[M] Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof

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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Keine Alternative zum Transrapid MUC
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andreas
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Beitrag von andreas »

zählt da auch die Theresienwiese dazu? :D
AK1
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Beitrag von AK1 »

Für die Gastronomie gilt das doch auch im Hauptbahnhof nicht oder? Vermisse da eine entsprechende Einschränkung in der Bekanntmachung.
Keine Ahnung, was die Aktion soll... Die Alkoholiker, die früher vor dem Haupteingang standen, sind doch schon alle im Alten Botanischen Garten oder woanders in der Umgebung - an den angestammten Platz können sie ja aufgrund der Bauarbeiten für dei 2. Stammstrecke nicht mehr.
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rautatie
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Beitrag von rautatie »

Dieses Alkoholverbot scheint sich ja auch auf den Inhalt von Taschen und Rucksäcken zu beziehen, oder? Zumindest stand irgendwo, dass es auch Rucksackkontrollen geben würde.

Hierzu habe ich die Frage, wie man beispielsweise in Zukunft eine Flasche Wein oder Prosecco transportieren soll, die man beispielsweise jemandem als Mitbringsel übergeben möchte. Oder wenn ich von meiner Mutter nach München zurück komme, dann habe ich manchmal eine Flasche Wein im Rucksack, die mir meine Mutter als Mitbringsel mitgegeben hat. Das ist mir ja eigentlich dann nicht mehr erlaubt, diesen Wein durch den Hauptbahnhof zu tragen, oder?

Ach ja, und in der "Osteria" im Hauptbahnhof ist ja bisher Alkohol ausgeschenkt worden. Ist das ab jetzt untersagt?
Wo ist das Problem?
Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Das Alkoholverbot ist (wie selbiges in U- und S-Bahnen) zunächst mal ein PR-Gag um das "Sicherheitsgefühl" zu verbessern und zu signalisieren wir tun was.
Als zweites kann man unliebsame Gestalten mit einem einfachen Regelverstoß hinausbefördern. Es gibt ja sonst kaum Handhabe nen Sandler aus dem HBF zu schmeissen, wenn der behauptet mit seinen 2,43€ dort was einkaufen zu wollen. Das Mitführen von Alkohol im Gepäck (oder selbst geschlossene Flaschen in der Hand) kannst du nach meinem Verständnis nicht verbieten.
mapic
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Beitrag von mapic »

Aus dem verlinkten Presseartikel: "Ab dann ist es rund um die Uhr verboten, am Bahnhof und in den umliegenden Straßen Alkohol zu konsumieren oder ihn für diesen Zweck mitzuführen."

Das heißt also, die Mitbringsel-Flasche im Rucksack ist davon nicht betroffen. Die wird ja nicht konsumiert, und ist auch nicht zu dem Zweck mitgeführt, am Bahnhof konsumiert zu werden. Die Frage ist nur, wie man letzteres kontrollieren will.

Der Ausschank in gastronomischen Einrichtungen dürfte eigentlich auch nicht betroffen sein, da das Verbot ja schätzungsweise nur für öffentliche Bereiche ausgesprochen werden kann, oder?
EasyDor
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Beitrag von EasyDor »

Hier geht es wirklich nur darum eine Handhabe zu haben unangenehme Gestalten aus dem Bahnhof zu verweisen.
Der gepflegte Anzugträger/Angestellte oder Handwerker wird weiterhin sein Feierabendbier trinken dürfen wie er das in der U-Bahn auch die letzten Jahre trotz Verbot tut.

Leider muss man manchmal auf eine ungeöhnliche Art und Weise eine Handhabe schaffen...
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
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