Reinigung der Bahnhöfe

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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ador41
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Beitrag von ador41 »

Beim Einsatz zur Reinigung der Unterwegs Bahnhöfe auf einer Bahnstrecke habe ich mit einen Kollegen dort Reinigungsarbeiten durchgeführt und der Kollege hatte das Weisungsrecht mir gegenüber und sagte zu mir damit alles schneller vorangeht sollte ich nicht über den beschrankten Bahnübergang gehen sondern über die Schienen direkt zum gegenüberliegenden Bahnsteig gehen denn die Automatischen Schranken geben einen Signalton wenn ein Zug kommt da kann man dann auf den Bahnsteig steigen der Zug kommt ja nicht gleich.

Der mir gegenüber weisungsberechtigte Kollege tat das Gleiche.

Hätte der weisungsberechtigte Kollege so etwas nicht erlauben dürfen und hat da der Kollege verantwortungslos gehandelt?
geminy007
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Beitrag von geminy007 »

Hast du irgendwie einen Juris gefrühstückt? Willst du von uns eine Beratung für einen Arbeitsrechtsstreit? :blink:
ador41
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Beitrag von ador41 »

Nein das nicht, aber ich möchte darlegen wie unwissend manche Weisungsberechtigte Kollegen sind der es an sich bei überlegten Denken und Handeln nicht tun und nicht zulassen dürfen.
geminy007
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Beitrag von geminy007 »

Dir ist schon klar, dass du deines eigenen Glückes Schmied bist? Sprich, wenn einer zu dir sagt etwas zu tun, solltest du dich immer selbst hinterfragen, welche Risiken du damit eingehst,....
ropix
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Beitrag von ropix »

Über die Gleise geht nur wer eine Einweisung in den Gleisbereich hat oder auf Weisung eines der sie hat. In dieser Einweisung ist mit drin wann man über Gleise gehen darf.

Also hat sich dein Kollege entweder nicht dran gehalten oder er hat keine... - was doch erheblich wahrscheinlicher ist. Ergo zahle direkt 25 Euro (wenns keiner gesehen hat an dich selbst) und gut ist (ist übrigens erheblich billiger als um eine geschlossene Halbschranke drumrumzulaufen...)
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ador41
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Beitrag von ador41 »

Zum Glück ist nichts Passiert und bei der Bahn bin ich nicht mehr, denn genau genommen hätte ich auf der Reinigungstour auf den Haltepunkten aus bestimmten Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden dürfen.
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guru61
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Beitrag von guru61 »

ador41 @ 3 Aug 2015, 13:39 hat geschrieben: Beim Einsatz zur Reinigung der Unterwegs Bahnhöfe auf einer Bahnstrecke habe ich mit einen Kollegen dort Reinigungsarbeiten durchgeführt und der Kollege hatte das Weisungsrecht mir gegenüber und sagte zu mir damit alles schneller vorangeht sollte ich nicht über den beschrankten Bahnübergang gehen sondern über die Schienen direkt zum gegenüberliegenden Bahnsteig gehen denn die Automatischen Schranken geben einen Signalton wenn ein Zug kommt da kann man dann auf den Bahnsteig steigen der Zug kommt ja nicht gleich.

Der mir gegenüber weisungsberechtigte Kollege tat das Gleiche.

Hätte der weisungsberechtigte Kollege so etwas nicht erlauben dürfen und hat da der Kollege verantwortungslos gehandelt?
Hallo
Für dieine Sicherheit bist du selber verantwortlich.
Eine Weisung, die die Sicherheitsbestimmungen verlertzt, ist nichtig.
Ich nehme an, dass du in die Sicherheitsbestimmungen eingewiesen bist, und dafür unterschreiben hast müssen.
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ador41
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Beitrag von ador41 »

Ich bin von den Vorgesetzten in den Sicherheitsbestimmungen nicht eingewiesen worden und musste nichts unterschreiben.
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guru61
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Beitrag von guru61 »

ador41 @ 3 Aug 2015, 15:53 hat geschrieben: Ich bin von den Vorgesetzten in den Sicherheitsbestimmungen nicht eingewiesen worden und musste nichts unterschreiben.
Tja, dann hast du Pech gehabt.
Dann gilt für dich, das was in der Bahnhofsordnung steht, nämlich, dass das Ueberschreiten der Gleise verboten ist.

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ropix
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Beitrag von ropix »

guru61 @ 4 Aug 2015, 08:34 hat geschrieben: Tja, dann hast du Pech gehabt.
Dann gilt für dich, das was in der Bahnhofsordnung steht, nämlich, dass das Ueberschreiten der Gleise verboten ist.

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Ich würd es mit dem Gesetz "Eisenbahnbetriebsordnung, kurz EBO" versuchen, die hat da etwas mehr Aussagekraft als son windiger Zettel :)
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guru61
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Beitrag von guru61 »

ropix @ 4 Aug 2015, 09:08 hat geschrieben:
guru61 @ 4 Aug 2015, 08:34 hat geschrieben: Tja, dann hast du Pech gehabt.
Dann gilt für dich, das was in der Bahnhofsordnung steht, nämlich, dass das Ueberschreiten der Gleise verboten ist.

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Ich würd es mit dem Gesetz "Eisenbahnbetriebsordnung, kurz EBO" versuchen, die hat da etwas mehr Aussagekraft als son windiger Zettel :)
Blöd ist nur, dass das Gesetz, im Gegensatz zur Bahnhofordnung oder wie man dem bei Euch sagt, auf dem Bahnhof nicht angschlagen ist. :-P

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JeDi
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Beitrag von JeDi »

guru61 @ 4 Aug 2015, 11:07 hat geschrieben: Blöd ist nur, dass das Gesetz, im Gegensatz zur Bahnhofordnung oder wie man dem bei Euch sagt, auf dem Bahnhof nicht angschlagen ist. :-P
Ein "Überschreiten der Gleise verboten" oder ähnliches gibts doch quasi überall?
ropix
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Beitrag von ropix »

guru61 @ 4 Aug 2015, 11:07 hat geschrieben:
ropix @ 4 Aug 2015, 09:08 hat geschrieben:
guru61 @ 4 Aug 2015, 08:34 hat geschrieben: Tja, dann hast du Pech gehabt.
Dann gilt für dich, das was in der Bahnhofsordnung steht, nämlich, dass das Ueberschreiten der Gleise verboten ist.

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Ich würd es mit dem Gesetz "Eisenbahnbetriebsordnung, kurz EBO" versuchen, die hat da etwas mehr Aussagekraft als son windiger Zettel :)
Blöd ist nur, dass das Gesetz, im Gegensatz zur Bahnhofordnung oder wie man dem bei Euch sagt, auf dem Bahnhof nicht angschlagen ist. :-P

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Und nein - bei uns muss ein Gesetz nicht angeschlagen sein um zu gelten :)
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Stellt sich erst mal die Frage, ob man als Reinigungskraft überhaupt ohne Einweisung arbeiten darf. Schließlich bestehen Gefahren z.B. bei Benutzung eines Hochdruckreinigers durch die Oberleitung, und vermutlich muss einem auch offiziell gesagt werden, dass man an der Bahnsteigkante aufpassen muss?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
ropix
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Beitrag von ropix »

Boris Merath @ 4 Aug 2015, 12:07 hat geschrieben:Stellt sich erst mal die Frage, ob man als Reinigungskraft überhaupt ohne Einweisung arbeiten darf.
hatter doch schon gesagt dass er das sowieso nicht hätte dürfen?
ador41 @ 3 Aug 2015, 15:43 hat geschrieben:denn genau genommen hätte ich auf der Reinigungstour auf den Haltepunkten aus bestimmten Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden dürfen.
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Beitrag von ador41 »

Der Arbeitskollege der mir gegenüber Weisungsberechtigt ist hat den Verstand nicht mit Eingeschaltet eine Vorbildliche Sicherheitsbewusste Arbeitsweise auf den Haltepunkten bei den Bahnstrecken an den Tag zu legen, nicht klar war das er nicht nur sich selber in Gefahr bringt sondern auch mich damit in er es duldete das ich von einen Bahnsteig zum nächsten über die Gleise gegangen bin und das als Weisungsberechtigte Person es selber tat.


Richtig wäre es gewesen wenn er mich darüber belehrt hätte nicht über die Bahngleise zu gehen sondern über den Bahnübergang auf den anderen Bahnsteig zu gehen um Reinigung Arbeiten zu erledigen.


Auf den Bahnhöfen oder Haltepunkten wegen der Gefahr des Unfalls hätte ich wegen meiner Eigenschaft als Schwerbehinderter nicht Eingesetzt werden dürfen und das Integrationsamt wusste das, hat dagegen nichts unternommen und auch die Verantwortlichen der Bahn AG das ebenfalls nicht bewusst gewesen ist mich als Schwerbehinderter meinen Fähigkeiten entsprechend einzusetzen.
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Eine richtige Punkt- und Kommasetzung würden deinem Beitrag gut bekommen. So verstehe ich nur Bahnhof. :ph34r:
Viele Grüße
Jojo423
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Beitrag von einen_Benutzernamen »

Wieso sollte eine nicht eingewiesene Person nicht am Bahnhof arbeiten dürfen?
Diese Person müsste sich wie jeder andere auch an die Geltenden Gesetze und Vorschriften halten.
Und zum Thema Hochdruckreiniger so steht (bei der ÖBB) das Ich am Bahnsteig meinen verwenden darf als Reisende? :rolleyes:
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