Servus,Flogg @ 28 Jan 2014, 20:21 hat geschrieben: Vielen Dank für eure Infos.
Find es anhand eurer Ausführungen aber umso unverständlicher, dass die S-Bahn dann - da offenbar möglich - in solchen Fällen nur bis Giesing und nicht 8,8km weiter fährt und an einem Haltepunkt, trotzt "Erlaubnis der Vorschriftenlage", dort wendet. Vor allem, da die betroffenen Stationen keine Wald & Wiesenbahnhöfe, sondern die wohl aufkommensstärksten der Strecke sind (Taufkirchen lt. online MVV-Statistik drittstärkster S-Bahnhof im Gesamtnetz). Aber mei, ist halt Beamtentum & kommt ja zum Glück nicht so oft vor. Thema beendet :blink:
Betrifft das eigentlich auch noch andere Strecken, bei denen das Wenden theoretisch möglich wäre und man sich SEV teilweise sparen könnte?
jetzt miche ich mich mal ein. In der Vorschrift heißt es genau genommen:
Und ein planmäßiges Beginnen und Enden sehe ich auf Grund einer Streckensperrung nicht. Also wäre fraglich, in wie weit das so einfach Zulässig wäre. Abhängig davon, wo man das "planmäßig" überall dazu zählt.Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen

Dazu kommt eben, dass man beachten muss, wo genau gesperrt ist, wenn es um die freie Strecke geht wird ja immer von Betriebsstelle zu Betriebsstelle gesperrt. Und wenn de Streckenabschnitt durch Netz gesperrt ist, geht sowieso nix, egal was die Vorschrift erlauben würde.