Man kann mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn
- man zu schnell fährt
- die Gefahr erkennt und nicht Pfeift
- die Gefahr erkennt und nicht eine Schnellbremsung einleitet
- seine "Lenkzeit" überschritten hat, aus welchen Gründen auch immer
In der Regel kann einem aber, wie tauRus schon sagte, die Aufzeichnung der PZB-Daten echt entlasten. Ist auch bei Personenunfällen so. Da wird es nämlich richtig interessant, wenn solche Dinge am Bahnsteig passieren, wie es mir mal erging. Die Geschwindigkeiten und Bedienhandlungen wurden akribisch nachgeprüft. Ich hatte aber Glück, dass ich mich richtig verhalten habe und somit nichts zu befürchten hatte. Es ist nur ein scheiß Gefühl, wenn sowas passiert.