2 Dieselloks und 2 Akku-Loks stehen zur Verfuegung, dazu kommen noch SKLs. Aber wie Du schon gemeint hast. bis die mal am Einsatzort sind...ET 423 @ 10 Jan 2005, 20:06 hat geschrieben: Gesetzt, die MVG verfügt über eine (denke mal schon, bin mir aber net sicher)
Notausstiege
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Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Ich glaub´ damit ist meine Seite gemeintOliver-BergamLaim @ 10 Jan 2005, 21:20 hat geschrieben: Wo genau gibt es diesen Gleisplan denn zu sehen?

Guckst du hier: http://www.mvg-mobil.net/179922/179949.html
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So effizient und kostengünstig die Konzentration auf einen Betriebshof sein kann - in diesem Falle ein Nachteil....Boris Merath @ 10 Jan 2005, 21:16 hat geschrieben: 2 Dieselloks und 2 Akku-Loks stehen zur Verfuegung, dazu kommen noch SKLs. Aber wie Du schon gemeint hast. bis die mal am Einsatzort sind...
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Ach, die Loks im Netz zu verteilen waere kein Problem, man koennte z.B. eine im Betriebshof Sued abstellen, und auch in den sogenannten Bauzugabstellungen die es an einiigen Punkten im Netz gibt, aber wuerde das so viel bringen? Das Problem, dass man schlecht ueber die anderen Zuege drueberspringen kann bliebe weiter, man wuerde auch dann nur in den seltensten Faellen bis zu dem liegengebliebenem Zug vorstossen.Tecko @ 10 Jan 2005, 22:07 hat geschrieben: So effizient und kostengünstig die Konzentration auf einen Betriebshof sein kann - in diesem Falle ein Nachteil....
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Naja, also wie oft kommt es vor, dass man einen Zug mit einer Lok (wegen z.B. Stromaussfall) wegschieben muss??? Sehr, sehr selten!Tecko @ 10 Jan 2005, 22:07 hat geschrieben: So effizient und kostengünstig die Konzentration auf einen Betriebshof sein kann - in diesem Falle ein Nachteil....
Ach ja, ich hab´ gerade erfahren, dass in München noch nie ein Zug auf freier Strecke entleert werden musste.
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Seien wir mal froh drüber....schorsch @ 10 Jan 2005, 22:29 hat geschrieben: Ach ja, ich hab´ gerade erfahren, dass in München noch nie ein Zug auf freier Strecke entleert werden musste.
Wobei es in London in den alten Tube-Tunnels noch enger zu gehen dürfe. Eine seitliches verlassen des Zuges wäre dort Aufgrund des engen Tunnelprofils nicht möglich. Die ganze Horde muss durch die Vordertüre am Fahrerstand raus. Und ob es in den alten Tunnels Notausgänge gibt? Auf meinen Drivers eye view - Videos ist davon nicht viel zu sehen!
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Wie gesagt, ich kenn jemand der mal evakuiert wurde, von daher kann das "nie" nicht ganz stimmen...kann aber sein dass das recht nah am Bahnhof war, ich weiss keine Details, nur dass der im Tunnel rumlaufen musste (ich wuerd ja sagen "durfte"schorsch @ 10 Jan 2005, 22:29 hat geschrieben: Ach ja, ich hab´ gerade erfahren, dass in München noch nie ein Zug auf freier Strecke entleert werden musste.

Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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ok, fast nieBoris Merath @ 10 Jan 2005, 23:29 hat geschrieben: Wie gesagt, ich kenn jemand der mal evakuiert wurde, von daher kann das "nie" nicht ganz stimmen...kann aber sein dass das recht nah am Bahnhof war, ich weiss keine Details, nur dass der im Tunnel rumlaufen musste (ich wuerd ja sagen "durfte")

Auf jeden Fall passiert das nicht jeden Tag

Dann stell ich meine Info-Quelle gleich mal zur Rede

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Also ich find in der DF-U keine Zeitangabe wann mit einer Evakierung zu beginnen ist. §21 besagt nur, wie man vorzugehen hat - ohne Zeitangabe.profimaulwurf @ 10 Jan 2005, 16:03 hat geschrieben: Wenn ein Zug im Tunnel stehen bleibt, müssen wir laut DFU nach 20 Minuten mit der Zugentleerung beginnen, da sonst Freiheitsberaubung Thema ist.
Woher hast du das mit der Freiheitsberaubung???
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Von unseren Fahrlehrern ... war gleich das erste Thema, das wir durchgenommen haben .... praktisch habe ich es bisher aber auch noch nie mitbekommen. Es ist da aber irgendwo festgelegt. Wenns die DFU nicht ist ... was gibt es denn sonst noch `BO - Strab allgemeine Vorschriften für Bahnen ? Oder auch Gerichtsurteile.Also ich find in der DF-U keine Zeitangabe wann mit einer Evakierung zu beginnen ist. §21 besagt nur, wie man vorzugehen hat - ohne Zeitangabe.
Woher hast du das mit der Freiheitsberaubung???
ICh weiß nur, daß Roger und der Dieter bei dem Thema besonders viel Zeit aufgewendet haben. Es lag ihnen anscheindend sehr am Herzen
Also in der Lernmappe steht drin, dass man nach spätestens 20 Min. mit dem Entleeren des Zuges beginnen sollte. Aber eine Bindung an diese Zeit, durch z.B. die DF-U o.ä. gibt es nicht.profimaulwurf @ 11 Jan 2005, 18:21 hat geschrieben:Von unseren Fahrlehrern ... war gleich das erste Thema, das wir durchgenommen haben .... praktisch habe ich es bisher aber auch noch nie mitbekommen. Es ist da aber irgendwo festgelegt. Wenns die DFU nicht ist ... was gibt es denn sonst noch `BO - Strab allgemeine Vorschriften für Bahnen ? Oder auch Gerichtsurteile.
ICh weiß nur, daß Roger und der Dieter bei dem Thema besonders viel Zeit aufgewendet haben. Es lag ihnen anscheindend sehr am Herzen
Und wie ET423 schon schrieb, hätte die S-Bahn sonst viel zu tun


Und eine Freiheitsberaubung kann auch nur dann vorliegen, wenn ein Vorsatz dahinter steckt. Was ja nicht der Fall ist.
Ich seh´den Heinz eh demnächst und dann werd ich ihn mal fragen was euch da erzählt wurde. Mein Kurs ist nämlich schon eine Zeit her

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Wieso nicht'? Wenn eine Evakuierung moeglich waere und nicht durchgefuehrt wird, koennte das durchaus als Vorsatz gewertet werden.schorsch @ 11 Jan 2005, 19:17 hat geschrieben: Und eine Freiheitsberaubung kann auch nur dann vorliegen, wenn ein Vorsatz dahinter steckt. Was ja nicht der Fall ist.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Ja, aber im Normalfall ist dies ja nicht der Fall. Wenn eine Evakuierung möglich ist und ein gewisser Zeitraum erreicht ist (bei uns wie gesagt spätestens 20 Min.), dann wird es das Verlehrsunternehmen auch tun. Warum denn auch nicht???Boris Merath @ 11 Jan 2005, 20:07 hat geschrieben: Wieso nicht'? Wenn eine Evakuierung moeglich waere und nicht durchgefuehrt wird, koennte das durchaus als Vorsatz gewertet werden.
Nur kann man nicht erwarten, dass jeder Zug der nur ein paar Minuten im Tunnel steht (z.B: wegen einem Polizeieinsatz am nächsten Bhf.), gleich entleert wird.
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Also "Die Bahn" lässt ihre Kunden schon mal 4 Stunden im Zug sitzten - bis der dann schließlich aufgrund von drohenden Gewaltattacken geräumt werden musste. 20 Minuten sind vielleicht etwas früh - auch wenn eine Bahn eigentlich nie mehr als fünf Minuten im Tunnel stehen sollte - bis zu einer viertel Stunde hab ich und vermutlich auch alle anderen Fahrgäste bei einer guten Begründung kein Problem damit (es sei, denn man hat einen Termin). Aber danach sollte man sich wenigstens gedanken darüber machen, wie es weitergeht, wenn es bei der Bahn eben nicht weitergeht. Und ab 30-45 Minuten auch handeln - im Normalfall kann man ja dann schon absehen, obs gleich vorbei ist, oder noch unbestimmte Zeit dauert.schorsch @ 11 Jan 2005, 21:05 hat geschrieben: Ja, aber im Normalfall ist dies ja nicht der Fall. Wenn eine Evakuierung möglich ist und ein gewisser Zeitraum erreicht ist (bei uns wie gesagt spätestens 20 Min.), dann wird es das Verlehrsunternehmen auch tun. Warum denn auch nicht???
Und zum Thema Tunnelsperrung - ein organisierter Abtransport der Fahrgäste kann schneller gehen, als die ohnehin bestehende faktische Blokade dauert. Aber wenn es innerhalb einer Stunde nicht weitergeht, dann läuft sowieso jemand aus dem Zug raus - und das kann man ihm auch nicht mehr übelnehmen - also ich zumindest verstehe es. Zumal im Tunnel zum Ostbahnhof hin recht schnell ein paar Leute von der S-Bahn-Zentrale abrufbar sein müssten. Dann braucht man auch nicht lange zu sperren, den abhauen, wenn ein Bahner hinten und einer vorne geht, tut auch keiner.
Mein Problem mit der Bahn ist, wenn dort eine Störung auf unbestrimmte Zeit eintritt, dann müssen die Fahrgäste eben auf unbestimmte Zeit im Zug bleiben - die Fahrgäste haben in der Bahn ja keinerlei Rechte - und das kann einfach nicht sein. Zumindest nicht, wenn von der unbestimmten Zeit schon viel (>30-45 Minuten) verstrichen ist.
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Müßte eigentlich möglich sein den Bereich bei dem ESig getrennt einzuschalten. Soviel ich weiß kann der Bahnhof alleine ausgeschaltetBoris Merath @ 10 Jan 2005, 14:58 hat geschrieben:Aha...wie siehts denn aus, wenn ein Zug vor dem Einfahrsignal eines Bahnhofes steht und im Bahnhof selber der Strom abgeschalten ist, ist es dann moeglich diesen Bereich der Stromschiene getrennt anzuschalten? Wie gross sind die einzelnen ABschnitte der Stromschiene die sich getrennt schalten lassen?
weill es dort am meisten benötigt wird. Wie groß die einzelnen Abschnitte der Stromschiene sind ist total unterschiedlich
und kann auch nur vom Dispo durch den "Stromschienenplan" ersehen werden.
Durch den Plan ist ersichtlich welche Schaltungs/Umgehungs-möglichkeiten sich vor Ort bieten.
-"Anweisung für die Bedienung und Wartung der Gleisbildstellwerke der Bauart Dr S (außer Dr S 2) im BD-Bezirk München - (Anw DrS BD Mü) - München, im Juli 1955" : Wäre auch für SpDrS60 U-Bahn und SpDrL77 U-Bahn sinnvoll"3. Abschnitt - Bedienung des Gleisbildstellwerks bei Störungen - § 19 - Abs. 8 - "Unterhaltungsbeamter" - Dem Unterhaltungsbeamten sind möglichst genaue und erschöpfende Angaben über das erstmalige Auftreten und die Begleitumstände der Störungen zu machen, um ihm das auffinden und Beseitigen der Störungen zu erleichtern." -
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