In der Regel handelt es sich bei Geschwindigkeitsübertretungen um Ordnungswidrigkeiten. Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind keine Strafe sondern Bußgelder und für Verkehrsordnungswidrigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenfolge ein Fahrverbot von mindestens einem und maximal drei Monaten Dauer vorgesehen.DSG Speisewagen @ 15 Dec 2015, 16:45 hat geschrieben:In der Schweiz könnten die Leute sich das nicht erlauben, da wird hart durchgegriffen und wir sollten uns bei den Strafen wirklich den Schweizern angleichen.
Ebenso müssen die Fahrverbote überdacht werden, es muss die Möglichkeit höherer Fahrverbotsdauern geschaffen werden, also 3 Jahre, 5 Jahre oder gar lebenslänglich bei Wiederholungstätern.
Dazu müssten die Strafen an das Vermögen gekoppelt sein, so dass die vielen reichen Leute die meinen sie könnten sich alles erlauben dann eben mit hohen Beträgen zur Kasse gebeten werden. Über unsere Strafen lachen sich die doch schief.
Da sich zu wenige Leute melden wenn sie bedrängt werde usw., wäre doch eine Melde-App eine Variante, wo man solche rücksichtslosen Raser die den Tod von Menschen in Kauf nehmen, sofort melden könnte.
Ein längeres Fahrverbot würde angesichts der im Regelfall doch als geringfügig anzusehenden Verkehrsordnungswidrigkeiten jede Verhältnismäßigkeit zu der Zuwiderhandlung sprengen.
Zudem hat man für Wiederholungstäter das Punktesystem der Verkehrssünderkartei erdacht, über welches letztlich begründet erwiesen untaugliche Kraftfahrer aus dem Verkehr gezogen werden können: Entweder zeitig durch zusätzliche Verhängung eines Fahrverbots, ohne dass der Bußgeldkatalog dies für ein Vergehen regelmäßig vorsieht, oder endgültig als Maßnahme der Verwaltungsbehörde, die ungeeigneten Kraftfahrzeugführern die Fahrerlaubnis entzieht.
Die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten macht durchaus Sinn, nicht jede Regelverletzung muss gleich mit der Kriminalisierung des Täters enden.
Für Geldstrafen gilt grundsätzlich die Bemessung in Tagessätzen, dieser Aufwand für im Regelfall recht geringfügige Regelverstöße bei Verkehrsordnungswidrigkeiten stünde in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen. Um für eine einfache, wirkungsvolle und vor allem auch schnelle Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu sorgen, hat man sich den Bußgeldkatalog erdacht. Eine Regelverstoß würde wegen Überlastung der Justiz zur Ermittlung der zu berücksichtigenden Einkommensverhältnisse unter Umständen Jahre nach der Tat geahndet - ja, macht Sinn, heute (Ende 2015) zu sagen: "Sie sind am 23.05.2012 10 km/h schneller gefahren als erlaubt. Der Ordnungswidrigkeit und Ihren Vermögensverhältnissen angepasst, wird dafür ein Bußgeld in Höhe von EUR 7,50 erhoben." Voll effektiv...
Der passende Name für solch eine App wäre wohl "BLOCKWART".DSG Speisewagen @ 15 Dec 2015, 16:45 hat geschrieben:Da sich zu wenige Leute melden wenn sie bedrängt werde usw., wäre doch eine Melde-App eine Variante, wo man solche rücksichtslosen Raser die den Tod von Menschen in Kauf nehmen, sofort melden könnte.
Verkehrsteilnehmer sollten sich auf den Straßenverkehr konzentrieren, und nicht darauf, andere Verkehrsteilnehmer zu denunzieren.