleis Fahren auf Sicht anordnen.
408.0902 1(3) hat geschrieben:Sie dürfen in der Regel ein Gleis von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle oder von Zugmeldestelle bis zum Ende einer Stichstrecke sperren. In den Örtlichen Richtlinien oder in einer Betra kann das Sperren des Gleises von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle zugelassen sein.
Kurz: Du musst in dem Fall für das gesamte gesperrte Gleis Befehl 9 erteilen, und das Gleis sperren darfst du nur von Zmst zu Zmst.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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