Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn
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Wenn's ums Rauchen geht, tippe ich mal spontant auf "free from cigarette (smoke)" - frei vom Zigarettenqualm / rauchfrei - aber das ist jetzt eine reine Erfindung von mir. Die Abkürzung gibt's laut Google in der Bedeutung auch nicht.ergster @ 18 Jul 2007, 23:27 hat geschrieben: Hab noch einen - ne neue abkürzung:
was bedeutet FFC?
Sonst kenne ich es noch als Flachbandkabel, aber das ist es ja auch nicht (und vor allem nicht neu).
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Da gibts so einiges ^^ (F)lexible (F)lat ©able, (F)inal (F)antasy ©hronicles, 1. (F)rauen(f)ussbal©lub Frankfurt und zu guter letzt find ich noch diesen Flughafen hier: klick, ich kenne hierfür aber keine Abkürzung die auch nur im geringsten was mit der Bahn zu tun hat außer der Frauenfußballclub, da fährt nämlich ne Straßenbahn mit FFC-Lackierung rum. ^^ergster @ 18 Jul 2007, 23:27 hat geschrieben: Hab noch einen - ne neue abkürzung:
was bedeutet FFC?
/edit: okay da is der Beitrag meines Vorredners plausibler hat sich überschnitten ^^
Bahnkilometer 2008: 98736,016 km (Stand 06.11.2008)
Letzte Tour: Berlin Ostbf - Berlin Hbf - Hamburg Hbf - Bremen Hbf - Dortmund Hbf - Ulm Hbf - Herrlingen | 1171,436 km
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OK ich löse mal auf:
Anweisung für Gastropersonal: Bestandszählzettel FFC (Fleischkäse, Frikadelle, Currywurst)
Soll halt der Bestand o.g. Artikel drauf festgehalten werden. Die Überschrift von dem ding lautet halt wie gesagt: Bestandszählzettel FFC - ohne die klammer
Echt schon Bundeswehrqualität die Abkürzung.
Anweisung für Gastropersonal: Bestandszählzettel FFC (Fleischkäse, Frikadelle, Currywurst)
Soll halt der Bestand o.g. Artikel drauf festgehalten werden. Die Überschrift von dem ding lautet halt wie gesagt: Bestandszählzettel FFC - ohne die klammer
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Nun gut, das war jetzt zu speziell.ergster @ 19 Jul 2007, 17:17 hat geschrieben: OK ich löse mal auf:
Anweisung für Gastropersonal: Bestandszählzettel FFC (Fleischkäse, Frikadelle, Currywurst)
Soll halt der Bestand o.g. Artikel drauf festgehalten werden. Die Überschrift von dem ding lautet halt wie gesagt: Bestandszählzettel FFC - ohne die klammer
Echt schon Bundeswehrqualität die Abkürzung.

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In Baden-Württemberg und Niedersachsen ist vor wenigen Minuten das Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen in Kraft getreten.
Im RTL-Nachtjournal wurde diese Umschaltung in einer Stuttgarter Kneipe um Mitternacht gezeigt. Der Wirt forderte rauchende Gäste auf, draußen weiterzurauchen. Dabei sah man, wie sich dennoch weiter Leute Zigaretten anzündeten (wie schrecklich!).
Na ja, wird schon werden. 
Im RTL-Nachtjournal wurde diese Umschaltung in einer Stuttgarter Kneipe um Mitternacht gezeigt. Der Wirt forderte rauchende Gäste auf, draußen weiterzurauchen. Dabei sah man, wie sich dennoch weiter Leute Zigaretten anzündeten (wie schrecklich!).


versprech dir mal net zuviel davon, das ist nämlich nur schwer zu kontrollierenTramPolin @ 1 Aug 2007, 00:20 hat geschrieben: In Baden-Württemberg und Niedersachsen ist vor wenigen Minuten das Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen in Kraft getreten.
Im RTL-Nachtjournal wurde diese Umschaltung in einer Stuttgarter Kneipe um Mitternacht gezeigt. Der Wirt forderte rauchende Gäste auf, draußen weiterzurauchen. Dabei sah man, wie sich dennoch weiter Leute Zigaretten anzündeten (wie schrecklich!).Na ja, wird schon werden.
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Klar, im Übrigen sollte mein Beitrag sollte auch nicht zu ernst genommen werden, ich habe da auch nicht mehr erwartet.Rathgeber @ 1 Aug 2007, 01:34 hat geschrieben: Na ja, eine Umsetzung in der Nacht (also während des laufenden Betriebs) durchzusetzen, ist auch ziemlich weltfremd...

Da wir jetzt ewig lange diskutiert haben und es in den erste Bundesländern so weit ist, war mir das Anlass genug, auf den Zeitpunkt fast minutengenau hinzuweisen.
Im Laufe der Zeit werden sich die meisten aber vermutlich daran halten und die Raucherzimmer gibt's ja auch und vielleicht ist das Ganze ja wirklich ein wirksamer Beitrag gegen das unerwünschte Mitrauchen.
Die meisten Cafés und Gaststätten in BW sind tatsächlich rauchfrei, allerdings hab ich ein Kinofoyer und eine Gaststätte am 1. August bzw. gestern gesehen, in der das noch nicht der Fall war. Die Frist vom Landtagsbeschluss bis zur Einführung war mit ein paar Tagen halt ein wenig kurz, so dass die Ordnungsämter der Kommunen, die für die Kontrolle zuständig sind, von Anfragen von Gastwirten überflutet werden und noch nicht selbst kontrollieren können. Dafür ist in der Oberrhein-Region das Rauchen Thema Nr.1 und nicht mehr das letzte Öttinger-Versagen (misslungene Einführung der Französischpflicht als erste Fremdsprache an Gymnasien an der Rheinschiene). Einige kleine Gaststätten fordern wieder "freiwillige Lösungen", da sie Umsatzeinbußen fürchten. Ich denke mal, es wird so verlaufen: Einige Gaststätten und Kneipen werden schließen müssen, dafür werden größere Gasthäuser mit Raucherräumen eröffnet. Dies wird einige Zeit (ca. 2 Jahre) dauern, dann ist wieder Ruhe in der Gastronomielandschaft. Die Diskotheken wird es härter treffen, da für diese ein ausnahmsloses Rauchverbot gilt. Da hätte ich mir schon eine Lösung wie bei den Kneipen gewünscht, schließlich verfügen die meisten über mehrere Räumlichkeiten. Aus diesem Grund halte ich eine Klage der Diskothekenbetreiber für nicht aussichtslos.
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Gerade im RTL Nachtjournal: 10 Tage Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen in Baden-Württemberg und Niedersachsen.
Manche Wirte nehmen es nicht hin. Einer stellte ein Zelt in seiner Kneipe auf, ein vermeintliches Schlupfloch. Natürlich ist es mehr eine Protestaktion als eine ernst gemeinte Lösung, dennoch ist das Zelt gut besetzt.
Die Behörden wollen es aber nicht tolerieren, auch wenn im Gesetz nicht ausdrücklich steht, dass Zelte im Innenraum als Raucherzelte unzulässig sind.
Außerdem wandeln einige Wirte ihre Kneipen in Clubs um - da darf dann munter geraucht werden.
Manche Wirte nehmen es nicht hin. Einer stellte ein Zelt in seiner Kneipe auf, ein vermeintliches Schlupfloch. Natürlich ist es mehr eine Protestaktion als eine ernst gemeinte Lösung, dennoch ist das Zelt gut besetzt.
Die Behörden wollen es aber nicht tolerieren, auch wenn im Gesetz nicht ausdrücklich steht, dass Zelte im Innenraum als Raucherzelte unzulässig sind.
Außerdem wandeln einige Wirte ihre Kneipen in Clubs um - da darf dann munter geraucht werden.
In BW geht das, so wie ich aus der Presse gelesen hab, nicht.TramPolin @ 11 Aug 2007, 00:10 hat geschrieben: Außerdem wandeln einige Wirte ihre Kneipen in Clubs um - da darf dann munter geraucht werden.
Zum Zelt in der Kneipe hier noch ein Artikel - echt ne lustige Aktion:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?...phf2007810-315G
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Aber in Niedersachsen.luc @ 12 Aug 2007, 00:51 hat geschrieben: In BW geht das ((gemeint sind Clubs)), so wie ich aus der Presse gelesen hab, nicht.
Das Problem bei den Clubs ist, dass dort drinnen zwar geraucht werden darf, aber es ist halt eine geschlossene Gesellschaft. Die Wirte wollen Schnuppermitgliedschaften anbieten.
Die (Innen-)Zelte sind generell nur ein Gag.
Allerdings laufen wohl einige Klagen gegen das Rauchverbot. Einige Kneipen fühlen sich ungleich behandelt, weil sie nur einen Raum haben und daher keinen speziellen Raucherraum einrichten können. Man muss abwarten, wie hier die Gerichte entscheiden.
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Der letzte Zug im Zug
Wie angekündigt tritt in wenigen Tagen, am 1. September, das generelle Rauchverbot der Deutschen Bahn in Kraft. Dann sind alle Züge rauchfrei. Derzeit gibt es nur noch in ICs, ICEs und ECs Raucherwagen und -bereiche, die aber nun abgeschafft werden. Auch in Bahnhöfen ist das Rauchen dann verboten - genauer in Empfangsgebäuden, Unterführungen und vor Bahnhofsrestaurants. In Großbahnhöfen mit täglich mindestens 10.000 Fahrgästen gibt es aber spezielle Raucherbereiche.
http://www.n-tv.de/843998.html
Wie angekündigt tritt in wenigen Tagen, am 1. September, das generelle Rauchverbot der Deutschen Bahn in Kraft. Dann sind alle Züge rauchfrei. Derzeit gibt es nur noch in ICs, ICEs und ECs Raucherwagen und -bereiche, die aber nun abgeschafft werden. Auch in Bahnhöfen ist das Rauchen dann verboten - genauer in Empfangsgebäuden, Unterführungen und vor Bahnhofsrestaurants. In Großbahnhöfen mit täglich mindestens 10.000 Fahrgästen gibt es aber spezielle Raucherbereiche.
http://www.n-tv.de/843998.html
Und wie schon auf DSO zu lesen war, werden die Züge schon jetzt umgezeichnet. Heute morgen im IC nach Karlsruhe war ich dann im Ex-Raucher-Wagen, wo fleißig weitergequalmt wurde (und ich auch geraucht habe). Denn ein Raucherschild war noch vorhanden - gegen zwei Nichtraucherschilder. Eine Zugbegleiterin nötigte zwar einen Raucher, seine Kippe auszumachen (den BGSler anzumahnen, der auch qualmte, traute sie sich übrigens nicht...). Als ich sie darauf ansprach, dass ein Raucherschild vorhanden sei, malte sie einfach einen Querstrich drüber. Ich unterlas es aber, ihr mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung zu drohen. Als die ZuB den Wagen verliess, zündete das halbe Abteil eine Zigarette an.TramPolin @ 27 Aug 2007, 15:08 hat geschrieben: Der letzte Zug im Zug
Wie angekündigt tritt in wenigen Tagen, am 1. September, das generelle Rauchverbot der Deutschen Bahn in Kraft. Dann sind alle Züge rauchfrei. Derzeit gibt es nur noch in ICs, ICEs und ECs Raucherwagen und -bereiche, die aber nun abgeschafft werden. Auch in Bahnhöfen ist das Rauchen dann verboten - genauer in Empfangsgebäuden, Unterführungen und vor Bahnhofsrestaurants. In Großbahnhöfen mit täglich mindestens 10.000 Fahrgästen gibt es aber spezielle Raucherbereiche.
http://www.n-tv.de/843998.html
Ich finde es eine Unverschämtheit, schon jetzt umzuzeichnen. Wo bleibt da die von der DB AG propagierte Einheitlichkeit?
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Und wieder wird uns eindrucksvoll vor Augen geführt, warum freiwillige Vereinbarungen nichts gebracht haben.luc @ 27 Aug 2007, 15:26 hat geschrieben:Und wie schon auf DSO zu lesen war, werden die Züge schon jetzt umgezeichnet. Heute morgen im IC nach Karlsruhe war ich dann im Ex-Raucher-Wagen, wo fleißig weitergequalmt wurde (und ich auch geraucht habe). Denn ein Raucherschild war noch vorhanden - gegen zwei Nichtraucherschilder. Eine Zugbegleiterin nötigte zwar einen Raucher, seine Kippe auszumachen (den BGSler anzumahnen, der auch qualmte, traute sie sich übrigens nicht...). Als ich sie darauf ansprach, dass ein Raucherschild vorhanden sei, malte sie einfach einen Querstrich drüber. Ich unterlas es aber, ihr mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung zu drohen. Als die ZuB den Wagen verliess, zündete das halbe Abteil eine Zigarette an.
Ich finde es eine Unverschämtheit, schon jetzt umzuzeichnen. Wo bleibt da die von der DB AG propagierte Einheitlichkeit?
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Damit im Betrieb keine Unsicherheiten darüber bestehen, wer was zu tun und zu lassen hat - die Diskussionen vor Ort sind meistens sehr nutzlos und unsinnig - gibt es überall in den Beförderungsbedingen die Generalklausel, dass den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten ist.luc @ 27 Aug 2007, 15:26 hat geschrieben:... Heute morgen im IC nach Karlsruhe war ich dann im Ex-Raucher-Wagen, wo fleißig weitergequalmt wurde (und ich auch geraucht habe). Denn ein Raucherschild war noch vorhanden - gegen zwei Nichtraucherschilder. Eine Zugbegleiterin nötigte zwar einen Raucher, seine Kippe auszumachen (den BGSler anzumahnen, der auch qualmte, traute sie sich übrigens nicht...). Als ich sie darauf ansprach, dass ein Raucherschild vorhanden sei, malte sie einfach einen Querstrich drüber. Ich unterlas es aber, ihr mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung zu drohen. Als die ZuB den Wagen verliess, zündete das halbe Abteil eine Zigarette an.
Ich finde es eine Unverschämtheit, schon jetzt umzuzeichnen...
Eine endgültige Klärung lässt sich dann ohne Stress im Nachhinein finden.
Sich scheuklappenmäßig auf ein Raucherschild gegen zwei Nichtraucherschilder und die Anweisung des Betriebspersonals zu stellen ist maßlos überzogen.
Interessant auch, das Verhalten Dritter zur Legitimation und Begründung des eigenen Wollens heran zu ziehen, so falsch und unpassend dieses Verhalten auch sein mag.
Dem Verhältnis Raucher-Nichtraucher erweist Du auf alle Fälle einen Bärendienst, erfüllt doch der Beitrag und das geschilderte Vorgehen so ziemlich alle Vorurteile und mehr, die den Rauchern immer wieder angelastet werden.
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Vor ein paar Tagen habe ich gehört, dass alle Bundesländer - natürlich mit Ausnahme der beiden Vorreiter Baden-Württemberg und Niedersachsen - ihr Rauchverbot am 1.1.2008 in Kraft setzen möchten.LugPaj @ 28 Aug 2007, 01:14 hat geschrieben: Gibt es eigtl irgendwas neues aus Bayern? Mir ist leider nichts bekannt.
In Bayern muss das entsprechende Gesetz - soweit ich weiß - noch durch den Landtag. Es wird sehr streng sein und sieht ein Rauchverbot in praktisch allen gastronomischen Betrieben vor, mit Ausnahme von Festzelten. Auch in abgetrennten Räumen darf weiterhin erlaubt geraucht werden. Hoffen wir mal, dass das Gesetz in Bayern nicht dasselbe Schicksal wie das Ladenschlussgesetz erleidet. Da der Druck weit höher ist, dass was unternommen wird, gibt es derzeit keine Anzeichen, dass das Gesetz noch gekippt oder stark verändert wird.
Vor kurzem gab es einen Aufruf seitens der Zigarettenlobby, dass die bayerischen Raucher sich doch bitte an ihre Landtagsabgeordneten wenden sollten, um das Gesetzt zu verhindern oder es zu entschärfen.
Ja, der angesprochene Raucher machte seine Zigarette aus - wo ist das Problem? Der Rest wurde ja nicht aufgefordert, nicht mehr zu rauchen. Ein Aufmerksammachen des Betriebspersonals auf ein noch vorhandenes Raucherpiktogramm ist meines Erachtens auch O.K. - ganz im Gegensatz zum Kritzeln am Piktogramm, welches eine Sachbeschädigung darstellt (auch wenn es Betriebspersonal macht). Nebenbei wurde das Rauchverbot vor dem 1.September in Fernzügen gar nicht verkündet, nur in Eisenbahnforen konnte man es lesen - eine mehr als bescheidene Aktion, die Züge schon jetzt umzuzeichnen.Woodpeckar @ 27 Aug 2007, 20:02 hat geschrieben:Damit im Betrieb keine Unsicherheiten darüber bestehen, wer was zu tun und zu lassen hat - die Diskussionen vor Ort sind meistens sehr nutzlos und unsinnig - gibt es überall in den Beförderungsbedingen die Generalklausel, dass den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten ist.luc @ 27 Aug 2007, 15:26 hat geschrieben:... Heute morgen im IC nach Karlsruhe war ich dann im Ex-Raucher-Wagen, wo fleißig weitergequalmt wurde (und ich auch geraucht habe). Denn ein Raucherschild war noch vorhanden - gegen zwei Nichtraucherschilder. Eine Zugbegleiterin nötigte zwar einen Raucher, seine Kippe auszumachen (den BGSler anzumahnen, der auch qualmte, traute sie sich übrigens nicht...). Als ich sie darauf ansprach, dass ein Raucherschild vorhanden sei, malte sie einfach einen Querstrich drüber. Ich unterlas es aber, ihr mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung zu drohen. Als die ZuB den Wagen verliess, zündete das halbe Abteil eine Zigarette an.
Ich finde es eine Unverschämtheit, schon jetzt umzuzeichnen...
Eine endgültige Klärung lässt sich dann ohne Stress im Nachhinein finden.
Sich scheuklappenmäßig auf ein Raucherschild gegen zwei Nichtraucherschilder und die Anweisung des Betriebspersonals zu stellen ist maßlos überzogen.
Interessant auch, das Verhalten Dritter zur Legitimation und Begründung des eigenen Wollens heran zu ziehen, so falsch und unpassend dieses Verhalten auch sein mag.
Dem Verhältnis Raucher-Nichtraucher erweist Du auf alle Fälle einen Bärendienst, erfüllt doch der Beitrag und das geschilderte Vorgehen so ziemlich alle Vorurteile und mehr, die den Rauchern immer wieder angelastet werden.
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Bei einer Kurzrecherche konnte ich keinen einzigen Artikel finden, in dem Andeutungen enthalten sind, das Rauchverbot würde nicht am 1. Januar in Kraft treten. Das Gesetz hat am 10. Juli bereits das Kabinett passiert. Durch den Landtag ist es wohl noch nicht.LugPaj @ 28 Aug 2007, 02:59 hat geschrieben: Das mit dem oeffentlichen Druck hat man ja im Falle Wulff mitbekommen. Das einzigste was ich befuerchte, ist, dass es immer weiter hinausgezoegert wird und wie du wohl schon meinst, erst nach den Landtagswahlen wieder aktuell wird.
Wenn Bayern hier ausschert, würde das zu einer öffentlichen Empörung führen. Ich weiß auch nicht, ob sich die CSU damit einen Gefallen tun würde. Alles so lassen, wie es ist, ist nicht immer das Beste, zumal die Mehrheit der Leute ja offenbar ein Rauchverbot will. Die Wirte sind teilweise dagegen (diese haben natürlich einen gewissen Einfluss in der CSU), zumindest wollen sie ein liberaleres Gesetz. Speziell kleine Lokalitäten mit nur einem Raum fühlen sich benachteiligt, da sie keine Raucherzimmer einrichten können. Dagegen genießen große Betriebe wie die Festzelte auf der Wiesn nicht nachvollziehbare Sonderrechte.
So gibt es derzeit eine gewisse Unruhe bei den Wirten. Auch scheint es bei manchen Bestimmungen noch Irritationen zu geben. So darf der Raum, in dem die Schänke steht, nicht zum Raucherraum werden, was aber eine Soll- und keine Mussbestimmung ist. Eine Bar hat angekündigt (es wird vermutlich nicht die einzige bleiben), dass sie nicht nur einen Raucherraum, sondern auch eine zweite Schankbar speziell für Raucher einrichten wollen, sodass weiter an der Bar geraucht werden kann .
Für eine der Quellen siehe z.B. hier (wobei der Artikel nur einige der obigen Informationen enthält):
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/L...ageid,4495.html
Da vieles Auslegungssache ist, sind kreative Lösungen zu befürchten, wie drinnen oder draußen aufgestellte Zelte, als Protest oder sogar als Dauereinrichtung. Ob in Clubs kein Rauchverbot gelten wird. konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden. Falls ja, ist eine Umwandlung vieler Bars in Clubs nicht auszuschließen. Klagen benachteiligter Wirte sind ebenso wahrscheinlich. Auch gibt eine Hoffnung mancher Wirte, die Regierung Beckstein könnte ja später ein weniger restriktives Nichtraucherschutzgesetz beschließen.
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Zug um Zug zum letzten Zug
Eine Übersichtskarte mit dem aktuellen Stand sowie der geplanten Rauchverbote nach Bundesland findet sich in diesem Artikel (als Flash):
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,503135,00.html
Einige Regelungen sind recht lustig: In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa recht liberale Verordnungen für Vereine und Gesellschaften, deren alleiniger Zweck darin besteht, Tabakprodukte gemeinsam zu konsumieren. Ob gleichwertige bayerische Vereine nun nach Düsseldorf auswandern müssen, verrät die Übersichtskarte leider nicht. Es wäre aber grotesk, wenn ein Raucherverein in den eigenen Räumen nicht mehr rauchen dürfte oder nur noch in einem zweiten, abgetrenntem Raum. Dumm dann nur, wenn der Raucherverein nur einen Raum hat...
Laut Übersicht beginnt das Rauchverbot in den meisten Bundesländern am 1.1.2008, in Bayern ab 2008, was immer das bedeuten mag.
Eine Übersichtskarte mit dem aktuellen Stand sowie der geplanten Rauchverbote nach Bundesland findet sich in diesem Artikel (als Flash):
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,503135,00.html
Einige Regelungen sind recht lustig: In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa recht liberale Verordnungen für Vereine und Gesellschaften, deren alleiniger Zweck darin besteht, Tabakprodukte gemeinsam zu konsumieren. Ob gleichwertige bayerische Vereine nun nach Düsseldorf auswandern müssen, verrät die Übersichtskarte leider nicht. Es wäre aber grotesk, wenn ein Raucherverein in den eigenen Räumen nicht mehr rauchen dürfte oder nur noch in einem zweiten, abgetrenntem Raum. Dumm dann nur, wenn der Raucherverein nur einen Raum hat...
Laut Übersicht beginnt das Rauchverbot in den meisten Bundesländern am 1.1.2008, in Bayern ab 2008, was immer das bedeuten mag.
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So ein Mist! So was hat doch aber hoffentlich keinerlei Aussicht auf Erfolg, oder?Lazarus @ 17 Sep 2007, 20:50 hat geschrieben: Gastwirte klagen gegen Rauchverbot
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/teleg...xt=2510578.html
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Dass in die Rechte von Berufsgruppen eingegriffen wird, ist für mich kein ausreichendes Argument. Denn es gibt in diesem Land unzählige weitere Beispiele, in denen es Einschränkungen gibt, aus den unterschiedlichsten Gründen - zum Schutz von Mitarbeitern, von Kunden usw. usf.Lazarus @ 17 Sep 2007, 22:05 hat geschrieben: könnte durchaus erfolgreich sein, schliesslich wird da massiv in die Rechte der Wirte eingegriffen
Ich könnte mir nur vorstellen, dass da ein Richter sagt, die Kleinen sind benachteiligt, da diese keine Raucherzimmer einrichten können. Dies könnte aber zur Folge haben, dass die Richter die Gesetzgeber auffordern, ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen für Gaststätten und Kneipen zu verhängen. Dies wiederum würde den Kleinen helfen, da Chancengleichheit wiederhergestellt wird.