Also, ET 423, ich finde, wie lange ein Kind abends (alleine) draußen bleiben darf, das liegt alleine in der Verantwortung der Eltern, und sollte keineswegs vom Staat per Gesetz entschieden werden. Natürlich gibt es zweifelsfrei Eltern, die mit so etwas überfordert sind, und ihre Kinder auf der Straße rumlungern lassen, oder kaputte Familien, in denen so eine "Überwachung" durch die Eltern nicht klappt, warum auch immer, z.B. weil die Eltern Alkoholiker sind oder was weiß ich. Aber in solchen Fällen, die früher oder später durch irgendwas auffallen, wird ja meist das Jugendamt tätig und macht was (Sorgerecht entziehen).
Du redest übrigens in Deinem Beitrag immer wieder von 14-jährigen. Um die geht es aber gar nicht, Herr Söder hat das Ausgehverbot für
unter 14-jährige, also alles einschließlich 13 Jahren gefordert. Du bist also sogar noch ein Stück krasser als der gute Herr Söder.
Interessant ist übrigens, dass Du einen "Ausnahmefall" wie z.B. einen Kinobesuch anführst. Also wirklich 100%ig für ein solches Ausgehverbot bist Du ja dann auch nicht, oder? Und wie sollte die Polizei, die die Kinderchen aufgreift, bitte entscheiden, ob denn nun ein von den Eltern "authorisierter" Ausnahmefall vorliegt? Sollen die die Kinder einpacken, zu den Eltern bringen und das klären? Also tut mir leid, ich finde die Polizei hat wichtigere Aufgaben als die Überwachung von harmlosen Kindern. Und wie sollen solche "Ausnahmefälle" rechtlich geregelt werden? Schließlich könnte man ja das Verbot total untergraben, indem man als Elternteil einfach jeden Ausgang des Kindes als "Ausnahmefall" deklariert. Also da hapert's für mich an der Logik.
Egal, Du wolltest ein paar Beispiele dafür, warum ein (unter) 14jähriges Kind nach 20 Uhr noch draußen sein sollte. Also gut, gehen wir mal von einem "normalen", anständigen 13-jährigen Kind aus. Wenn ich meinem 13-jährigen Kind, z.B. in den Sommerferien, wo es bis 21 Uhr oder länger hell ist, erlaube:
- mit Freunden bis 20 Uhr im Schwimmbad zu bleiben und danach mit dem Rad nach Hause zu kommen, so dass er/sie um halb 9 daheim ist
- bis 21 Uhr bei einem Freund zu bleiben, und dann mit dem Bus/dem Rad die zwei Stationen/800m nach Hause zu fahren
- eine Kinovorstellung von 17 Uhr bis 19.30h in der Stadt zu besuchen und dann mit der S-Bahn nach Hause zu fahren, und so gegen 20.30h daheim zu sein,
- die Oma bis 20 Uhr zu besuchen und dann noch 20 Minuten nach Hause zu radeln
dann ist das allein meine Entscheidung als Elternteil und nicht Sache des Staates. Und basta. Da hat sich niemand einzumischen. Etwas anderes ist natürlich, wenn ich mich nicht um mein Kind kümmere und es verwahrlosen lasse. In solchen Fällen gibt es aber, wie weiter oben gesagt, extra dafür bestehende Institutionen, die mit solchen Problemfällen beauftragt werden (Jugendamt etc.), und solche Extremfälle sind, gemessen an der Menge der Kinder, doch eher selten.
Man kann auf jeden Fall nicht alle Kinder wegsperren, nur weil von 10 Kindern vielleicht 2 schlecht erzogen sind und/oder Unsinn machen oder auf der Straße rumlungern. Das wäre einfach ungerecht und pauschal abwertend, nach dem Motto, von der und der Gruppe is einer böse, machen wir doch gleich alle fertig. Ausgehverbote hatte ich ehrlich gesagt zuletzt aus der NS-Zeit in Erinnerung (dort aus verschiedenen "Gründen" und für verschiedene Personengruppen), insofern wundert es mich nicht, so eine Forderung aus dem Mund eines CSU-Politikers zu hören. Nach dem Motto, das gab es ja im 3. Reich schon und da hat wenigstens noch Zucht und Ordnung geherrscht.
Die vier Beispiele, warum ein Kind nach 20 Uhr noch draußen sein sollte, kann ich Dir gerne um zig weitere Beispiele ergänzen, was ich auf Nachfrage auch gerne tun werde. Ich finde, es gehört wirklich in ein anderes Jahrhundert, generelle Ausgehverbote zu fordern, zumal viele 12- oder 13-jährige durchaus bereits verantwortungsbewußt und recht reif sind, so wie ich damals. Wenn mich meine Mutter damals um 20 Uhr weggesperrt hätte, auch im Sommer, würde ich sie heute noch hassen dafür. Sie hat es zum Glück nicht getan und mir schon relativ früh meine Freiräume gelassen, und nicht zuletzt das hat mich zu einem äußerst verantwortungsbewußten Menschen gemacht.
Man könnte ja auch ein Ausgehverbot für Senioren vor 9 Uhr an Werktagen fordern, weil diese den Verkehr behindern und die Gefahr von Verkehrsunfällen im Berufsverkehr durch langsame und verwirrte Senioren gesteigert wird. Achtung, bitte nicht ernst nehmen, aber es haut ungefähr in die gleiche diskriminierende, unüberlegte, autoritäre und überhebliche Kerbe wie das Ausgehverbot für unter 14-jähirge, das zum Glück in der heutigen Zeit außer in den Köpfen von Geisteskranken wie Herrn Söder keinen Zuspruch mehr finden wird.
(edit: Linksschreibfehler entfernt und noch einige Gedanken ergänzt)