Lokführer juristisch schuldig bei Unfällen?

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remstalpendler
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Beitrag von remstalpendler »

Diese Bemerkung im Beitrag von DT810 zu "Zuffenhausen":
für mich gilt der Lokführer als unschuldig
veranlasst mich zu der Frage:
Muss denn ein Lokführer in D ernsthaft befürchten, für einen Unfall mit einer Person oder einem KFZ eine juristische Schuld zugesprochen zu bekommen?
Bitte mich nicht steinigen, falls es so ist (das fände ich obersche_ße), ich habe nur noch nie davon gehört.
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tauRus
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Beitrag von tauRus »

Nun, wenn man ein paar km/h zu schnell war, ist man mit hoher Wahrscheinlichkeit "dabei" - Mit 2km/h weniger hätte der/das Verunfallte Kfz ja mehr Zeit gehabt, den BÜ usw. evtl. noch zu verlassen ...
Wenn man sich in so einem Fall aber richtig verhält - Was soll einem passieren? Die PZB (und bei Neubauloks auch die Lok selbst) schreibt die wichtigsten Bedienhandlungen sowieso auf, und das entlastet den Tf dann (hoffentlich) im Zweifelsfall.
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423176
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Beitrag von 423176 »

Man kann mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn
  • man zu schnell fährt
  • die Gefahr erkennt und nicht Pfeift
  • die Gefahr erkennt und nicht eine Schnellbremsung einleitet
  • seine "Lenkzeit" überschritten hat, aus welchen Gründen auch immer
In der Regel kann einem aber, wie tauRus schon sagte, die Aufzeichnung der PZB-Daten echt entlasten. Ist auch bei Personenunfällen so. Da wird es nämlich richtig interessant, wenn solche Dinge am Bahnsteig passieren, wie es mir mal erging. Die Geschwindigkeiten und Bedienhandlungen wurden akribisch nachgeprüft. Ich hatte aber Glück, dass ich mich richtig verhalten habe und somit nichts zu befürchten hatte. Es ist nur ein scheiß Gefühl, wenn sowas passiert.
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