Ausweichanschlussstelle

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TorbenFo97
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Ausweichanschlussstelle

Beitrag von TorbenFo97 »

Warum nennt man das ausweich? Ich verstehe das nicht. Wo kann man da ausweichen und warum? Die Blockstelle ich gehe davon aus das das mittlere Gleis also die Anschlussstelle nicht blockiert wird und somit alle Züge da reinfahren können. Die können dann nur nicht richtung der Gleissperre fahren.


Eine Ausweichanschlussstelle ist eine Anschlussstelle der freien Strecke in den eine Blockstrecke für andere Züge freigegeben ist. Wie freigegeben? Da ist doch eine Gleissperre.

https://www.directupload.eu/file/d/9215 ... 44_png.htm
Rohrbacher
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Re: Ausweichanschlussstelle

Beitrag von Rohrbacher »

Weil weil man dort ausweichen kann. ;-)

Eine Ausweichanschlussstelle (Awanst) hat Flankenschutz z.B. wie in deiner Zeichnung. Wenn die Bedienfahrt (Rangierfahrt) im Anschluss eingeschlossen ist, der Flankenschutz hergestellt ist und damit hier maximal gegen den Prellbock, aber nicht mehr ins Streckengleis rollen kann, kann man den Zugverkehr im Streckengleis wieder freigeben. Das heißt, die Rangierfahrt in der Awanst und Zugfahrten auf der Strecke können einander ausweichen.

Bei einer einfachen Anschlussstelle (Anst) ist das nicht gegeben. Solange die Bedienfahrt den Anschluss und den Streckenabschnitt, in dem der Anschluss liegt, nicht wieder komplett verlassen hat, ist dieser für Zugfahrten blockiert.
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Boris Merath
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Re: Ausweichanschlussstelle

Beitrag von Boris Merath »

TorbenFo97 hat geschrieben: 06 Mär 2026, 14:39 Eine Ausweichanschlussstelle ist eine Anschlussstelle der freien Strecke in den eine Blockstrecke für andere Züge freigegeben ist. Wie freigegeben? Da ist doch eine Gleissperre.
Das ganze ist primär ein Thema bei älterer Stellwerkstechnik - bei neueren Stellwerken bringt eine Anst gegenüber der Awanst keine großen Einsparungen mehr.

Gehen wir mal von Stellwerken mit sogenanntem Felderblock aus. Hier wird für die Bedienung einer Anst oder einer Awanst aus dem Stellwerk der Schlüssel für die Anst/Awanst entnommen. Damit werden zum einen die Erlaubnis vom Streckenblock festgelegt, zum anderen aber auch direkt die eigenen Signale in Haltstellung gesperrt - damit kann man nicht mehr signalbedient die Strecke befahren. Der Zug bekommt jetzt den Awanst-Schlüssel mit, und verlässt den Bahnhof z.B. auf schriftlichen Befehl. Vor Ort kann der Zug dann mit dem Schlüssel die Weiche aufsperren und die Anst/Awanst befahren.

Damit die Strecke von anderen Zügen befahren werden kann, muss jetzt also der Schlüssel wieder in das Stellwerk. Bei der Anst ist die einzige Möglichkeit, dass der Zf/Tf mitsamt Triebfahrzeug die Anst verlässt, die Weiche wieder absperrt und mit dem Zug zum Ausgangsbahnhof zurück fährt und den Schlüssel wieder in das Stellwerk bringt.

Bei der Awanst hat man hier eine Trick: In einer Wellblechbude der Awanst befindet sich ein Blockfeld oder eine Schlüsselsperre, in die der Zugführer den Awanst-Schlüssel einsperren kann. Auf elektrischem Weg wird dann im Stellwerk ein identischer Schlüssel freigegeben, so dass der Wärter im Stellwerk sein "Stellwerk wieder aufsperren" und erneut Züge auf der Strecke fahren kann. Der Zug, der die Awanst bedient, hat sich also "eingesperrt" in der Awanst, und kann so anderen Zügen auf der Strecke ausweichen.
Rohrbacher hat geschrieben: 06 Mär 2026, 16:09 Eine Ausweichanschlussstelle (Awanst) hat Flankenschutz z.B. wie in deiner Zeichnung.
Auch eine Anst kann Flankenschutz haben, wenn dort Wagen zurückgelassen werden können. Der relevante Unterschied ist die Möglichkeit des "Einsperrens", so dass die Weiche wieder unter Verschluss des Stellwerks ist, obwohl der Zugführer (heute Lokführer) samt Schlüssel noch in der Awanst sind.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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