Die Berliner S-Bahn zeigt es zumindest im 481 mit einem Pfeil an.AndreasZ @ 20 Apr 2005, 16:18 hat geschrieben: Dafür gibt's ja optische Anzeigegeräte, allerdings nicht für die Bahnsteigseite, oder?
Bitte in Fahrtrichtung links aussteigen.
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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Der ICE 3 zeigt sie auch an, bei den übrigen Reihen sollte es mich wundern, wenn nicht. Zum einen auf den Displays in den Einstiegsbereichen und zum andern auf den großen an den Wagenenden im Fahrgastraum. Auch die IC's, die mittlerweile mit den elektronischen Anzeigen unterwegs sind zeigen die Ausstiegsseite auf den Displays an den Türen an.Wildwechsel @ 22 Apr 2005, 21:37 hat geschrieben:Nicht zu vergessen der ICE1 auf den Displays im Einstiegsbereich. Die anderen ICE-Reihen hab ich jetzt nicht im Kopf.
In B-W gibt es bei den meisten Dosto-Zügen noch einen Schaffner, dieser nimmt aber nicht bei der Abfertigung der Züge am Bahnsteig teil, sondern ist nur zur Fahrkartenkontrolle da. Auf Seite 7 auf der Internetseite http://www.euk-info.de/pdf/BahnPraxisB-8-2002.pdf wird ja genauer TAV und SAT beschrieben. Dort steht auch, daß beim Schließen der Türen der Zug beobachtet werden muss (ggf mit Abfertigungshilfen). Dies ist bei den Dostos auf den Linien Tübingen-Stuttgart oder Heilbronn-Stuttgart aber eindeutig nicht der Fall.Wenn die im TAV fahren, dürfen die Tf nich mehr rausschauen (siehe auch unter Störungschronik S-Bahn München). Da nun ein Schaffner dabei ist, fahren die betimmt mit SAT (TB 0 glaub ich kaum).
"KiN F" wie "Fahrgeldsicherer", wenn er vom Besteller gefordert wird.In B-W gibt es bei den meisten Dosto-Zügen noch einen Schaffner, dieser nimmt aber nicht bei der Abfertigung der Züge am Bahnsteig teil, sondern ist nur zur Fahrkartenkontrolle da.
Unterscheiden muss man zwischen SAT und TAV: Während bei SAT ein Zugbegleiter bei der Feststellung der Abfahrbereitschaft überall dort helfen muss, wo der Triebfahrzeugführer den Zug nicht vollständig einsehen kann, ist mit dem TAV eine Beobachtung des Türschließvorgangs durch den Tf nicht mehr nötig. Siehe dazu auch die von dir zitierte Tabelle und den Auszug aus der EBO. Stuttgart - Tübingen und Stuttgart - Neu Ulm (-Donauwörth) wird mit TAV-fähigen Dostos gefahren, während beispielsweise auf dem IRE Stuttgart - Friedrichshafen - Lindau SAT angewendet wird und deshalb auch ein Zugbegleiter bei der Feststellung der Abfahrbereitschaft mithilft.Auf Seite 7 auf der Internetseite http://www.euk-info.de/pdf/BahnPraxisB-8-2002.pdf wird ja genauer TAV und SAT beschrieben. Dort steht auch, daß beim Schließen der Türen der Zug beobachtet werden muss (ggf mit Abfertigungshilfen). Dies ist bei den Dostos auf den Linien Tübingen-Stuttgart oder Heilbronn-Stuttgart aber eindeutig nicht der Fall.
Bei TAV muss der Triebfahrzeugführer nur dann den Türschließvorgang beobachten, wenn "zentrales Schließen" angewendet wird. Ansonsten ist ein "Rausschauen" zwar nicht verboten, aber nicht empfehlenswert. Denn der Lokführer kann sich auf die technischen Einrichtungen zur Anzeige der Abfahrbereitschaft verlassen, wenn er aber rausschaut und es passiert ein Unfall beim Fahrgastwechsel, dann ist er dran. (Ist er natürlich auch so, aber als Lokführer hat man sowieso immer die A-Karte...)
Grüße, Plochinger
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
Liegt das daran, daß die 218 keine TAV-Ausrüstung haben oder ist die Strecke ab Ulm nicht für TAV zugelassen?Plochinger @ 23 Apr 2005, 10:39 hat geschrieben: während beispielsweise auf dem IRE Stuttgart - Friedrichshafen - Lindau SAT angewendet wird und deshalb auch ein Zugbegleiter bei der Feststellung der Abfahrbereitschaft mithilft.
Ich hab mal im Internet gelesen, daß die KiN F allgemein auch Nachfolger vom Prüfdienst sind. Und ich denke auch, an denen hat die DB selber Interesse.Plochinger @ 23 Apr 2005, 10:39 hat geschrieben:"KiN F" wie "Fahrgeldsicherer", wenn er vom Besteller gefordert wird.