Nein, der Lohnunterschied kommt vor allem aufgrund des aktuelleren Tarifvertrag bei TV-N zustande. Wenn der neue TV ausgehandelt ist, kann ich hier gerne mal beide gegenüberstellen.Tram-Bahni @ 8 Jul 2019, 23:58 hat geschrieben: Darum geht es doch hier nicht. Sondern welcher Mitarbeiter bei der MVG angestellt ist und welcher noch bei den SWM. Das sollte ja noch herauszufinden sein. Entsprechend deutlich(!) unterschiedlich ist auch die Entlohnung, weil der Wechsel zur MVG eben dieses Lohndumping erst möglich gemacht hat.
Edit: Schon mal ein Vergleich der alten TV: Zum 01.06.2017 war das Gehalt im TV-N für einen Fahrer in München nach Entgelttabelle 3b 2262 Euro, nach TV-MVG zum 01.07.2017 Entgelttabelle 2 2397 Euro. Einen deutlichen Lohnunterschied zum Nachteil des TV-MVG sehe ich da nicht. Natürlich können die Schichtzulagen und Urlaubsregelungen anders ausfallen, aber selbst danach ist kein deutlicher Unterschied festzustellen.