Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

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Leonardo.
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Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Leonardo. »

Ich hab gegoogelt und gegoogelt - nur beim ICE-Treff finde ich 8 Jahre alte Einträge.

Folgendes, ich habe mehrere Tickets gekauft wo ich Stichfahrten mit eingebaut habe.

Ein Beispiel wäre z.B. eine Fahrt von Mainz nach Hamburg, wobei ich von Köln einen Abstecher nach Aachen mache und von Aachen wieder zurück nach Köln, und dann weiter nach Hamburg. Man nennt diese Fahrt von Köln nach Aachen und die selbe Strecke zurück wohl eine Stichfahrt.

Hier das Bsp. https://www.bahn.de/buchung/fahrplan/su ... e&bp=false

Nun hatte ich in einem DB-Reisezentrum gehört, Stichfahrten wären gar nicht erlaubt.
Da man immer mal wieder Unwahrheiten bzw. Blödsinn bei der DB hört (persönliche Erfahrung) habe ich mir da zuerst keine weiteren Gedanken gemacht, und die Aussage aus Blödsinn verbucht - weil, wie kann die DB ein Ticket verkaufen was gar nicht gültig ist?

Nun frage ich euch, ob da jemand was genaues weiß?
Die Einträge im ICE-Treff sind ja nun schon einige Jahre alt, vielleicht gibt es da heute andere Regelungen?
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gmg
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von gmg »

Rechtlich bindend sind hier die AGB bzw. die Beförderungsbedingungen, denen du mit deiner Buchung zustimmst.
Dort würde ich als erstes suchen.
Grundsätzlich würde ich eine Stichfahrt aber auch als etwas betrachten, was extra kosten müsste. Mainz-Köln - Hamburg ist eindeutig eine lange Reise. Köln-Aachen und Aachen- Köln sind eindeutig zwei Fahrten. Du kannst zwar jede dieser zwei Fahrten für sich als Teil der großen Reise sehen. Aber du kannst nicht beide gleichzeitig deiner großen Reise zuordnen. Sonst werden daraus zwei Reisen: Mz-K-AA + AA-K-H .
Dass du es buchen kannst ist klar. Es ist ja nicht verboten aber es wird halt extra kosten.

Wenn ich aber in deiner Buchung sehe, dass es nur 43€ kosten soll, dann würde ich wie gesagt, die AGB und BB durchforsten und wenn es dort nicht explizit ausgeschlossen wird, dann kann keiner deine Buchung erfolgreich anfechten.
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BahnMarkus
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von BahnMarkus »

Also rein aus Kundensicht würd ich sagen, da die Bahn dir Preise anzeigt und dementsprechend auch Tickets verkauft, werden die wohl schon gültig sein. Ansonsten dürften sie dir in der Verbindungssuche weder angeboten noch verkauft werden.

Ich bin aber weder Bahnmitarbeiter noch Anwalt. Meine Aussage beruht daher lediglich auf Logik und hat daher weder Gewähr noch Pistolä
Leonardo.
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Leonardo. »

Wenn das mit den AGBs so einfach wäre.
Suchwörter wie Stichfahrt wird gar nicht gefunden ...

Im Absatz Fahrkarten findet man jedoch folgendes; Eine Fahrkarte mit einem Start- und Zielbahnhof im Eisenbahnverkehr wird als „relationsbezogene Fahrkarte“ bezeichnet. Die zur Beförderung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe der Produktklasse kenntlich gemacht.

Und das steht ja alles auf der Fahrkarte ...

Ja, das normale Empfinden und Verständnis sagt, klar ist die Fahrkarte gültig, sie wurde ja auch durch die DB angeboten und gekauft.
Telefonisch sagte mir die DB, das Ticket wäre gültig - was stimmt denn nun?
Dennoch verunsichert das alles sehr, die Einträge beim ICE-Treff und die Aussage im DB-Reisezentrum.
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Auer Trambahner »

https://www.drehscheibe-online.de/foren ... g-10693401

Das ist was aktuelleres zu dem Thema.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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guru61
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von guru61 »

Hallo
Interessante Fragestellung!
Mit dem GA stellt man sich die nicht :-)
In der Schweiz offenbar kein Problem:
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Gruss Guru
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gmg
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von gmg »

Leonardo. hat geschrieben: 21 Feb 2024, 11:06 Wenn das mit den AGBs so einfach wäre.
Suchwörter wie Stichfahrt wird gar nicht gefunden ...

Im Absatz Fahrkarten findet man jedoch folgendes; Eine Fahrkarte mit einem Start- und Zielbahnhof im Eisenbahnverkehr wird als „relationsbezogene Fahrkarte“ bezeichnet. Die zur Beförderung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe der Produktklasse kenntlich gemacht.

Und das steht ja alles auf der Fahrkarte ...
Wie gesagt, wenn die AGB nicht im Widerspruch zu dem stehen, was auf deiner Fahrkarte steht, bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Da können einzelne Bahnmitarbeiter dir als Bein p****n wie sie wollen, vor Gericht hätten sie keine Chance und das würde ihnen spätestens ihr Anwalt sagen, gleich nachdem er die letzte leere Drohung an dich abgeschickt hat.
Leonardo.
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Leonardo. »

Danke Trambahner, sehr interessanter Link.

Wenn ich mir das alles so durchlese, dann denke ich, ist das mit diesen Tickets alles aktuell ein Graubereich.
Die Tickets sind buchbar, also auch gültig.
Die DB allerdings fixt nach und nach diese Buchungsmöglichkeiten, da solche Stichfahrten nicht erwünscht sind und auch nicht den AGB entsprechen.
Genannt werden diese Stichfahrten in den DB AGB unter dem Punkt 2.1.2, dort heißt es u.a.; Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich.

Ich gehe davon aus, dass die Tickets gültig sind und es keine Probleme geben wird.
Ich werde meine Erfahrungen und ggf. neue Erkenntnisse dann auch hier posten.
Leonardo.
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Leonardo. »

Die Tage rief ich bereits bei der DB an und fragte nach, die nette Frau hielt Rücksprache und die Aussage war, mein Ticket wäre gültig.
Nun habe ich eben nochmals bei der DB angerufen, nun aber mit dem Bezug auf die AGB und den Punkt 2.1.2.
Der Mitarbeiter war nett, aber er hatte eben auch gar keine Ahnung, wusste auch nichts von dieser Regelung in den AGBs unter Punkt 2.1.2.
Er drückte sich quasi nett herum und meinte in etwa wörtlich: "Wenn Sie das Ticket so gekauft haben, dann ist es auch gültig."
Gestern war ich auch bei uns am Bahnhof und habe verschiedene Schaffner angesprochen - keiner hatte jemals davon gehört, dass solche Fahrten nicht erlaubt wären. Alle meinten, mein Ticket sei gültig.

Tja, die AGB sagen was anderes - mein Fazit; Wirklich Ahnung hat bei der DB kaum jemand.
Ich bleib da in jedem Fall dran und werde mir auch schriftlich alles bestätigen lassen.
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Entenfang
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Entenfang »

Naja, also ich hätte keine Bedenken, eine Verbindung zu nutzen, die 1:1 so auf meiner Fahrkarte steht, schließlich wurde dir das ja so verkauft. Da würde mir nie im Leben einfallen, in irgendwelchen AGB zu wühlen. Und dass davon auch niemand was weiß, wundert mich jetzt nicht. So eine Nachfrage dürfte es äußerst selten geben.
Übrigens gibt es ja ganz ohne absichtliche Umwege auch Hin- und Rückfahrten, z.B. wenn man von Rastatt nach Basel will und dann eine Verbindung mit dem NV bis Karlsruhe und anschließend ICE bis Basel bekommt, der dieselbe Strecke wieder zurückfährt.
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
Leonardo.
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Leonardo. »

Hallo Entenfang, ging mir ja ebenso, nicht eine Sekunde machte ich mir Gedanken, ob ich wegen mancher Buchung Probleme bekommen kann. Ich hab sogar den Fall bei einer Fahrt, dass ich einen Bahnhof 3x durchfahre. Wenn mir das SO verkauft wird, DANN ist das auch alles in bester Ordnung - davon ging ich absolut selbstverständlich aus. Auch weil bei vielen Verbindungsanfragen über db.de die Verbindung wohl angezeigt wird, aber ein Kauf nicht möglich ist. Also geht Ottonormalverbraucher davon aus, das Verkaufssystem der DB weiß was geht und was nicht, bzw. was erlaubt ist und verkauft nur Tickets die auch gültig sind.

Ich war wegen einer anderen Frage zu meinem Ticket im DB-Reisezentrum, da fiel der Frau dann auf, dass ich eine Stichfahrt eingebaut habe worauf hin sie sagte, so etwas wäre nicht erlaubt. Das war dann für mich der Grund, Wochen später mal Google zu befragen, um diesen Blödsinn aufzuklären, und siehe da, beim ICE-Treff gab es dazu Diskussionen. Und dann stehst du eben da mit reichlich Fragezeichen ...

Um so mehr ich mich mit diesem Thema auseinander setze, um so mehr bin ich mir sicher, dass alle durch die DB verkauften Tickets auch gültig sind.
Was ich mich allerdings frage, ob diese Buchungen auch künftig noch möglich sind, und ob die DB da was gegen unternimmt, weil solche Verbindungen (so das allgemeine Verständnis) gegen die eigenen AGBs verstoßen.

Rückblickend hatte ich dutzende Tickets die scheinbar gegen AGB verstießen - niemals hatte ein Schaffner was erwähnt.
In Hamburg z.B. buche ich wenn zeitlich ohne Abstriche möglich immer Dammtor oder Altona, wenn ich dort umsteige nach Berlin oder Bremen/NRW.
Oder auch Umwege sind ja laut AGB nicht erlaubt, ich bin bereits von Berlin über Köln nach München gefahren - mehrmals.
Ich hätte da noch zahlreiche Beispiele wo man annehmen könnte, die AGB geben solche Strecken eigentlich gar nicht her.
Niemals gab es da Probleme. Niemals wurde auch nur eine Wort diesbezüglich erwähnt. Niemals machte ich mir da Gedanken.
Und dann kommt da eben die Frau im DB-Reisezentrum und wirbelt solch einen Staub auf :idea:

Wie bereits gesagt, ich gehe davon aus die Tickets die die DB verkauft sind auch immer gültig.
Ich werde mir das aber alles nochmals schriftlich bestätigen lassen, für den Fall der Fälle.
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TramBahnFreak
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von TramBahnFreak »

Thema "Umwege":
Da geht es ziemlich sicher um "direkte" Fahrkarten, sprich Star -> Ziel. Wenn nur Startort Berlin und Zielort München auf der Fahrkarte stehen, darfst du im Normalfall nicht über Köln fahren.
Wenn Köln explizit als "Via" aufgeführt ist, handelt es sich strenggenommen um mehrere Etappen, entsprechend Start -> Zwischenziel -> Ziel. Und die einzelnen Etappen sind für sich genommen dann auch keine Umwege. (Bei einer Fahrkarte Berlin -> Köln -> München darf man dann natürlich nicht über Flensburg und Freiburg fahren. So ist das gemeint.)
Leonardo.
Eroberer
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Leonardo. »

Es geht in meinem Fall immer um Sparpreis-Tickets / Zugbindung.
Da ist der Weg ja vorgeschrieben, samt der anteiligen Fernverkehrszüge.
Lediglich bei Aufhebung der Zugbindung bin ich dann etwas freier in der Streckenwahl und kann jeden Zug nehmen der mir passt.
Wer glaubt er darf von Berlin nach München über Köln fahren, obwohl Köln ursprünglich gar als Zwischenhalt gebucht war, der ist dann schon sehr mutig und wird gefühlt in 95% aller Fälle auch Probleme belkommen :-)

Entweder das ist alles nur ein Missverständnis, und gebuchte Tickets können gar nicht mit den AGB in Konflikt geraten - rein wegen der gebuchten Strecke. ODER es ist dieser Graubereich ... Keine Ahnung.

Natürlich stehen auf meinen Tickets die ganzen einzelnen Haltestellen und Umsteigestellen mit Städtename, und unter VIA sind auch die ganzen Kürzel der Städte (Leitstellenkürzel) aufgeführt. Ich fahre somit nicht mutig einfach mal eben ab von der direkten Strecke, sondern habe das alles exakt auch so gebucht.

Ich hoffe du hast am Ende Recht und alles ist tatsächlich nur ein Missverständnis, und die AGB spielen in diesem Bezug absolut keine Rolle.
Einzig alleine die Aussage der Dame im DB-Reisezentrum spricht eben dagegen :-)
Leonardo.
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Leonardo. »

Ich hab nun nochmals versucht in verschiedenen Reisezentren der DB die Frage mit den AGB und Stichfahrten zu klären.

Ohne Erfolg - alles bleibt schwammig.

Schaffner im Zug sagen alle, kein Problem, Ticket ist gültig - sind sogar erstaunt wenn man das Problem schildert.
In den Reisezentren bekommt man mal gesagt, Ticket ist gültig,
mal bekommt man gesagt, es liegt am Schaffner, obs Probleme gibt oder nicht.
Mal hat man aber gar keine Ahnung und Meinung und fragt den Kollegen.
Mal hieß es auch, es sei wohl ein Programmierfehler, wenn das Ticket aber so verkauft wurde, sei es auch gültig.
Lösungsvorschläge gab es übrigens auch keine - von wegen UNSER FEHLER.

Ich habe einige solcher Tickets dieses Jahr.
Sollte es jemals zu Diskussionen im Zug kommen, werde ich das nachreichen.
Aktuell denke ich, IHR KÖNNT MICH MAL, es ist mir nun FURZSCHNUPPE mit eurer Unfähigkeit bei der DB :lol:
Leonardo.
Eroberer
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Re: Stichfahrten erlaubt oder nicht? Ticket ggf. ungültig?

Beitrag von Leonardo. »

Hier ein interessantes Beispiel mit einer Fahrt in entgegengesetzter Richtung.
Was ja laut AGB der DB unter 2.1.2 nicht erlaubt sein soll.

Eine Fahrt von Berlin nach Frankfurt/Main mit Zwischenstopp in Oberwesel.
Wenn die DB solche Fahrten 'auswirft', dann kann auch niemand diese Stichfahrten bemängeln.

Entweder alles ist einfach nur ein großes Missverständnis, und 2.1.2 betrifft einfach nur ein Ticket von A nach B, und nicht von A nach B nach C ... wovon ich nahezu sicher ausgehe. Oder es sind Programmierfehler, für die der Kunde dann ja aber herzlich wenig kann.

Ich denke da hat sich eine Mitarbeitern im DB-Reisezentrum mit den AGBs vertüdelt.
Aber wie gesagt, sollte es jemals im Zug zu Diskussionen kommen, reiche ich das nach.

https://www.bahn.de/buchung/fahrplan/su ... =&bp=false
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