Fragen zum Online-Ticket
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- Tripel-Ass
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Hallo
Ich fahre heute Abend zum ersten mal mit dem Online-Ticket der Bahn und bin irgendwie aufgeregt.
Könnt ihr mir sagen wie die Kontrolle abläuft bzw. was ich beachten muss (außer Bahncard als Identitätsnachweis vorzeigen)
Warum muss des Ticket eigentlich auf A4 gedruckt sein?
Danke
(Ich hab kein Online Ticket Thema hier gefunden, deshalb hab ich ein neues aufgemacht)
Ich fahre heute Abend zum ersten mal mit dem Online-Ticket der Bahn und bin irgendwie aufgeregt.
Könnt ihr mir sagen wie die Kontrolle abläuft bzw. was ich beachten muss (außer Bahncard als Identitätsnachweis vorzeigen)
Warum muss des Ticket eigentlich auf A4 gedruckt sein?
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Nächste Haltestelle: Bergedorf...Übergang zum Regional- und Fernverkehr...Unsere Zugfahrt endet dort...Ihre S-Bahn Hamburg sagt Tschüss bis zum nächsten mal
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- *Lebende Forenlegende*
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Der ZuB kommt, du zeigst ihm den Ausdruck, es scannt das QR-Bild, zieht deine BC durch seinen Automaten, Zangenabdruck auf den Ausdruck, gute Fahrt!
Wobei BC soweit ich weiss nur dann als Identitätsnachweis gilt, wenn sie mit Foto ausgestattet ist. Ansonsten empfiehlt es sich, einen Lichtbildausweis ebenfalls zur Hand zu haben, evtl sogar noch die Karte, mit der das Ticket bezahlt wurde.
Wobei BC soweit ich weiss nur dann als Identitätsnachweis gilt, wenn sie mit Foto ausgestattet ist. Ansonsten empfiehlt es sich, einen Lichtbildausweis ebenfalls zur Hand zu haben, evtl sogar noch die Karte, mit der das Ticket bezahlt wurde.
- Wildwechsel
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- Zeitung zur Seite legen
- den Teil der Brotzeit, der sich gerade im Mund befindet, runterschlucken
- "Guten Abend" sagen
- panisch im Rucksack wühlen
- Onlineticket dem Schaffner aushändigen
- kurz warten
- Plastikkarterl dem Schaffner aushändigen
- beides wieder entgegen nehmen
- "Danke" sagen
- beides wieder einpacken
- die währenddessen runtergefallene Brotzeit vom Boden aufsammeln
- Apfelschorle im Rucksack suchen
- etc.
Nein ernsthaft, die Zeiten, wo ein Onlineticket Grund zur Aufregung geboten hat, sind schon lange vorbei. Es gilt, was Cloakmaster gerade geschrieben hat. Vor vielen Jahren, sehr kurz nach der Einführung des Onlinetickets auch für Reisen ins Ausland, bin ich mit einem solchen mal nach Slowenien gefahren. Allein der Gesichtsausdruck des slowenischen Schaffners war die Reise wert.
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Nein ernsthaft, die Zeiten, wo ein Onlineticket Grund zur Aufregung geboten hat, sind schon lange vorbei. Es gilt, was Cloakmaster gerade geschrieben hat. Vor vielen Jahren, sehr kurz nach der Einführung des Onlinetickets auch für Reisen ins Ausland, bin ich mit einem solchen mal nach Slowenien gefahren. Allein der Gesichtsausdruck des slowenischen Schaffners war die Reise wert.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Wie Onlinetickets kann man mit Karte zahlen? Hab ich noch nie gemacht.
Bahncard mit Bild dürfte es doch keine mehr geben?
Ansonsten passts aber. Bahncard bereithalten, Ticket wird gescannt und BC durchgezogen. Selten wollen ZUBs noch irgendeinen Nachweis sehen wenn die BC nicht nur Identifikation dient sondern auch einen Rabatt auf den Fahrpreis gab.
Bahncard mit Bild dürfte es doch keine mehr geben?
Ansonsten passts aber. Bahncard bereithalten, Ticket wird gescannt und BC durchgezogen. Selten wollen ZUBs noch irgendeinen Nachweis sehen wenn die BC nicht nur Identifikation dient sondern auch einen Rabatt auf den Fahrpreis gab.
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Jein - sie gilt als Nachweis für dein Onlineticket. Dafür muss es aber eine gültige Bahncard sein, und eine Bahncard ohne Foto ist soweit ich weiß eigentlich nur mit gültigem Lichtbildausweis gültigRev @ 22 Jul 2016, 13:16 hat geschrieben: Nö lustigerweise gilt die BahnCard auch ohne Foto als Identitäts Nachweis genauso wie Kreditkarte und Co.

A4 dürfte übrigens einfach daher kommen, dass dann der QR-Code eine gute Größe zum Einscannen hat. Ich habe aber auch schon mal bei spinnendem DB-Navigator (wollte mein Handyticket partout nicht laden) dem Zub auf meinem Laptopbildschirm das per E-Mail versendete OLT gezeigt und groß gemacht, das ist zwar *eigentlich* nicht regelkonform, aber dann doch die angenehmere Lösung als mir eine FN zu schreiben die ich mir dann aus Baden-Baden wiederholen kann. Es kommt immer auf den Zub an, den man erwischt - manche haben nicht mal ein MT dabei und zangen einfach so.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Also ich glaub überall wo hddps://www.bahn.de/m/view/de/onlineticket-mobil.shtml geht akzeptieren die Zubs auch unausgedruckte onlinetickets am Bildschirm.
Überhaupt, da war doch was: hddp://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article135848566/Online-Ticket-muss-nicht-mehr-ausgedruckt-werden.html
Überhaupt, da war doch was: hddp://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article135848566/Online-Ticket-muss-nicht-mehr-ausgedruckt-werden.html
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So hat der Aztec-Code (der schwarzweiße "Kasten" rechts oben) die passende Größe, um erfolgreich eingescannt zu werden. Darin sind die relevanten Daten verschlüsselt, damit dein Ticket bei der Kontrolle auf die Gültigkeit überprüft werden kann.FCHDHfan-17 @ 22 Jul 2016, 13:05 hat geschrieben:Warum muss des Ticket eigentlich auf A4 gedruckt sein?
Theoretisch könntest Du die Größe des Ticketausdrucks wohl auch um zehn, 15, 20 Prozent runterskalieren und das Einlesen dürfte immer noch klappen. Der A4-Vermerk dient insoweit vor allem dazu, die passende Größe bei einem üblichen Druckformat sicherzustellen. Sonst kommt da noch so ein Oberschlauer daher, der Druckertinte sparen will und auf A5 ausdruckt...
Generell, mittlerweile geht das Einlesen ziemlich zügig (:D) und problemlos von statten.
Wichtig, der Code sollte nicht zerknickt sein, sonst kann er u.U. nicht eingelesen werden. Sollte das der (ziemlich unwahrscheinliche) Fall sein, kannst Du quasi als Rückversicherung ein PDF des Online-Tickets auf Tablet, Laptop, Smartphone mit größerem Display o.ä. speichern und dieses vorzeigen. Das ist aber kein Muss, nur ein Vorschlag.
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Jede (Plastik-)BahnCard (also keine vorläufige) kann zur Identifizierung herangenommen werden. Ein Foto ist auf der 25er- und 50er-BC ja schon seit Jahren nicht mehr drauf (ich hab bei mir grad noch zwei BCs aus 2011 gefunden, einmal mit, einmal ohne Foto).Cloakmaster @ 22 Jul 2016, 13:09 hat geschrieben:Wobei BC soweit ich weiss nur dann als Identitätsnachweis gilt, wenn sie mit Foto ausgestattet ist. Ansonsten empfiehlt es sich, einen Lichtbildausweis ebenfalls zur Hand zu haben,...
Zur eindeutigen Identifikation als rechtmäßiger BC-Inhaber ist entsprechend der BC-Nutzungsbedingugnen ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen; in der Praxis reicht für die seltene Identifikation eine seriöse ID mit Foto, also auch Studi-Ausweis o.ä..
Kurz: Das ist nicht nötig, außer sie ist als Identifizierungskarte hinterlegt.Cloakmaster @ 22 Jul 2016, 13:09 hat geschrieben:... evtl sogar noch die Karte, mit der das Ticket bezahlt wurde.
Bei der Kontrolle ist vorzulegen: (1.) das Ticket (entweder ausgedruckt oder in der Navigator App oder auch als PDF auf einem Medium, dass das Einscannen ermöglicht) und (2.) die ausgewählte Identifizierungskarte. Erst mit beidem ist das Ticket gültig. Ist beides dabei, braucht man sich keine Sorgen zu machen. Alles andere braucht man nicht wirklich (also für die Kontrolle

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Ansonsten @1846er Fan: Es gibt keinen Grund nervös zu sein. Mittlerweile ist die Online-Ticket-Nutzung tagtägliche Routine und sozusagen idiotensicher. Solange das Ticket verfügbar ist und die angegebene Identifizierungskarte mit dabei ist, kann eigentlich nichts schiefgehen. Also, bevor Du aus dem Haus gehst, am besten nochmal nachschauen, dass beides da ist.
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Seit einiger Zeit (wimre so zwei Jahre) ist das durchaus regelkonform, vgl. § 6.3.3. der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards (Internet), in den aktuellen BB auf S. 131.NJ Transit @ 22 Jul 2016, 13:30 hat geschrieben:[...] Ich habe aber auch schon mal bei spinnendem DB-Navigator [...] dem Zub auf meinem Laptopbildschirm das per E-Mail versendete OLT gezeigt und groß gemacht, das ist zwar *eigentlich* nicht regelkonform,...
Allerdings ist das bei manchen Zub noch nicht "angekommen" und/oder wenig beliebt, so dass manchmal (!) eine gewisse Erwartungshaltung zu Tage tritt, erst auf einen ausgedrucktes OT zu bestehen und dann "großzügig" doch das PDF anerkennt wird...[...] Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein pdf-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können. Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Reisende vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Geräts zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Reisenden verlangen. [...]
Die FNP-Rücknahme für ein nicht lesbares OT müsste doch eigentlich über's Reisezentrum gehen, dann halt noch mit den üblichen 7 Euro Bearbeitungsgebühr.NJ Transit @ 22 Jul 2016, 13:30 hat geschrieben:... aber dann doch die angenehmere Lösung als mir eine FN zu schreiben die ich mir dann aus Baden-Baden wiederholen kann. Es kommt immer auf den Zub an, den man erwischt - manche haben nicht mal ein MT dabei und zangen einfach so.
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Edit, @Mods: Vielleicht wäre ein Verschieben in den Tarif-Bereich bei dem Thread angebracht...
Edit 2 schob das BB-Zitat hinterher
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Ist es nicht so, dass man bei der Online Buchung den Identifizierungsnachweis selbst auswählen kann? Ich würde das Online-Ticket in jedem Fall ausdrucken, man kann ja nie wissen ob das Smartphone oder andere Technik mal kaputt geht. Ausgedruckt hast du es schwarz auf weiß.
Reisen veredelt den Geist und räumt mit unseren Vorurteilen auf.
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Ja, kann man. Und nein, ausdrucken ist nicht zielführend, wenn das eigentlich gekaufte Ticket ein Handy-Ticket war (bei dessen Kauf aber grundsätzlich das Onlineticket-PDF an die hinterlegte Mailadresse geschickt wird).
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Klar - wer keine BahnCard hat, kann sie ja schlecht zur Identifikation mitnehmenCameo @ 27 Jul 2016, 11:01 hat geschrieben:Ist es nicht so, dass man bei der Online Buchung den Identifizierungsnachweis selbst auswählen kann?

Wichtig ist, dass die angegebene ID-Karte bei der Kontrolle vorgelegt werden. Auch nachträgliches Ändern gebuchter Tickets ist nicht möglich.
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Spätestens für die FGR braucht's das aber... <_<NJ Transit @ 27 Jul 2016, 11:08 hat geschrieben:Ja, kann man. Und nein, ausdrucken ist nicht zielführend, wenn das eigentlich gekaufte Ticket ein Handy-Ticket war
Das lässt sich doch unter "Meine Bahn" einstellen: Handy-Ticket-Profil editieren -> Haken entfernen bei "Zusendung des Handy-Tickets zusätzlich als Online-Ticket"NJ Transit @ 27 Jul 2016, 11:08 hat geschrieben:(bei dessen Kauf aber grundsätzlich das Onlineticket-PDF an die hinterlegte Mailadresse geschickt wird).
Oderkommt das dann weiterhin als I-Mehl? :unsure:
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Nein, aber genau für den FGR-Fall und als Backup für Fälle wie den Beschriebenen steht der Haken bei mir weiterhin - und als default (man reiche mir das deutsche Wort, ich bin schon wieder zu lang im Englischsprachigen <_< ) wird es eigentlich auch versendet.
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Ausfall?NJ Transit @ 27 Jul 2016, 11:46 hat geschrieben:default (man reiche mir das deutsche Wort, ich bin schon wieder zu lang im Englischsprachigen <_< )
Ansonsten sei noch daran erinnert, dass es eine Buchungsrückschau bei "Meine Bahn" gibt, in der gebuchte Tickets biszu wimre 6 Monate nach Gültigkeitsbeginn abrufbar sind.
Rüberreichende, ohne etwas aufbackende Grüße
Jogi
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Was genau bedeutet FGR?Jogi @ 27 Jul 2016, 10:25 hat geschrieben:Spätestens für die FGR braucht's das aber... <_<
Mal angenommen ich hätte ein Handyticket, aber mein Akku wäre alle oder das Telefon ginge unglücklicherweise kaputt. Was habe ich dann als Nachweis? Oder sehen das die Kontrolleure in ihrem System?
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Ach soooooNJ Transit @ 27 Jul 2016, 11:56 hat geschrieben:Nein. Als Voreinstellung war gefragt

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Sorry für's "Fachvokabular".Cameo @ 27 Jul 2016, 13:31 hat geschrieben:Was genau bedeutet FGR?
FGR = Fahrgastrechte, also der Kram mit 25% Erstattung ab 60 Minuten Verspätung usw., die i.d.R. über das FGR-Formular geltend gemacht werden. Die Damen & Herren vom Servicecenter Fahrgastrechte, die die Anträge bearbeiten, bestehen auf ausgedruckte Tickets, Quittungen usw. - auch bei Handy-Tickets, mit ein Grund, warum sie auch als normale Online-Tickets abrufbar sind.
In dem Fall würdest Du als Reisender ohne gültigen Fahrausweis gelten. Soweit ich weiß, gibt's dann eine Fahrpreisnacherhebung (nächste Abkürzung: FN oder selten auch FPN), also eine personalisierte Zahlungsaufforderung über den doppelten (oder war's der einfache?) Fahrpreis. Diese kann in einem Reisezentrum bei Vorlage des Onlinetickets eingestellt werden, kostet dann noch 7 Euro Bearbeitungsgebühr.Cameo @ 27 Jul 2016, 13:31 hat geschrieben:Mal angenommen ich hätte ein Handyticket, aber mein Akku wäre alle oder das Telefon ginge unglücklicherweise kaputt. Was habe ich dann als Nachweis? Oder sehen das die Kontrolleure in ihrem System?
(Edit: bahn.inside.de nach gilt das, wenn man eine BC besitzt. Als Nicht-BC-Inhaber soll man einen Normalpreis kaufen (dann wohl/vielleicht über den Kundendialog erstattbar) oder wegen der FN mit dem "Servicecenter" (wohl nicht das der Fahrgastrechte, sondern das in Baden-Baden) Kontakt aufnehmen)
Zugriff auf die Buchungsdaten haben die Zub nicht. Beim Einlesen des Onlinetickets wird ein Kontrolldatensatz gespeichert, der später mit dem "System" abgeglichen wird.
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Doppelter Fahrpreis, Mindestens 60 Euro.Jogi @ 27 Jul 2016, 13:52 hat geschrieben: In dem Fall würdest Du als Reisender ohne gültigen Fahrausweis gelten. Soweit ich weiß, gibt's dann eine Fahrpreisnacherhebung (nächste Abkürzung: FN oder selten auch FPN), also eine personalisierte Zahlungsaufforderung über den doppelten (oder war's der einfache?) Fahrpreis.
Danke für die Aufklärung. Also ist es doch zielführend zur Sicherheit immer ein ausgedrucktes Ticket bei sich zu haben. Oder sehe ich das falsch?Jogi @ 27 Jul 2016, 12:52 hat geschrieben:Sorry für's "Fachvokabular".
FGR = Fahrgastrechte, also der Kram mit 25% Erstattung ab 60 Minuten Verspätung usw., die i.d.R. über das FGR-Formular geltend gemacht werden. Die Damen & Herren vom Servicecenter Fahrgastrechte, die die Anträge bearbeiten, bestehen auf ausgedruckte Tickets, Quittungen usw. - auch bei Handy-Tickets, mit ein Grund, warum sie auch als normale Online-Tickets abrufbar sind.
In dem Fall würdest Du als Reisender ohne gültigen Fahrausweis gelten. Soweit ich weiß, gibt's dann eine Fahrpreisnacherhebung (nächste Abkürzung: FN oder selten auch FPN), also eine personalisierte Zahlungsaufforderung über den doppelten (oder war's der einfache?) Fahrpreis. Diese kann in einem Reisezentrum bei Vorlage des Onlinetickets eingestellt werden, kostet dann noch 7 Euro Bearbeitungsgebühr.
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Kommt ganz drauf an, wie sehr du dich auf deine Technik verlässt. Ich bin zu meiner Zeit in München desöfteren dieselbe Strecke gependelt, hatte meistens drei verschiedene Geräte dabei, auf denen ich ein Ticket hätte vorzeigen können - und mir wars zu doof, mein Ticket vorab zu kaufen, mich in die Schlange am Automaten zu stellen oder vom schnarchlahmen Schalteristen bedienen zu lassen (wenn das Reisezentrum überhaupt auf hatte). Da bin ich mit dem Handyticket bis auf das eine Mal eigentlich durchgehend gut gefahren.
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