Sturz mit dem Fahrradauf dem Bahnübergang

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ador41
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Beitrag von ador41 »

Wenn ich mit dem Fahrrad bei geöffneten Schranken einen Bahnübergang mit angemessener Geschwindigkeit und Umsicht überquere und aus welchen Gründen auch immer es mit dem Fahrrad zu einen Sturz in der Mitte des Bahnübergangs kommt und dem Moment die Schranken runter gehen, ein Zug sich nähert wie soll man da in dieser Situation vorgehen?

Das Fahrrad liegen lassen und schnellstens aus der Gefahrenzone laufen um sein Leben zu retten.

Wie sieht es da mit der Rechtslage und Haftung aus wenn der Lokführer eine Zwangsbremsung macht und durch das liegengelassene Fahrrad es zu Schäden am Gleis/Schienenfahrzeug kommt?
marco
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Beitrag von marco »

...dann bist du nicht mit Umsicht über den BÜ gefahren weil die Signalleuchten sicher schon auf Rot waren. Weil so schnell schließen sich die Schranken nicht :lol:
ador41
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Beitrag von ador41 »

Ich schaue immer nach beiden Seiten des Bahnübergangs ob kein Zug in Sicht ist und bei Roten Signalblinken der Warnleuchte bleibe ich vor dem Andres Kreuz stehen.

Besser ist es man schieb das Fahrrad über den Bahnübergang rüber das ist am Sichersten um einen Sturz beim Rüberfahren zu vermeiden.
Ich gehe niemals rüber wenn die Schranken geschlossen sind
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guru61
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Beitrag von guru61 »

ador41 @ 2 Aug 2015, 20:29 hat geschrieben: Ich schaue immer nach beiden Seiten des Bahnübergangs ob kein Zug in Sicht ist und bei Roten Signalblinken der Warnleuchte bleibe ich vor dem Andres Kreuz stehen.

Besser ist es man schieb das Fahrrad über den Bahnübergang rüber das ist am Sichersten um einen Sturz beim Rüberfahren zu vermeiden.
Ich gehe niemals rüber wenn die Schranken geschlossen sind
Hallo
Vorschlag zur Sicherung von Bahnübergängen:
http://www.outdoorseiten.net/fotos/data/50...ahrradsturz.jpg

Gruss Guru
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Fichtenmoped
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Beitrag von Fichtenmoped »

ador41 @ 2 Aug 2015, 16:18 hat geschrieben: Wenn ich mit dem Fahrrad bei geöffneten Schranken einen Bahnübergang mit  angemessener Geschwindigkeit und Umsicht überquere und aus welchen Gründen auch immer es mit dem Fahrrad zu einen Sturz in der Mitte des Bahnübergangs kommt und dem Moment die Schranken runter gehen, ein Zug sich nähert wie soll man da in dieser Situation vorgehen?

Das Fahrrad liegen lassen und schnellstens aus der Gefahrenzone laufen um sein Leben zu retten.

Wie sieht es da mit der Rechtslage und Haftung aus wenn der Lokführer eine Zwangsbremsung macht und durch das liegengelassene Fahrrad es zu Schäden am Gleis/Schienenfahrzeug kommt?
Falls es zu Schäden kommt, bist Du in der Pflicht. Leg schon mal Geld zur Seite oder investiere in eine Haftpflichtversicherung.

Es sind ja nicht nur die Schäden an Lok oder Gleis, die dürften relativ gering sein. Aber was ist mit den entstehenden Verspätungen und damit einhergehenden Entschädigungen für Reisende und Kunden? Ist eigentlich schon ein Fall bekannt, wo die Bahn versucht hat dies auf den Verursacher abzuwälzen?

Ach ja - wenn das Rote Licht am Bahnübergang blinkt, und Du mit dem Rad (weil die Schranken noch oben sind) drüberfährst und erwischt wirst, wird es teuer!
https://dejure.org/gesetze/StVO/19.html
(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
5. ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
Und das erwartet Dich dann:
http://bussgeldrechner-bussgeldkatalog.de/...pages/bahn.html
BKat-Nr. 89

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet : 80€ , 3 Punkte

BKat-Nr. 89a.1

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte : 80€ , 3 Punkte

BKat-Nr. 89a.2

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl rotes Blinklicht, gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden/die Schranken sich senkten/ein Bediensteter "Halt gebot" : 240€ , 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

BKat-Nr. 90

Vor einem Bahnübergang Wartepflichten verletzt : 10€

BKat-Nr. 244

Als Führer eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert : 700€, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

BKat-Nr. 245

Als Fußgänger, Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert : 350€ , 4 Punkte
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
ador41
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Beitrag von ador41 »

Wenn ein rotes Warnlicht beim vorsichtigen Anfahren zum Bahnübergang aufleuchtet bleibe ich natürlich unverzüglich vor dem Andreas Kreuz stehen und steige vom Fahrrad ab und warte die Durchfahrt des Zuges ab und vergewissere mich nach den Hochgehen der Schranken und erlöschen des roten Warnlichtes ob die Bahnstrecke frei von Zugfahrten ist.

Aber wenn es bei aller Umsicht und Vorsicht mitten auf dem Bahnübergang zum Sturz mit dem Fahrrad kommt und man vorher nachgeschaut hat ob ein rotes Warnlicht leuchtete und die Schranken oben waren dann dann ist die Sachlage da anders.
ropix
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Beitrag von ropix »

Kommt auf den Einzelfall an.

Ein Oberlandesgericht hat neulich geurteilt, Fahrradfahrer müssen immer damit rechnen dass sie einen Bahnübergang nicht passieren können und es ist ihnen zuzumuten dsa Radl drüberzuschieben, auch wenn vorher nicht drauf aufmerksam gemacht wurde dass der BÜ nicht mit Rad passierbar ist.

In einem anderen Fall stürzte jemand auf einem BÜ schwer und blieb ein paar Minuten liegen bis ihn der Zug zur Seite räumte. (Insofern ist flüchten zwar wohl das richtige, aber obs geht bleibt fraglich)

Scheint alles in allem aber sehr selten zu passieren.
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guru61
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Beitrag von guru61 »

ador41 @ 3 Aug 2015, 13:34 hat geschrieben:
Aber wenn es bei aller Umsicht und Vorsicht mitten auf dem Bahnübergang zum Sturz mit dem Fahrrad kommt und man vorher nachgeschaut hat ob ein rotes Warnlicht leuchtete und die Schranken oben waren dann dann ist die Sachlage da anders.
Hallo
Wenn das so ist, und du die gesamte Warnzeit auf dem Uebergang liegenbleibst, dann gehe ich davon aus, dass du bewusstlos bist.
So hart das tönt, aber ich glaube, dass nach der Durchfahrt des Zuges Du nicht mehr in der Lage bist, Dich mit irgendwelchen Haftungsfragen auseinander zu setzen.

Ich weiss nicht, wie lange die Zeit ist, zwischen Beginn des Blinkens, und Befahren des Zuges. Ich nehme aber an, dass das mindestens eine Minute oder länger beträgt.
In der Zeit kannst du sogar noch von den Schienen robben.
Gruss Guru
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ropix
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Beitrag von ropix »

guru61 @ 3 Aug 2015, 15:43 hat geschrieben:
ador41 @ 3 Aug 2015, 13:34 hat geschrieben:
Aber wenn es bei aller Umsicht und Vorsicht mitten auf dem Bahnübergang zum Sturz mit dem Fahrrad kommt und man vorher nachgeschaut hat ob ein rotes Warnlicht leuchtete und die Schranken oben waren dann dann ist die Sachlage da anders.
Hallo
Wenn das so ist, und du die gesamte Warnzeit auf dem Uebergang liegenbleibst, dann gehe ich davon aus, dass du bewusstlos bist.
So hart das tönt, aber ich glaube, dass nach der Durchfahrt des Zuges Du nicht mehr in der Lage bist, Dich mit irgendwelchen Haftungsfragen auseinander zu setzen.

Ich weiss nicht, wie lange die Zeit ist, zwischen Beginn des Blinkens, und Befahren des Zuges. Ich nehme aber an, dass das mindestens eine Minute oder länger beträgt.
In der Zeit kannst du sogar noch von den Schinen robben.
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Wobei man das noch nichtmal komplett muss - einfach direkt neben die Schiene legen sollte, außer es handelt sich um eine Schmalspurbahn, schon reichen um nicht mehr im Lichtraum zu liegen. Aber wie gesagt, es kommt recht selten vor dass jemand nicht mehr in der Lage ist einen Bü mit Sack und Pack zu räumen - und dann muss der BÜ auch noch so uneinsichig sein dass der Lokführer es nicht mehr schafft anzuhalten oder wenigstens so langsam zu sein dass der Bahnräumer noch behilflich ist. Es darf auch niemand anders sehen der einen ggf. wegzieht... Wer so viel Pech hat, dem ist dann vermutlich wirklich nicht mehr zu helfen.
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ador41
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Beitrag von ador41 »

Zukünftig werde ich einige Meter vor dem Bahnübergang vom Fahrrad absteigen und vor dem Überqueren mich vergewissern das kein rotes Warnlicht leuchtet und die Schranken hoch sind und sehe nach links und rechts der Bahnstrecke ob kein Zug in Sicht ist erst dann gehe ich über den Bahnübergang das Fahrrad neben mir her schiebend in zügigen Schritt von den Bahnschienen weg.

Wenn man beim Überqueren des Bahnübergangs nicht auf dem Fahrrad sitzt kann man von diesen nicht stürzen es ist am Sichersten.
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Beitrag von ropix »

Das ist eigentlich Schmarrn.

Erstens kann man mit dem Fahrrad genau so stolpern. Dann fällt man aber auf der Stelle um - wärend wenn man Fahrrad fährt, am besten noch schnell man doch so weit fliegen würde dass man sicher außerhalb des Gefahrenbereiches zum liegen kommt.

Zweitens sind die Räumzeiten beim Schieben deutlich länger.

Für die Vorsichtigen: es schadet grundsätzlich nicht vorm BÜ stehenzubleiben und sich die Sachlage mal in Ruhe anzusehen. Schaut der BÜ befahrbar aus ist er das normalerweise auch. Dann einen Blick nach links, Blick nach rechts, zwei Ohren und nochmal der Kontrollblick aufs Warnlich und dem weiterfahren steht nichts im Wege. Grad einen BÜ den man öfters passiert kann man dann auch in Ruhe einfach ganz normal überradeln...
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

ador41 @ 3 Aug 2015, 16:13 hat geschrieben:Zukünftig werde ich einige Meter vor dem Bahnübergang vom Fahrrad absteigen und vor dem Überqueren mich vergewissern das kein rotes Warnlicht leuchtet und die Schranken hoch sind und sehe nach links und rechts der Bahnstrecke ob kein Zug in Sicht ist erst dann gehe ich über den Bahnübergang das Fahrrad neben mir her schiebend in zügigen Schritt von den Bahnschienen weg.
Immernoch viel zu gefährlich. :o
Stets beim nächsten FdL die Streckensperrung anfordern, damit sichergestellt ist, dass nicht doch ganz plötzlich ein Zug kommt.
Nach Einholung der Bestätigung, dass die Strecke gesperrt wurde, ganz vorsichtig dem BÜ nächern. Mindestens zwei mal nach links und rechts schauen mit Fernglas.
Dann vorsichtig bis zur Mitte laufen, dabei stets bereit sein, im letzten Moment vor einem möglicherweise übersehenen Zug zurückweichen zu können. Ab der Mitte den BÜ mit einem Sprint den BÜ so schnell wie möglich räumen, denn nun sind schon über 5 Sekunden vergangen und daher ganz bestimmt schon jeden Moment der nächste Zug auf dem BÜ. :wacko:
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Luas
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Beitrag von Luas »

guru61 @ 3 Aug 2015, 15:43 hat geschrieben:
ador41 @ 3 Aug 2015, 13:34 hat geschrieben:
Aber wenn es bei aller Umsicht und Vorsicht mitten auf dem Bahnübergang zum Sturz mit dem Fahrrad kommt und man vorher nachgeschaut hat ob ein rotes Warnlicht leuchtete und die Schranken oben waren dann dann ist die Sachlage da anders.
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So hart das tönt, aber ich glaube, dass nach der Durchfahrt des Zuges Du nicht mehr in der Lage bist, Dich mit irgendwelchen Haftungsfragen auseinander zu setzen.

Ich weiss nicht, wie lange die Zeit ist, zwischen Beginn des Blinkens, und Befahren des Zuges. Ich nehme aber an, dass das mindestens eine Minute oder länger beträgt.
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Die Wartezeiten an BÜ´s fallen unterschiedlich aus. In der Regel beträgt die Pufferzeit zwischen soeben abgesenkter Barriere und Herannahen des Zuges eineinhalb bis zwei Minuten; mitunter auch drei Minuten. Beim Münchner Bahnübergang Lerchenauer Straße stand ich mit dem Auto schonmal eine Viertelstunde vor der geschlossenen Schranke.
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Beitrag von Frisca »

guru61 @ 3 Aug 2015, 15:43 hat geschrieben: Ich weiss nicht, wie lange die Zeit ist, zwischen Beginn des Blinkens, und Befahren des Zuges. Ich nehme aber an, dass das mindestens eine Minute oder länger beträgt.
Bei Lokführer-überwachten Bahnübergängen dürfte es ganz grob in etwa halb so lang sein: bei einer Nebenbahn mit 400m Bremsweg und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h beispielsweise kommt rein rechnerisch eine Mindest-Warnzeit von 25 Sekunden raus, bei einer Hauptbahn mit 1000m Bremsweg und Höchstgeschwindigkeit 120 km/h wären es 37 Sekunden.
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Beitrag von Martin H. »

Wann das Blinken begann, weiß ich nicht, aber bei Huglfing gab's einen da vergingen zwischen vollständig geschlossenen Schranken und Passieren des Zuges keine fünf Sekunden.
Zwischen Dachau und Altomünster soll es auch öfters mal noch weniger gewesen sein.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Martin H. @ 3 Aug 2015, 19:50 hat geschrieben: Wann das Blinken begann, weiß ich nicht, aber bei Huglfing gab's einen da vergingen zwischen vollständig geschlossenen Schranken und Passieren des Zuges keine fünf Sekunden.
Zwischen Dachau und Altomünster soll es auch öfters mal noch weniger gewesen sein.
Es variiert sehr stark. Hauptbahn 100 km/h, Halbschranke, sieht man vom Führerstand aus noch, wie sich die Schranken schließen und keine 10 Sekunden später ist der Zug auch auf dem BÜ. Inkl. Blinklicht und Zug dauert die ganze Aktion unter 45 Sekunden bis die Schranken wirder auf sind.
Dann gibt es aber auch Haltepunkte zwischen Einschaltpunkt und BÜ, wo die Technik immer von durchfahrenden Zügen ausgeht. Dann ist die Wartezeit natürlich über 2 Minuten.
Bei Fahrstraßenabhängigen BÜ, die vom Stellwerk bedient werden, kann es insbesondere an BÜ innerhalb des Bahnhofsbereichs auch über 5 Minuten dauern, bis der Zug den BÜ passiert.
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Beitrag von JeDi »

218 466-1 @ 3 Aug 2015, 21:11 hat geschrieben: Es variiert sehr stark. Hauptbahn 100 km/h, Halbschranke, sieht man vom Führerstand aus noch, wie sich die Schranken schließen und keine 10 Sekunden später ist der Zug auch auf dem BÜ. Inkl. Blinklicht und Zug dauert die ganze Aktion unter 45 Sekunden bis die Schranken wirder auf sind.
Wo ist das? Auf “meinen“ 100er-Hauptbahnen gehen die BÜ deutlich eher zu. Bei guter Sicht sieht man's natürlich trotzdem.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

JeDi @ 3 Aug 2015, 21:46 hat geschrieben: Wo ist das?
Zollern-/Albbahn und Württ. Allgäubahn Herbertingen - Memmingen, Donaubahn Ulm- Sigmaringen, Bodenseegürtelbahn Lindau - Radolfzell, u.a.
Früher bei den 218 und auch heuer bei den 650 gut zu beobachten. Nur ca. 250 Meter Entfernung vom BÜ bis die Schranken geschlossen sind.
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JeDi
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Beitrag von JeDi »

218 466-1 @ 3 Aug 2015, 22:28 hat geschrieben: Zollern-/Albbahn und Württ. Allgäubahn Herbertingen - Memmingen, Donaubahn Ulm- Sigmaringen, Bodenseegürtelbahn Lindau - Radolfzell, u.a.
Und wo da? ;) So detailliert, wie du das weißt, bist du ja vermutlich Streckenkundig (ich bin es da unten nicht)...
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Beitrag von Boris Merath »

Kann ich aber prinzipiell bestätigen, habe auch schon öfters Halbschranken-BÜs gesehen, die die Schranken erst wenige Sekunden vor dem Zug schließen. Viele BÜs werden heute auf möglichst kurze Einschaltzeiten getrimmt. Ein eingeschaltetes Überwachersignal muss dabei übrigens nicht heißen, dass der BÜ schon eingeschaltet hat.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Beitrag von 218 466-1 »

JeDi @ 3 Aug 2015, 23:23 hat geschrieben:Und wo da? ;) So detailliert, wie du das weißt, bist du ja vermutlich Streckenkundig (ich bin es da unten nicht)...
Spontan fallen mir die BÜ in Haslanden, Schlupfen und die beiden in Tannhausen (alle zw. [acronym title="TBWA: Bad Waldsee <Bf>"]TBWA[/acronym] und [acronym title="TAU: Aulendorf <Bf>"]TAU[/acronym]) ein.
Auch beim Ellratzhofer Weiher zw. [acronym title="TLK: Leutkirch <Bf>"]TLK[/acronym] und [acronym title="TKG: Kißlegg <Bf>"]TKG[/acronym] sieht man das an den BÜ's gecht gut.
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Beitrag von JeDi »

Boris Merath @ 3 Aug 2015, 23:35 hat geschrieben: Kann ich aber prinzipiell bestätigen, habe auch schon öfters Halbschranken-BÜs gesehen, die die Schranken erst wenige Sekunden vor dem Zug schließen. Viele BÜs werden heute auf möglichst kurze Einschaltzeiten getrimmt. Ein eingeschaltetes Überwachersignal muss dabei übrigens nicht heißen, dass der BÜ schon eingeschaltet hat.
Das ist mir durchaus bekannt. Unter 45 Sekunden von Beginn der Schließung bis Ende der Öffnung halte ich aber für zu optimistisch.
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Im S-Bahn Netz kenn ich aber einige solcher BÜ, die seeeeehr spät schließen.
Beispielsweise Ebenhausen-Schäftlarn -> Icking und St. Koloman -> Ottenhofen sowie einige im Bereich der Nebenbahn S2A....45 Sekunden halte ich da selbst bei Vollzügen für durchaus möglich.
S27 nach Deisenhofen
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Beitrag von Frisca »

Boris Merath @ 3 Aug 2015, 23:35 hat geschrieben:Ein eingeschaltetes Überwachersignal muss dabei übrigens nicht heißen, dass der BÜ schon eingeschaltet hat.
Aber die Blinklichter oder Lichtzeichen sollten sich doch ziemlich gleichzeitig mit dem Überwachungssignal einschalten, oder?
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Nicht bei ÜSOE-Anlagen.
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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