1. Hast Du auch bei Stellwerksstörungen, Witterungsbedingte Streckensperrung, wie im Bayerischen Oberland vor kurzem und polizeiliche Streckensperrung auch die von Dir genannte Alternativen benutzt?218 466-1 @ 4 Feb 2019, 08:38 hat geschrieben:Ja und? Es gibt Fahrräder, Taxis, Busse, Mitfahrzentralen etc. Es kann mir niemand erzählen, wegen Bahnstreik nicht pünktlich zur Arbeit kommen zu können. Das ist dann schlicht Jammerei über die eigene Faulheit und Dummheit!
Ach ja... Versuch das mal bei den anderen Leuten in USA, wenn dort irgendwann zu einem Streik kommen sollte...
2. *KLICK* Im Dezember hatte der Warnstreik der EVG eine ganze Menge Fahrgäste empfindlich getroffen.
Glaubst Du, sie hätten, auch wenn sie mitbekommen haben, daß es Warnstreiks gab, sich superperfekt vorbereiten können und pünktlich zur Arbeit kommen zu können? Ich war selbst dabei und konnte eine ganze Menge Fahrgäste in Zuffenhausen sehen. Mir schien, als wüßten sie es nicht, wie es weitergehen sollte. Auch ich habe mich am frühen Morgen informiert, ob die S-Bahn ganz normal fährt auch beim umsteigen in Zuffenhausen. Es gab für die Fahrten ab Zuffenhausen (eben genau an dem Zeitpunkt, bevor der Streik der EVG beginnen sollte) keinerlei Information über die Zugausfälle nach Streikbeginn. Nach der Ankunft kamen die in der Abfahrtstafel, wie aus heiterem Himmel eine Reihe von Zugausfällen, die so nicht im Internet kommuniziert wurde (reiseauskunft.bahn.de). Eines war klar und vor allem am allereinfachsten war die Fahrt mit der Linie 508. Dreiviertel Stunde Fahrzeit im Verhältnis zu 7 Minuten S-Bahn, ist alles andere als verhältnismäßig.Bahnreisende im Südwesten hatten zwar größtenteils im Vorfeld mitbekommen, dass es Warnstreiks geben sollte. Zahlreiche Reisende waren unter anderem in Stuttgart aber trotzdem an den Bahnhof gekommen – und bisweilen ratlos, wie sie nun an ihr Ziel kommen sollten.
3. Es geht, da gestern und heute (05.02.) ein Warnstreik war, nur um die Busse im Stadt- und Regionalverkehr. Und wie willst Du das mit dem "Bus" bewerkstelligen, wenn in einem Ort eine einzige Buslinie, die von Linienbussen angefahren werden, gibt?
4. Wer zahlt das Taxi bei einer Distanz von z.B. 20 km? Du etwa?
5. Auch Mitfahrzentralen können ausgebucht sein und was ist mit Hörgeschädigten, wie kommunizieren sie mit den Mitfahrzentralen?
Ich bin froh darüber, daß in Belgien neuerdings Ankündigungs- und Minimaldienstpflicht gibt, damit die Leute für den Streikfall gewappnet sind und trotzdem die Bahnreisen mit der SNCB anreten können.Trapeztafelfanatiker @ 4 Feb 2019, 23:29 hat geschrieben:Jeder ist mal in irgend einer Form betroffen, das gehört zu unseren demokratischen Grundwerten und Rechten.
Woran machst Du das fest? Ich habe, anders als Du glaubst, kein verfassungsfeindliches Ansinnen. 1. Nur weil wir in der Demokratie leben und Rechte haben, heißt das noch lange nicht, daß unsere Rechte, auch die Rechte der Gewerkschafter unbegrenzt sind. Noch mal: Es gibt kein grenzenloses (Streik-)Recht. Die Arbeitnehmer, die vom Streik betroffen sind, sind mir nicht egal und sie sind keine Mittel für meinem Zweck, weil ich selbst auch Arbeitnehmer bin, der ohne Streikinteressen, wie jeder andere auch, nur "pünktlich" am Arbeitsplatz erscheinen möchte. UND DARUM GEHT ES!Dein verfassungsfeindliches Ansinnen zeigt doch dass du dich gegen unsere Verfassung stellst und die Arbeitnehmer die du da nennst, die sind dir doch ebenso egal, die sind hier nur Mittel zum Zweck für dich.
Wenn ich selber ein Gewerkschaftsführer wäre, würde ich erst einmal mit dem Arbeitgeber in aller Ruhe verhandeln und auch mit ihm gemeinsam eine Lösung anstreben, die sowohl für die Arbeitgeber (Wirtschaft), als auch für die Arbeitnehmer gut sind. Mir steht es aus moralischen und Gewissensgründen nicht zu, die unbeteiligte Allgemeinheit (wo die meisten die Fahrt im Voraus bezahlt haben), zu bestreiken (Auch nicht mit Warnstreik). Mit Streik androhen darf ich nur, wenn mir es auffällt, daß "wir" mit den Verhandlungen nicht vorwärtskommen, hilft das auch nicht nach 3. Androhung des Streiks, weil der Arbeitgeber und ich nicht weiterwissen, wie wir das Problem lösen sollen. Dann würde ich mit dem Arbeitgeber gemeinsam ein Schlichtungsverfahren einleiten lassen (ich denke, da würde der Arbeitgeber mit Sicherheit nicht nein sagen). Ich denke mit dem Schlichtungsverfahren wären sowohl den Beteiligten, als auch den Unbeteiligten sehr viel geholfen. Dann wäre es geschafft und der Vertrag ist dann unter Dach und Fach.
Noch mal zur Erinnerung:
Der Absatz 3 im 9. Artikel steht nichts von Streiks bzw. Arbeitskämpfen. Es steht lediglich von Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingung. Das bedeutet, wenn ich den Text so lese: Ich darf mich als "Gewerkschaftsführer" für die Belange der Gewerkschaftsmitglieder einsetzen und muß aber auch darauf achten, daß die wirtschaftliche Bedingung des Arbeitgebers mitberücksichtigt wird.(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Was den Streik betrifft: Wenn die unbeteiligte Personen vom Streik getroffen werden, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben, dann spricht man das sehr wohl vom Erpressungspotenzial. Die Arbeitgeber mittels Streikmaßnahmen (auch wenn sie legitim sind), in dem die Unbeteiligte unverhältnismäßig getroffen werden, zu erpressen ist mit Sicherheit nicht erlaubt. Wenn ich zum Streik (als Ultima Ratio) aufrufen wollen würde, dann würde ich es mir überlegen, wann, wie lange gestreikt werden sollte. Sagen wir mal: In 2 Wochen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (einen Tag lang). Dann bekommen die Leute Informationen über die Streikmaßnahmen und der Arbeitgeber hat genügend Zeit für die verbliebene Leute, die nicht streiken wollen, spezielle Fahrpläne auszuarbeiten und das nennt sich Minimaldienst.
Und nach dem Du "Anstand" erwähntest:
- Füße auf dem Sitz.
- Gepäck im Gang oder im Fußbereich zwischen beiden Sitzen abstellen.
- Züge verschmieren.
- Fußboden mit irgenwelchem Flüssigkeit zu verschmutzen, ohne es zeitnah sauberzumachen.
- Bei Rot (Fußgängerampel) über die Straße gehen.
- Mit dem Auto jenseits der erlaubten Höchstgeschwindigkeit durch die Gegend brettern.
- Den Durchgang im Gang verengen, was das durchkommen erschwert wird.
- Im Bus im Gang zwischen den zwei Türen stehen zu bleiben, anstatt nach hinten gehen, wo der hintere Teil des Busses frei ist.
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