Eben hatte ich mit ET423 eine Diskussion in Icq, ob man in Ottenhofen wenden darf.
Anlass war der Oberleitungsschaden heute Nachmittag irgendwo zwischen Ottenhofen und Erding, und die Tatsache, dass die Busse bei jeder Störung auf dem Abschnitt immer Erding - Markt Schwaben fahren, obwohl es scheinbar möglich ist in Ottenhofen kopf zu machen.
Scheinbar wurde das sogar schon gemacht... Ich kann mir das allerdings nicht vorstellen, weil mir sowas (ich habe Blick zum Bahnhof (Ist es denn wirklich einer?)) garantiert aufgefallen wäre....
Jetzt mal ne Frage in die Runde: Wie ist das genau geregelt?
[M] Kopfmachen in Ottenhofen
- 423-Treiber
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Da muss ich ET 423 zustimmen, in Ottenhofen könnte gewendet werden, denn es ist ein Bahnhof. Leider ist er aber signaltechnisch nicht sonderlich gut ausgestattet und somit ist es mit einem ziemlichen Aufwand verbunden, will heissen Befehl zwecks Ausfahrt ohne Ausfahrsignal oder man müsste umsetzen, wobei aber bestimmt keine Rangierstrassen vorhanden sind und die Bahnübergänge auf beiden Seiten auch Probleme bereiten.
Daher macht man natürlich lieber einen Ersatzverkehr ab Markt Schwaben anstatt Ottenhofen. Vor geraumer Zeit sind die S-Bahnen wegen Bauarbeiten nur bis Altenerding gefahren und mussten dort wenden, was von der signaltechnischen Ausstattung in etwa Ottenhofen entspricht, wobei dort wenigstens Rangierstrassen vorhanden sind.
Daher macht man natürlich lieber einen Ersatzverkehr ab Markt Schwaben anstatt Ottenhofen. Vor geraumer Zeit sind die S-Bahnen wegen Bauarbeiten nur bis Altenerding gefahren und mussten dort wenden, was von der signaltechnischen Ausstattung in etwa Ottenhofen entspricht, wobei dort wenigstens Rangierstrassen vorhanden sind.
- 423-Treiber
- König
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Da gäbe es aber noch viel mehr zu tun, was viel häufiger auftritt ist dass meine arme S8 aus Nannhofen kommend am Zsig Pasing warten muss, weil ne 4er verspätet Vortritt verlangt. Wenn man da einfach eine durchgehende Fahrstrasse durch die westliche Abstellung (müsste Gleis 20 sein) einrichtet, dann könnte die 8er dadurch nach Gleis 5 fahren und die 4er ohne Probleme nach Gleis 4. Aber laut Fdl Pasing kann man durch Gleis 20 keine Fahrstrasse stellen, nur die bekannte 20er-Einfahrt bis zum Ls, aber das würde ja auch ziemlich aufhalten.
Ist natürlich wieder total :offtopic:
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- FloSch
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Zu dem Thema hier was aktuelles:
Wird also auch tatsächlich mal gemacht.Störungsticker S-Bahn München hat geschrieben:+++Weichenstörung in Ottenhofen, S 2 Richtung Erding wendet in Markt Schwaben, zwischen Ottenhofen und Markt Schwaben besteht Schienenersatzverkehr. Zwischen Ottenhofen und Erding verkehren Pendel-S-Bahnen.
FloSch @ 2 Feb 2005, 17:54 hat geschrieben: Zu dem Thema hier was aktuelles:Wird also auch tatsächlich mal gemacht.Störungsticker S-Bahn München hat geschrieben:+++Weichenstörung in Ottenhofen, S 2 Richtung Erding wendet in Markt Schwaben, zwischen Ottenhofen und Markt Schwaben besteht Schienenersatzverkehr. Zwischen Ottenhofen und Erding verkehren Pendel-S-Bahnen.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
So, ich lasse mich mal dazu aus wie in Ottenhofen gewendet werden kann.
Möglichkeit 1:
Einfahrt auf Signal Hp1 / Hp2 (je nach dem aus welcher Richtung man kommt) ins Regelgleis*, Ausfahrt entgegen der Regelrichtung mit Befehl "Fährt im Bf. Ottenhofen ohne Ausfahrsignal aus"
Möglichkeit 2:
Einfahrt mit Befehl ins Gegengengleis*, Ausfahrt auf Signal Hp1, der Befehl zur Einfajrt beinhaltet die Erlaubnis zur Vorbeifahrt am Haltzeigenden E-Sig sowie einen Halteauftrag am Bahnsteigende (notwendig da kein Signal vorhanden, welches die Fahrt beendet)
*) Innnerhalb einens Bahnhofes gibt es kein Regel- und Gegengleis, ich habe die Begriffe dennoch verwendet um die Erklärung zu vereinfachen.
Möglichkeit 1:
Einfahrt auf Signal Hp1 / Hp2 (je nach dem aus welcher Richtung man kommt) ins Regelgleis*, Ausfahrt entgegen der Regelrichtung mit Befehl "Fährt im Bf. Ottenhofen ohne Ausfahrsignal aus"
Möglichkeit 2:
Einfahrt mit Befehl ins Gegengengleis*, Ausfahrt auf Signal Hp1, der Befehl zur Einfajrt beinhaltet die Erlaubnis zur Vorbeifahrt am Haltzeigenden E-Sig sowie einen Halteauftrag am Bahnsteigende (notwendig da kein Signal vorhanden, welches die Fahrt beendet)
*) Innnerhalb einens Bahnhofes gibt es kein Regel- und Gegengleis, ich habe die Begriffe dennoch verwendet um die Erklärung zu vereinfachen.
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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