In den gelben "Power-Kommentaren". In Nr.1 schreibt die Verwaltung, dass eine Grundsteuer B-Erhöhung über 800 % rechtlich nicht zulässig ist. Dieser Kommentar wurde Freitag morgens eingestellt und erst Montags dahingehend ergänzt, dass in z.B. Selm 825% erlaubt wurden. Das ganze bezieht sich auf ein aktuelles Urteil vom VG Gelsenkirchen:Bayernlover @ 8 Jul 2013, 18:23 hat geschrieben:Ich hab jetzt alle Kommentare gelesen. Wo versucht denn die Verwaltung, den Vorschlag zu manipulieren?
Der Gemeinde steht bei der Festlegung des Grundsteuerhebesatzes ein weiter (kommunalpolitischer) Entschließungsspielraum zu. Das Gericht prüft nur, ob die Gemeinde die sich aus höherrangigem Recht ergebenden Grenzen dieses Entschließungsspielraums willkürfrei eingehalten hat.
http://openjur.de/u/562532.htmlDie Gemeinde handelt willkürfrei, wenn sie bei ihrer eigenverantwortlichen Abschätzung des Finanzbedarfs keine grob unsachlichen Entschließungskriterien tragend werden lässt oder gar den zu bestimmenden Hebesatz ohne jede Würdigung seiner Wirkung auf die Steuerpflichtigen "greift". Insofern hat der Satzungsgeber im Hinblick auf den gewählten Grundsteuerhebesatz die Aufgabe, die tatsächlichen Grundlagen der Besteuerung sorgfältig zu ermitteln und unter Abwägung aller betroffenen Interessen einen Grundsteuerhebesatz zu bestimmen.
Die einzige Grenze, die das VG Gelsenkirchen zieht, ist a) willkürfreiheit und b) Erdrosselungsfreiheit, dass heißt die Höhe der Grundsteuer B darf nicht dazu führen, dass die Mehrheit der Steuerpflichtigen die Steuer nicht erbringen kann.
Daher halte ich den Kommentar der Verwaltung für falsch.
In Power-Kommentar Nr. 2 bringt die Verwaltung ein Rechenbeispiel mit einem Einfamilienhaus mit Grundsteuermessbetrag von 155. Der durchschnittliche Grundsteuermessbetrag in Wuppertal beträgt 114, inkl. "Gewerblich genutzte Objekte, die z.T. mit erheblichen Messbeträgen belegt sind". Mir fehlt da eine Einordnung dieser Zahl. Wuppertal hat 38.762 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und 153.470 in Mehrfamilienhäusern. Warum wird ein Einfamilienhaus genommen? Warum dieser Hohe Grundsteuermessbetrag? Wie ist der zu bewerten? Ist das Standard, ist das viel, ist das wenig? Wie soll der Leser diese Zahlen bewerten?
Mir fehlt da der offene Diskussionscharakter und letztendlich manipuliert die Verwaltung so die Abstimmung, zumal man nicht direkt auf die Power-Kommentare reagieren kann.