Regionalverkehr Baden-Württemberg
Hätte sein Laden mal mit den Ausschreibungen nicht so getrödelt, könnte er früher günstigere Leistungen haben. Aber gut, wenn er den Vorgängern im Amte alles nachmachen muss, kann er ja dann auch die Ausschreibungen abbrechen und völlig überteuert in einer Nacht- und Nebel-Aktion an DB Regio vergeben. Die dann die Leichen der Republik bis 2040 einsetzen kann. :rolleyes:
Minister Hermann, mit Verlaub: Es ist mir furchtbar egal wo die Flocken herkommen - aber dieses Land hat eher zuwenig als zuviel Züge.
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Die Ausschreibungen sollten aber auch sozialverträglich stattfinden, denn das was Grün-Rot da macht ist das bei weitem nicht. Brandenburg ist da klares Vorbild.146225 @ 16 Dec 2014, 20:02 hat geschrieben: Hätte sein Laden mal mit den Ausschreibungen nicht so getrödelt, könnte er früher günstigere Leistungen haben. Aber gut, wenn er den Vorgängern im Amte alles nachmachen muss, kann er ja dann auch die Ausschreibungen abbrechen und völlig überteuert in einer Nacht- und Nebel-Aktion an DB Regio vergeben. Die dann die Leichen der Republik bis 2040 einsetzen kann. :rolleyes:
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Rein müssen Branchentarif und Rahmentarif als Mindestanforderung, eine feste Ausbildungsquote (nicht so wischi waschi wie jetzt halbherzig gemacht) und die Anwendung der EU-Richtlinie 1370 zur verpflichtenden Mitarbeiterübernahme zu gleichen Konditionen wie beim Vorbetreiber.
Die Nichtanwendung dessen fliegt ja der BEG gerade im Allgäu um die Ohren.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
@DSG-WR: Das ich nicht davon rede, Eisenbahner(innen) auszubeuten, sollte Dir doch zwischenzeitlich klar sein. Außerdem, krieg mal in Baden-Württemberg vernünftiges, qualifiziertes Personal, wenn Du schlechte Löhne zahlst und miese Bedingungen anbietest. Viel Spaß bei der Suche!
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Was genau steht denn zu dem Thema in der 1370?DSG Speisewagen @ 16 Dec 2014, 20:46 hat geschrieben: Rein müssen Branchentarif und Rahmentarif als Mindestanforderung, eine feste Ausbildungsquote (nicht so wischi waschi wie jetzt halbherzig gemacht) und die Anwendung der EU-Richtlinie 1370 zur verpflichtenden Mitarbeiterübernahme zu gleichen Konditionen wie beim Vorbetreiber.
Ach ja? Wo da doch die hochgelobte DB Regio AG, bei der ja alles besser ist, gewonnen hat?Die Nichtanwendung dessen fliegt ja der BEG gerade im Allgäu um die Ohren.
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Es ging um die Ausschreibungen und nicht um die Bahnpolitik. In der Prignitz wohnt keiner und fährt kaum einer, was willst du da erhalten?spock5407 @ 16 Dec 2014, 20:50 hat geschrieben: weil Brandenburg ja z.B. sooooo viele Strecken mit seiner Politik erhalten hat....![]()
Schlimm ist dass auch für die wirklich notwendigen Bestellungen kein Geld da ist, wenn ich mir Berlin - Rostock z. B. anschaue. MV ist da noch viel schlimmer.
Was die Ausschreibungen betrifft, so geht es um genau die Ausschreibung die die NEB gewonnen hat und tw. schon zum Fahrplanwechsel jetzt aufgenommen hat. Da war eine verpflichtende Mitarbeiterübernahme festgeschrieben und dass keiner davon schlechtere Konditionen als vorher hat.
Das war eine vorbildliche Ausschreibung und genau darum geht es.
Bei Baden-Württemberg würde ich von einer angeblich linken Regierung auch erwarten dass man verpflichtende Mitarbeiterübernahme zu mind. gleichen Konditionen für das Bestandspersonal fordert. Machen sie aber nicht.
@146 225
Mein Beitrag war auch nicht gegen dich gerichtet. Natürlich bekommst du schwer gutes Personal, das sollten die EVU auch langsam wissen.
Dabei geht es aber nicht nur um Geld, auch um Sozialleistungen und andere Dinge. Eines der Gründe warum von der DB so wenige wechseln die mehr als 10 Jahre Berufserfahrung haben. Meistens gehen nur die jungen Leute die eh nicht viel zu verlieren haben.
Was spricht also gegen eine gesetzliche verpflichtende Regelung? Es würden ja trotzdem nicht alle wechseln, aber niemand der nicht will würde seine Heimat, seinen Arbeitsort verlieren, obwohl es seinen Arbeitsplatz weiterhin gibt.
Ausschreibungen auf dem Rücken des Personals sind einfach abartig und pervers. Ja und jetzt kann die JeDi-und was weiß ich wer noch-Fraktion wieder losprügeln.
Ich schreibe eben aus Arbeitnehmersicht und ich weiß dass die manch einem hier sonstwo vorbeigehen, so ist die Welt...
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Das sind aber mehr Spaß- und Hobbyverkehre.TramBahnFreak @ 17 Dec 2014, 15:56 hat geschrieben: Die haben Glück, dass ihnen die EGP / HANS im Nordwesten die Statistik der stillgelegten (bzw. eben nicht stillgelegten) Strecken schönt...
Was meinst du was du da verdienst und was mit Tarifvertrag und Sozialleistungen ist.
Sinnlos ist die Einstellung in MV, die Südbahn dort, aber in der Prignitz kannst du doch die Strecken vergessen, da wohnt keiner und das sind Fahrgastzahlen wo ein Großraumtaxi reicht.
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Such doch selber, es ist nun mal so dass in anderen Ländern die verpflichtende Mitarbeiterübernahme selbstverständlich ist und solche Regelungen die EU ausdrücklich erlaubt. Nur das arbeitnehmerfeindliche Deutschland verzichtet in seiner Wirtschaftshörigkeit darauf, trotz größten Personalmangels. Daher habe ich eine Ausschreibung in Brandenburg, die die NEB gewann, lobend hervorgehoben wo dies das erste und bisher einzige Mal in dieser Form angewandt wurde.JeDi @ 16 Dec 2014, 22:33 hat geschrieben: Ach ja? Wo da doch die hochgelobte DB Regio AG, bei der ja alles besser ist, gewonnen hat?
Also wo habe ich jemals die DB Regio AG gelobt? Dass es dort besser ist wäre mir auch neu.
Es ging darum dass jetzt schon reihenweise Alex-Personal, wie man hört, zu Regio flüchtet und da sind noch ein paar Jahre zu fahren. Im Mittenwaldbahnforum wurde so einiges angedeutet und dass letzte Woche Züge ausgefallen sind deswegen.
Verständlich dass die Leute sich jetzt schon umschauen, wer weiß was mit den letzten ist, für die am Ende kein Bedarf mehr ist. Mit einer verpflichtenden Übernahme wäre das nicht passiert oder wollen wir in Zukunft immer dass Verkehre am Ende der Laufzeit bei Betreiberwechsel vorm Zusammenbrechen sind?
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Ich konnte da in der Auslastung bislang keine nennenswerten Unterschiede feststellen.DSG Speisewagen @ 17 Dec 2014, 16:49 hat geschrieben: Sinnlos ist die Einstellung in MV, die Südbahn dort, aber in der Prignitz kannst du doch die Strecken vergessen, da wohnt keiner und das sind Fahrgastzahlen wo ein Großraumtaxi reicht.
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Die EVG fordert daher, dass eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die das Personal bei einem Betreiberwechsel so absichert, dass die bisherigen Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen ohne Einschränkungen weitergelten. „Wir fordern die Bundesländer auf, die EU-Verordnung 1370 anzuwenden, so wie das in vielen europäischen Ländern schon gang und gäbe ist.“JeDi @ 17 Dec 2014, 17:33 hat geschrieben: Mir sind keine Regelungen zur Übernahme von Arbeitnehmern in der 1370 bekannt, und ich habe beim nachschauen auch keine gefunden. Daher frag ich dich ja.
Habe ich so auf der EVG-Homepage gefunden, also ist das in der 1370 geregelt, sonst würde das nicht verkündet und wie das Teil heißt ist auch nicht relevant. Es steht ja fest dass in anderen Ländern die Mitarbeiter übernommen werden müssen und das Ausschreibungsbestandteil ist.
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Frag doch die EVG. Wenn die sagt dass das da geregelt ist wird das auch so sein. Ich übernehme nur diese Aussagen.JeDi @ 17 Dec 2014, 20:32 hat geschrieben: Dann sag mir wo - oder ich muss davon ausgehen, dass du mal wieder substanzlosen Dünnpfiff laberst.
Du kannst ja dann gerne der EVG substanzlosen Dünnpfiff unterstellen wenn es dir gut dabei geht.
Fakt ist dass die verpflichgtende Mitarbeiterübernahme als Ausschreibungsbedingung geregelt werden kann und das auch Brandenburg bei der von der NEB gewonnenen Ausschreibung so praktiziert hat, auch wenn dir das ein Dorn im Auge zu sein scheint.
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OK - wenn die EVG dir sagt, du sollst dich vor 'nen Zug werfen, tust du das auch?DSG Speisewagen @ 17 Dec 2014, 22:01 hat geschrieben: Frag doch die EVG. Wenn die sagt dass das da geregelt ist wird das auch so sein. Ich übernehme nur diese Aussagen.
DU hast geschrieben - ohne Verweis auf irgendwen - dass DU gerne die Regelungen der 1370 anwenden würdest - hast die 1370 aber offensichtlich noch nicht mal gelesen. DU hast keinerlei Beleg für die Behauptung liefern können, dass in der 1370 irgendwas geregelt ist. Und dann willst du plötzlich da nichts mehr mit zu tun haben?
Hier das vermutliche einschlägige Zitat aus der Verordung:JeDi @ 17 Dec 2014, 17:33 hat geschrieben: Mir sind keine Regelungen zur Übernahme von Arbeitnehmern in der 1370 bekannt, und ich habe beim nachschauen auch keine gefunden. Daher frag ich dich ja.
"(16) Kann der Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
zu einem Wechsel des Betreibers eines öffentlichen
Dienstes führen, so sollten die zuständigen Behörden
den ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes verpflichten
können, die Bestimmungen der Richtlinie
2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang
von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmensoder
Betriebsteilen (1) anzuwenden. Diese Richtlinie hindert
die Mitgliedstaaten nicht daran, die Bedingungen für
die Übertragung anderer Ansprüche der Arbeitnehmer als
der durch die Richtlinie 2001/23/EG abgedeckten zu wahren
und dabei gegebenenfalls die durch nationale Rechtsund
Verwaltungsvorschriften oder zwischen den Sozialpartnern
geschlossene Tarifverträge oder Vereinbarungen
festgelegten Sozialstandards zu berücksichtigen."
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Der Gedanke, der den Speisewagen - wohl auch die EVG - umtreibt ist, dass die VO 1370 es zulässt, wettbewerbsbeschränkende Vorschriften in die Ausschreibung aufzunehmen, die Personalübernahme und dgl. gestatten. Die Verordnung selber schreibt es nicht vor. Ich wollte auch nur mal den Text hier einbringen, um den es mutmaßlich geht. Eigentlich soll die Verordnung ja zu mehr Wettbewerb führen, aber es gibt Einschränkkungen. Das Genannte ist eine davon.JeDi @ 18 Dec 2014, 13:40 hat geschrieben: Genau - und da steht nichts anderes, als dass alle anderen Vorschriften unabhängig von der 1370 gelten können, oder?
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Etwas mehr ist es schon. Die Verordnung gestattet, dass eine Einschränkung des Wettbewerbs zulässig ist. Wenn es nicht dort stünde, wäre es vermutlich gar nicht gestattet.JeDi @ 18 Dec 2014, 14:40 hat geschrieben: Naja, das von dir genannte Zitat sagt jetzt aber auch nicht viel anderes, als wenn gar nichts dazu in der VO stünde - darauf wollte ich hinaus. Die VO selber regelt nicht, sondern sagt nur "es gilt übliches Recht".
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Für mich ist Baden-Württemberg mit einer derart arbeitnehmerfeindlichen Ausschreibungspolitik alles andere als links und daher auch meine Kritik. Mainstream-angepasst eben, die liebe Regierung dort.146225 @ 18 Dec 2014, 05:29 hat geschrieben:Für mancher Leute Standpunkt ist das ziemlich im linken Spektrum.218217-8 @ 18 Dec 2014, 01:18 hat geschrieben: ???
War das nicht Thüringen mit der linken Regierung? BW ist grün-rot.
@JeDi
Was hängst du dich so daran auf?
Es ist möglich dass man eine Übernahmeverpflichtung einbaut und das ist auch schon praktiziert worden und wird praktiziert. Das weißt auch du. Es geht hier nur mal wieder um Besserwisserei und das nervt.
Am besten machen es übrigens die Österreicher, da spart man sich auch die obige Regelung und es geht eben auch ohne Pseudowettbewerb. Nicht umsonst haben unsere österreichischen Freunde in der EU die meisten Bahnfahrer, das ist vorbildlich.
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Bestreitet ja auch keiner.DSG Speisewagen @ 18 Dec 2014, 19:18 hat geschrieben: Was hängst du dich so daran auf?
Es ist möglich dass man eine Übernahmeverpflichtung einbaut und das ist auch schon praktiziert worden und wird praktiziert.
Nein, gehts nicht. Ich wollte wissen, ob ich vielleicht was übersehen habe - aber es gibt offensichtlich keine Regelung nach 1370 (höchstens nach Betriebsübergangsrichtlinie).Es geht hier nur mal wieder um Besserwisserei und das nervt.
Auch in Österreich wurden bereits zahlreiche Verkehre nach 1370 in Ausschreibungsverfahren vergeben.Am besten machen es übrigens die Österreicher, da spart man sich auch die obige Regelung und es geht eben auch ohne Pseudowettbewerb. Nicht umsonst haben unsere österreichischen Freunde in der EU die meisten Bahnfahrer, das ist vorbildlich.
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Du kannst doch im Grunde jede Ausschreibung so zuschneiden dass das gewünschte EVU gewinnt (siehe Oberland) und daher ist es egal wie du das machst. Ich finde das gut, andere nicht.JeDi @ 18 Dec 2014, 19:22 hat geschrieben: Auch in Österreich wurden bereits zahlreiche Verkehre nach 1370 in Ausschreibungsverfahren vergeben.

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Für die Kurzentschlossenen unter uns (letztes Wochenende völlig verpeilt): nach den erfolgreichen Osterfahrten gibts letzten und diesen Sonntag auch Adventsfahrten im Krebsbachtal mit der dreiteiligen Schienenbusgarnitur der Pfalzbahn in der bewährten Kooperation zwischen Pfalzbahn, DB Regio Rhein-Neckar, NVBW, VRN und Förderverein - dabei gibts Direktverbindungen ab und bis Mannheim Hauptbahnhof. Infos gibts hier, vielleicht sieht man sich ja 

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Uuuuund es gibt mal wieder Ausschreibungen:
Netz 2: Stuttgart-Ulm-Bodensee 2016-2023, Verhandlungsverfahren, Gebrauchtfahrzeuge, Tariftreue gefordert
Netz 3: Gäu-Murr-Mittelfranken 2018-2031, Verhandlungsverfahren, Neufahrzeuge optional per BW-Modell oder Kapitaldienstgarantie finanzierbar, Tariftreue gefordert
Netz 5: Donau-Ostalb 2016-2026, Verhandlungsverfahren, Gebrauchtfahrzeuge mit GST, Tariftreue gefordert
Netz 2: Stuttgart-Ulm-Bodensee 2016-2023, Verhandlungsverfahren, Gebrauchtfahrzeuge, Tariftreue gefordert
Netz 3: Gäu-Murr-Mittelfranken 2018-2031, Verhandlungsverfahren, Neufahrzeuge optional per BW-Modell oder Kapitaldienstgarantie finanzierbar, Tariftreue gefordert
Netz 5: Donau-Ostalb 2016-2026, Verhandlungsverfahren, Gebrauchtfahrzeuge mit GST, Tariftreue gefordert