Tempolimit auf Straße und Schiene

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ropix
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Beitrag von ropix »

Cloakmaster @ 20 Dec 2015, 09:50 hat geschrieben: Ein Trekker darf auf der Landstraße fahren - und er wird nie mit Tempo 100 dort lang fahren.
Er kann ja auch nicht, muss dafür halt jeden Feldweg aufsuchen um schnellere Fahrzeuge vorbeizulassen.

Jeder darf langsamer als 100 fahren, muss aber entsprechend handeln.

Bremsen nicht vertrauen ist übrigens ein Fall für Fahrzeugstilllegung. Alle anderen externen Phänomene zählen nicht weil die ja auch alle anderen betreffen und es damit keine schnelleren Fahrzeuge gibt.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

TramBahnFreak @ 20 Dec 2015, 01:43 hat geschrieben: Zwingen nicht.
Aber andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig aufzuhalten* hat auch etwas mit der in §1 StVO erwähnten Rücksichtnahme zu tun.


(*Auf einer kurvenreichen, unbekannten Strecke, im Wald, in der Dunkelheit, fahre ich beispielsweise bestimmt auch keine 100, nur weil sie formal erlaubt wären...
'Es gibt aber genügend Stellen, wo 100 problemlos möglich sind. Und wer sie sich da nicht zutraut, sollte ernsthaft darüber nachdenken, das Autofahren vielleicht besser bleiben zu lassen – zum eigenen Vorteil und dem der anderen Verkehrsteilnehmer...)
Ich kann über eine derart untolerante Beurteilung nur den Kopf schütteln.

Jeder der sich also nicht 100 fahren traut hat auf der Straße nichts verloren? Das ist eine Beleidigung für viele Senioren und Menschen die eben gemütlich unterwegs sind. Geht davon die Welt unter wenn jemand mit 80 auf der Bundesstraße fährt? Die paar Sekunden/Minuten wird jeder verkraften können die er später am Ziel ist.
Genau aus solche Situationen entsteht Hass und übertragen ist genau das der Grund für viele Kriege, denn wenn man schon auf so kleine Dinge so aggressiv reagiert, dann wundert einen nichts mehr.

Mit 80 auf der Landstraße zu fahren, statt der erlaubten 100 ist in meinen Augen keine Verkehrsbehinderung im rechtlichen Sinne. Da wird man vor keinem Gericht der Welt damit durchkommen, außer der Richter ist selbst leidenschaftlicher Canonballraser.
Auf Landstraßen ist man doch meist nie länger unterwegs, dafür gibt es Autobahnen und die paar Minuten Zeitverlust kann man wohl ertragen.

Mir ist jedenfalls so ein defensiver Fahrer lieber auf der Landstraße, auch wenn ich mich selber ärgere (gebe ich offen zu), als einer dieser Irren die auf Landstraßen Russisch Roulette spielen und aus den hinteren Reihen zu waghalsigen Überholmanövern ansetzen und somit andere Leben gefährden.
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

DSG Speisewagen @ 20 Dec 2015, 14:27 hat geschrieben:
TramBahnFreak @ 20 Dec 2015, 01:43 hat geschrieben: Zwingen nicht.
Aber andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig aufzuhalten* hat auch etwas mit der in §1 StVO erwähnten Rücksichtnahme zu tun.


(*Auf einer kurvenreichen, unbekannten Strecke, im Wald, in der Dunkelheit, fahre ich beispielsweise bestimmt auch keine 100, nur weil sie formal erlaubt wären...
'Es gibt aber genügend Stellen, wo 100 problemlos möglich sind. Und wer sie sich da nicht zutraut, sollte ernsthaft darüber nachdenken, das Autofahren vielleicht besser bleiben zu lassen – zum eigenen Vorteil und dem der anderen Verkehrsteilnehmer...)
Ich kann über eine derart untolerante Beurteilung nur den Kopf schütteln.
Die Kopfbewegung erklärt deine Reaktion.

Vielleicht solltest du weniger schütteln und stattdessen die Beiträge lieber vollständig lesen und verstehen...
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

DSG Speisewagen @ 20 Dec 2015, 00:30 hat geschrieben: Mir tut jeder leid der nichts besseres zu tun hat als solche Rechnungen aufzustellen. Wie viel Lebenszeit wird damit verschwendet sich über alles mögliche aufzuregen, solche Dinge zu kritisieren, überhaupt etwas zu kritisieren, das zu berechnen, seine Meinung darüber allen mitzuteilen usw.?
Wenn man da jetzt die beiden Punkte mit Rechnen herausstreicht.... :D :D :D
ropix
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Beitrag von ropix »

Martin H. @ 21 Dec 2015, 00:36 hat geschrieben:
DSG Speisewagen @ 20 Dec 2015, 00:30 hat geschrieben:
Mir tut jeder leid der nichts besseres zu tun hat als solche Rechnungen aufzustellen. Wie viel Lebenszeit wird damit verschwendet sich über alles mögliche aufzuregen, solche Dinge zu kritisieren, überhaupt etwas zu kritisieren, das zu berechnen, seine Meinung darüber allen mitzuteilen usw.?
Wenn man da jetzt die beiden Punkte mit Rechnen herausstreicht.... :D :D :D
Ui, das hab ich ja glatt übersehen, vielen Dank.

Da schreib ich jetzt schnell ein Script dass das Zitat unter jedes vom DSG kopiert wo das Wort Privat drin vorkommt. Dass spart erheblich Lebenszeit und zeigt wie verlogen der Herr doch eigentlich ist.
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Zorngiebel
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Beitrag von Zorngiebel »

aus: [M] Autobahnring A99süd - mögl Trassen vorgestellt
Cloakmaster @ 19 Mar 2016, 18:32 hat geschrieben: Du schiesst dir selbst in Bein. . Die Richtgeschwindigkeit ist ebenfalls kein Gesetz. Man soll sich an sie halten - muss aber nicht.
Du hast den Vergleich einfach nicht verstanden. Wenn was passiert und du dich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hast und sonst kein Verschulden vorliegt bist aus dem Schneider. Gleiche Situation aber deutlich über der Richtgeschwindigkeit und du bist sehr schnell mit einer Teilschuld dabei. Beim Unfall mit Personenschäden kann das sogar Knast bedeuten (fahrlässige Tötung).

Analog eben hier, nur auf Seiten der Behörden. Man geht hier auf Nummer sicher um Amtshaftung zu vermeiden. Schon möglich, dass auch 100 im Tunnel allgemein sicher sind, es sind aber Unfallszenarien möglich, in denen Gutachter zum Schluss kommen könnten, dass hier eine besondere Gefahrenstelle bereits baulich vorliegt, dann ist 80 indiziert. Ausnahmen davon müssen Behörden ihrerseits penibel gutachterlich im Vorfeld festklopfen - diese Ausnahme sieht die Richtlinie auch vor - scheut sie das, dann bleibt sie lieber gleich bei 80 und kann im Schadensfall auf die Norm verweisen.

Es geht bei behördlichen Entscheidungen im Zweifel um Haftungsvermeidung und nicht darum, den Autofahrern einen Gefallen zu tun, ob du das gut findest oder nicht.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Manche glauben immer die Richtgeschwindigkeit gibt es aus Spaß an der Freude. Wer schneller ist, der macht das auf eigenes Risiko, fertig.

Es kommt ja immer wieder die Ansage von Bleifüßen die sich aufregen wenn Leute mit 120 oder 130 überholen. Gehts noch? Wer schneller fährt hat vorausschauend zu fahren und muss jederzeit runterbremsen können. Wenn viel Verkehr ist kann ich halt nicht 200 fahren oder muss damit rechnen dass ich reinsteigen muss. Wenn was passiert ist man jedenfalls mit dabei und die Versicherung freut sich.
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

andreas @ 19 Mar 2016, 19:16 hat geschrieben:
Zorngiebel @ 19 Mar 2016, 19:04 hat geschrieben: Das ist nicht zitierfähig, aber ein befreundeter Verkehrspolizist meinte zu solchen Regelungen, die auf den ersten Blick seltsam erscheinen mögen, dass die Autofahrer in Deutschland eben Raser sind und man quasi einkalkuliert, dass die Masse deutlich schneller unterwegs ist. Wirklich flächendeckend die Einhaltung etwas großzügigerer Tempolimits überwachen geht auch nicht, weil die Leute dann sofort anfangen "Abzocke" zu pöbeln (null Einsicht, auch wenn sie ja nur das Tempolimit einhalten müssten um nicht bestraft zu werden). Das sei politisch nicht gewollt, man beschränke sich da auf Stichproben und ansonsten Gefahrenschwerpunkte. Ansonsten haben in der Fläche Tempolimits v. a. den Zweck psychologisch auf die Fahrer einzuwirken (80 ist beschildert, also fahren die Leute dann wenigstens nur 100 im Tunnel).

Politiker und Verwaltungsjuristen würden hier freilich vehement widersprechen...
Die Erfahrung zeigt aber, daß die Leute scheinbar so Schiss vor Tunneln haben, daß da im Normalfall nie die 80 gefahren werden
Naja, ich fahre grundsätzliche 10 km/h zu schnell, und überhole in der Regel immer alle damit im Aubinger und Allacher Tunnel. Die Leute haben halt Respekt vor den Blitzern. Ich wurde in Bayern noch nie geblitzt, in BaWü dafür schon öfters. Da scheinen die Blitzer nicht so tolerant zu sein.

Bei Blitzern von Abzocke zu sprechen ist eh Schwachsinn. Wer sich nicht an das Tempolimit hält, muss halt einfach zahlen.
Viele Grüße
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Jojo423 @ 20 Mar 2016, 23:31 hat geschrieben: Bei Blitzern von Abzocke zu sprechen ist eh Schwachsinn. Wer sich nicht an das Tempolimit hält, muss halt einfach zahlen.
Richtig, es gibt Regeln und wer sich nicht daran hält muss eben mit den Konsequenzen leben. Ich erkenne da auch keine Abzocke, denn wer sich an die Regeln hält, der muss auch nichts zahlen.

Passieren kann das jedem dass man mal zu schnell ist, aber da geht die Welt nicht unter. Man lernt draus oder auch nicht und muss eben die Konsequenzen tragen.
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Beitrag von Jojo423 »

DSG Speisewagen @ 21 Mar 2016, 00:07 hat geschrieben: Richtig, es gibt Regeln und wer sich nicht daran hält muss eben mit den Konsequenzen leben. Ich erkenne da auch keine Abzocke, denn wer sich an die Regeln hält, der muss auch nichts zahlen.

Passieren kann das jedem dass man mal zu schnell ist, aber da geht die Welt nicht unter. Man lernt draus oder auch nicht und muss eben die Konsequenzen tragen.
Es hat aber auch mit den lächerlichen Strafen in Deutschland zu tun. Ich musste noch nie mehr als 10 Euro bezahlen. Und ich fahre so gut wie immer 10 km/h zu schnell (Bei jetzt etwa 40.000 gefahrenen km). In der Schweiz würde ich mich das nicht trauen.
Viele Grüße
Jojo423
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Ich bin schon lange für Schweizer Strafen im Straßenverkehr.
Bei den Schweizern merkt man auch dass sie nach Verlassen der Heimat gerne mal die S... raus lassen. ;)
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Beitrag von 146225 »

DSG Speisewagen @ 21 Mar 2016, 00:19 hat geschrieben: Bei den Schweizern merkt man auch dass sie nach Verlassen der Heimat gerne mal die S... raus lassen. ;)
Weil die deutsche Ideologie vom Spaß durch Raserei in all ihrer Beknacktheit halt auch in der Schweiz bekannt ist, und weil man sich das gebüsst werden im Ausland halt wenigstens noch leisten kann.
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Beitrag von Bayernlover »

So lang es legal ist und niemand gefährdet wird? Da gibt's in meinen Augen schlimmere Hobbies (auch wenn ich die Faszination von sturem Tempogebolze jetzt nicht wirklich nachvollziehen kann)

Seitdem ich in Schwaben wohne achte ich übrigens auch peinlich genau auf die Limits :D
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Beitrag von Münchner Kindl »

146225 @ 21 Mar 2016, 06:58 hat geschrieben:Weil die deutsche Ideologie vom Spaß durch Raserei in all ihrer Beknacktheit halt auch in der Schweiz bekannt ist, und weil man sich das gebüsst werden im Ausland halt wenigstens noch leisten kann.
Immer diese Neid Debatte... :blink:
Gönne halt einfach den Leuten die sich ein schnelles Auto leisten können ihren Spaß...
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Beitrag von MVG-Wauwi »

Bayernlover @ 21 Mar 2016, 07:43 hat geschrieben:So lang es legal ist und niemand gefährdet wird? Da gibt's in meinen Augen schlimmere Hobbies (auch wenn ich die Faszination von sturem Tempogebolze jetzt nicht wirklich nachvollziehen kann)
Ja, ist alles alles so harmlos und ohe Gefährdung Unschuldiger - ein tolles Hobby :angry: :wacko: ...
Gruß vom Wauwi
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Beitrag von Bayernlover »

Ich schrieb "legal" - Autorennen gehören sicher nicht dazu! Doch wie viel Prozent der Schweizer sind das? 0,000000x?
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Beitrag von Cloakmaster »

Zorngiebel @ 20 Mar 2016, 15:47 hat geschrieben:
Es geht bei behördlichen Entscheidungen im Zweifel um Haftungsvermeidung und nicht darum, den Autofahrern einen Gefallen zu tun, ob du das gut findest oder nicht.
ich frage mich erneut, auf welchem Planeten das Entenhausen den Herrn Zorngiebel eigentlich liegt. Mit Reailtätssinn haben deine Ausführungen nichts zu tun.

Unsere Straßen, und gerade auch unsere Autobahnen, weisen landauf, landab höchst unterschiedliche Ausbauzustände auf, weil man sich eben nicht nur auf 08/15 Richtlinien versteift, sondern nach örtlichen Gegebenheiten richtet. Ohne es genau überprüft zu haben, würde es mich nicht überraschen, wenn die Zahl der Strecken, welche exakt nach Regelvorgabe gebt wurden, in der Minderheit wären. Hier verengte Fahrstreifen, dort fehlender Seitenstreifen, dort eine Fahrbahn-Teilung - und all das teilweise sogar trotzdem ohne Tempolimit. Trotzdem sind Verkehrsunfälle mit Amtshaftung wegen baulicher Abweichungen von theoretischen formulierten "Ideal" bisher eher selten. Wegen ein paar Zentimetern ist jedenfalls noch nie ein Straßenbau-Projekt gescheitert.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Münchner Kindl hat geschrieben: Immer diese Neid Debatte... :blink:
Ausgerechnet von dir (!) kommt so ein Spruch, ausgerechnet von dir!
Münchner Kindl hat geschrieben: Gönne halt einfach den Leuten die sich ein schnelles Auto leisten können ihren Spaß...
Hat denn irgend jemand was dagegen gesagt? Wer schnell fahren will soll das machen, ist halt auf eigenes Risiko, allerdings gehört dazu auch Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren. Man muss die Geschwindigkeit auch dem Verkehr anpassen und jederzeit damit rechnen dass nicht so schnelle Fahrer (die vielleicht 120-130 fahren, also ganz normal eigentlich) rausziehen zum überholen.
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Beitrag von Bayernlover »

Nein, muss man nicht.
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Beitrag von Cloakmaster »

Bayernlover @ 21 Mar 2016, 14:29 hat geschrieben: Nein, muss man nicht.
stimmt, man kann auch hinten drauf knallen, und 100% Unfallschuld bekommen.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Klar, 100%. Wenn man mit 400 km/h angeschmettert kommt, dann sicher.
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Beitrag von Cloakmaster »

Bayernlover @ 21 Mar 2016, 15:14 hat geschrieben: Klar, 100%. Wenn man mit 400 km/h angeschmettert kommt, dann sicher.
Da reichem im Zweifel auch 140 km/h aus.
andreas
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Beitrag von andreas »

wer hinten drauf fährt ist doch sowieso so gut wie immer der gearschte....
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Beitrag von Bayernlover »

Bin grad nur mit'm Handy drin, aber ich hab ein paar Urteile gefunden, wo selbst bei 200-280 km/h die Haftungsquote lediglich bei 2/3 lag - 100% bei 140 ist demnach vollkommener, aus der Luft gegriffener Unsinn. Selbst bei 180 km/h reden wir von vielleicht 15-20% Mithaftung.
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Beitrag von NIM rocks »

DSG Speisewagen @ 21 Mar 2016, 14:23 hat geschrieben:Man muss [...] jederzeit damit rechnen dass nicht so schnelle Fahrer (die vielleicht 120-130 fahren, also ganz normal eigentlich) rausziehen zum überholen.
Ja, in gewisser Form muss man das. Weil immer rücksichtslose Deppen unterwegs sein können. Oder einfach Spiegelverweigerer. Ich habs aber auch noch so gelernt, dass die Fahrzeuge, die einen Fahrstreifen durchgehend benutzen, Vorrang vor den Fahrstreifenwechslern haben.

Das findet sich auch so ca. in §7 Abs. 5 der StVO wieder: (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Mir kommt es manchmal so vor, dass vor allem die besonders langsamen Kollegen, die eine gefühlte Ewigkeit brauchen, um nen Lkw zu überholen, ohne zu schauen und vor allem ohne das rechtzeitige Ankündigen des Fahrstreifenwechsels durch den Fahrtrichtungsanzeiger rausziehen und sich auch nicht im Recht fühlen. Da ist dann das Gejammer groß, wenns mal ne (Licht-)Hupe setzt.
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Beitrag von Cloakmaster »

Bayernlover @ 21 Mar 2016, 15:59 hat geschrieben: Bin grad nur mit'm Handy drin, aber ich hab ein paar Urteile gefunden, wo selbst bei 200-280 km/h die Haftungsquote lediglich bei 2/3 lag - 100% bei 140 ist demnach vollkommener, aus der Luft gegriffener Unsinn. Selbst bei 180 km/h reden wir von vielleicht 15-20% Mithaftung.
Das kommt immer auf die genauen Umstände an. 140 sind nunmal bei einem Unfall als überhöhte Geschwindigkeit einzustufen. Und sobald diese überhöhte Gescwindigkeit als Hauptursache gilt, liegt damit auch die Hauptschuld bei dem, der so schnell gefahren ist.
andreas
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Beitrag von andreas »

Cloakmaster @ 21 Mar 2016, 16:51 hat geschrieben: Das kommt immer auf die genauen Umstände an. 140 sind nunmal bei einem Unfall als überhöhte Geschwindigkeit einzustufen. Und sobald diese überhöhte Gescwindigkeit als Hauptursache gilt, liegt damit auch die Hauptschuld bei dem, der so schnell gefahren ist.
es ist ein Unterschied zwischen Hauptschuld und absoluter Alleinschuld. (und wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, daß auf unbegrenzten Autobahnabschnitten eine Geschwindigkeit von 140 km/h als Hauptursache eines Unfalls gesehen wird dürfte wohl auch jedem klar sein oder?)
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Beitrag von Zorngiebel »

Bayernlover @ 21 Mar 2016, 14:59 hat geschrieben: aber ich hab ein paar Urteile gefunden
Wir leben nicht in den USA, du hast da sicher die sog. Präzedenzfälle aus US Serien und Filmen mindestens unterbewusst im Hinterkopf. D. h. wenn du die deutsche Rechtslage nachschauen möchtest, dann musst du in Normen schauen, nicht in Gerichtsurteile - diese sind nur Anwendungen der Normen auf Einzelfälle und können maximal bei ähnlich gelagerten Fällen einen ersten Eindruck davon geben, wie Richter dies einschätzen mögen. Aber auch nur bei den höchsten Instanzen und auch nur, wenn zwischendrin keinerlei relevante Normen geändert wurden - das macht das ganze so unüberschaubar, dass du als Laie gut daran tust, gar nicht erst damit anzufangen, Urteile zu lesen. Das kann nur zu gefährlichem Halbwissen führen.

Was hingegen jeder durchschnittlich gebildete Laie durchaus nachlesen kann und auch können soll, man kann sich nur an geltendes Recht halten, das man auch kennt, ist die Verordnung zur Autobahn-Richtgeschwindigkeit.

Daraus der § 1

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1.
auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.


Und auch ohne das Studium der Rechtswissenschaften oder sonstige fachliche Schulung in Gesetzesauslegen ist schlichtes, aufmerksames Lesen hier sehr hilfreich, beispielsweise die explizite Formulierung "auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen". Die einzige Ausnahme von dieser Empfehlung ist konkret wenn auf der Autobahn ausdrücklich eine andere Höchstgeschwindigkeit beschildert ist. Auch bei diesem Hinweis hat sich der Verordnungsgeber etwas gedacht, er hat ausdrücklich eine Ausnahme von dieser Empfehlung genannt - nämlich lediglich eine andere Rechtsquelle. Während zu Anfangs ausdrücklich die Abweichung aufgrund von besten Straßen(usw.)Verhältnissen abgelehnt wird.

D. h. wertungsmäßig hat der Autofahrer sich also an die Empfehlung zu halten - ansonsten fährt er eben auf eigenes Risiko und er bzw. die Gutachter und Anwälte auf seiner Seite müssen ihn im Einzelfall im Vorwurf entlasten, dass die überhöhte Geschwindigkeit kausal für das Unfallgeschehen war bzw. der Unfall hätte vermieden werden können, wenn man sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte (Conditio-sine-qua-non-Formel). Dabei geht es nicht nur um die zivilrechtliche Zurechnung einer Gefahrerhöhung bzw. Gefahrschaffung, es geht dabei auch um strafrechtliche Erwägungen.

Und daher kann sich der Laie, egal was im EINZELFALL geurteilt wurde, in der Tat hinter die Ohren schreiben: sobald ich schneller als mit der Richtgeschwindigkeit unterwegs bin handle ich zunehmend auf eigenes Risiko, selbst wenn ich darüber hinaus keinen Fahrfehler mache. Halte ich mich hingegen an die Richtgeschwindigkeit und mache auch sonst nichts falsch, dann bin ich rechtlich aufjedenfall auf der sicheren Seite. Die Verordnung zur Richtgeschwindigkeit wurde ja nicht eingeführt damit sie nicht beachtet wird, sondern damit sie beachtet wird, darum wird jeder Richter sich immer ganz individuell anschauen und ggf. gutachterlich prüfen lassen, wie es sich mit der Geschwindigkeit konkret verhält.

Auch gilt die Rechtsordnung immer komplett, nie nur einzelne Paragraphen daraus isoliert. Wenn man sich nun dazu noch § 3 der StVO anschaut:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen [kommt bekannt vor? KEIN ZUFALL! Bei der Richtgeschwindigkeit wird dieser "Ermessensspielraum", der Autofahrern ansonsten mit Verweis auf diese Umstände zugebilligt wird, ausdrücklich NICHT zugestanden, 130 kmh bleiben auch bei besten Verhältnissen 130 kmh!] sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (...)

Bei einem Unfall wurde es ganz offensichtlich nicht mehr beherrscht, um Schuld geht es dabei noch gar nicht. Und das muss man sich wesentlich schneller persönlich vorwerfen lassen, wenn man dabei die empfohlene Richtgeschwindigkeit ignoriert hat, die gerade Sinn und Zweck hat, dem durchschnittlichen Autofahrer eine für jegliche Straßenverhältnisse Geschwindigkeit zu empfehlen, mit der er sein KFZ im Regelfall dann auch sicher führen kann. Wenn man sich von vorneherein in größeres Risiko begibt, dann muss man sich das tendentiell auch vorwerfen lassen.

Auch das - und noch einiges an Verkehrsrecht mehr, ich will hier ja keinen Aufsatz verfassen ... - bezieht der Richter dann ein und schaut sich ganz genau an, ob die Geschwindigkeit 130 + X irgendwie relevant für das Unfallgeschehen ist und je größer hier das X ist, desto wahrscheinlicher ist dies! Mit jedem km/h mehr steigt das persönliche Risiko selbst als Unfallopfer am Ende noch selbst vor dem Richter zu landen.

ERGO: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der fährt max 130 kmh. Eine ganz einfache Aussage. Alle trommeln doch immer dafür, kein generelles Tempolimit einzuführen, mit der Parole "Freie fahrt für freie Bürger". Das habt ihr alle nach wie vor, freie Fahrt. Aber ein freier Bürger muss sich dann halt auch in die Pflicht nehmen lassen, wenn er Fehler macht. Freiheit kommt immer mit Eigenverantwortung. Dass Raserei die Unfallursache Nr. 1 ist weiss nun wirklich jeder. Wer meint, dass gerade er ein ausgenommen guter Autofahrer ist und ja generell immer nur Glück hat und es dann doch anders kommt, ja, dann muss man halt dafür einstehen. Das und nix anderes steckt politisch hinter der Richtgeschwindigkeit.
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Beitrag von Bayernlover »

Viel Blabla mit wenig Hintergrundwissen, natürlich wird immer neu entschieden, aber nicht jedes Mal völlig irrsinnig und unnachvollziehbar. Oft genug ist es auch gut ausgegangen, wenn der Unfall mit niedrigerem Tempo ebenso nicht vermeidbar gewesen wäre (zum Beispiel nebeneinander fahrend zieht der Nebenmann plötzlich rüber).

Ich bleibe dabei, dieses Märchen mit 100% Schuld, nur weil man bisschen über der Richtgeschwindigkeit unterwegs ist, ist Unsinn.

Mal ganz abgesehen davon, dass es zum Tempolimit einen eigenen Thread gibt.
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Beitrag von Cloakmaster »

Ich habe nicht gesagt das jedes überschreiten der Richtgeschwindigkeit automatisch zu 100% schuld führt. Das Märchen hast du dir selbst gestrickt.
Aber ja, zum Tempolimit gibts ein eigenes Thema.
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