Hallo, in der Nähe soll hier eine Fußwegbahnunterführung gebaut werden, deshalb zu Trassierung und Brücken Fragen:
1. Für 2,5m lichte Weite, eingleisig und eine Zugsgeschwindigkeit von 160km/h bei max. Achslast, also zukunftssicher.
Welche minimale Bauhöhe der Brücke für 2,5m Spannweite ist möglich von Decke des Fußweges bis Schienenoberkante? Ist es zwingend sowas mit durchgängigen Schotterbett zu bauen?
2. Wenn der Fußweg wegen Hochassergefahr nicht zuweit abgesenkt werden sollte, was bedeutet es für eine Bahntrassierung wenn man im Überführungsbereich die Gleise EINEN Meter anheben wollte, Rampenlänge, Ausrundungsradien vertikal, wieder für 160km/h? Wie lang wird dann der "Buckel" insgesamt ohne eine "Langsamfahrstelle" zu bauen.
Trassierug, Durchlässe, Ausrundung vertikal.
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Ausrundungsraiden 0,4 * V² = 10240m.Mühldorfer @ 17 Jan 2018, 22:46 hat geschrieben: 2. Wenn der Fußweg wegen Hochassergefahr nicht zuweit abgesenkt werden sollte, was bedeutet es für eine Bahntrassierung wenn man im Überführungsbereich die Gleise EINEN Meter anheben wollte, Rampenlänge, Ausrundungsradien vertikal, wieder für 160km/h? Wie lang wird dann der "Buckel" insgesamt ohne eine "Langsamfahrstelle" zu bauen.
Die Rampenlängen werden dann 202m auf jeder Seite, mit einer maximalen Steigung von 10 Promille (geradlinige Strecke vorausgesetzt - wenn es Neigungswechsel oder Überhöhungen = Kurven in der Nähe gibt, muss evtl. länger trassiert werden).
Das zusätzliche Volumen, um das Planum entsprechend zu erhöhen, ist ca. 2200 m³ Material (bei 10,60m Planumsbreite)
... alles in einer schnellen Schmierzettelrechnung runtergerechnet, d.h. ohne Garantie, auf Grundlage von W.Schiemann, Schienenverkehrstechnik, Grundlagen der Gleistrassierung - Teubner 2002.
H.M.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Ah - eingleisig ... dann 6,60m Planumsbreite; das Volumen wird dann um die 1700m³, wenn bsiher kein Damm vorhanden war. Wenn ein Damm erhöht werden muss, kann es "beliebig mehr werden", je nach Höhe und Böschungswinkeln; außerdem müssen dann wegen der Verbreiterung der Fußlinie um 3 Meter (Regelböschung ist 1:1,5, also auf beiden Seiten je 1,5m mehr) eventuell dies und jenes - von Zäunen über Straßen über Leitungen verschiedener Art - verschoben werden ...hmmueller @ 30 Apr 2018, 21:54 hat geschrieben: Das zusätzliche Volumen ... ist ca. 2200 m³ Material (bei 10,60m Planumsbreite)
Und
Die entsprechenden Regelungen kenne ich nicht - aber ich kann mir in modernen Zeiten nicht vorstellen, dass man irgendwo noch ohne durchgängiges Schotterbett baut: Zum einen, weil sich die Elastizität und die Lage des Fahrwegs nicht abrupt ändern darf, weil es sonst bei höheren Geschwindigkeiten (und 160 gehört da dazu) im Laufe der Zeit zu "Knicken" an der Stelle des Elastitzitätswechsels kommen wird: Einerseits durch minimale Lageabsenkungen auf der "Schotterseite", die die "harte Seite" nicht oder nicht genauso mitmacht; andererseits durch die Schlagkräfte der Züge, die auf die zwei verschiedenen Fahrbahnen verschieden wirken und die lageunterschiede noch vergrößern ...Ist es zwingend sowas mit durchgängigen Schotterbett zu bauen?
... und zum anderen wegen der viel höheren Kosten bei Bau und Durcharbeitung, wenn dabei die kontinuierliche Durcharbeitung unterbrochen und nach dem anderen Fahrweg wieder begonnen werden muss.
H.M.
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Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
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Wobei man durchaus, wenn es um ein paar Zentimeter geht, durch Anwendung anderer Schwellenarten ein paar cm rausholen kann.
Die übliche Betonschwelle braucht am meisten Schotter, dann kommt Holz oder spezielle Breitbetonschwellen (ist jetzt kein Fachausdruck) - in München z.B. zu sehen an der nördlichen Fußgängerunterführung in Moosach, noch weniger Stahlhohlschwellen (häufig bei Zahnradbahnen) und am wenigstens soweit ich mich ans Studium erinnern kann die Y-Stahlschwelle.
Die übliche Betonschwelle braucht am meisten Schotter, dann kommt Holz oder spezielle Breitbetonschwellen (ist jetzt kein Fachausdruck) - in München z.B. zu sehen an der nördlichen Fußgängerunterführung in Moosach, noch weniger Stahlhohlschwellen (häufig bei Zahnradbahnen) und am wenigstens soweit ich mich ans Studium erinnern kann die Y-Stahlschwelle.