Fahrscheinkontrolle und defekte Automaten

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Der Adler

Beitrag von Der Adler »

Am gestrigen Tag (Sonntag, den 09.01.2005) sind mein Freund und ich mit dem Regionalzug (RB) um 10:45 Uhr von Stuttgart nach Heilbronn gefahren.

Nach dem unser Zug Kirchheim (Neckar) verließ, erschien gerade ein Fahrgast mit dem 2 €-Stück? in der Hand vor einer Kontrolleurin (Es war eine Frau). Dabei habe ich zufälligerweise mitgekriegt, daß ein Fahrscheinautomat defekt sei, und eine K. meinte, daß er hätte an anderen Automaten probieren solle. Aber wie soll er da an den (intakten) VVS-Fahrscheinautomaten einen HNV-Fahrschein rauslassen? Bei dem gibt es nicht! An den Fernverkehrsautomaten ist da nicht zu denken, da es wiederum keine Fahrscheine rausläßt und der Verkauf von DB-Fahrscheinen für die Fahrt innerhalb des Verbundes gesperrt ist. Für Fahrten innerhalb des HNV ist ein HNV-Fahrkarte erforderlich und das ist nur an HNV-Automaten möglich! In Kirchheim (Neckar) stehen zwar 4 Automaten zur Verfügung, aber am Gleis 2 (Ri. Heilbronn) steht nur ein einziger HNV-Automat und am Gleis 1 sind 2 VVS- und 1 Fernverkehrsautomaten zur verfügung. Dabei habe ich, wobei ich Zeuge des Vorfalls wurde, einer ZUB anmerken wollen, daß auf dem Gegenüberliegendes Gleis die Fahrscheinautomaten keine HNV-Fahrkarten ausgeben würden, hat diese mich angeschnauzt (Wobei ich nicht zu Wort kommen konnte), daß ich ihr den Fahrschein zeigen solle.

Für das Verhalten will das Unternehmen solche Leute nicht haben! Ein Verkehrsunternehmen ist kein Unternehmen, wo es den Fahrgästen vorschriften macht, was es zu tun hat, sondern ist ein Kundenorientiertes Unternehmen, wobei ein ZUB auch auf das Problem eines Fahrgastes eingehen soll.

Für die Leute, die das Überlesen: Der Beitrag bezieht sich auf Kirchheim/Neckar an der Verbundgrenze VVS/HNV!!

In der Titelzeile müßte "Sonderfall Verbundgrenze" statt "Sonderfall Zonengrenze" stehen.
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