Wie sieht es rechtlich aus falls ein Koridorzug ni
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Wie sieht es rechtlich aus falls ein Koridorzug nicht im stande ist die Fahrt fortzusetzen und dieser (logischerweise für die Frage) sich in den Korridor befindet?
Beispiel die RJ Züge zwischen Innsbruck und Salzburg welche über die schleife Rosenheim fahren.
Ich behaupte mal das im Zug das Österreichische Recht gillt ähnlich wie bei Flugzeuge die unter einer Österreichischen Registrierung fliegen.
Beispiel wenn jemand eine Schusswaffe hat mit der er National Reisen kann, darf aber nicht zb. in DE bzw die eventuell sogar in DE illegal wäre. Diese Person darf ja theoretisch ja nicht mal den Zug verlassen?!
Wie sieht sowas rechtlich aus?
LG!
Beispiel die RJ Züge zwischen Innsbruck und Salzburg welche über die schleife Rosenheim fahren.
Ich behaupte mal das im Zug das Österreichische Recht gillt ähnlich wie bei Flugzeuge die unter einer Österreichischen Registrierung fliegen.
Beispiel wenn jemand eine Schusswaffe hat mit der er National Reisen kann, darf aber nicht zb. in DE bzw die eventuell sogar in DE illegal wäre. Diese Person darf ja theoretisch ja nicht mal den Zug verlassen?!
Wie sieht sowas rechtlich aus?
LG!
Da wir hier alle keine Rechtsberatung anbieten dürfen solltest Du diese Frage an einen Rechtsverdreher Deines Vertrauens oder an das Justizministerium stellen.einen_Benutzernamen @ 26 Jan 2021, 01:20 hat geschrieben: Wie sieht sowas rechtlich aus?
Nachdem der Zug ja auch keinen Halt in D hat, wird sie den Zug auch nicht in D verlassen. Im Falle einer notwendigen Evakuierung ist zu 99,9% die Bundespolizei vor Ort und wird entsprechend der Regelungen handeln. Die ÖBB wird sich ja auch darum kümmern, die Reisenden weiter zu transportieren, also vermutlich auch Busse organisiert haben, mit denen die Reisenden wieder nach A gebracht werden. Damit: kein Problem.Diese Person darf ja theoretisch ja nicht mal den Zug verlassen?!
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
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Sehe ich ähnlich. Im dem Falle sollte der Betroffene die Bundespolizei ansprechen, die Situation erklären und gut ist.Mark8031 @ 26 Jan 2021, 02:17 hat geschrieben: Im Falle einer notwendigen Evakuierung ist zu 99,9% die Bundespolizei vor Ort und wird entsprechend der Regelungen handeln. Die ÖBB wird sich ja auch darum kümmern, die Reisenden weiter zu transportieren, also vermutlich auch Busse organisiert haben, mit denen die Reisenden wieder nach A gebracht werden. Damit: kein Problem.
Ich habe mal einen österreichischen Reservisten kennen gelernt, die sind auf eine Übung versehentlich nach Deutschland gefahren. Die haben dann peinlich berührt bei den deutschen Feldjägern angerufen und wurden dann aus Deutschland heraus eskortiert. Zugegebenermaßen mussten sie ein sehr breites Grinsen der deutschen Feldjäger ertragen.
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Besser als die Schweizer, die immer mal wieder versehentlich in Liechtenstein einmarschieren...Iarn @ 26 Jan 2021, 10:31 hat geschrieben: Ich habe mal einen österreichischen Reservisten kennen gelernt, die sind auf eine Übung versehentlich nach Deutschland gefahren. Die haben dann peinlich berührt bei den deutschen Feldjägern angerufen und wurden dann aus Deutschland heraus eskortiert. Zugegebenermaßen mussten sie ein sehr breites Grinsen der deutschen Feldjäger ertragen.
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Ich behaupte, das regelt der entsprechende Staatsvertrag von 1979 zur Rosenheimer Schleife. Ohne nähere Kenntnis wird dir dazu und den Reisebestimmungen keiner etwas dazu sagen können. Als Reisender solltest du die Frage am besten den ÖBB stellen.einen_Benutzernamen @ 26 Jan 2021, 01:20 hat geschrieben:Ich behaupte mal
Oder die Kunstflugstaffel, die im falschen Tal über die falsche Veranstaltung geflogen ist. Das mit dem Jodlerfest ist zumindest lustiger und weniger daneben als die Bombardierung Schaffhausens 1944, weil die Piloten sich in Ludwigshafen (!) am Rhein wähnten. Immerhin, der Fluss war korrekt ...Besser als die Schweizer, die immer mal wieder versehentlich in Liechtenstein einmarschieren...
„Herr Otto Mohl fühlt sich unwohl am Pol ohne Atomstrom.“
Allegemeine Fragen allgemein zu beantworten stellt übrigens keine Rechtsberatung dar; Generell scheint mir aber Rechtsberatung in Foren, (früher) Newsgroups etc unproblematisch. Da ist noch nie was passiert. Gefährlich wird das nur wenn zulässige Grenzen gewerblich überschritten werden - dann kann es einen saftigen Bußgeldbescheid für den "Winkelschreiber" geben.
Es liegt in der Natur dass in allen Lebensbereichen Rechtsfragen auftauchen, natürlich auch in Eisenbahnforen.
Es liegt in der Natur dass in allen Lebensbereichen Rechtsfragen auftauchen, natürlich auch in Eisenbahnforen.
In dem Augenblick, wo sich jemand auf die falsche Beratung beruft und jemanden anzeigt, wird es problematisch.rabauz @ 26 Jan 2021, 19:17 hat geschrieben: Generell scheint mir aber Rechtsberatung in Foren, (früher) Newsgroups etc unproblematisch. Da ist noch nie was passiert.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
Dennoch sei es erlaubt - ich mache es und kann es nur jedem auch empfehlen - einen Ausschluss unter entsprechende Antworten zu geben, um auch nur jegliche angreifbare Möglichkeit im Keim zu ersticken. Sorry, aber so ist die heutige Verklagegesellschaft nun mal.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
Ja, theoretisch könnte der Narzissmus einem angehenden oder Möchtegernjuristen einen Streich spielen, ich hab aber noch nie gehört dass da irgendwo etwas passiert wäre. Wobei nicht jeder Jurist Rechtsberatung betreiben darf, da muss man entweder Rechtsanwalt oder zugelassener Beistand sein. Dr. Söder dürfte also nicht, weil er keine Anwaltszulassung besitzt. Die Realität sind wohl solche Fälle: https://www.degruyter.com/view/journals/fa/...rticle-p319.xml
Wobei das Rechtsdienstleistungsgesetz hier wohl etwas Entspannung hereingebracht hat: https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-rec...kzeptabel%20sei.
Das Problem war und ist dass es eben viele Berufsgruppen gibt die auch eine gewisse Rechtskunde haben, manchmal sogar relativ viel Rechtskunde etwa in einigen alten wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungen und die mussten und müssen sich auch heute noch manchmal auf die Zunge beißen. Das Problem war und ist dann auch dass das Verbot der Rechtsberatung eben in einem gewissen Konflikt zur Meinungsfreiheit steht - es steht jedermann zu seine zutreffende oder vielleicht auch komplett abwegige Ansicht ("Rübe runter!" bei seinem Sexualdelikt) zu äußern.
Eine Frage wie hier zu beantworten stellt noch keine Rechtsberatung da, sondern eben einen Austausch über allgemeine rechtliche Fragen.
Würde mich auch interessieren ob das jemand der im Eisenbahnrecht firm ist, genauer weiß.
Eigentlich müssten diese Züge ja heute nicht mehr exterritorial sein, aber gewisse Probleme wie das Problem verbotener Gegenstände, nehmen wir mal ein Survivalmesser, kann man damit vermeiden. Oder eben Einreiseverbote in die BRD... Die Handhabung solcher Fälle durch die Bundespolizei wäre auch interessant.
Der Staatsvertrag über die Rosenheimer Kurve regelt ziemlich sicher nur die Rosenheimer Kurve selbst.
Wenn ich einen verbotenen Gegenstand mir mir führe, auch etwa weil ich in Bayern notlanden muss, dann fehlt es letztlich wohl am Vorsatz bzw der Fahrlässigkeit, weil ja niemand mit einer so schweren Störung im Normalfall rechnet.
Wobei das Rechtsdienstleistungsgesetz hier wohl etwas Entspannung hereingebracht hat: https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues-rec...kzeptabel%20sei.
Das Problem war und ist dass es eben viele Berufsgruppen gibt die auch eine gewisse Rechtskunde haben, manchmal sogar relativ viel Rechtskunde etwa in einigen alten wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungen und die mussten und müssen sich auch heute noch manchmal auf die Zunge beißen. Das Problem war und ist dann auch dass das Verbot der Rechtsberatung eben in einem gewissen Konflikt zur Meinungsfreiheit steht - es steht jedermann zu seine zutreffende oder vielleicht auch komplett abwegige Ansicht ("Rübe runter!" bei seinem Sexualdelikt) zu äußern.
Eine Frage wie hier zu beantworten stellt noch keine Rechtsberatung da, sondern eben einen Austausch über allgemeine rechtliche Fragen.
Würde mich auch interessieren ob das jemand der im Eisenbahnrecht firm ist, genauer weiß.
Eigentlich müssten diese Züge ja heute nicht mehr exterritorial sein, aber gewisse Probleme wie das Problem verbotener Gegenstände, nehmen wir mal ein Survivalmesser, kann man damit vermeiden. Oder eben Einreiseverbote in die BRD... Die Handhabung solcher Fälle durch die Bundespolizei wäre auch interessant.
Der Staatsvertrag über die Rosenheimer Kurve regelt ziemlich sicher nur die Rosenheimer Kurve selbst.
Wenn ich einen verbotenen Gegenstand mir mir führe, auch etwa weil ich in Bayern notlanden muss, dann fehlt es letztlich wohl am Vorsatz bzw der Fahrlässigkeit, weil ja niemand mit einer so schweren Störung im Normalfall rechnet.
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So liebe Leute!
Zugegeben wenn ein Flugzeug notlandet müssen die Leute nicht immer aussteigen beispiel bei einen Medizinischen Problem.
Und selbst wenn ist der Transit bereich meistens ein Raum wo man nicht einreist.
Gut wenn man mit den Panzer kurz vor München stehen würde dann wäre es auch besser mal anzurufen bevor es jemand falsch versteht.
Mich stellt sich die Frage wie es aussieht wenn jemand dabei ist der sagenwirmal in DE gesucht wird, den Staat Geld schuldet, Julian Asange ist,... wird diese Person dann einkassiert nach den Motto wenn er schon mal da ist?!Im Falle einer notwendigen Evakuierung ist zu 99,9% die Bundespolizei vor Ort und wird entsprechend der Regelungen handeln.
Zugegeben wenn ein Flugzeug notlandet müssen die Leute nicht immer aussteigen beispiel bei einen Medizinischen Problem.
Und selbst wenn ist der Transit bereich meistens ein Raum wo man nicht einreist.
eigentlich schon weil man zb. auf einen Bahnhof DE Boden eindeutig betritt. Ich glaube halt nicht das der Bahnhof komplett geräumt wird und die Leute sozusagen "clean" die Busse betreten.Damit: kein Problem.
Die können froh sein das die kraxen überhaupt fahren. Wäre Ich der Kraftfahrer hätte Ich einfach schnell gewendet bevor es jemanden aufgefallen wäre.Ich habe mal einen österreichischen Reservisten kennen gelernt, die sind auf eine Übung versehentlich nach Deutschland gefahren. Die haben dann peinlich berührt bei den deutschen Feldjägern angerufen und wurden dann aus Deutschland heraus eskortiert.
Gut wenn man mit den Panzer kurz vor München stehen würde dann wäre es auch besser mal anzurufen bevor es jemand falsch versteht.
Blöd das ein Fluss dazwischen ist. Da kann man sich schon mal einfach verirren. Das beste wäre einfach die würden ein Android Handy mit einer Karte mit nehmen.Besser als die Schweizer, die immer mal wieder versehentlich in Liechtenstein einmarschieren...
Wer traut sich anzurufen?Die Handhabung solcher Fälle durch die Bundespolizei wäre auch interessant.
Sagen Wir mal so Ich hätte auch keine Lust das zb. ein Paintball Markerer der ohne F (oder was auch immer in DE drauf gedruckt ist) Stempel haben eingezogen wird und Ich darf diesen der bei uns auch wenn er tötlich sein kann bei den Behörden abholen wenn er mal nach Monaten ausgehändigt wird.Wenn ich einen verbotenen Gegenstand mir mir führe, auch etwa weil ich in Bayern notlanden muss, dann fehlt es letztlich wohl am Vorsatz bzw der Fahrlässigkeit, weil ja niemand mit einer so schweren Störung im Normalfall rechnet.
Ganz böse: Du willst von Wien in die Alpen und erdreistest Dich im Railjet eine Signalpistole - Raketenpistole - im Kaliber 4 mitzuführen, weil Du eben Notsignal schießen können möchtest. Da würden Bundes- und Landespolizei einen Anfall bekommen, weil eine solche in Deutschland nur mit einer schwierig zu bekommenden Waffenbesitzkarte besessen werden darf und schon überhaupt nicht im Alltag geführt werden kann - in Österreich komplett egal. Das Verbot ist selbstverständlich mit Kriminalstrafe bewehrt. Aber selbst mit Messern kommt man in Deutschland sehr schnell in Probleme. Wenn auch nur ordnungswidrig (Verwaltungsstrafe). Da muss man beim normalen Umsteigen schon aufpassen, wenn man etwa ins Außerfern will ...
Es gibt eine militärische Version von Android. Das US Militär benutzt eine modifizierte Version von Samsung Galaxy S9, und S20. Lassen sich mit Handschuhen bedienen, erfüllen NATO Verschlüsselungsstandards, und koennen uber Militärfunk kommunizieren. Es sind ~200,000 davon im Einsatz. Theoretisch kann man mit din Dingern auch Munition ins Ziel lenken. Meiner Kenntnis nach wurde diese Funktion aber operativ nie benutzt. Kurios: zumindest eine Zeit lang konnte man Android Tactical Assault Kit beim Pentagon downloaden (ohne Back end Support natürlich), da Open Source Lizenzen dies verlangt haben, die Lücke hat man aber scheinbar beseitigt.einen_Benutzernamen @ 29 Jan 2021, 00:45 hat geschrieben:Das beste wäre einfach die würden ein Android Handy mit einer Karte mit nehmen.
Das sollte kein Problem sein, solang man das deklariert. Ich bin mit meinen Segelboot gerne in Regionen unterwegs die sehr abgelegen sind, wo man aber auch auf sich selbst gestellt ist. Deshalb habe ich mehrere Schusswaffen an bord. Ich deklariere die beim Zoll, und in Ländern wo ich die nicht führen darf versiegelt der Zoll den Waffenschrank. Was mir eher Bauchschmerzen macht ist das einige Länder Technik wie Satellitentelefone verbieten. Das ist ein gravierender Eingriff in die Sicherheit. Die Cruising Verbände raten (inoffiziell) das man ein Iridium Telefon hat zum deklarieren, und eins das man nicht deklariert.rabauz @ 24 Apr 2021, 19:47 hat geschrieben:Ganz böse: Du willst von Wien in die Alpen und erdreistest Dich im Railjet eine Signalpistole - Raketenpistole - im Kaliber 4 mitzuführen, weil Du eben Notsignal schießen können möchtest. Da würden Bundes- und Landespolizei einen Anfall bekommen, weil eine solche in Deutschland nur mit einer schwierig zu bekommenden Waffenbesitzkarte besessen werden darf und schon überhaupt nicht im Alltag geführt werden kann - in Österreich komplett egal. Das Verbot ist selbstverständlich mit Kriminalstrafe bewehrt. Aber selbst mit Messern kommt man in Deutschland sehr schnell in Probleme. Wenn auch nur ordnungswidrig (Verwaltungsstrafe). Da muss man beim normalen Umsteigen schon aufpassen, wenn man etwa ins Außerfern will ...
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Ich habe das richtige: https://www.dell.com/de-at/work/shop/notebo...t/xctol7220emeaEs gibt eine militärische Version von Android. Das US Militär benutzt eine modifizierte Version von Samsung Galaxy S9, und S20. Lassen sich mit Handschuhen bedienen, erfüllen NATO Verschlüsselungsstandards, und koennen uber Militärfunk kommunizieren. Es sind ~200,000 davon im Einsatz. Theoretisch kann man mit din Dingern auch Munition ins Ziel lenken. Meiner Kenntnis nach wurde diese Funktion aber operativ nie benutzt.
Der Vorteil von Android ist das Google sandboxing consequent anwendet, weshalb sich Android auch gegenüber iOS durchgesetzt hat. Tactical Android darf Top Secret Informationen verarbeiten, die Windows Rugged Tablets nicht. Außerdem ist Windows heute kein real time Betriebssystem mehr. Android fur sich auch nicht, aber Android ist auch kein Betriebssystem (obwohl es auch in Fachkreisen oft als Betriebssystem bezeichnet wird) Android ist ein Anwendungsprogramm das Linux als Betriebssystem benutzt - ähnlich wie Windows früher ein Anwendungsprogramm von DOS war - und Linux kann modifiziert werden damit es real time Anwendungen beherrscht. Das letzte Windows das real time Prozesse beherrsch hat war Windows 3.1 wo man software Interrupts setzen konnte.einen_Benutzernamen @ 25 Apr 2021, 08:56 hat geschrieben: Ich habe das richtige: https://www.dell.com/de-at/work/shop/notebo...t/xctol7220emea
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Ja, aber für bestimmte Anwendung, und sehr reglementiert, zum Beispiel as User Interface fur einen Panzer. Der Vorteil von tactical Android, es DARF kommunizieren, auch direkt an der Front. Android darf die NATO link 16 Schnittstelle verwenden, um Informationen an Kampfflugzeuge zu senden, und zu empfangen.einen_Benutzernamen @ 25 Apr 2021, 20:06 hat geschrieben: Du weisst schon das genau die Dell Geräte beim US Militär eingesetzt werden?
Die sind voll US Gov Zertifiziert!
Und Verschlüsselt ist auch alles. Das hat nicht mal eine Ethernet Buchse.
Es gibt Maßgeschneiderte Tablets die mehr dürfen, aber fur die gibt es vielleicht ~50 Entwickler. Der Vorteil von Android ist das es Hunderttausende Entwickler gibt von deren Arbeit man profitieren kann,
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Was ist denn mit MS-DOS 7.x sowie MS-DOS 8.0? ( Besser bekannt unter Windows 9x bzw. Windows ME). Ich meine, die konnten auch noch mit Software Interrupts umgehen, wobei ich nie ganz verstanden habe, warum diese Funktion mit dem neuen Systemkern aufgegeben wurde.Galaxy @ 25 Apr 2021, 19:55 hat geschrieben: Der Vorteil von Android ist das Google sandboxing consequent anwendet, weshalb sich Android auch gegenüber iOS durchgesetzt hat. Tactical Android darf Top Secret Informationen verarbeiten, die Windows Rugged Tablets nicht. Außerdem ist Windows heute kein real time Betriebssystem mehr. Android fur sich auch nicht, aber Android ist auch kein Betriebssystem (obwohl es auch in Fachkreisen oft als Betriebssystem bezeichnet wird) Android ist ein Anwendungsprogramm das Linux als Betriebssystem benutzt - ähnlich wie Windows früher ein Anwendungsprogramm von DOS war - und Linux kann modifiziert werden damit es real time Anwendungen beherrscht. Das letzte Windows das real time Prozesse beherrsch hat war Windows 3.1 wo man software Interrupts setzen konnte.
Bei Windows 95, 98 konnte DOS noch separat gestartet werden, damit könnte man dann auch ein Process Controller starten, aber nicht durch Windows selbst. Bei Windows ME lasst sich, meiner Kenntnis nach, DOS nicht mehr von alleine starten, auch wenn es noch Unterbau ist.Cloakmaster @ 26 Apr 2021, 06:53 hat geschrieben: Was ist denn mit MS-DOS 7.x sowie MS-DOS 8.0? ( Besser bekannt unter Windows 9x bzw. Windows ME). Ich meine, die konnten auch noch mit Software Interrupts umgehen, wobei ich nie ganz verstanden habe, warum diese Funktion mit dem neuen Systemkern aufgegeben wurde.
Es waren Sicherheitsbedenken die Microsoft dazu bewegt haben.
Ähnliche Fragen habe ich mir schon bei der Durchfahrt durch den Kanton Schaffhausen gestellt (wenn man von Singen kommt und in Richtung Waldshut fahren will). Das ist ja keine Korridorzug-Situation, weil der Zug regulär in Schaffhausen hält, und daher frage ich mich, ob man während der Durchfahrt komplett dem Schweizer Recht untersteht?einen_Benutzernamen @ 26 Jan 2021, 01:20 hat geschrieben: Wie sieht es rechtlich aus falls ein Koridorzug nicht im stande ist die Fahrt fortzusetzen und dieser (logischerweise für die Frage) sich in den Korridor befindet?
Wo ist das Problem?
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