[M] Tramsichtungen
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Bedeutet das, das man ohne Zulassung auf der Umleitung gefahren ist? Das dürfte der TAB aber nicht gefallen, wenn es wirklich so war....Magic Sarah @ 21 Nov 2016, 17:03 hat geschrieben: Richtig... hab eben noch mal in den Anweisungen geblättert.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Das Schlimme ist eher: Das Fahrzeug hat das unbeschadet überstanden... keine Brücke ist zamgebrochen, er ist nirgends entgleist oder angeeckt!Lazarus @ 21 Nov 2016, 18:07 hat geschrieben: Bedeutet das, das man ohne Zulassung auf der Umleitung gefahren ist? Das dürfte der TAB aber nicht gefallen, wenn es wirklich so war....
mfg Daniel
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Dem Fahrer könnte theoretisch (?) nicht nur seinen Führerschein entzogen werden:NJ Transit @ 21 Nov 2016, 21:30 hat geschrieben:Dann hat der Betriebsleiter und weite Teile der Firma ein sehr, sehr großes Problem.
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Verkehrsteilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Ich stell mir gerade bildlich eine Führerschein und Fahrzeigscheinkontrolle der Tram durch eine Polizeistreife vor: "Die Papiere bitte! Sie wissen , daß Ihr Fahrzeug auf dieser Strecke nicht zugelassen ist und daher keinen Versicherungsschutz besitzt? Ihr Fahrzeug wird daher hiermit beschlagnahmt"

Aber auch bei einem Unfall auf einer nicht zugelassenen Strecke müßte die MVG in jedem Fall zumindest eine Teilschuld tragen.
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In wie weit das den Fahrer trifft, wäre wirklich mal eine spannende Frage. Nachdem die Leidstelle dem Fahrer gegenüber weisungsbefugt sein dürfte, könnte das eher auf deren Kappe gehen?
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Wenn ein Zug eine Strecke befährt, ist das eine öffentlich sichtbare Information.
Über die Streckenzulassungen kann man sicherlich streiten, aber nachdem hier ja von manchen gradezu Anspruch darauf erhoben wird, sowas hier hinzuschreiben, wunderts mich nicht.
Alles weitere sind rechtliche Fragen und auch vom Betrieb völlig unabhängig. Das könnte auch andere Städte (zum Beispiel bis vor kurzem Bochum, wie es jetzt aussieht weiß ich gar nicht) treffen.
Über die Streckenzulassungen kann man sicherlich streiten, aber nachdem hier ja von manchen gradezu Anspruch darauf erhoben wird, sowas hier hinzuschreiben, wunderts mich nicht.
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Die Sichtungsmeldung an sich natürlich, ganz klar.
Aber da werden Informationen von internen Anweisungen gepostet, wonach dies klar verboten sein soll, anschließend werden die Fahrer mitverantwortlich gemacht und dann wird auch noch über rechtlichen Konsequenzen ebenjener debattiert.....

Aber da werden Informationen von internen Anweisungen gepostet, wonach dies klar verboten sein soll, anschließend werden die Fahrer mitverantwortlich gemacht und dann wird auch noch über rechtlichen Konsequenzen ebenjener debattiert.....
S27 nach Deisenhofen
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Was das Posten von Informationen interner Anweisungen anbelangt, muss in meinen Augen jeder selber für sich wissen (und die entsprechenden Konsequenzen tragen). Übrigens ist auch da nicht Anweisung gleich Anweisung. Ich schreibe ja hier auch teilweise "leichte Interna".
Eine Verantwortung und Schuld dem Fahrer in die Schuhe zu schieben finde ich auch nicht richtig, denn sie liegt eindeutig in der Leitstelle. Trotzdem würde mich die konkrete rechtliche Handhabe interessieren. Im Falle von BL-Genehmigungen ist das ja recht klar, aber wie sieht es bei solchen "Versehen" aus?
Eine Verantwortung und Schuld dem Fahrer in die Schuhe zu schieben finde ich auch nicht richtig, denn sie liegt eindeutig in der Leitstelle. Trotzdem würde mich die konkrete rechtliche Handhabe interessieren. Im Falle von BL-Genehmigungen ist das ja recht klar, aber wie sieht es bei solchen "Versehen" aus?
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"Firmengeheimnisse", also Interna, sind hierzuforum doch verboten und können (müssen aber nicht) entfernt werden (§2(5) der "Regeln").S-Bahn 27 @ 21 Nov 2016, 23:25 hat geschrieben: Die Sichtungsmeldung an sich natürlich, ganz klar.![]()
Aber da werden Informationen von internen Anweisungen gepostet, wonach dies klar verboten sein soll, anschließend werden die Fahrer mitverantwortlich gemacht und dann wird auch noch über rechtlichen Konsequenzen ebenjener debattiert.....
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Ich bin Student, kein Arbeitnehmer :ph34r:JeDi @ 22 Nov 2016, 01:19 hat geschrieben: "Firmengeheimnisse", also Interna, sind hierzuforum doch verboten und können (müssen aber nicht) entfernt werden (§2(5) der "Regeln").
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Aus welchem Gesetz zitierst du denn da? StVO? BOStrab? Oder ein ganz anderes?Valentin @ 21 Nov 2016, 21:51 hat geschrieben:Dem Fahrer könnte theoretisch (?) nicht nur seinen Führerschein entzogen werden:
(1) [...]
(2) [...]
(3) [...]
Das dürfte recht unwahrscheinlich sein, denn der Paragraph sagt jaValentin @ 21 Nov 2016, 21:51 hat geschrieben:Ich stell mir gerade bildlich eine Führerschein und Fahrzeigscheinkontrolle der Tram durch eine Polizeistreife vor: "Die Papiere bitte! Sie wissen , daß Ihr Fahrzeug auf dieser Strecke nicht zugelassen ist und daher keinen Versicherungsschutz besitzt? Ihr Fahrzeug wird daher hiermit beschlagnahmt"![]()
Dass eine Tram dem gerade darauf diensthabenden Fahrer gehört, dürfte recht selten vorkommen.[...]kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Verkehrsteilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Ich hab auch schon 20er mit nichtzugelassenen Fahrzeugen in der Barerstrasse geichtet, nachdem wegen eines schweren Unfalls eine kurzfristige Umleitung her musste.Pasinger @ 21 Nov 2016, 17:11 hat geschrieben: Wegen eines Unfalls am Steubenplatz wurde der 17er mit seinen Avenios ab Romanplatz über den 12er bzw. ab Leonrodplatz über den 20er umgeleitet. Einen habe ich in der Dachauer Straße gerade gesehen.
Der neueste kreative Einfall des Fahrplanbüros, wie bereits richtig von P-fan aus dem Fahrplan gedeutet: Der erste 18er morgens, der nach der Morgen-HVZ am Effnerplatz endet, wechselt um 09:02 (Abfahrt Effnerplatz) auf den 27er.


Die einzige Lösung für die Verkehrswende wäre Home Office für alle... - flickr
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Dazu sollte man schon sagen, dass es sich dabei um einen zusätzlichen Zug und nicht um eine Taktlücke jenseits des Stachus handelt. Die Frage ist eher was daran kreativ sein soll, in München lässt man Betriebsfahrten halt auch mit Fahrgästen fahren.khoianh @ 5 Jan 2017, 16:10 hat geschrieben: Der neueste kreative Einfall des Fahrplanbüros
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Soeben Variobahn mit "Zielanzeige" Bremsversuche von der St.-Veit-Straße gekommen.
Symmetrische Fahrpläne: Voraussetzung für gute Anschlüsse in beiden Richtungen Symmetrieminute
Wie viele P-Wagen waren den in der letzten Zeit unterwegs und auf welchem Kurs ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten?
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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