Was mich freut!
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Da stelle ich anderes fest, aber wenn sich eh die meisten daran halten, wo ist dann das Problem das gleich fest zu zementieren?
Ich beobachte aber, dass sich viele nicht an Beschränkungen auf der Autobahn halten, z. B. 80.
Das liegt auch an den lächerlichen deutschen Strafen. In der Schweiz trauen sich das nur besonders dumme Menschen, besonders die die dann im Gefängnis landen und das sind ja die wirklich extremen Raser, die bei uns mit 3 Monaten (!) Fahrverbot davonkommen.
Ich beobachte aber, dass sich viele nicht an Beschränkungen auf der Autobahn halten, z. B. 80.
Das liegt auch an den lächerlichen deutschen Strafen. In der Schweiz trauen sich das nur besonders dumme Menschen, besonders die die dann im Gefängnis landen und das sind ja die wirklich extremen Raser, die bei uns mit 3 Monaten (!) Fahrverbot davonkommen.
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Das finde ich auch, daß das kein Problem darstellt: Man könnte die Richtgeschwindigkeit durch Höchstgeschwindigkeit ersetzen. Da bräuchte an der Informationstafel (Vz 393) an der Staatsgrenze der blaue Quadrat mit 130 km/h durch ein rotes Kreis um die Geschwindigkeitsangabe ersetzt zu werden und dann wissen die Einreisenden, daß in Deutschland auf der Autobahn nicht mehr die Richt-, sondern die Höchstgeschwindigkeit gilt.Trapeztafelfanatiker @ 6 Apr 2019, 17:50 hat geschrieben:Da stelle ich anderes fest, aber wenn sich eh die meisten daran halten, wo ist dann das Problem das gleich fest zu zementieren?
Frankreich hat es ja auch geschafft, an der Informationstafel (C25a) die Herabsenkung der Geschwindigkeit um 10 km/h auf der Straße außerhalb geschlossener Ortschaften zu signalisieren, da auf der Straße seit 01.07.2018 80 km/h gilt.
Da es bei der Diskussion um die Autobahn geht, möchte ich es nur erwähnen, daß auf der französischen Autobahn Laut Vz C25b die Geschwindigkeit bei Nässe auf 110 km/h begrenzt ist, sonst darf bis 130 km/h schnell gefahren werden.
Interessanter Artikel!!! (Und in diesem Fall auch mal im richtigen Thema!)
https://www.sueddeutsche.de/politik/...1.4412828
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https://m.spiegel.de/auto/aktuell/abgasskan...-a-1263178.html
Gut so! Man kann ja auch nicht mit 125km/h über die Landstraße brettern und sich beim Blitzer mit „Toleranzgrenze“ rausreden.
Gut so! Man kann ja auch nicht mit 125km/h über die Landstraße brettern und sich beim Blitzer mit „Toleranzgrenze“ rausreden.
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Anstatt einen pauschalen Fahrverbot aufgrund des Schadstoffgrenzwertes zu verhängen, das so einfach nicht umsetzbar ist, sollten sich die betroffene Städte lieber mal überlegen, welche Möglichkeit es gibt, den Stadtdurchgangsverkehr zu verringern.
Es gibt 2 Optionen:
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- Stadtmaut
- Umgehungsstraße
Gibt es doch schon...nennt sich A99...und die CSU will die A99 Süd. :blink: :blink: Löst definitiv alle Probleme.Hot Doc @ 20 Apr 2019, 15:00 hat geschrieben: Klar, bauen wir halt einfach mal eine 'Umgehungsstraße' um München. :blink:

Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Naja, ich weiß nicht, was daran so lustig ist. Weil so unrecht hat die CSU hier nicht. Wenn man heute vom einen Ende der A8 zum anderen will, hat man gar keine andere Möglichkeit, als einmal quer durch die Stadt zu fahren.Jean @ 20 Apr 2019, 15:05 hat geschrieben: Gibt es doch schon...nennt sich A99...und die CSU will die A99 Süd. :blink: :blink: Löst definitiv alle Probleme.![]()
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
https://goo.gl/maps/dKZmqhNbWjtsAUeS6Lazarus @ 20 Apr 2019, 18:22 hat geschrieben:Wenn man heute vom einen Ende der A8 zum anderen will, hat man gar keine andere Möglichkeit, als einmal quer durch die Stadt zu fahren.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Du kannst auch über die A99...beide A8 Teile sind mit der A99 verbunden. Die einzige Autobahn nicht nicht am Ring angeschlossen ist, ist die A96... :ph34r:Entenfang @ 20 Apr 2019, 19:29 hat geschrieben: https://goo.gl/maps/dKZmqhNbWjtsAUeS6
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Ergänzung zum Beitrag #699947:
Wie in meinem verknüpften Beitrag erwähnt, ging es um Entlastung Münchens Süden, die von anderen Forenmitgliedern angesprochen wurden, sollte, wenn die Stadt München vom Autoverkehr durch die Stadtbesucher (z.B. Einkäufe, Kinos, Theater, etc..) entlastet werden sollte, der S-Bahn- und Regionalverkehr, sowie Regionalbusverkehr verbessert werden:
Unabhängig von der Busverbindung (egal ob von und zur Großstadt in die Region oder in der Region) könnten Expreßbuslinien eingerichtet werden und sie "dürfen" die kleine Orte auslassen und so die Fahrgäste noch schneller, als mit Regionalbussen, zu ihren Zielen bringen. (RELEX in Stuttgart hat das gezeigt, wie das geht). Auch hier gilt: Mindestens stündlich, optional halbstündlich.
PS.: Was ich für München geschrieben habe, gilt auch für alle Städte mit mindestens 300.000 Einwohner, oder einem Hauptbahnhof mit Stadt- und Straßenbahnnetz.
Wie in meinem verknüpften Beitrag erwähnt, ging es um Entlastung Münchens Süden, die von anderen Forenmitgliedern angesprochen wurden, sollte, wenn die Stadt München vom Autoverkehr durch die Stadtbesucher (z.B. Einkäufe, Kinos, Theater, etc..) entlastet werden sollte, der S-Bahn- und Regionalverkehr, sowie Regionalbusverkehr verbessert werden:
- Die S-Bahn-Züge sollten auf der gesamten Linie (von Endbahnhof zu Endbahnhof) alle 20 Minuten (in der HVZ 10 Minuten) unabhängig von der Tageszeit mit Langzügen fahren. Da die S-Bahn einen Bodenhöhe von ca. einem Meter aufweist, sollen an sämtlichen S-Bahnhöfen die Bahnsteige, sofern die Höhendifferenz zu hoch ist (sie dürfte m.M. nach max. 5 cm zwischen Wagenboden und Bahnsteigboden betragen und kein einziges Mikrometer mehr) auf 96 cm erhöht werden. Bei Bedarf an Mehrkapazität Verlängerung von Bahnsteigen um einen weiteren S-Bahn-Triebzug (BR 423 oder 430). - Aber Halt: Das ist wegen den Tunnelbahnhöfen nicht ohne weiteres Machbar, also sollten alle hochkapazitive Züge im Münchner Hbf oben beginnen und enden. Wenn an einigen Stellen der S-Bahnstrecken Engpässe gibt, z.B. eingleisige Streckenabschnitte, dann sollen sie konsequent zweigleisig ausgebaut werden. Um im S-Bahnbereich das verspätungsfreie und ohne Fahrzeitstreckung für die S-Bahn überholen durch die Regional- und Fernzüge zu ermöglichen, sollen die Strecken wo die S-Bahn mit Regional- und Fernzügen teilen, viergleisig ausgebaut werden.
- Beim Regionalverkehr sollten sämtliche Züge auf allen Strecken, die München ankommen und verlassen halbstündlich mit langen Zügen mit mindestens 200 m fahren. Auch hier gilt: Werden moderne Regionaltriebzüge angeschafft, dessen Fußbodenhöhe 3/4 Meter aufweist, so sind an sämtlichen Bahnhöfen und im S-Bahn-Bereich an wichtigen Bahnhöfen die Bahnsteige auf 76 cm anzupassen. Notfalls mit einer Verlängerung um mindestens 200 m, so daß der S-Bahnhof zwei Bahnsteige hat (1 für die S-Bahn, 1 für den Regionalzug). Wird aufgrund der Situation mehr Kapazität, die eine Taktverdichtung nicht ermöglichen kann, benötigt, dann sind die Bahnsteige erneut zu verlängern, damit längere Züge dort halten können.
- Um die Regional- und S-Bahnzüge im bestensfalls entlasten zu können, sind die Stadteinwärts und Stadtauswärts fahrende Regionalbusse (Keine Niederflur-Busse, sondern Mittelflurbusse mit Hublift, sowie komfortable Ausstattung der Sitzlandschaft) notwendig und sollte die Region vom Stadtkern Münchens aus erschließen. Bedienungsverbot (Warum wohl!? In der Stadt gibt es genug Verkehrsmöglichkeiten des Städtischen Personennahverkehrs) innerhalb der Stadt München (Stadteinwärts aussteigen und Stadtauswärts einsteigen wäre ja legitim, sonst sollte der Bus vom Stadtzentrum (also Hbf bzw. Hackerbrücke) nonstop bis zur letzen U-Bahn-, Straßenbahn- und/oder Bushaltestelle fahren), sowie direkte Verbindungen (möglichst ohne Umweg), ohne die Ortschaften außerhalb des Bahnbereichs auszulassen - ja, sie müssen ohne wenn und aber und sonstige Einschränkungen bedient werden. 30-Minuten-Takt sollte vorgeschrieben werden. 20 Minuten-Takt wäre das Optimum.
Unabhängig von der Busverbindung (egal ob von und zur Großstadt in die Region oder in der Region) könnten Expreßbuslinien eingerichtet werden und sie "dürfen" die kleine Orte auslassen und so die Fahrgäste noch schneller, als mit Regionalbussen, zu ihren Zielen bringen. (RELEX in Stuttgart hat das gezeigt, wie das geht). Auch hier gilt: Mindestens stündlich, optional halbstündlich.
PS.: Was ich für München geschrieben habe, gilt auch für alle Städte mit mindestens 300.000 Einwohner, oder einem Hauptbahnhof mit Stadt- und Straßenbahnnetz.
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Er lebt!
Wahnsinn, was für eine Arbeit - und trotzdem rechtzeitig zum 150ten Jubiläum fertig...
https://de.wikipedia.org/wiki/Golden_Spike_...Historical_Park
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Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Rein persönlich!!! Es freut mich, dass wegen des Regens heute morgen die Züge so leer waren. Vor allem auf der U2 nord war ich so entspannt unterwegs, wie nie zuvor gegen 7:30 Uhr.
Objektiv finde ich es natürlich schlecht, dass die Leute sich vom Regen in ihre Karren scheuchen lassen. Meine Kollegen haben mir heute auch Neues aus der Störungschronik Straßenverkehr München erzählt
Objektiv finde ich es natürlich schlecht, dass die Leute sich vom Regen in ihre Karren scheuchen lassen. Meine Kollegen haben mir heute auch Neues aus der Störungschronik Straßenverkehr München erzählt
Es ist erfreulich, daß das Verfassungsgericht Sachsen die vorläufige Entscheidung von vor 3 Wochen bestätigt hat, daß die AfD mit 30 Listenkandidaten zur Landtagswahl antreten darf. Näheres im MDR-Bericht.
Ich glaube der Führer denkt sich sowohl bei der AfD Sachsen als auch bei seinen Fans im Forum eher das:146225 @ 16 Aug 2019, 17:39 hat geschrieben:Dann steh mal brav stramm und mach ordentlich Männchen, damit man mit dir zufrieden ist. Der Führer schaut auf Dich...!
youtube oder das youtube
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Es ist bedauerlich, daß manchmal auch die Leute, die nicht Recht haben, trotzdem vor Gericht Recht bekommen. Die Wahlliste ist nunmal in einer Versammlung zu wählen, und nicht in deren zwei. Und bei der esten Versammlung kam man unstreitig nicht über 18 Kandidaten hinaus - aus selbst gestrickten Leiden heraus, wohlbemerkt.JLanthyer @ 16 Aug 2019, 18:20 hat geschrieben: Es ist erfreulich, daß das Verfassungsgericht Sachsen die vorläufige Entscheidung von vor 3 Wochen bestätigt hat, daß die AfD mit 30 Listenkandidaten zur Landtagswahl antreten darf.
Trotzdem bleibt festzuhalten, daß damit noch immer über 50% der AgD-Wahlliste ungültig waren, und ungültig bleiben.
Es ist zwischen Einzel- und Gruppenwahlverfahren zu unterscheiden. Nicht ohne Grund hatte das Gericht der AfD 30 Listenkandidaten zugesprochen, da es sich an zwei Wahlterminen um Einzelwahlverfahren (Es handelt sich vermutlich um eine zeitlich unterbrochene Versammlung, das am zweiten Termin fortgeführt wurde) handelte. Der Rest wurde vom Gericht nicht zugelassen, weil ab dem 31. Kandidat auf der Liste ein Gruppenwahlverfahren angewendet wurde. So gesehen, hatte das Gericht es richtig entschieden, weil die Kürzung der Liste von 61 auf 18 Kandidaten durch den Landeswahlausschuß -möglicherweise- Rechtswidrig war.Cloakmaster @ 16 Aug 2019, 19:28 hat geschrieben:Es ist bedauerlich, daß manchmal auch die Leute, die nicht Recht haben, trotzdem vor Gericht Recht bekommen. Die Wahlliste ist nunmal in einer Versammlung zu wählen, und nicht in deren zwei. Und bei der esten Versammlung kam man unstreitig nicht über 18 Kandidaten hinaus - aus selbst gestrickten Leiden heraus, wohlbemerkt.
Trotzdem bleibt festzuhalten, daß damit noch immer über 50% der AgD-Wahlliste ungültig waren, und ungültig bleiben.
Warum die AfD ab dem 31. Listenkandidat das Gruppenwahlverfahren angewendet hatte, ist es vermutlich dem Zeitdruck geschuldet.
Was "Recht haben und Recht bekommen" betrifft, kann das in anderen Fällen auch umgekehrt passieren, daß jemand Recht hat, aber vom Gericht das Recht nicht bekommt / bekommen kann.
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zum Beispiel die sächsische Landeswahlleiterin.JLanthyer @ 16 Aug 2019, 20:30 hat geschrieben:
Was "Recht haben und Recht bekommen" betrifft, kann das in anderen Fällen auch umgekehrt passieren, daß jemand Recht hat, aber vom Gericht das Recht nicht bekommt / bekommen kann.
Tatsächlich wurde aber die erste Versammlung am Abend nicht formell "unterbrochen", sondern als "beendet" erklärt. Zur zweiten Veranstaltung wurden dann andere Teilnehmer eingeladen, als zur ersten - womit die Fortführung einer unterbrochenen Veranstaltung sich doch etwas schwierig dargestellt hätte. Man stelle sich vor, man beginnt ein Fußballspiel mit Spielern des HSV, und nach der Pause steht dann der FC St. Pauli auf dem Platz, und jetzt will irgendwer erzählen, dies sei nun die zweite Hälfte der selben Partie.
Und so konnten die Teilnehmer der zweiten Veranstaltung sich auch nicht daran erinnern, daß bei der ersten Veranstaltung eben das Einzelwahlverfahren, und NICHT das Gruppenwahlverfahren angewendet werden solle. Sonst hätte man ja auf seiner eigenen Veranstaltung seinen eigenen Beschlüssen zuwider gehandelt.
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