100 Stunden Fahrpraxis im Jahr

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interessierter eisenbahne
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Beitrag von interessierter eisenbahne »

Hallo zusammen,

kurze Frage bei uns im unternehmen wurde ich des öfteren als disponent eingesetzt.

Nun habe ich erfahren das ich kommendes Jahr dauerhaft die disposition machen soll, also auch kein zug mehr bewegen.

Wie ist das wenn ich nach 1,2 oder 3 Jahren wieder fahren möchte?

Was verfällt konkret und was muss alles geschehen das ich wieder eigenständig züge fahren darf?

Beste Grüße aus NRW
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Hallo,

genau weiß ich es nicht, außer eben dass "der Schein" nach einem Jahr verfällt.
Wir haben auch ein paar ehemalige Lokführer die eigentlich ausschließlich im Büro sind, aber dennoch ihre hundert Stunden mit ein paar Schichten im Jahr erbringen. Halt bloß gerade so viel, dass es reicht.
Einfach mal mit Deinem Vorgesetzt sprechen.

Martin
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Häufig wird ja von Disponenten etc. sogar erwartet dass sie gelegentlich fahren, damit sie "das da draußen" auch weiterhin aus der Praxis kennen. Vielleicht hilft das ja auch als Argument?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Und ganz vergessen, seit einigen Jahren gilt ja nicht mehr die Fahrzeit, sondern die Schichtzeit. Also ist es noch einfacher.
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S-Bahn 27
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Mittlerweile ist das durch den vom EBA ausgestellten Triebfahrzeugführerschein recht transparent geworden. Hier die gesamte „Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung”.

Auszugsweise mal ein paar gefundene Stellen zum Verfall der Qualifikationen:
§ 11 (2) Jeder Unternehmer hat im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems sicherzustellen, dass der Triebfahrzeugführer sich den regelmäßigen Überprüfungen der in § 5 Absatz 2 genannten Anforderungen unterzieht, um die Gültigkeit der Zusatzbescheinigung aufrechtzuerhalten. Der Unternehmer legt in seinem Sicherheitsmanagementsystem unter Berücksichtigung der in Anlage 11 Nummer 2 geregelten Mindesthäufigkeit fest, in welchen Abständen die Überprüfungen stattfinden. Jede Überprüfung bestätigt der Unternehmer durch einen Vermerk auf der Zusatzbescheinigung und trägt sie im Register nach § 10 Absatz 4 ein.
§ 5 (2) Der Unternehmer darf die Zusatzbescheinigung nach Anlage 2 nur ausstellen, wenn der Triebfahrzeugführer
1. Inhaber eines Triebfahrzeugführerscheins ist;
2. durch eine bestandene Prüfung über mindestens die in Anlage 6 aufgeführten allgemeinen Themen seine Kenntnisse und seine Befähigung zum Führen der betreffenden Fahrzeuge nachgewiesen hat;
3. eine Prüfung seiner Kenntnisse über die Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssysteme und Signalsysteme derjenigen Infrastrukturen bestanden hat, für die die Befähigung in der Zusatzbescheinigung angestrebt wird;
4. vom Unternehmer für dessen Sicherheitsmanagementsystem geschult ist.
Anlage 11, 2. Häufigkeit der Überprüfungen
Bei regelmäßigen Überprüfungen ist folgende Mindesthäufigkeit einzuhalten:
a) Sprachkenntnisse: alle drei Jahre oder nach jeder Abwesenheit von mehr als einem Jahr;
b) Infrastrukturkenntnisse einschließlich der Kenntnisse von Betriebsverfahren,
Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen: alle drei Jahre und immer dann, wenn
eine bestimmte Strecke länger als ein Jahr nicht befahren worden ist;
c) Fahrzeugkenntnisse: alle drei Jahre.
Allerdings finde ich überhaupt keine Textpassage bezüglich der Mindestfahrstunden. Sind diese 100 Stunden/Jahr eventuell nur von der DB festgelegt, um die regelmäßigen Überprüfungen sicherer bestehen zu können?
S27 nach Deisenhofen
Trapeztafelfanatiker
Kaiser
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Registriert: 17 Mai 2014, 13:07

Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

S-Bahn 27 @ 22 Nov 2017, 07:03 hat geschrieben: Allerdings finde ich überhaupt keine Textpassage bezüglich der Mindestfahrstunden. Sind diese 100 Stunden/Jahr eventuell nur von der DB festgelegt, um die regelmäßigen Überprüfungen sicherer bestehen zu können?
Nein, das ist überall üblich.
Gerade in Zeiten des Personalmangels ist es üblich, dass die 100 Stunden dann oftmals geleistet werden indem man ausfallende Schichten besetzt.
Bereitschaften leisten sich die EVU ja heute nicht mehr, kostet nur Geld und ein Springer ist nicht verpflichtet an seinem freien Tag zu kommen.
Boris Merath hat geschrieben: Häufig wird ja von Disponenten etc. sogar erwartet dass sie gelegentlich fahren, damit sie "das da draußen" auch weiterhin aus der Praxis kennen.
Eigentlich wird bei allen mit Berechtigung erwartet, dass sie die Berechtigung erhalten. Disponent und andere betriebsnahe Tätigkeiten werden ja oft durch Tf gemacht, daher macht das Sinn.

Man kann dies natürlich im Rahmen der Tätigkeit machen (also an einem eigentlichen Arbeitstag in der Dispo z. B.), denn warum sollte man zusätzlich dafür arbeiten (wer das nicht will)? Wie gesagt, an seinem freien Tag kann keiner gezwungen werden, daher kann man natürlich notfalls einen freien Ersatztag einfordern.
Ob man das macht liegt natürlich in der eigenen Verantwortung und muss jeder selbst entscheiden. Anspruch hat man.
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