Die Einzelfahrkarte

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Bayernlover @ 28 Feb 2011, 13:21 hat geschrieben: Ja das ist gut, und frag gleich nochmal wie sich die Tarifabteilung des MVV das so denkt mit den verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten und warum es nichtmal in einem Forum, wo sich den ganzen Tag über nichts anderes als ÖPNV und Konsorten unterhalten wird, zu einem Konsens kommen kann.
Ich mache das mal. Letztes Mal bei der Frage, als ich in dem geänderten Tarifwerk Widersprüche in der Frage herauslas, ob man eine IsarCard noch mit einer Tageskarte kombinieren darf, bekam ich eine schnelle und kompetente Antwort. Den Widerspruch gab man aber nicht zu bzw. umschiffte diesen nur im Marketingsprech. Das muss aber wohl so sein. Wer alles noch mal nachlesen will: http://www.neuperlach.org/blog/?p=4595

Edit: Anfrage gestellt!
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

Bayernlover @ 28 Feb 2011, 12:46 hat geschrieben:Weil der Bus sonst us allen Nähten platzt? Ganz ehrlich, was fahrgastunfreundlicheres gibts ja fast gar nicht.
Ein Kleinbus im stundentakt, der aus allen Nähten platzt? - Du solltest mal wieder nach München :ph34r: :D
Noch fahrgstunfreundlicher wirs dadurch, dass der Bus in keine Richtung auch nur eine Haltestelle doppelt anfährt - man muss also als zeitkerten-Inhaber Ring 1-3 zwangsläufig einen Haltestellenabstand zu Fuß laufen. Ist das der Sinn des Busfahrens? Da wundert mich net, dass nur ein Kleinbus im Stundentakt fährt :lol:
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Beitrag von khoianh »

Damit man sich einen besseren Einblick in die Situation auf der Linie 167 verschaffen kann:

Bild
(Klicken zum Vergrößern)

Um mit Ring 3 von der Krokusstraße zum Stiftsbogen zu kommen, ist ein größerer Fußweg oder alternativ eie Fahrt mit der Linie 56 bis Haderunstraße notwendig. Auf besagter Linie haben wir zudem nicht weit südlich auch noch einen weiteren solchen Fall, wo die Busse für die Haltestelle Klinikum Ost den Grenzbereich 3/4, der seit Pasing durchfahren wird, verlassen.
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Beitrag von Ubile »

@khoianh
Auf OSM-Material basierende Karten sollten unter CC-BY-SA veröffentlicht werden.
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khoianh
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Beitrag von khoianh »

Ubile @ 1 Mar 2011, 03:07 hat geschrieben: @khoianh
Auf OSM-Material basierende Karten sollten unter CC-BY-SA veröffentlicht werden.
Ja, stimmt. Hatte ich gestern vergessen und jetzt kann ich den Beitrag auch nicht mehr ändern.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Bis jetzt leider keine Antwort vom MVV zum Thema, nach welchen Kriterien eine Fahrt zur unerlaubten Rück- und Rundfahrt wird. Letztes Mal kam die Antwort umgehend. Schade, das wäre vielleicht ein interessanter Beitrag geworden aber vielleicht kommt ja doch noch eine Antwort.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Es hat etwas gedauert, nun aber hat der MVV geantwortet und dargelegt, wann eine Fahrt im Zonentarif per Einzelfahrkarte und Streifenkarte die Kriterien des erlaubten Weges erfüllt und wann eine unerlaubte Rück- oder Rundfahrt vorliegt.

Um schon mal das Ergebnis ein wenig vorwegzunehmen - das Ergebnis ist für mich überraschend, die Kriterien sind recht streng - strenger, als es die meisten hier (ich inklusive) gedacht haben dürften. So ist der streckenmäßig kürzeste Fahrtweg zu wählen. Abweichungen davon sind nur erlaubt, wenn ein Zeitgewinn mit einem schnelleren Verkehrsmittel erzielt werden kann.

M.E. ist das aber keine wirklich präzise Definition, da der Fahrgast überfordert sein dürfte, den streckenmäßig bzw. zeitlich kürzesten Weg in jedem Fall zu kennen und entsprechend zu wählen. Die Steckenlänge ist ja gar nicht genau per Meter ausgewiesen, sondern ergibt sich v.a. optisch. Die Fahrtzeit ist zumindest per Fahrplan definiert, kann aber bereits fahrplanmäßig von der Tageszeit abhängen. (Dazu kommen nicht planbare Unterschiede wie ein Trämli, das im Stau steckenbleibt, die wir aber mal ignorieren.) Allerdings denke ich, dass wer nach bestem Wissen und Gewissen von A nach B fährt und nicht absichtlich Umwege dabei macht, nichts zu befürchten hat. M.E. gibt es aber jede Menge Grenzfälle.

Hier die gesamte Antwort. Da ich angekündigt habe, die Antwort zu veröffentlichen, ist das Vollzitat o.k.:
Nach den Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs berechtigen Fahrkarten des Zonentarifs (Einzel- und Mehrfahrtenkarten) zur Fahrt innerhalb ihres örtlichen Geltungsbereiches in Richtung auf das Fahrtziel. Dies bedeutet, dass stets der streckenmäßig kürzeste Fahrtweg zu wählen ist. Abweichungen von diesem direkten Fahrtweg sind nur dann erlaubt, wenn durch die Benutzung von schnelleren Verkehrsmitteln (S-Bahn, U-Bahn) ein Zeitgewinn erreicht werden kann, oder wenn dadurch ohne Zeitverlust weniger oft oder barrierefrei umgestiegen werden muss/kann.

Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt der selben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Beispiel: Isartor - Ostbahnhof - Rosenheimer Platz Rundfahrten sind Fahrten, die beispielsweise a) auf einem anderen Weg zum Ausgangspunkt zurückführen; B) die zu einem Punkt führen, der nahe dem Ausgangspunkt liegt oder c) die zu einem Fahrziel führen, das bereits mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können.

Beispiel A: Quiddestraße - Innsbrucker Ring per U5, dann Innsbrucker Ring - Hauptbahnhof per U2, zurück dann mit der S-Bahn vom Hauptbahnhof zum Truderinger Bahnhof und weiter mit dem Bus 139 zur Corinthstraße (liegt in der Nähe der Quiddestraße) ist definitiv eine Rundfahrt. Dieser Fahrtwunsch führt zu einem Ziel, der nahe dem Ausgangspunkt liegt.

Beispiel B: Isartor - Ostbahnhof mit der S-Bahn und weiter mit der U-Bahn zum Max-Weber-Platz ist keine Rundfahrt. In unserer elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) wird die Fahrstrecke über den Ostbahnhof beauskunftet und ist somit zur Fahrt gültig.

Eine Faustregel gibt es jedoch nicht. Grundsätzlich gilt: Wenn eine Verbindung von der EFA mit Fahrpreis angezeigt wird, kann diese zur Fahrt genutzt werden. Absichtlich gewählte Umwege werden von der EFA ohne Preisangabe berechnet. Diese Fahrtmöglichkeiten entsprechen dann nicht der tariflichen Regelung "..... in Richtung auf das Fahrtziel .....".

Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage beantworten, stehen aber für noch eventuell auftretende Rückfragen gerne zur Verfügung. Die verspätete Beantwortung Ihre Anfrage bitten wir zu entschuldigen.
Noch mal zu den offiziellen Tarif- und Beförderungsbestimmungen des MVV. Diese sind viel schwammiger:
Einzelfahrkarten berechtigen zur Fahrt über die der Preisstufe der Fahrkarte entsprechende Anzahl von Zonen in Richtung auf das Fahrtziel mit beliebiger Unterbrechungs- und Umsteigemöglichkeit. Beim Unterbrechen oder Umsteigen kann die Fahrt auch von einer dem Ziel näher gelegenen Haltestelle aus fortgesetzt werden. Rück- oder Rundfahrten sind nicht gestattet.
Die Frage ist, ob nicht die Tarif- und Beförderungsbestimmungen im Fall der Fälle verbindlicher sind als eine Interpretation, die man erst beim MVV anfordern muss. Ich würde mir wünschen, dass die Beförderungsbestimmungen mehr Klarheit bringen.

Edit: Auch der Hinweis auf die EFA, die Sicherheit bringen soll/kann: Diese gab es früher nicht und auch heutzutage verwendet die ja nicht jeder (weil er das nicht will oder kann).
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Damit dürfte auch Hauptbahnhof-Ostbahnhof-Odeonsplatz als Rundfahrt gewertet werden.
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Beitrag von DumbShitAward »

Lazarus @ 22 Mar 2011, 19:20 hat geschrieben: Damit dürfte auch Hauptbahnhof-Ostbahnhof-Odeonsplatz als Rundfahrt gewertet werden.
Seh ich ähnlich...

Allerdings dürfte OEZ - Scheidplatz - Marienplatz - Hauptbahnhof anstatt OEZ - Scheidplatz - Hauptbahnhof auch als unzulässig gewertet werden... Wobei ich das in der Praxis weniger problematisch sehe.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

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Beitrag von Bayernlover »

DumbShitAward @ 22 Mar 2011, 19:29 hat geschrieben: Allerdings dürfte OEZ - Scheidplatz - Marienplatz - Hauptbahnhof anstatt OEZ - Scheidplatz - Hauptbahnhof auch als unzulässig gewertet werden... Wobei ich das in der Praxis weniger problematisch sehe.
Wobei ich mich frage was man spart, wenn man über den Marienplatz fährt?
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Wenn ich von einer meiner Wohnung nahe gelegenen Bushaltestelle mit diesem zum nächsten Bahnhof und von dort mit dem RE zum Hauptbahnhof fahre, mir dort eine Zeitung kaufe und mit der S-Bahn zu einem meiner Wohnung nahe gelegenen S-Bahn Haltepunkt zurück fahre, ist das eine Rundfahrt. Und selbst ohne entsprechende Tarifbestimmungen käme ich nicht im Traum darauf, dies mit einem Einzelfahrschein zu versuchen, selbst wenn es durch die Gültigkeitsdauer des Fahrscheins gedeckt wäre.

Es gibt auch in Düsseldorf einige Buslinien, die hauptsächlich als Zubringer zur S-Bahn/zum RE gedacht sind und mehr oder weniger im Kreis fahren. Die Linie 779 hat z.B. einen Umlauf von dreißig Minuten. Bei einer Gültigkeitsdauer von 150 Minuten wären das also drei Umläufe :lol:
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Beitrag von Bayernlover »

Autobahn @ 22 Mar 2011, 20:30 hat geschrieben: Irgendwie verstehe ich das Problem nicht.
Das Problem ist, wenn ich innerhalb der Gültigkeitsdauer 5 Haltestellen hin und wieder zurück fahren will. Oder auf dem Rückweg noch schnell woanders vorbeischneie. Das müssten dann zwei Fahrscheine sein - was irgendwie nicht sein kann. Dann kostet so eine kurze Erledigungsfahrt schonmal 5€.
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

Lazarus @ 22 Mar 2011, 19:20 hat geschrieben: Damit dürfte auch Hauptbahnhof-Ostbahnhof-Odeonsplatz als Rundfahrt gewertet werden.
Das ist ja wohl logisch. Wenn ich für Hauptbahnhof-Odeonsplatz eine direkte U-Bahn-Verbindung nehmen kann, wirds schwer mit der Argumentation. Die U4/U5 ist die schnellste Verbindung, die mit dem geringsten Umsteigen und noch dazu barrierefrei. Aber ne ganze Zonenfahrkarte muss man da trotzdem nicht draufgehen lassen für — da reicht Kurzstrecke...
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 22 Mar 2011, 20:30 hat geschrieben: Irgendwie verstehe ich das Problem nicht. Wenn ich von einer meiner Wohnung nahe gelegenen Bushaltestelle mit diesem zum nächsten Bahnhof und von dort mit dem RE zum Hauptbahnhof fahre, mir dort eine Zeitung kaufe und mit der S-Bahn zu einem meiner Wohnung nahe gelegenen S-Bahn Haltepunkt zurück fahre, ist das eine Rundfahrt. Und selbst ohne entsprechende Tarifbestimmungen käme ich nicht im Traum darauf, dies mit einem Einzelfahrschein zu versuchen, selbst wenn es durch die Gültigkeitsdauer des Fahrscheins gedeckt wäre. 

Es gibt auch in Düsseldorf einige Buslinien, die hauptsächlich als Zubringer zur S-Bahn/zum RE gedacht sind und mehr oder weniger im Kreis fahren. Die Linie 779 hat z.B. einen Umlauf von dreißig Minuten. Bei einer Gültigkeitsdauer von 150 Minuten wären das also drei Umläufe  :lol:
Das Problem ist ja kein absichtlich konstruierter Extremfall, sondern der große unscharfe Bereich dazwischen. In München findest Du jede Menge Fahrtrouten, die ich trotz löblicher Antwort des MVV nicht dahingehend bewerten möchte, ob sie eine unerlaubte Rück- oder Rundfahrt darstellen.

Bei vieler der Fahrten handelt es sich nicht einmal um renitente Fahrvariationen, sondern um Fälle, die in der Praxis durchaus vorkommen können. Leider scheint man hier nur mit einer Zeitkarte auf der sicheren Seite zu sein.

Ich weiß seit heute, dass weniger erlaubt ist als gedacht. Was genau zulässig ist, bleibt unscharf. Der MVV schreibt selbst: "Eine Faustregel gibt es jedoch nicht." Ein Tarifsystem ohne Faustregel?

In der Praxis wird man natürlich selten Ärger bekommen, weil die Kontrolleure meist ein Auge zudrücken dürften, wenn man nach bestem Wissen und Gewissen fährt und es mit dem Umweg nicht übertreibt. Aber eine Garantie ist das nicht.
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Beitrag von DumbShitAward »

Bayernlover @ 22 Mar 2011, 19:31 hat geschrieben: Wobei ich mich frage was man spart, wenn man über den Marienplatz fährt?
Nix, das ist es ja. Aber überlegen wir mal folgende Situation: wir wollen vom OEZ zum Hauptbahnhof, aber zwischendrin noch schnell am Marienplatz in ein Geschäft. Passt von der Zeit natürlich wunderbar und man bräuchte ja nur eine Einzelfahrt. Bei extrem strenger Auslegung wäre das so eigentlich nicht gestattet, weil die Strecke zum Hauptbahnhof via U2 schneller und kürzer ist.

Passieren wird da wohl nichts, weil ja immer argumentiert werden könnte, dass man den direkten Anschluss an die U2 nicht erwischt hat (z.B. in der HVZ ist das sehr häufig der Fall). Bei solchen Spirenzchen wie OEZ - Scheidplatz (U2) - Sendlinger Tor (U3/6) - Marienplatz wirds aber schon etwas difiziler.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Bayernlover @ 22 Mar 2011, 20:35 hat geschrieben:Das Problem ist, wenn ich innerhalb der Gültigkeitsdauer 5 Haltestellen hin und wieder zurück fahren will. Oder auf dem Rückweg noch schnell woanders vorbeischneie. Das müssten dann zwei Fahrscheine sein - was irgendwie nicht sein kann. Dann kostet so eine kurze Erledigungsfahrt schonmal 5€.
Ja, dann musst Du zwei Fahrscheine lösen. Für mich ist das immer eine Rückfahrt, die extra bezahlt werden muss. Das sagt mir mein allgemeines Grundwissen. Wenn ich mit dem Auto von A nach B fahre, ist die Fahrt von B nach A ja auch eine Rückfahrt. Muss ich mehr dazu schreiben?
TramPolin @ , hat geschrieben:In München findest Du jede Menge Fahrtrouten, die ich trotz löblicher Antwort des MVV nicht dahingehend bewerten möchte, ob sie eine unerlaubte Rück- oder Rundfahrt darstellen.
Die gibt es anderenorts sicher auch. Für mich zählt aber immer die Prämisse der schnellsten Verbindung. Und dies kann die Fahrplanauskunft EFA (elektronische Fahrplanauskunft *) ) mir exakt ausbaldowern. Und wenn im mich recht erinnere, kann die für iPhone und Android verfügbare App des MVV, da sie sich genau auf diese Daten bezieht, solche Informationen auch auf einem Smartphone wiedergeben. Man bekommt sogar den Fahrpreis für das Einzelticket bzw. die Anzahl der zu stempelnden Felder der Streifenkarte angezeigt. Hinterlegte Verspätungen werden berücksichtigt.

*) auf diese Datenbank greifen alle Verkehrsunternehmen in Deutschland zurück.
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Beitrag von Bayernlover »

Autobahn @ 22 Mar 2011, 22:36 hat geschrieben: Ja, dann musst Du zwei Fahrscheine lösen. Für mich ist das immer eine Rückfahrt, die extra bezahlt werden muss. Das sagt mir mein allgemeines Grundwissen. Wenn ich mit dem Auto von A nach B fahre, ist die Fahrt von B nach A ja auch eine Rückfahrt. Muss ich mehr dazu schreiben?
Ich fahre aber nicht mehr als jemand der 1,5h in einer Richtung unterwegs ist. Das ist das unfaire daran.
*) auf diese Datenbank greifen alle Verkehrsunternehmen in Deutschland zurück.

Das ist so nicht richtig.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 22 Mar 2011, 22:36 hat geschrieben: Die gibt es anderenorts sicher auch. Für mich zählt aber immer die Prämisse der schnellsten Verbindung. Und dies kann die Fahrplanauskunft EFA (elektronische Fahrplanauskunft *) ) mir exakt ausbaldowern. Und wenn im mich recht erinnere, kann die für iPhone und Android verfügbare App des MVV, da sie sich genau auf diese Daten bezieht, solche Informationen auch auf einem Smartphone wiedergeben. Man bekommt sogar den Fahrpreis für das Einzelticket bzw. die Anzahl der zu stempelnden Felder der Streifenkarte angezeigt. Hinterlegte Verspätungen werden berücksichtigt.

*) auf diese Datenbank greifen alle Verkehrsunternehmen in Deutschland zurück.
Und was hat man früher gemacht, als es die (sehr wahrscheinlich) gleichen Tarifbestimmungen, aber noch keine EFA gab? Und was ist bei Leuten, die kein Handy wollen und alles an Elektronik ablehnen oder nicht bedienen können? Meine Mutter macht Onlinebanking, kommt aber mit ihrem Handy nicht zurecht und benutzt es daher kaum. Sie würde nie EFA verwenden, um die Zulässigkeit einer Fahrroute zu ermitteln. Selbst für "sinnvollere" Dinge, etwa der persönlichen Fahrrouten- und Fahrplanerstellung, lehnt sie EFA ab.

Man kann ja nicht alle zur Benutzung der EFA verpflichten. Es muss auch ohne EFA gehen.

Ferner gibt es auch in anderen Städten Tarifsysteme, bei denen man per Einzelfahrkarte die Fahrrichtung wechseln bzw. Umwege fahren darf.

Die Sache ist sicher etwas unschön, betrifft mich aber kaum dank meiner IsarCard 9 Uhr. Ich fahre nur selten vor 9 und für den Außenbereich stellt sich die Zulässigkeitsfrage kaum, da bei Benutzung der S-Bahn alles noch einigermaßen unstrittig ist oder ich ohnehin eine Außenbereichstageskarte kaufe. Dennoch ist die Frage interessant, wenngleich sie mich früher stärker beschäftigte.
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Beitrag von Lazarus »

DumbShitAward @ 22 Mar 2011, 22:35 hat geschrieben:

Passieren wird da wohl nichts, weil ja immer argumentiert werden könnte, dass man den direkten Anschluss an die U2 nicht erwischt hat (z.B. in der HVZ ist das sehr häufig der Fall). Bei solchen Spirenzchen wie OEZ - Scheidplatz (U2) - Sendlinger Tor (U3/6) - Marienplatz wirds aber schon etwas difiziler.
Diese Fahrstecke wird dir jeder als Rückfahrt Sendlinger Tor - Marienplatz auslegen, da die U3 vom OEZ aus direkt den Marienplatz anfährt. Da wird man kaum beweisen können, das man über die U1 kam.
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Beitrag von DumbShitAward »

Lazarus @ 22 Mar 2011, 23:20 hat geschrieben: Diese Fahrstecke wird dir jeder als Rückfahrt Sendlinger Tor - Marienplatz auslegen, da die U3 vom OEZ aus direkt den Marienplatz anfährt. Da wird man kaum beweisen können, das man über die U1 kam.
Das wollte ich damit ja auch sagen, hab mich da wohl ein wenig unklar ausgedrückt.

Lustig wirds aber in folgendem Fall (ich weiß die Antwort selbst nicht): Westfriedhof - Giselastraße: fährt man nun über Sendlinger Tor (so wie EFA das vorschlägt) oder doch lieber über OEZ? OEZ geht schneller, weil die Umsteigezeit für eine Normalperson viel zu hoch dimensioniert ist, ob's nun kürzer ist...
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Beitrag von Autoverbot »

Ich würde mir darüber keine Sorgen machen, da die Kontrolleure nicht gerade die hellsten sind.
Die schauen doch nur aufs Datum - oder wurde schon mal jemand gefragt, wohin soll die Reise gehen?
Noch schlimmer sind die uniformierten Zugbegleiter, die kontrollieren erst gar nicht ;)
U5 = letzter U-Bahn-Neu- und Ausbau in München!
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MVG-Wauwi
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Beitrag von MVG-Wauwi »

DumbShitAward @ 22 Mar 2011, 19:29 hat geschrieben:Seh ich ähnlich...

Allerdings dürfte OEZ - Scheidplatz - Marienplatz - Hauptbahnhof anstatt OEZ - Scheidplatz - Hauptbahnhof auch als unzulässig gewertet werden... Wobei ich das in der Praxis weniger problematisch sehe.
Nichts wird doch so heiß gegessen wie gekocht....

Für das Beispiel Georg-Brauchle-Ring - Sendlinger Tor via Olympia-Einkaufszentrum und Münchner Freiheit lässt sich der Ticket-Navigator ohne weiteres zu einer Empfehlung mit zwei Streifen erweichen.

http://www.mvv-muenchen.de/de/home/fahrgastinformation/tickets-preise/ticket-navigator/ticket-navigatorprofi/index.html
Gruß vom Wauwi
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

*Husthust* *Staubwisch*

Irgendwie bin ich über das Thema Umwegfahrten gestolpert und habe selbst recherchiert und diesen alten Thread entdeckt.

Ausgangspunkt war eine ähnliche Überlegung wie diese hier:
Beispiel A: Quiddestraße - Innsbrucker Ring per U5, dann Innsbrucker Ring - Hauptbahnhof per U2, zurück dann mit der S-Bahn vom Hauptbahnhof zum Truderinger Bahnhof und weiter mit dem Bus 139 zur Corinthstraße (liegt in der Nähe der Quiddestraße) ist definitiv eine Rundfahrt. Dieser Fahrtwunsch führt zu einem Ziel, der nahe dem Ausgangspunkt liegt.

Interessant finde ich ja, dass
Nach den Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs berechtigen Fahrkarten des Zonentarifs (Einzel- und Mehrfahrtenkarten) zur Fahrt innerhalb ihres örtlichen Geltungsbereiches in Richtung auf das Fahrtziel. Dies bedeutet, dass stets der streckenmäßig kürzeste Fahrtweg zu wählen ist. Abweichungen von diesem direkten Fahrtweg sind nur dann erlaubt, wenn durch die Benutzung von schnelleren Verkehrsmitteln (S-Bahn, U-Bahn) ein Zeitgewinn erreicht werden kann, oder wenn dadurch ohne Zeitverlust weniger oft oder barrierefrei umgestiegen werden muss/kann.
und
Wenn eine Verbindung von der EFA mit Fahrpreis angezeigt wird, kann diese zur Fahrt genutzt werden.
im Widerpruch zueinander stehen.

Um ein besseres Gefühl zu bekommen, was im Zweifel zulässig ist, hier eine kleine Stichprobenauswahl aus der Ticketauskunft des MVV, ob Einzelfahrt angezeigt wird:

Trudering - Hbf via Münchner Freiheit
Trudering - U2 - Innsbrucker Ring - U5 - Odeonspl. - U3 - Scheidplatz - U2 - Hbf
zulässig - Interessant, weil man sogar in der U2 wieder Richtung Start zurückfährt

Kreillerstr. - Baumkirchner Str. via Hbf
unzulässig

Kreillerstr. - Haidenaupl. via Königspl.
unzulässig

Kreillerstr. - Theatinerstr. via Hbf
zulässig Die Grenze in der EFA ist übrigens der MWP. Kreillerstr. - Hbf - MWP ist noch zulässig, Wörthstr. nicht mehr. Äußerst verwirrend ist aber, dass Moosfeld - Stachus via Hbf schon nicht zulässig ist.

Klinikum Harlaching - Quiddestr. via Chiemgaustr.
unzulässig Obwohl man direkt fahren kann :blink:

Laim - Hbf und zurück mit dem 19er, was geht?
Westbad ist tatsächlich noch zulässig, Am Knie nicht mehr. Von Pasing aus ist schon an der Schrenkstr. Schluss.

Mit dem 16er zurückfahren funktioniert auch - allerdings muss man schon an der Hackerbrücke kehrtmachen und wird dann sogar mit Laim - Hackerbrücke - Amalienburgstr. als zulässig belohnt. Selbst mit dem Linienwechsler 16/12 kann man Laim - Hackerbrücke - Romanpl. - Neuhausen mit einer Einzelfahrt zurücklegen. Funfact am Rande - die EFA empfiehlt Laim - Deroystr. mit Fußweg Donnersbergerbrücke - Donnersbergerstr. als Kurzstrecke.


Fazit: Ab wann es eine Rundfahrt ist, lässt sich nicht wirklich sinnvoll erschließen. Die Lage bleibt schwammig.

So - und wo ist jetzt der ganze Nachmittag geblieben? ;)
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Valentin
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Beitrag von Valentin »

Mit den neuen Ringbuslinien der MVG stellt sich die Frage der zulässigen Fahrtlänge mit einer Streifenkarte neu. Die AZ hat dazu den MVG-Pressesprecher Matthias Korte befragt.. Zumindest für den Fall, daß die Streifenkarte im Ringbus gestempelt wurde, gab es eine Aussage:

"Wir werden die Rundfahrt-Regelung im Fall des Cityrings kulant auslegen." Wer ausschließlich in eine Richtung fahre, also nicht in die Gegenrichtung umsteigt, und das in den Tarifbestimmungen festgelegte Zeitlimit beachtet (3 Stunden), werde nicht beanstandet.

Viel Spaß beim Testen
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Beitrag von AK1 »

Auch beim Cityring gibt die MVV-Auskunft für jeden Mist den Preis für eine Einzelfahrt aus.
Such mal eine Direktverbindung Königsplatz - Goetheplatz. Die geht über den Ostbahnhof, nachdem bei den direkten Verbindungen immer behauptet wird, man müsse am Hauptbahnhof umsteigen. Und es wird der Preis von 2,90 € genannt...
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