Zwangsschliesung bei den ET´s und DoStos
- glemsexpress
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Gut, daß wir einen Fachmann unter uns haben! :rolleyes: :blink:DT810 @ 11 Jan 2006, 12:56 hat geschrieben:Das zwangsschließen wird in der S-Bahn ET423, soweit ich gehört habe, in Frankfurt am Main praktiziert.
Ich finde das Zwangsschließen gut, nur so können die Züge pünktlich abfahren. Ein Serviceblick kann trotzdem nicht schaden.
se upp för tåg
Das mit dem Zwangsschließen ist so eine Sache...
Wenn man den gesamten Zug überblicken kann,ok.Dann muß man die Fahrgäste aber auch auffordern,den Türbereich zu verlassen.Immerhin besteht die Gefahr,jemanden einzuklemmen. Die Türen sollen zwar auch beim Zwangsschließen reversieren,d.h.wieder öffnen,wenn sie auf ein Hindernis treffen-Einklemmschutz-aber naja...
Und wenn jemand die Tür bewußt blockiert,bringt auch Zwangsschließen nichts. Da hilft evtl. nur noch folgende Durchsage:
"werte Fahrgäste, wegen entstehender Verspätungen beschweren Sie sich bitte bei jenem Fahrgast, der die Tür blockiert."
Wenn man den gesamten Zug überblicken kann,ok.Dann muß man die Fahrgäste aber auch auffordern,den Türbereich zu verlassen.Immerhin besteht die Gefahr,jemanden einzuklemmen. Die Türen sollen zwar auch beim Zwangsschließen reversieren,d.h.wieder öffnen,wenn sie auf ein Hindernis treffen-Einklemmschutz-aber naja...
Und wenn jemand die Tür bewußt blockiert,bringt auch Zwangsschließen nichts. Da hilft evtl. nur noch folgende Durchsage:
"werte Fahrgäste, wegen entstehender Verspätungen beschweren Sie sich bitte bei jenem Fahrgast, der die Tür blockiert."
Danke für dein entgegenkommen mit dem "Wunder-dich-Ikon"!8. Bauserie @ 11 Jan 2006, 13:09 hat geschrieben:Gut, daß wir einen Fachmann unter uns haben! :rolleyes: :blink:
Du kannst keinem Fahrgast im überfüllten Zug auffordern, den Lichtschrankenbereich zu verlassen, daher mußt du die Türe zentral schließen. Unter anderem ist es enorm wichtig, einen Überblick über das Geschehen am Bahnsteig zu behalten, es hat wegen der TAV (Lichtschrankengesteuerte Abfertigung) Fälle von zurückgebliebene Fahrgäste und Gepäck gegeben. Die Aufenthaltszeiten der Züge an den Bahnhöfen sind fahrplantechnisch und umlaufbedingt begrenzt, das weißt Du selbst am besten!
Gute Worte!Benicarlo @ 11 Jan 2006, 13:16 hat geschrieben:Und wenn jemand die Tür bewußt blockiert,bringt auch Zwangsschließen nichts. Da hilft evtl. nur noch folgende Durchsage:
"werte Fahrgäste, wegen entstehender Verspätungen beschweren Sie sich bitte bei jenem Fahrgast, der die Tür blockiert."
- mellertime
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Ach Gottchen! Sowas aber auch!DT810 @ 11 Jan 2006, 18:40 hat geschrieben: es hat wegen der TAV (Lichtschrankengesteuerte Abfertigung) Fälle von zurückgebliebene Fahrgäste und Gepäck gegeben.
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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wie ET423 (oder 423176 oder wer wars?) noch gleich gesagt hat: "Pünktliches erscheinen am Bahnsteig erhöht die Chance in den Zug zu kommen" oder so ähnlich.
Aber dennoch, in Stuttgart hat ein Tf mal bei bereits abgeschlossenem Türschließvorgang die Tür nocheinmal freigegeben um eine Frau doch noch einsteigen zu lassen
(war ein 420 8. Bauserie)
Beim TAV sitzen die Tfs einfach nur da, drücken knöpfchen und fahren los, beim SAT wussten die leute wenigstens noch, dass sie es mit Menschen zu tun haben
Aber Sicherheit geht nunmal (hoffentlich) vor.
PS: habe mal einen Eintrag über "Selbstabfertigung durch den Triebfahrzeugführer" erstellt, http://de.wikipedia.org/wiki/SAT ganz unten.
Wer einen Fehler findet, möge ihn bitte korrigieren und den Artikel erweitern
Aber dennoch, in Stuttgart hat ein Tf mal bei bereits abgeschlossenem Türschließvorgang die Tür nocheinmal freigegeben um eine Frau doch noch einsteigen zu lassen

Beim TAV sitzen die Tfs einfach nur da, drücken knöpfchen und fahren los, beim SAT wussten die leute wenigstens noch, dass sie es mit Menschen zu tun haben

Aber Sicherheit geht nunmal (hoffentlich) vor.
PS: habe mal einen Eintrag über "Selbstabfertigung durch den Triebfahrzeugführer" erstellt, http://de.wikipedia.org/wiki/SAT ganz unten.
Wer einen Fehler findet, möge ihn bitte korrigieren und den Artikel erweitern

Koffer.
- FloSch
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Das hat's auch ohne TAV schon gegeben, das gibt's mit TAV auch nicht mehr oder weniger als mit anderen Abfertigungsverfahren. Ausnahme: an jeder Tür steht einer, der aufpasst.DT810 @ 11 Jan 2006, 18:40 hat geschrieben: es hat wegen der TAV (Lichtschrankengesteuerte Abfertigung) Fälle von zurückgebliebene Fahrgäste und Gepäck gegeben.
Sorry, aber das war wohl der unsinnigste Beitrag zu dem Thema....mellertime @ 11 Jan 2006, 19:40 hat geschrieben: Ach Gottchen! Sowas aber auch!
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
Ja, aber beim 425 wird das afaik nicht angewendet. Beim 423 kommt Zwangsschliessen nur zur Anwendung, wenn örtliche Aufsicht den Tür- und Abfahrbefehl gibt oder der Tf den Zug durch rausgucken überblicken kann.glemsexpress @ 11 Jan 2006, 12:42 hat geschrieben: Haben die Et 425/426 und die DoStos nicht eine Zwangsschliesung?
Aber warum höhrt man dann öfters genervte Tf´s, die ins Mikrofon brüllen und die Fahrgäste auffordern den "verdammten" Türbereich freizumachen?
Steht der Zug in der Kurve und Tf kann nur einen Teil überblicken und er macht Zwangsschliessen, geht die ganze Verantwortung für einen eventuellen Unfall auf ihn über - da ist brüllen gesünder...
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Wirklich? Von einigen liest man hier ständig die gleichen Phrasen. Wenn du noch nicht genug davon hast, dann lese dir mal die zahllosen TAV-Themen durch!Dave @ 11 Jan 2006, 20:04 hat geschrieben: Sorry, aber das war wohl der unsinnigste Beitrag zu dem Thema....
Tf der Münchner S-Bahn.
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Da hast du zwar recht. Aber Probleme löst man bestimmt nicht so nach der Art, oder?mellertime @ 11 Jan 2006, 20:56 hat geschrieben: Wirklich? Von einigen liest man hier ständig die gleichen Phrasen. Wenn du noch nicht genug davon hast, dann lese dir mal die zahllosen TAV-Themen durch!

[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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1.) Bei jedem mit TAV ausgerüsteten Fahrzeug ist Zwangsschließen technisch möglich,
2.) Zwangsschließen darf nur angewendet werden, wenn alle Türen einsehbar sind um sicherzustellen, dass keine Personen und Gegenstände eingeklemmt sind,
3.) Bei TAV muß grundsätzlich aufgestanden und geschaut werden, da der früher nur per regionaler Weisung verfügte "Serviceblick" seit dem 31.08.05 unter Punkt 1.2 in die TAV-Vorschrift 494.0251 aufgenommen wurde,
4.) In FFM ist Zwangsschließen im Bereich der S-Bahn-Stammstrecke als Regelverfahren anzuwenden, was aber in der Praxis aufgrund hohen Fahrgastandrangs, der ein Einsehen aller Türen unmöglich macht, oder ausser Betrieb genommener Abfertigungshilfen nur teilweise praktiziert werden kann.
2.) Zwangsschließen darf nur angewendet werden, wenn alle Türen einsehbar sind um sicherzustellen, dass keine Personen und Gegenstände eingeklemmt sind,
3.) Bei TAV muß grundsätzlich aufgestanden und geschaut werden, da der früher nur per regionaler Weisung verfügte "Serviceblick" seit dem 31.08.05 unter Punkt 1.2 in die TAV-Vorschrift 494.0251 aufgenommen wurde,
4.) In FFM ist Zwangsschließen im Bereich der S-Bahn-Stammstrecke als Regelverfahren anzuwenden, was aber in der Praxis aufgrund hohen Fahrgastandrangs, der ein Einsehen aller Türen unmöglich macht, oder ausser Betrieb genommener Abfertigungshilfen nur teilweise praktiziert werden kann.
Den Anweisungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten!DT810 @ 11 Jan 2006, 18:40 hat geschrieben: Danke für dein entgegenkommen mit dem "Wunder-dich-Ikon"!
Du kannst keinem Fahrgast im überfüllten Zug auffordern, den Lichtschrankenbereich zu verlassen, daher mußt du die Türe zentral schließen. Unter anderem ist es enorm wichtig, einen Überblick über das Geschehen am Bahnsteig zu behalten, es hat wegen der TAV (Lichtschrankengesteuerte Abfertigung) Fälle von zurückgebliebene Fahrgäste und Gepäck gegeben. Die Aufenthaltszeiten der Züge an den Bahnhöfen sind fahrplantechnisch und umlaufbedingt begrenzt, das weißt Du selbst am besten!
Gute Worte!Benicarlo @ 11 Jan 2006, 13:16 hat geschrieben:Und wenn jemand die Tür bewußt blockiert,bringt auch Zwangsschließen nichts. Da hilft evtl. nur noch folgende Durchsage:
"werte Fahrgäste, wegen entstehender Verspätungen beschweren Sie sich bitte bei jenem Fahrgast, der die Tür blockiert."
Ein Satz, der all dies auf die Seite kehrt..
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Gilt das überall in Deutschland, diese 494.0251, oder, andersrum gefragt, was sind die Ausnahmen von dem "grundsätzlich"? Denn dass das in München jetzt so praktiziert würde, wäre mir neu (gestern war's jedenfalls noch nicht so).Sausebahner_FFM @ 11 Jan 2006, 20:59 hat geschrieben: 3.) Bei TAV muß grundsätzlich aufgestanden und geschaut werden, da der früher nur per regionaler Weisung verfügte "Serviceblick" seit dem 31.08.05 unter Punkt 1.2 in die TAV-Vorschrift 494.0251 aufgenommen wurde,
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Wahrscheinlich eine Münchener Besonderheit, weil dort noch mit Aufsicht (diese übernimmt dann die Beobachtung der Türen) und Zp9(?) abgefertigt wird. Aber da wissen die Münchener Kollegen sicher mehr.Wildwechsel @ 11 Jan 2006, 22:05 hat geschrieben: Gilt das überall in Deutschland, diese 494.0251, oder, andersrum gefragt, was sind die Ausnahmen von dem "grundsätzlich"? Denn dass das in München jetzt so praktiziert würde, wäre mir neu (gestern war's jedenfalls noch nicht so).
Nanana, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen wohl weniger!dumsel @ 11 Jan 2006, 21:57 hat geschrieben: Den Anweisungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten! [Lücke] Ein Satz, der all dies auf die Seite kehrt..

[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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Die S-Bahn München hat gegen diese Sache Einspruch eingelegt, weil es dann mit TAV nichts mehr zu tun hat. Deshalb muss es in München nicht gemacht werden. Bei uns hing auch kurz die neue Weisung zum Thema "Serviceblick".
Wenn wir abgefertigt werden, dann bekommen wir erst das "Zp T" und dann "Zp 9". Wird in anderen Situationen, also ohne Aufsicht das "Zwangsschließen" benutzt wird, dann muss man selbstverständlich rausgucken.
Wenn wir abgefertigt werden, dann bekommen wir erst das "Zp T" und dann "Zp 9". Wird in anderen Situationen, also ohne Aufsicht das "Zwangsschließen" benutzt wird, dann muss man selbstverständlich rausgucken.
- Wildwechsel
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Danke für die Info.423176 @ 11 Jan 2006, 22:17 hat geschrieben: Die S-Bahn München hat gegen diese Sache Einspruch eingelegt, weil es dann mit TAV nichts mehr zu tun hat. Deshalb muss es in München nicht gemacht werden.

Beste Grüße usw....
Christian
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3. Da kannt ja a jeda kemma
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Bitte!Wildwechsel @ 11 Jan 2006, 22:21 hat geschrieben: Danke für die Info.![]()
Mich hatte ein Kollege drauf hingewiesen, das es da ne Weisung zu gab. Ich musste dann zur Nachtschicht und suchte diese Weisung. Dann teilte mir die Personal-Dispo-Beihilfe mit, das diese Weisung ziemlich zügig wieder eingezogen wurde, weil ein Einspruch gegen diesen Serviceblick diesen bei der S-Bahn aussetzen darf, bis alles geklärt ist.
Mal gucken wie es nun weiter geht.