Fahrscheinkontrolle n. Fahrtende/Sperrenkontrolle?

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
ropix
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Beitrag von ropix »

Walk @ 30 Jan 2015, 17:43 hat geschrieben:Bei Gruppentickets/Partnertickets, Bayernticket und SchönesWochenendTicket müssen alle Reisenden zusammen mit dem Ticketinhaber in Tunnelbahnhöfen* zusammen aussteigen und den Bahnsteig/Bahnhof verlassen.[...]

So ist es laut Tarif geregelt und auch erwünscht. Um eben dieses Problem zu vermeiden.

Im Bereich der MVG als EVU, gilt dies an ALLEN Bahnhöfen und im Bereich der SBM als EVU von *(ab Hauptbahnhof bis einschließlich Rosenheimerplatz) und zusätzlich in Neuperlach Süd!
Der Ticketinhaber hat die Pflicht die durch den Kauf eingegangenen Bedingungen einzuhalten.
Bleiben wir doch mal im Remms-Murr-Kreis.

Aber selbst beim Münchner MVV hab ich dazu nix gefunden, ich bitte um Quellenangabe.
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Beitrag von Walk »

JeDi @ 30 Jan 2015, 17:47 hat geschrieben: Wo in den BBPV/BB Bayernticket kann ich das nachlesen?
Läuft unter Beginn und Ende des Fahrtantritts!

In Tunnelbahnhöfen ist das eben der Moment ab dem der Bahnhof/Bahnsteig betreten/verlassen wird.
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Beitrag von ropix »

Walk @ 30 Jan 2015, 17:57 hat geschrieben: Läuft unter Beginn und Ende des Fahrtantritts!
Nein, tuts nicht!?!
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Beitrag von JeDi »

Walk @ 30 Jan 2015, 17:57 hat geschrieben: Läuft unter Beginn und Ende des Fahrtantritts!
Das Fahrtende ist in den BBPV allerdings nirgendwo definiert - damit dürfte wohl spätestens das Aussteigen aus dem Zug das Fahrtende sein... Und inwieweit man überhaupt zusammen sein muss, ist die nächste Frage. Ansonsten könnte man sich bei Gruppenfahrscheinen die Ausgabe der Teilnehmerkarten ja auch sparen.

Nochmal: Bitte nenne die Stelle aus den BBPV (Die, und nur die sind für die genannten Fälle relevant!)
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Allacher @ 30 Jan 2015, 11:33 hat geschrieben: Aber man kennt ja den Ticketinhaber und dieser hat auch seinen Namen auf dem Ticket vermerkt. Es ist also im Nachhinein nachprüfbar, uA durch die Aussage des Ticketinhabers, ob man tatsächlich ein Ticket hatte.
Wer bezahlt das Porto für die nötigen Briefe oder die Anreise des Ticketinhabers für die Zeugenaussage? Und den zeitlichen Aufwand dafür? Nur um nachzuweisen, dass man eine gültige Karte hat? Das kanns nicht sein.
Cloakmaster @ 30 Jan 2015, 15:35 hat geschrieben:Könnte man zB bei den Partnerticket (und weiteren bis-zu-5-Personen-Tickets) Abschnitte anfügen, so daß jeder Fahrgast, der auf einem Bayernticket/Partnertageskarte etc.  fährt 1/5 dieses BT bei sich haben könnte?  - wobei die Partner-TK für 5 Erwachsene ja auch von 10 Kindern verwendet werden dürfte, was die Sache nochmal verkompliziert.
Und jeder Abschnitt ist dann für sich gültig? Nein, das könnte man nicht, weil man ja sonst Einzelfahrkarten zum Gruppenrabattpreis hätte, damit würde dann ein reger Handel stattfinden. Oder jemand kauft sich ne 5er-Tageskarte und fährt damit an 5 Tagen hintereinander.
Entenfang @ 30 Jan 2015, 17:26 hat geschrieben:Außerdem leuchtet mir nicht ganz ein, wo die Verbesserung im Vergleich zur Kontrolle im Fahrzeug sein soll. Um einen Bahnsteig komplett abzuriegeln und viele Leute in kurzer Zeit zu kontrollieren, ist doch auch viel Personal nötig.
Es entfällt aber die Wartezeit auf das jeweils nächste Fahrzeug. Von daher kann ich mir schon gut vorstellen, dass man auf die Art mehr Kontrollen pro Mitarbeiter und Zeit schafft als im Fahrzeug.
ropix @ 30 Jan 2015, 17:56 hat geschrieben:Aber selbst beim Münchner MVV hab ich dazu nix gefunden, ich bitte um Quellenangabe.
Gemeinschaftstarif MVV:
(4) 1Der Fahrgast hat die Fahrkarte und ggf. den erforderlichen Berechtigungsausweis
bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und sie dem Betriebspersonal auf
Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 2Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast
an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Bahnsteiganlage
verlassen hat.
Bei MVV-Fahrkarten dürfte es also relativ eindeutig sein.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Walk »

Boris Merath @ 30 Jan 2015, 18:21 hat geschrieben: Gemeinschaftstarif MVV:
(4) 1Der Fahrgast hat die Fahrkarte und ggf. den erforderlichen Berechtigungsausweis
bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und sie dem Betriebspersonal auf
Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 2Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast
an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Bahnsteiganlage
verlassen hat.
Bei MVV-Fahrkarten dürfte es also relativ eindeutig sein.
Danke Boris :rolleyes:
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Walk @ 30 Jan 2015, 18:28 hat geschrieben: Danke Boris :rolleyes:
Und was ist mit Bayernticket, Ziel "MUENCHEN+City" auf einer DB-Fahrkarte, oder auch einfach nur "MUENCHEN" auf DB-Fahrkarte mit Ausstieg am Isartor?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von ropix »

Walk @ 30 Jan 2015, 18:28 hat geschrieben:
Boris Merath @ 30 Jan 2015, 18:21 hat geschrieben: Gemeinschaftstarif MVV:
(4) 1Der Fahrgast hat die Fahrkarte und ggf. den erforderlichen Berechtigungsausweis
bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und sie dem Betriebspersonal auf
Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 2Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast
an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Bahnsteiganlage
verlassen hat.
Bei MVV-Fahrkarten dürfte es also relativ eindeutig sein.
Danke Boris :rolleyes:
Da steht aber überhaupt nix von Gruppenfahrkarten.

Die gibt es beim MVV in den BB schlicht nicht, es gibt sie aber doch....

Und genau das ist doch das Problem - die eine Fahrt ist beendet, die andere aber nicht.
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Beitrag von JeDi »

Walk @ 30 Jan 2015, 18:28 hat geschrieben: Danke Boris :rolleyes:
Das ist für die genannten Fahrscheine wie Bayernticket, Schönes-Wochenende-Ticket, Mehrpersonenfahrkarten nach dem Tarif der Deutschen Bahn usw genau warum relevant?
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Beitrag von Walk »

Boris Merath @ 30 Jan 2015, 18:32 hat geschrieben: Und was ist mit Bayernticket, Ziel "MUENCHEN+City" auf einer DB-Fahrkarte, oder auch einfach nur "MUENCHEN" auf DB-Fahrkarte mit Ausstieg am Isartor?
Du kannst bei einer normalen DB-Fahrkarte das Ziel München-Isartor angeben.
Das nur München drauf steht hab ich pers. noch nie gesehen, aber selbst wenn ist damit der Münchner HBF als Ziel gemeint.


Die +City Funktion kann man hier nachlesen -> http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-prei...cket/index.html

Das Problem besteht tatsächlich mit dem Bayernticket und dem DB Fahrscheinen für 2 Erwachsene.
Das ist für die genannten Fahrscheine wie Bayernticket, Schönes-Wochenende-Ticket, Mehrpersonenfahrkarten nach dem Tarif der Deutschen Bahn usw genau warum relevant?
Ich bin jetzt mal frech und wär dafür das diese Fahrkarten dann nicht in München gelten dürften. Da diese dem Tarif wiedersprechen!
Ausschlaggebend ist dafür der MVV Tarif

Wär mal eine schöne Aufgabe für den "Verein Münchner Fahrgäste"
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Beitrag von JeDi »

Walk @ 30 Jan 2015, 22:06 hat geschrieben: Du kannst bei einer normalen DB-Fahrkarte das Ziel München-Isartor angeben.
Das nur München drauf steht hab ich pers. noch nie gesehen, aber selbst wenn ist damit der Münchner HBF als Ziel gemeint.
Das steht drauf, wenn du über 100 km weit fährst und einen beliebigen Münchener Bahnhof angibst.
Die +City Funktion kann man hier nachlesen -> http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-prei...cket/index.html
Irrtum. Das Cityticket ist kein Fahrschein nach Tarif des MVV!
Ich bin jetzt mal frech und wär dafür das diese Fahrkarten dann nicht in München gelten dürften. Da diese dem Tarif wiedersprechen!
Ausschlaggebend ist dafür der MVV Tarif
Nochmal: Was hat eine Fahrt von Nürnberg nach München, von Hohenwulsch nach Höllriegelskreuth oder von Paris nach Bratislava mit dem MVV zu tun? Gilt alles nicht mehr in München? Manche Leute haben Vorstellungen...

Du schuldest mir übrigens immer noch eine Quelle in den Beförderungsbedingungen! Um MVV-Fahrscheine ging es hier niemals!
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Beitrag von NJ Transit »

Walk @ 30 Jan 2015, 22:06 hat geschrieben: Wär mal eine schöne Aufgabe für den "Verein Münchner Fahrgäste"
Aufnahme der Verbindung Moosach-Johanneskirchen per Bus in den DB-Tarif?
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Beitrag von Walk »

JeDi @ 30 Jan 2015, 22:24 hat geschrieben: Du schuldest mir übrigens immer noch eine Quelle in den Beförderungsbedingungen! Um MVV-Fahrscheine ging es hier niemals!
:lol:
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Beitrag von NJ Transit »

Das ist mal ne Aussage :o
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Beitrag von JeDi »

Walk @ 30 Jan 2015, 22:45 hat geschrieben: :lol:
><((((*>
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Beitrag von Walk »

Ja sorry aber was soll ich darauf antworten wenn dazu nichts drin steht?
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Beitrag von NJ Transit »

Dass du Dummfug erzählt hast - zum Beispiel. Denn du hast ja durchaus behauptet dass da was drinsteht.
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Beitrag von Guido »

Walk @ 30 Jan 2015, 17:43 hat geschrieben:Bei Gruppentickets/Partnertickets, Bayernticket und SchönesWochenendTicket müssen alle Reisenden zusammen mit dem Ticketinhaber in Tunnelbahnhöfen* zusammen aussteigen und den Bahnsteig/Bahnhof verlassen. Erst dann darf sich ein Reisender von der Gruppe trennen und die verbliebenen Reisenden dürfen erst dann zusammen mit dem Ticketinhaber die Reise fortsetzen.
Eine Trennung der Gruppe ist gemäß den Bestimmungen des Bayerntickets nicht ausgeschlossen, lediglich die Erweiterung der Gruppe nach Fahrtantritt ist ausgeschlossen. Bei einem BT für mehrere Personen ist gemäß Tarifbestimmung der Name desjenigen einzutragen, der den längsten Reiseweg hat. Allein diese Formulierung läßt schon zu, daß unterwegs Mitreisende aussteigen.
3.4 Ein Bayern-Ticket/Bayern-Ticket Single ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers eingetragen
sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben
eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen
wurde.
Beim Bayern-Ticket ist der Name des Reisenden mit der längsten Reisestrecke einzutragen.
Da steht nirgends was von alle Namen.
Du kannst bei einer normalen DB-Fahrkarte das Ziel München-Isartor angeben.
Das nur München drauf steht hab ich pers. noch nie gesehen, aber selbst wenn ist damit der Münchner HBF als Ziel gemeint.
Es gibt im DB-Automaten eine Liste der inkludierten Bahnhöfe. Alle dort genannten Bahnhöfe dürfen mit dem Ziel "MÜNCHEN" bzw "München Hbf" angefahren werden sofern die Reisestrecke über 100 (oder warens 150?) km lang ist, dazu zählt auch Isartor, Ostbahnhof, Feldmoching, Johanneskirchen und so weiter.
In der Liste kann man alle Bahnhöfe deutschlandweit nachschlagen, bei denen dieses so geregelt ist, und welche Stationen dabei sind.


Ich habe die Geschichte BT und was da mit bei ist mal bei uns unter den Kollegen vom Serviceteam zur Diskussion gestellt ...

Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann, warum auch immer, bekommt einen 40er, und Punkt. Derzeit versuche ich gerade zu überzeugen, daß der MVV_Tarif bei einem DB-Fahrausweis irrelevant ist, aber das wurde den Kollegen anders bei gebracht.

@JeDi: Kannst Du mir verwertbare Quellen nennen, ggf nachschaubare Gerichtsurteile hierzu?
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
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Beitrag von chris232 »

Guido @ 30 Jan 2015, 23:36 hat geschrieben: Da steht nirgends was von alle Namen.
Moment - das heißt, selbst bei einem Ticket mit fünf Zeilen reicht ein Name?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Beitrag von TramBahnFreak »

chris232 @ 31 Jan 2015, 00:23 hat geschrieben:Moment - das heißt, selbst bei einem Ticket mit fünf Zeilen reicht ein Name?
ich weiß ja nicht, von wo Guido da zitiert hat, aber die aktuellen, auf der Homepage der Bahn verlinkten BayernTicket-Beförderugnsbedingungen besagen bei mir eigentlich
3.4 Das Bayern-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets
Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen
sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs
Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben
einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen
wurde.
... :unsure:
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Beitrag von Guido »

chris232 @ 31 Jan 2015, 00:23 hat geschrieben: Moment - das heißt, selbst bei einem Ticket mit fünf Zeilen reicht ein Name?
Nein. Wenn 5 Zeilen da sind, dann sind alle einzutragen. Es gibt aber auch Tickets für 5 mit nur einer Zeile (und zwar diese BayernTicket Freifahrten, sowas habe ich hier vorliegen und unserem ServiceTeam als Beispiel gezeigt).


Das Bayern-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets
Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen
sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs
Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben
einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen
wurde.
In der seit Dezember 2014 gültigen Fassung (selbst gerade erst gefunden, erstaunlicherweise auf der Seite der S-Bahn München, warum spuckt google das beim suchen nicht aus? Ich denke google weiß alles (was ich will) ...) ist sogar die Erweiterung nach Fahrtantritt zugelassen ^^ Damit muß die Aussage von vorher, das NIRGENDS was von allen Namen steht revidiert werden. Es steht aber nach wie vor nichts davon, das eine Trennung unzulässig ist und alle besammen bleiben müssen.
Gruß, Guido

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Beitrag von Bahnhofsvorstand »

Guido @ 30 Jan 2015, 23:36 hat geschrieben:
Ich habe die Geschichte BT und was da mit bei ist mal bei uns unter den Kollegen vom Serviceteam zur Diskussion gestellt ...

Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann, warum auch immer, bekommt einen 40er, und Punkt. Derzeit versuche ich gerade zu überzeugen, daß der MVV_Tarif bei einem DB-Fahrausweis irrelevant ist, aber das wurde den Kollegen anders bei gebracht.
Hallo,

kann mir aber nicht vorstellen, dass die Bahn (oder auch die MVG, falls der Ausstieg an einer U-Bahnhaltestelle erfolgt sein sollte) es im Streitfall wirklich darauf ankommen lassen wird, hier ggf. ein abweisendes Amtsgerichtsurteil zu kassieren. Denn wenn dies bekannt wird, kann man derartige Kontrollen ohnehin vergessen.

Gut, die Kontrolleure stellen einen 40iger aus, weil sie es nicht besser wissen. Aber ich bin überzeugt davon, dass das im Widerspruchsverfahren des Fahrgastes fallengelassen wird, falls dieser entsprechend argumentiert. Wie gesagt, das Risiko eines Urteils wird die Bahn nicht eingehen wollen.

Und noch einmal, die Tarifbedingungen des MVV haben nur Fahrgäste mit Verbundtickets zu interessieren, dagegen nicht solche bspw. mit Bayerntickets, Qdl-Tickets oder WE-Tickets.

Gruß
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Beitrag von JeDi »

Guido @ 30 Jan 2015, 23:36 hat geschrieben:Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann, warum auch immer, bekommt einen 40er, und Punkt. Derzeit versuche ich gerade zu überzeugen, daß der MVV_Tarif bei einem DB-Fahrausweis irrelevant ist, aber das wurde den Kollegen anders bei gebracht.
Das ist bei den Kollegen PiS leider ein verbreitetes Problem - bei deren Tarifschulungen werden in der Regel nur die entsprechenden Verbundtarife geschult. Der DB-Tarif kommt nur sehr am Rande vor. Ein bekannter bekam letztens mal in einer S-Bahn mit seiner BC100 einen 40er - Begründung gilt nur im Cityticket-Bereich.
Guido @ 30 Jan 2015, 23:36 hat geschrieben:@JeDi: Kannst Du mir verwertbare Quellen nennen, ggf nachschaubare Gerichtsurteile hierzu?
Auf ein Gerichtsurteil wird es DB Regio/DB Vertrieb wohl nicht ankommen lassen, da kommen dann die berühmten Briefe, dass "aus Kulanzgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf die Forderung verzichtet wird.

Ich würde mir das ganze wie folgt herleiten:

Für Bayerntickets gelten - da sie nicht im üblichen DB-Tarif auftauchen - besondere Tarifbestimmungen, das sind die BB Bayernticket, die du ja schon gefunden hast (dass das die falsche Version war, wurde ja schon geklärt).

Dort steht ganz oben schonmal als Grundsatz:

"Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internetverkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt."

Keine Erwähnung von irgendwelchen Verbundtarifen. Dann kommt das übliche Blabla, was halt im Tarifwerk so alles geregelt ist. Wichtig für uns noch:

"Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Bayern-Ticket/BayernTicket Single nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften."

Hier steht auch nur, dass es dafür eine Vereinbarung mit dem Verbund geben muss, aber nicht, dass dann auch dessen Beförderungsbedingungen gelten. Es bleibt also dabei: Es kommen erstmal die BBPV zur Anwendung.

Dass das Bayernticket in allen Verkehrsmitteln des MVV gilt, kann man im Anhang der BB zum Geltungsbereich nachlesen.

Widmen wir uns nun also den BBPV.

"1.1: Grundsatz: Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Reisenden im innerdeutschen Schienenverkehr und regeln den Abschluss und die Durchführung von Beförderungsverträgen zwischen Reisenden und einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Unternehmen des Deutschen Bahn-Konzerns sind. Das schließt die Fahrten in Zügen dieser Unternehmen ab bzw. nach den Tarifpunkten gemäß Teil 3 des Entfernungszeigers (Streckenentfernungszeiger, Tfv 603) ein."

Die BBPV gelten also immer, sobald sich die Reise zwischen 2 Tarifpunkten gemäß Tfv603 abspielt. Es gibt aber eine Ausnahme:

"Diese Bedingungen gelten nicht für Fahrten in Zügen der Produktklasse C, die ausschließlich auf Strecken eines einzelnen Verkehrsverbundes, einer Tarifgemeinschaft oder eines S-Bahn-Tarifbereichs stattfinden; für diese ist der für solche Strecken jeweils geltende Tarif maßgebend. Für andere als die in Nr. 1.2 genannten Züge gelten besondere Beförderungsbedingungen. "

Wenn also eine Fahrt ausschließlich innerhalb des MVV stattfindet, würden die BB des MVV gelten. Das wird mit dem Bayernticket aber de facto nicht vorkommen, da es für Fahrten, die ausschließlich innerhalb des MVV stattfinden, andere, attraktivere Angebote gibt. Eine Fahrt z.B. Nürnberg Hbf -> München-Isartor mit Umstieg München Hauptbahnhof ist dabei eine Fahrt - und unterliegt natürlich komplett den BBPV! (Was eine Fahrt ist, steht zwar nicht explizit in den BB, da aber an mehreren Stellen vorkommt, was passiert, wenn man seine Fahrt wegen Anschlussverlust nicht fortsetzen kann oder möchte, liegt es doch sehr nahe, dass eine Fahrt durchaus einen Umstieg beinhalten kann.)

Werfen wir nun noch einen Blick in die Bedingungen, wann das EBE fällig wird:

"3.9 Erhöhter Fahrpreis, Bordpreis

3.9.1 Ein Reisender, der bei Antritt der Reise eine gültige Fahrkarte nicht besitzt oder nicht vorlegen kann, ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet"

Hier ist nicht die Rede davon, dass der Reisende auch nach Beendigung der Reise einen gültigen Fahrschein vorlegen können muss! Bevor mir jetzt jemand mit §12 EVO ankommt, wonach der Fahrschein bis zum Verlassen des Bahnsteiges aufzubewahren ist: Dazu haben wir sogar 2 Angriffspunkte:

§305c BGB:
"(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil."

Es wurde eine nicht-Teilbare Fahrkarte für (bis zu) 5 Personen verkauft. Damit dürfen sogar explizit Reisende später zusteigen. Dass sie nicht später aussteigen dürfen, wäre meines Erachtens durchaus ungewöhnlich, sodass man damit nicht rechnen muss.

§5 EVO:
"Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann zugunsten des Reisenden von allen Bestimmungen der Abschnitte II bis IV dieser Verordnung in den Beförderungsbedingungen abweichen."

Hier weicht die DB in ihren BB mit einer schwächeren Regel (Bei Fahrtantritt muss ein gültiger Fahrschein vorhanden sein) von der EVO (bis zum Verlassen des Bahnsteiges muss ein gültiger Fahrschein vorhanden sein) ab. Das darf sie, damit gelten die BBPV.

Dafür, dass die MVV-Regeln irrelevant sind, sollte aber der Verweis auf 1.1 in Verbindung mit 1.4 BBPV völligst ausreichen ;)
Guido @ 31 Jan 2015, 00:44 hat geschrieben:Nein. Wenn 5 Zeilen da sind, dann sind alle einzutragen. Es gibt aber auch Tickets für 5 mit nur einer Zeile (und zwar diese BayernTicket Freifahrten, sowas habe ich hier vorliegen und unserem ServiceTeam als Beispiel gezeigt).
In so einem Fall muss der Fahrgast (nach Informationen für das Prüf- und Verkaufspersonal) dazu aufgefordert werden, die übrigen Namen "an geeigneter Stelle auf der Rückseite" einzutragen. Nur ein Namensfeld haben übrigens auch Ländertickets vom Schalter.
Guido @ 31 Jan 2015, 00:44 hat geschrieben:In der seit Dezember 2014 gültigen Fassung (selbst gerade erst gefunden, erstaunlicherweise auf der Seite der S-Bahn München, warum spuckt google das beim suchen nicht aus? Ich denke google weiß alles (was ich will) ...) ist sogar die Erweiterung nach Fahrtantritt zugelassen ^^
Aber nicht erst seit Dezember 2014, sondern seit Juni 2012 ;)
Guido
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Beitrag von Guido »

Merci Jedi ;)
Gruß, Guido

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Beitrag von schwarzfahrerin »

Ich werf mein Ticket auch gerne mal nach der Fahrt gleich weg, das wär ja auch schlecht bei ner Kontrolle im Zwischengeschoß. Bin aber auch schon lange nicht mehr in ne Kontrolle geraten. Wie ist das eigentlich im Bus, wenn ich mir da erst noch ein Ticket ausm Automaten hole? Werde ich davor kontrolliert, dann bin ich ja auch schwarzgefahren....
Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

Der Knackpunkt ist, Du musst erkennbar auf dem Weg dahin sein, Dir am mobilen Automaten eine Fahrkarte zu besorgen.
Sprich, Du begibst Dich möglichst unmittelbar nach dem Einsteigen zum Automaten, idealerweise hast Du auch das dafür nötige Geld bzw. die Geldkarte dafür schon in der Hand; mit letzterem kann Dir weitaus weniger ein Strick daraus gedreht werden, wenn Du wegen eines anderen Fahrgastes, der ebenfalls noch eine Fahrkarte kauft, dort kurzzeitig anstehen musst (Vorsicht, auslegbarer Graubereich).
Was definitiv tabu ist, ist hinsetzen, bevor Du die Karte erworben hast. Das wird nahezu unumstößlich als vorsätzliches Schwarzfahren interpretiert.

Analog gilt das auch in der Trambahn, nachdem es dort aber typischerweise mehr als einen Automaten gibt, wirst Du dort eher nicht anstehen und warten müssen. Zufriedenstellende Antwort ?
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schwarzfahrerin
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Beitrag von schwarzfahrerin »

Dankeschön, Sendlinger. Glücklicherweise häb ich eh noch ein Abo, aber später wirds wichtig (ich lauf derzeit zur Arbeit und brauch eigentlich keine Monatskarte mehr). Dh. Dann fahr ich mal sporadisch Bus oder U-Bahn und müsste wissen, wie und wann ich das Ticket lösen kann.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

MVV hält an Bahnsteigkarte fest
Sonst halt sich dieser Anachronismus nur noch in Hamburg.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Iarn @ 17 May 2016, 20:06 hat geschrieben: MVV hält an Bahnsteigkarte fest
Sonst halt sich dieser Anachronismus nur noch in Hamburg.
Abzocke hoch 10. Man muss sich fragen, warum bekommt es eine deutlich grössere Stadt wie Berlin hin, München aber nicht?
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Die paar cent? Übertreib nicht so maßlos. Ich halts für richtig, um Sperrenkontrollen zu ermöglichen und hält nebenbei auch die Sandler von den Bahnsteigen einigermaßen weg.
Es war einmal.....abgelehnt am 09.06.2024 per Bürgerentscheid:
Stadtbahn für Regensburg , offizielle Projektseite der Stadt Regensburg
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