Förderprogramm: Förderrichtlinie Städtische Logistik
Ausführende Stelle: Landeshauptstadt München - Mobilitätsreferat
Titel des Projektes: Integriertes Logistikkonzept für München
Laufzeit: 25.10.2021 - 31.12.2022
Bundesmittel (gesamte Laufzeit): 151.585,00 ¤
http://www.muenchen.de
Das übergeordnete Ziel des Projekts ist die Erstellung eines integrierten gesamtstädtischen Logistikkonzepts, basierend auf der Analyse bestehender Daten, einer Erweiterung der Datenbasis für München, einer umfangreichen Stakeholderbeteiligung, der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenführung der bereits umgesetzten Vorhaben und Projekte. Darauf aufbauend sollen rechtliche Handlungsspielräume und Neuregelungsbedarfe, effektive regulatorische Hebel, strategische und organisatorische Planungsgrundlagen/-möglichkeiten und konkrete bauliche, technische sowie regulatorische Maßnahmen für eine zukunftsfähige Logistik in München aufgezeigt werden. In Einklang mit den Zielen der Förderrichtlinie und des MOR, sind dabei von besonderer Bedeutung:
- Reduzierung von verkehrsinduzierten Emissionen
- Steigerung der Flächeneffizienz
- Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Logistik
- (Technische) Umsetzbarkeit
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Verbesserung des Verkehrsflusses
Auf Basis der im Rahmen des Konzept aufgezeigten Hebel und Planungsmöglichkeiten sowie des entwickelten Maßnahmenkatalogs und eines dazugehörigen Umsetzungsplanes, können im Anschluss an das Vorhaben zielgerichtete, systematische Schritte hin zu einer zukunftsfähigen, stadtverträglichen Ver- und Entsorgung Münchens eingeleitet und umgesetzt werden. Ein vertiefender Fokus soll dabei auf das Gebiet der gesamten Altstadt sowie des Südlichen Bahnhofsviertels gelegt werden, welchem eine besondere Rolle durch die Vorhaben im Rahmen des Beschlusses zur autofreien Altstadt zukommt. Dadurch können im Rahmen des Konzepts verträgliche Wege für eine gesicherte Belieferung des Fokusgebiets entwickelt werden, welche mit möglichen neuen Fußgängerzonen oder ÖV-Korridoren vereinbar sind.