Wer sagt denn, dass Demonstranten alle gewaltfrei sind?? Wo nimmst du denn aus meinen Aussagen diese Annahme her? Natürlich sind nicht alle Demonstranten gewaltfrei, das ist doch völlig unstrittig und soetwas habe ich doch auch nie behauptet. Natürlich hat der Stadt aus gutem Grund das Gewaltmonopol, das heißt aber nur, dass nur er Gewalt anwenden darf (von rechtfertigenden Notständen abgesehen), nicht, dass er Gewalt so wie die Einzelperson das für richtig hält anwenden darf.Autobahn @ 21 Mar 2013, 21:07 hat geschrieben:@ DumShitAward
Ich verstehe Deine Naivität nicht. Der Staat hat (aus gutem Grund) das Gewaltmonopol! Und Du glaubst doch selber nicht, das alle Demonstranten nur gewaltfrei demonstrieren wollen.
Das ist erst mal rechtlicher Blödsinn. Die Räumung eines Platzes ist nicht grundsätzlich zulässig, genauso wenig wie der Widerstand dagegen nicht grundsätzlich verboten ist. Es gibt einen Haufen Spielregeln, die eingehalten werden müssen, angefangen von der Begründung warum geräumt wird bishin zur Wahl der Mittel unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots. Du kannst doch nicht einfach an einem Samstag Mittag aus Jux und Dollerei mit Tränengas und Schlagstöcken den Marienplatz in München räumen, weil der Herr Innenminister das Glockenspiel nicht gescheit sehen kann.Autobahn @ 21 Mar 2013, 21:07 hat geschrieben: Wenn Ordnungskräfte die Räumung eines Platzes anordnen, ist jeder Widerstand dagegen Gewalt, egal ob passiv oder aktiv. (Das trifft auch für Gaffer nach einem Unfall zu, wenn sie die Arbeit der Rettungskräfte behindern!) Den Polizeibeamten dabei grundsätzlich verfassungswidrige Handlungen zu unterstellen, ist falsch.
Wo du hier herausliest, ich würde hier den Beamten eine verfassungsfeindliche Haltung unterstellen ist mir wieder absolut nicht klar. Ich habe lediglich die Aussage des Gerichtes, die Polizei habe sich hier formalrechtlich nicht richtig verhalten und die Räumung sei deshalb unzulässig gewesen, wiedergegeben. Mehr nicht. Es ist ja nicht mal meine Meinung die ich da hingeschrieben habe, sondern die des Landgericht Münchens.
Das muss der Bürger doch (bei begründeten Situationen) doch sowieso... weiß gar nicht worüber du dich hier schon wieder aufregst.Autobahn @ 21 Mar 2013, 21:07 hat geschrieben: Selbstverständlich hat sich ein Polizeibeamter dem Bürger auszuweisen. In meinem bisherigen Leben habe ich es auch nicht anders erlebt. „Guten Tag, mein Name ist Polizeiobermeister (oder ein anderer Dienstgrad) XY, bitte ihren Personalausweis (Führerschein und die Fahrzeugpapiere)!“. Das impliziert auch, dass sich der Bürger gegenüber der Polizei auszuweisen hat!
Und was hat das nun mit Nummern als Kennzeichnung zu tun? Rechtfertigst du hier etwa mit der Tatsache, dass es schlimme Menschen gibt, dass die Polizei deshalb tun und lassen darf was sie will? Unrecht kannst du doch nicht mit Unrecht wettmachen, da können wir doch gleich die rechtstaatlichen Prinzipen über den Haufen schmeißen und anfangen wahllos Personengruppen zu verfolgen, die uns gerade nicht in den Kram passen. Wie wärs denn mit Kommunisten? Oder Moslems? Ach, warum nicht nochmal die jüdischgläubige Bevölkerung, das hat ja schon mal so gut funktioniert! Merkst du eigentlich überhaupt was das was du schreibst impliziert?!Autobahn @ 21 Mar 2013, 21:07 hat geschrieben: Stell Dir das mal gegenüber gewaltbereiten Demonstranten (oder Hooligans) vor. Der Polizeibeamte sagt: „Guten Tag, mein N....“ und schon hat er etwas über den Schädel bekommen. Das ist auch verfassungswidrig. Und die Täter können nicht identifiziert werden, oder sagt jemand, ich bin Xaver Xaversohn und ich haue dir jetzt den Schädel ein?
Den gibt es... aus strafrechtlichen Gründen kann ich das aber jetzt nicht elaborieren. Aber bedeutet das nun, dass die Regeln und Gesetze für die SEKs nicht gelten sollen? Sind manche Polizisten gleicher als andere? Ums mal mit den Worten unserer konservativen Dampfplauderer auszudrücken: "Die Polizei ist kein rechtsfreier Raum".Autobahn @ 21 Mar 2013, 21:07 hat geschrieben: Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der „normalen“ Polizeiarbeit und den Einsatzkräften, die für gewaltbereite Demonstrationen eingesetzt werden.
Und welche Erkenntnis gewinnst du daraus? Dass es mal bei einer Auflösung einer Demonstration nicht zu mutmaßlichen Übergriffen (alleine deine Anführungszeichen implizieren, dass du wohl der Meinung bist, wenn die Polizei Leute verdrischt, es per se legal ist) gekommen ist? Gut, vielleicht lief da alles korrekt ab, es gibt ja durchaus mehr als nur genug völlig legale Wege, wann die Polizei Gewalt anwenden darf. Vielleicht wurden die Anklagen aber auch komplett fallen gelassen, weils nicht bewiesen werden konnte oder das ganze völlig aussichtslos gewesen ist? Da gibts tausende Erklärungsmöglichkeiten.Autobahn @ 21 Mar 2013, 21:07 hat geschrieben: Ich erinnere mich schwach an eine Demo von Linken (im Ruhrgebiet), die von Neonazis angegriffen wurde. Da hat die Polizei auch mit aller Härte durchgegriffen. Seltsamerweise kamen keine Klagen über die „Übergriffe“ der Polizei.
Dass dein kompletter Beitrag eigentlich nichts - genauso wie deine etwas kryptische PN - mit Kennzeichnungen von Polizisten zu tun hat sondern eigentlich nichts anders als ein ziemlich fadenscheiniger Diffamierungsversuch ist, sei da nur mal nebenbei gesagt.