StMB nimmt Stellung zur Verzögerung beim Nordring aufgrund einer Landtagsanfrage von SPD-MdL Sabine Gross. Landtag, 13.1.26:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanT ... 004549.pdf
1.1 Welche Rahmenbedingungen und Ziele wurden in der im Jahr 2021 unterzeichneten Planungsvereinbarung zum S-Bahn-Nordring mit der DB AG festgelegt?
Der Münchner Norden weist seit Jahren erhebliche Zuwächse an Einwohnern und Arbeitsplätzen auf. Aufgrund dieser Entwicklung soll der Münchner Norden besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen werden.
Die Verantwortung für den Aus- und Neubau der bundeseigenen Schieneninfrastruktur liegt laut Grundgesetz beim Bund. Um hier Fortschritte zu erzielen, hat der Freistaat freiwillig Planungen initiiert, um Schienenpersonenverkehr auf dem bislang allein vom Schienengüterverkehr genutzten Nordring ermöglichen zu können.
1.2 Sind die Medienberichte zutreffend, laut denen in diesem Vertrag ein Abschluss der Planungsphase für Ende 2024 vereinbart wurde?
Der Abschluss der Planungen war durch die Deutsche Bahn (DB) für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt worden.
2.1 Seit wann hat der Freistaat Kenntnis von Problemen und Verzögerungen im Planungsablauf des Projekts „Pendelverkehr Nordring München“?
Die DB setzte den Freistaat im Dezember 2023 über Verzögerungen im Planungsablauf in Kenntnis.
2.2 Welche konkreten Probleme und Verzögerungen wurden dem Freistaat mitgeteilt?
Der von der DB durchgeführte Teilnahmewettbewerb für die Fachplaner wurde im Dezember 2023 ohne die Submission der Planungsleistungen beendet. Im März 2024 konnte ein Planer für die Verkehrsanlagen gebunden werden, jedoch war die zweite Ausschreibung für die Ausrüstungsgewerke weiterhin erfolglos. Hierfür konnte erst im Oktober 2024 eine Vergabe durch die DB erfolgen.
3.1 Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, nachdem ihr die Probleme und Verzögerungen beim Projekt „Pendelverkehr Nordring München“ bekannt wurden?
Der Freistaat hat die DB umgehend gedrängt, ihre Verantwortung für die Erbringung der Planungen konsequent wahrzunehmen.
3.2 Welche Konsequenzen sieht die Planungsvereinbarung von 2021 bei Nichterfüllung durch die DB AG vor?
Eine Nichterfüllung der Planungsvereinbarung liegt nicht vor.
4. Auf welcher vertraglichen Basis wird das Projekt fortgesetzt und fertiggestellt?
Für die derzeit noch laufenden Planungen gilt die Planungsvereinbarung aus dem Jahr 2021.
5. Welcher neue Zeitplan für die Fertigstellung des Projekts liegt der Staatsregierung vor und wurde dieser vertraglich vereinbart?
Da der Planer für die Ausrüstungsgewerke erst im Oktober 2024 gebunden werden konnte, hat die verantwortliche DB noch keinen neuen Zeitplan vorgelegt.
6. In welchen zeitlichen Abständen und in welcher Form berichtet die DB InfraGo der Staatsregierung über den Stand des Projekts „Pendelverkehr Nordring München“?
Die DB informiert in etwa halbjährlichem Rhythmus über den aktuellen Stand der Planungen.
7. Wie soll sich die Finanzierung des Projekts „Pendelverkehr Nordring München“ zusammensetzen?
Die grundgesetzlich geregelte Verantwortung für die Schieneninfrastruktur liegt beim Bund. Ohne eine Finanzierungsperspektive aus Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird eine Realisierung der Maßnahme nicht gelingen können.