Bayerische Verkehrspolitik
Auch die Landkreise gehören zur Politik. Und da geht es auch mehr um den Änderungswillen als die finanzielle Ausstattung.andreas @ 4 Oct 2019, 10:26 hat geschrieben:solange die Kosten für die Busse den Gemeinden/Landkreisen die paar letzten Kröten aus der Tasche ziehen wird man nichts ändern können - und ob die Politik was ändern will?
Dacheu zum Beispiel leistet sich mehr als Starnberg obwohl Starnberg wohl finanziell deutlich besser ausgestattet sein sollte.
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Leider nicht, Kennzeichen kann man mittlerweile mitnehmen und sagen damit nicht mehr sicher aus, woher jemand wirklich kommt.Iarn @ 4 Oct 2019, 09:00 hat geschrieben: Praktischerweise sind die Herkunftslandkreise bereits in das Kennzeichen kodiert.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
ja, schon klar, aber die Gemeinden/Landkreise sind halt finanziell nicht so überragend ausgestattet, auf daß man da alle Stunde leere Busse fahren lassen könnte, nur um ein Angebot zu bieten, das am Ende doch wieder kaum einer nutzen wird....Iarn @ 4 Oct 2019, 12:10 hat geschrieben: Auch die Landkreise gehören zur Politik. Und da geht es auch mehr um den Änderungswillen als die finanzielle Ausstattung.
Dacheu zum Beispiel leistet sich mehr als Starnberg obwohl Starnberg wohl finanziell deutlich besser ausgestattet sein sollte.
Und Dachau ist halt auch doppelt so groß, da ist halt auch mehr Fahrgastpotential da... (und macht Dachau wirklich mehr? Du kommst von Dachau nichtmal nach FFB, während von Starnberg aus da ein Expressbus fährt)
und dann kommt halt auch noch dazu, daß viele Firmenautos haben, die halt nunmal gar nichts mit der Region zu tun haben. So fahren die ganzen MANler VW Werksautos mit WOB als Kennzeichen....Bayernlover @ 4 Oct 2019, 12:48 hat geschrieben: Leider nicht, Kennzeichen kann man mittlerweile mitnehmen und sagen damit nicht mehr sicher aus, woher jemand wirklich kommt.
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Zumindest die Gemeinde Starnberg hat das Problem dass bei ihnen zwar jede Menge Millionäre wohnen, aber dafür relativ wenig Wirtschaftsbetriebe angesiedelt sind, so dass die Gemeinde gar nicht so in Geld schwimmt wie man meinen könnte. In wie weit sich das auf den ganzen Landkreis übertragen lässt - keine Ahnung.Iarn @ 4 Oct 2019, 12:10 hat geschrieben: Dacheu zum Beispiel leistet sich mehr als Starnberg obwohl Starnberg wohl finanziell deutlich besser ausgestattet sein sollte.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Die übliche Gretchenfrage des Nahverkehrs: nutzt ihn keiner, weil nichts fährt - oder fährt nichts, weil es keiner nutzt? So kann man freilich die nächsten 100 Jahre am Status quo festhalten.andreas @ 4 Oct 2019, 12:58 hat geschrieben: ja, schon klar, aber die Gemeinden/Landkreise sind halt finanziell nicht so überragend ausgestattet, auf daß man da alle Stunde leere Busse fahren lassen könnte, nur um ein Angebot zu bieten, das am Ende doch wieder kaum einer nutzen wird...
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Einer der größten Steuerzahler dürfte wohl Webasto in Stockdorf sein, das dort seinen Hauptsitz hat.Boris Merath @ 4 Oct 2019, 14:09 hat geschrieben: Zumindest die Gemeinde Starnberg hat das Problem dass bei ihnen zwar jede Menge Millionäre wohnen, aber dafür relativ wenig Wirtschaftsbetriebe angesiedelt sind, so dass die Gemeinde gar nicht so in Geld schwimmt wie man meinen könnte. In wie weit sich das auf den ganzen Landkreis übertragen lässt - keine Ahnung.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Es fährt halt keiner, weil einfach die Leute auf dem Land nicht da sind. Unsere Gemeinde hat 5000 Einwohner, verteilt auf 17 Ortsteile von 5 Einwohner bis ca. 2000.146225 @ 4 Oct 2019, 14:16 hat geschrieben: Die übliche Gretchenfrage des Nahverkehrs: nutzt ihn keiner, weil nichts fährt - oder fährt nichts, weil es keiner nutzt? So kann man freilich die nächsten 100 Jahre am Status quo festhalten.
Jetzt ist die Frage, wie willst du da finanzierbaren Nahverkehr auf die Beine stellen? Bis ein Bus alle Ortsteile abgeklappert hat ist eine halbe Stunde rum. Und um gegens Auto zu bestehen muß der Nahverkehr halt jeden Tag fahren und den ganzen Tag, wenigstens alle 2 Stunden, besser natürlich öfter.
Die einzig einigermaßen sinnvolle Linie verendet natürlich an der Gemeindegrenze/Landkreisgrenze, weil man ja sowieso alle nach München wollen - aber dass für uns auch schon Pfaffenhofen, Ingolstadt, ja sogar Petershausen attraktive Ziele sind dämmert halt auch keinen....
wenns mal fahrerlose Busse gibt, dann seh ich da chancen, vorher nicht.
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Jetzt nur mal angenommen, es gäbe allein schonmal eine justiziable Maßeinheit für "viel tun", zum einen kann man mittlerweile beim Umzug in viele Landkreise sein altes Kennzeichen behalten, zum anderen lassen die Kennzeichen der beliebten Firmen-, Leasing-, Miet- und Sharingautos kaum auf den Nutzer schließen. Auch Privatwagen, die auf an anderen Orten wohnenden Familienangehörigen zugelassen sind. Selbst lokal genutzte Karren mit ausländischen EU-Kennzeichen (und deutscher Umweltplakette) sind mir bekannt. Einen Teil der Pendler aus PAF beispielsweise erkennst du an nicht nur BMW mit Münchner Stadtkennzeichen, andersrum einen Großteil der in München wohnenden Studenten aus PAF mit eigenem Pkw mit Zulassung auf Papa. Wird also schwierig.Iarn @ 4 Oct 2019, 10:00 hat geschrieben:Autos aus Landkreisen, die viel für den ÖPNV tun, dürften preiswert bis umsonst in die Stadt, Autos aus Landkreisen, die sich weigern, was für die öffentliche Anbindung zu tun, zahlen den vollem Satz.
Praktischerweise sind die Herkunftslandkreise bereits in das Kennzeichen kodiert.
Ja, von Pfaffenhofen (oder Ingolstadt!) aus gesehen trifft man plötzlich Busse an, wenn man ins niederbayerische Mainburg kommt. Nicht viele, aber doch mehr als 0. :ph34r:Iarn @ 4 Oct 2019, 10:53 hat geschrieben:Wobei auch in Niederbayern starke regionale Unterschiede sind.
Meine persönliche Erfahrung: Dort, wo es noch einen der früheren Bahnbusbetriebe in DB-Hand gibt, der größtenteils eigenwirtschaftlich fährt, geht es in der Regel noch, also im Kernnetz der RBO, RVO oder so. Dort gibt es dann wenigstens noch ein großes VU, das Interesse an ÖPNV hat und Jahrzehnte Erfahrung in einer professionellen Umsetzung nach verkehrlichen und weniger politischen Gesichtspunkten. Dass gerade Teile des 1992 vollprivatisierten "RBA-Gebiets", also die Landkreise Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen in der Liste ganz unten auftauchen, ist aus meiner Sicht kein Zufall.
Ich vermute mal, es zählt dann auch die Ankunft.Cloakmaster @ 4 Oct 2019, 09:35 hat geschrieben:Wenn immer beide Richtungen gezählt werden, hat eine endhaltestelle fast schon automatisch verloren.

Ein weiterer schwerer Fehler der Bahnreform war einfach die Übertragung des ÖPNV auf die Landkreise. Das ist wie wenn man den SPFV auf die Länder übertragen würde. Die Landkreise haben weder das Fachpersonal noch das Geld noch das Interesse. Im reinen Binnenverkehr einer Kleinstadt oder zwischen zwei Gemeinden ist ÖPNV tatsächlich nicht wirklich relevant. Da reden wir über drei bis fünf Leute, die dann in einem 50er-Bus sitzen (den man allein für den Schülerverkehr schon braucht) und nicht nur die CSU kann sagen, das sei nicht effizient, wir brauchen Klein- und Rufbusse, wenn man eben nicht weiter als bis maximal zum nächsten Kirchturm denkt. Würde man statt unserem Klein-Klein endlich mal (wieder) "Langläufe" fahren, wo sich die lokalen drei bis fünf Leute dann von Ortschaft zu Ortschaft kumulieren und zusätzlich überregionale Verkehrsbedürfnisse befriedigt werden können, also auch Durchfahrer von z.B. Freising nach Pfaffenhofen mitfahren, die derzeit logischerweise komplett fehlen, dann würde so eine Sache mal rund. Der ÖPNV wäre auch weniger defizitär, wenn auch der MVV nicht Leistungen für zwei Busse ausschreiben würde und jeder Landkreis seinen Bus entsprechend leer aus seiner Kreisstadt bis ins letzte Dorf vor der Grenze fahren lassen würde. Dass der MVV und der Landkreis Freising den 601 wenige Kilometer vor Pfaffenhofen verenden lässt, ist einfach hanebüchen. Selbst wenn man ein Fahrzeug mehr bräuchte, eine Verbindung (MüNüX -) Pfaffenhofen - Freising (- Flughafen) wäre überregional interessant, ebenso die nie gebaute Bahnstrecke Ingolstadt - Mainburg - Landshut. Hier sind einfach allein wegen der Organisationsstruktur halbe Regierungsbezirke ohne regionalen ÖPNV.andreas @ 4 Oct 2019, 13:58 hat geschrieben:ja, schon klar, aber die Gemeinden/Landkreise sind halt finanziell nicht so überragend ausgestattet
Ach ja und man sollte selbstverständlich vernünftige Überlandfahrzeuge einsetzen und nicht erwarten, dass die Leute eine Stunde mit grün-weiß-blauen Low-Budget-Stadtbussen fahren wollen, deren Downsizemaschinen bei Landstraßentempo einfach nicht so spaßig sind. Es ist einfach schon vom Image her was anderes, wenn man teilweise über 50 km durchgebundene Überlandlinien hat, wo ein örtlicher DB-Subunternehmer einen ausflugstauglichen S 415 GT samt des örtlichen Dialekts mächtigen Fahrers einsetzt oder ob so eine typische Ausschreibungsmühle von dem gefahren wird, der mit dem wenigsten Geld auskommt. Weiter geht's bei der Haltestellenausstattung. Wenn die Leute theoretisch erst 500 m aus dem Ort raus an die Landstraße müssen, diese samt Abbiegespuren queren und dann ohne Gehsteig an einer Leitplanke direkt an der Fahrbahn warten sollen, muss ich noch mehr sagen? Die 500 m wären für Pendler das kleinste Problem... Mit Glück wartet man in dieser Situation an einer früheren Bahnbusstrecke und die Straße wurde noch nicht ausgebaut, dann steht da tatsächlich oft noch eine Busbucht samt Bordstein an der Kreuzung auf freiem Feld.
Man braucht noch nichtmal ein Extrembeispiel wie Pfaffenhofen nehmen, es reicht schon, wenn man den Vergleich zwischen MVV-Regionalbuslinien hat und z.B. denen, wo Südbadenbus dransteht. Man trifft im hintersten Schwarzwald jedenfalls mehr Leute im (meist öfter fahrenden) Bus als oft schon 15 km außerhalb von München.
Sorry. Die Nichtkreisstadt St. Blasien im Schwarzwald hat selbst mit allen Touristen und Ortsteilen nichtmal die Hälfte. Du kannst aber vom Busbahnhof inkl. Kiosk, DB-Kundenzentrum und Warteraum in fünf oder sechs Richtungen wegfahren und umsteigen (Taktknoten!), wo dann noch kleinere Gemeinden mit noch mehr Ortsteilen bedient werden. Mindestens die Hälfte der Linien hat Stundentakt, obwohl du teilweise 10 km durch nichts als Wald fährst und man selbst mit den 380-PS-Maschinen an nicht wenigen Bergen schon deutlich langsamer unterwegs bist als mit'm Audi Allroad... Aber immer etwa zur vollen Stunde füllt sich der Busbahnhof für etwa 10 Minuten mit 12 m bis 15 m langen Bussen und dann rauschen die alle durchaus gut besetzt wieder weg. Selbstverständlich gilt das BaWü-Ticket, du kommst aber auch mit einer Einzelfahrt für 3,30 Euro durchaus fast 40 km weit. Wie weit komme ich mit einer ähnlichen Summe im MVV und mit was fahr ich da in welchem Fahrplan? Eben.andreas @ 4 Oct 2019, 16:21 hat geschrieben:Unsere Gemeinde hat 5000 Einwohner, verteilt auf 17 Ortsteile von 5 Einwohner bis ca. 2000.
Oder stell dich mal z.B. nach Tübingen. Da schießen die Gelenker in der Innenstadt scheinbar in dichteren Takten um die Ecken als in München. Bayern und auch der MVV sind in allen Bereichen hier einfach kein Maßstab, wenn man über Potential und Chancen redet. Wegen der recht vergleichbaren Wirtschaftslage und Siedlungsstruktur würde ich eher fragen, warum sollte in Bayern nie funktionieren, was in Baden-Württemberg, bekanntlich auch ein "Autoland", weitgehend Alltag ist und im Übrigen auch zu schwarz-gelben Regierungszeiten schon war?
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Spiegel OnlineCloakmaster @ 4 Oct 2019, 09:24 hat geschrieben: Was mich wundert ist, daß ich trotz Intersuff noch keine einzige Polizeikontrolle gesehen habe. Normalerweise machen die doch einen regelrechten Wettbewerb draus, welche Station mehr Führerscheine kassiert - oder ist das nicht mehr so schlimm?
Es gab einen neuen Rekord an Alkoholfahrten aber dieses Jahr mit Schwerpunkt bei E Scootern
Trotzdem gab es bei den Alkoholfahrten einen Rekord: 774 Mal wurden Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss gestoppt - 414 von ihnen allein auf E-Tretrollern
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Zustimmung, bei den östlichen Nachbarn ist sowas ganz üblich. In Deutschland fehlt irgendwas zwischen dem typischen Regionalbus für kurze Strecken und den eigenwirtschaftlichen Fernbussen, die aber nur große Städte anfahren.Rohrbacher @ 4 Oct 2019, 16:59 hat geschrieben:Ein weiterer schwerer Fehler der Bahnreform war einfach die Übertragung des ÖPNV auf die Landkreise. Das ist wie wenn man den SPFV auf die Länder übertragen würde. Die Landkreise haben weder das Fachpersonal noch das Geld noch das Interesse. Im reinen Binnenverkehr einer Kleinstadt oder zwischen zwei Gemeinden ist ÖPNV tatsächlich nicht wirklich relevant. Da reden wir über drei bis fünf Leute, die dann in einem 50er-Bus sitzen (den man allein für den Schülerverkehr schon braucht) und nicht nur die CSU kann sagen, das sei nicht effizient, wir brauchen Klein- und Rufbusse, wenn man eben nicht weiter als bis maximal zum nächsten Kirchturm denkt. Würde man statt unserem Klein-Klein endlich mal (wieder) "Langläufe" fahren, wo sich die lokalen drei bis fünf Leute dann von Ortschaft zu Ortschaft kumulieren und zusätzlich überregionale Verkehrsbedürfnisse befriedigt werden können, also auch Durchfahrer von z.B. Freising nach Pfaffenhofen mitfahren, die derzeit logischerweise komplett fehlen, dann würde so eine Sache mal rund.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Aus meiner Sicht ein klarer Beleg dafür, dass die Einordnung der E-Scooter als "Kraftfahrzeuge" komplett am Rechtsgefühl der Menschen vorbei geht.Iarn @ 6 Oct 2019, 21:05 hat geschrieben: Spiegel Online
Es gab einen neuen Rekord an Alkoholfahrten aber dieses Jahr mit Schwerpunkt bei E Scootern
Bei einem Unfall mit 50km/h gegen einen Fußgänger hat man eine Wahrscheinlichkeit einer lebensgefährlichen Verletzung von über 80%. Bei einer Geschwindigkeit von 30km/h sinkt diese auf 15% oder weniger. (Die Verletzungen resuliteren nicht mehr vom Aufprall sondern vom Sturz her.)
Bei den 20km/h der E-Scooter ist das Risiko nochmal geringer.
Die Einordnung als "Kraftfahrzeuge" ist komplett hirnrissig!
Selbst E-Bikes, die bis zu 25km/h schnell werden, sind als Fahrräder eingestuft.
Der "Rekord" ist also sehr diskussionswürdig. Vor allem da mehr als die Hälfte der Fälle aus einem neuen, künstlich erschaffenen Zweig stammen.
PS: Ich habe mal einen - nicht representative - Umfrage gemacht. Auf die Frage welche Promillegrenzen beim E-Scooter geleten gibt es exakt 2 Antowrten:
1.: Ich habe gelesen, dass dieselben Grenzen gelten wie beim Auto. Aber wer denkt sich so einen Blödsinn aus.
2.: Das wird wohl so liegen, wie bei Fahrrad.
Fazit: Wenn man mit gesundem Menschenverstand rangeht, wird man auf dem Holzweg landen. Kein Wunder, dass es so viele erwischt.
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Beim so eingestuften Elektroradl ist der E-Motor nunmal nur unterstützend, der E-Scooter fährt wie ein E-Rollstuhl, ein Mofa oder ein "kleiner" Traktor allein durch Motorkraft, daher die völlig logische (!) Einordnung als Kraftfahrzeug. Ein E-Scooter ist nix anderes als ein elektrisches Mofa zum Stehen., deswegen braucht's das Versicherungskennzeichen. Das braucht's auch, wenn das elektrisch angetriebene Zweirad zum Sitzen allein durch Motorkraft fährt. Müsste man den E-Scooter mit den Füßen ständig anschieben und der E-Motor würde nur unterstützen, dann wäre es (sofern der E-Motor ab 25 km/h komplett inaktiv wird) kein Kraftfahrzeug. Das ist die alleinige rechtliche Unterscheidung. Die 25 km/h werden erst bei der Führerscheinfrage interessant.Hot Doc @ 7 Oct 2019, 00:48 hat geschrieben:Die Einordnung als "Kraftfahrzeuge" ist komplett hirnrissig!
Selbst E-Bikes, die bis zu 25km/h schnell werden, sind als Fahrräder eingestuft.
Der Rekord hat natürlich besondere Umstände, aber rechtlich gesehen scheinen nunmal so viele wie nie beim Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss erwischt worden zu sein. Da kann man nicht sagen, es sind meist "nur" E-Scooter. Es macht rein von der Einordnung auch keinen Unterschied ob ich besoffen einen Peel P50 oder einen BMW X7 M fahre.

Deswegen sollte man sich allgmein auch an der Rechtslage orientieren und sich über neue Dinge informieren statt auf gut Glück mit dem sog. "gesundem Menschenverstand", egal wie groß der Hype gerade ist.Hot Doc @ 7 Oct 2019, 00:48 hat geschrieben:Fazit: Wenn man mit gesundem Menschenverstand rangeht, wird man auf dem Holzweg landen.
Mein "gesunder Menschenverstand", was eigentlich nix anderes ist wie der Versuch in unbekannten Situationen erlerntes Wissen anzuwenden, sagt mir auch, dass man beim MVG-Bus selbstverständlich vorne einsteigt und beim Fahrer Fahrkarten kaufen kann. Bei manchen sagt der "gesunde Menschenverstand" scheinbar auch, dass man mal kurz auf den Trambahngleisen parken kann, die Teile fahren ja eh nur alle paar Monde und werden schon klingeln, wenn sie vorbeifahren wollen, passt schon.

einfach nicht saufen, dann spielts keine Rolle.Hot Doc @ 7 Oct 2019, 00:48 hat geschrieben:Aus meiner Sicht ein klarer Beleg dafür, dass die Einordnung der E-Scooter als "Kraftfahrzeuge" komplett am Rechtsgefühl der Menschen vorbei geht.Iarn @ 6 Oct 2019, 21:05 hat geschrieben: Spiegel Online
Es gab einen neuen Rekord an Alkoholfahrten aber dieses Jahr mit Schwerpunkt bei E Scootern
Bei einem Unfall mit 50km/h gegen einen Fußgänger hat man eine Wahrscheinlichkeit einer lebensgefährlichen Verletzung von über 80%. Bei einer Geschwindigkeit von 30km/h sinkt diese auf 15% oder weniger. (Die Verletzungen resuliteren nicht mehr vom Aufprall sondern vom Sturz her.)
Bei den 20km/h der E-Scooter ist das Risiko nochmal geringer.
Die Einordnung als "Kraftfahrzeuge" ist komplett hirnrissig!
Selbst E-Bikes, die bis zu 25km/h schnell werden, sind als Fahrräder eingestuft.
Der "Rekord" ist also sehr diskussionswürdig. Vor allem da mehr als die Hälfte der Fälle aus einem neuen, künstlich erschaffenen Zweig stammen.
PS: Ich habe mal einen - nicht representative - Umfrage gemacht. Auf die Frage welche Promillegrenzen beim E-Scooter geleten gibt es exakt 2 Antowrten:
1.: Ich habe gelesen, dass dieselben Grenzen gelten wie beim Auto. Aber wer denkt sich so einen Blödsinn aus.
2.: Das wird wohl so liegen, wie bei Fahrrad.
Fazit: Wenn man mit gesundem Menschenverstand rangeht, wird man auf dem Holzweg landen. Kein Wunder, dass es so viele erwischt.
Korrekt.andreas @ 7 Oct 2019, 18:18 hat geschrieben: einfach nicht saufen, dann spielts keine Rolle.
Ich habe Hot Docs Argumentation auch nicht verstanden. Egal ob E-Scooter, Fahrrad, Rollerblades, Auto, Tretauto, Surfboard, oder was auch immer. Man sollte immer nüchtern sein. Egal was die Gesetz sagt.
Der wesentliche Unterschied zwischen den genannten Fahrzeugen liegt im potenziellen Schadensausmaß. Wenn ein voll besetzter Bus gegen den Baum kracht, ist der Schaden ein anderer als wenn man mit dem E-Roller gegen ein Auto fährt oder vom Fahrrad fällt. Deswegen gibt es ja auch die gesetzliche Unterscheidung - Busfahrer 0,0 Promille, Autofahrer 0,5 Promille, Radfahrer 1,6 Promille, Rollerblades egal (zählt als Fußgänger). Natürlich sollte man möglichst immer nüchtern sein, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. Nur ist das halt nicht wirklich realistisch.Galaxy @ 7 Oct 2019, 18:26 hat geschrieben: Ich habe Hot Docs Argumentation auch nicht verstanden. Egal ob E-Scooter, Fahrrad, Rollerblades, Auto, Tretauto, Surfboard, oder was auch immer. Man sollte immer nüchtern sein. Egal was die Gesetz sagt.
Und mal ehrlich, mir zumindest ist es lieber, wenn ein Angetrunkener mit dem Elektroroller heimfährt als mit dem Auto. Ich verstehe irgendwie den Sinn der Einstufung als Kraftfahrzeug nicht wirklich. Die Dinger fahren etwa so schnell wie ein Fahrrad (in Deutschland sogar nur 20 km/h, in Tschechien 25), müssen auf dem Radweg fahren, dürfen aber nicht in den Englischen Garten. Ich sehe keinen wesentlichen Unterschied darin, ob das Fahrzeug nun (minimal) selbst angetrieben werden muss (Pedelec) oder ganz von alleine fährt. E-Roller sollten rechtlich mit dem Fahrrad gleichgestellt werden, alles andere finde ich unlogisch.
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Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Dass man grundsätzlich im Straßenverkehr nüchtern sein sollte steht außer Frage.
Trotzdem hat der Gesetzgeber für den Fall der Fälle eben unterschiedliche Grenzwerte und auch Strafen z.B. für Fahrräder festgesetzt. Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, ob das sinnvoll ist, es ist aber nun mal so.
Ein Grund dafür ist, dass das Gefährdungspotential eines Fahrrades ungemein geringer ist, als das eines Autos. Auch wird das bei Verfahren im Verkehrsrecht durchaus bewertet, ob man mit einem LKW oder einem Kleinwagen unterwegs war, welche Strecke man fuhr oder vorhatte zu fahren, also welche Gefahr für andere von der Überschreitung ausging.
Einen E-Scooter, der mit seinen gedrosselten 20km/h noch deutlich langsamer ist als ein Fahrrad sein kann, nun von der Gefahrenbewertung so einzustufen wie ein Auto und nicht wie ein Fahrrad (was von Geschwindigkeit und Gewicht sehr ähnlich ist) kommt mir erstmal seltsam vor.
Ja, die Unterscheidung von Kraftfahrzeugen und eben Fahrrädern ist auch eine logische Kategorie, diese scheint mir jedoch den Hintergrund des Gesetzes (Gefähdung) nicht sinnvoll abzubilden.
Gerade, da alle anderen Regelungen den E-Scooter betreffend eins zu eins beim Fahrrad abgeschrieben wurden. Was ja zeigt, dass auch der Gesetzgeber in nahezu allen anderen Belangen, die E-Scooter am ehesten den Rädern gleichstellt.
Man braucht ja noch nicht einmal einen Führerschein, muss ihn aber abgeben wenn man betrunken erwischt wird. Eigentlich sollte damit ja eine Wiederholung des Fehlers unterbunden werden. Ziemlich witzlos, wenn man ihr - wie anfangs erwähnt - gar nicht braucht.
Trotzdem hat der Gesetzgeber für den Fall der Fälle eben unterschiedliche Grenzwerte und auch Strafen z.B. für Fahrräder festgesetzt. Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, ob das sinnvoll ist, es ist aber nun mal so.
Ein Grund dafür ist, dass das Gefährdungspotential eines Fahrrades ungemein geringer ist, als das eines Autos. Auch wird das bei Verfahren im Verkehrsrecht durchaus bewertet, ob man mit einem LKW oder einem Kleinwagen unterwegs war, welche Strecke man fuhr oder vorhatte zu fahren, also welche Gefahr für andere von der Überschreitung ausging.
Einen E-Scooter, der mit seinen gedrosselten 20km/h noch deutlich langsamer ist als ein Fahrrad sein kann, nun von der Gefahrenbewertung so einzustufen wie ein Auto und nicht wie ein Fahrrad (was von Geschwindigkeit und Gewicht sehr ähnlich ist) kommt mir erstmal seltsam vor.
Ja, die Unterscheidung von Kraftfahrzeugen und eben Fahrrädern ist auch eine logische Kategorie, diese scheint mir jedoch den Hintergrund des Gesetzes (Gefähdung) nicht sinnvoll abzubilden.
Gerade, da alle anderen Regelungen den E-Scooter betreffend eins zu eins beim Fahrrad abgeschrieben wurden. Was ja zeigt, dass auch der Gesetzgeber in nahezu allen anderen Belangen, die E-Scooter am ehesten den Rädern gleichstellt.
Man braucht ja noch nicht einmal einen Führerschein, muss ihn aber abgeben wenn man betrunken erwischt wird. Eigentlich sollte damit ja eine Wiederholung des Fehlers unterbunden werden. Ziemlich witzlos, wenn man ihr - wie anfangs erwähnt - gar nicht braucht.
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Und nochmal: Die Einstufung der E-Scooter erfolgt (fast) wie bei einem Mofa = "Motor-Fahrrad" = Fahrrad mit (nicht nur unterstützendem) Kraftantrieb, deswegen muss er auch versichert sein. Nur dass man für ein Mofa, die gibt's ja in der Hinsicht kaum noch, mindestens eine Prüfbescheinigung braucht, für die depperten E-Scooter nicht. Das sollte man für die E-Scooter aus meiner Sicht auch einführen, letztlich ist es nichts anderes! Es braucht nicht für jedes Töffli eigene, abweichende Regelungen, wo dann keiner mehr durchblickt.Hot Doc @ 7 Oct 2019, 20:22 hat geschrieben:Einen E-Scooter, der mit seinen gedrosselten 20km/h noch deutlich langsamer ist als ein Fahrrad sein kann, nun von der Gefahrenbewertung so einzustufen wie ein Auto und nicht wie ein Fahrrad (was von Geschwindigkeit und Gewicht sehr ähnlich ist) kommt mir erstmal seltsam vor.
Das kann dir mit dem Fahrrad auch passieren. Wenn du besoffen Lkw fährst, wird dir ja auch nicht nur Klasse CE temporär eingezogen. Den Führerschein kann man auch entzogen kriegen, wenn gar kein Verkehrsdelikt begangen hat, sondern anderweitig die nötige Reife hat vermissen lassen. Selten, aber geht.Hot Doc @ 7 Oct 2019, 20:22 hat geschrieben:Man braucht ja noch nicht einmal einen Führerschein, muss ihn aber abgeben wenn man betrunken erwischt wird.
Mir ist das schon klar, entkräftet aber meine Argumentation überhaupt nicht. Genau die Prüfbescheinigung, das Gewicht, aber auch die ganze Aufmachung spielt hier eben eine Rolle. Ein Mofa ist einem Motorroller deutlich ähnlicher, auch wenn bei 25km/h (immerhin 25% mehr als beim E-Scooter) die Unfallgefahr immer noch gering erscheint.Rohrbacher @ 7 Oct 2019, 21:02 hat geschrieben: Und nochmal: Die Einstufung der E-Scooter erfolgt (fast) wie bei einem Mofa = "Motor-Fahrrad" = Fahrrad mit (nicht nur unterstützendem) Kraftantrieb, deswegen muss er auch versichert sein. Nur dass man für ein Mofa, die gibt's ja in der Hinsicht kaum noch, mindestens eine Prüfbescheinigung braucht, für die depperten E-Scooter nicht. Das sollte man für die E-Scooter aus meiner Sicht auch einführen, letztlich ist es nichts anderes!
Nebenbei kann man ggf. noch argumentieren, dass das Mofa die Vorstufe eines Motorrollers oder Motorrades ist, und man den meist jungen Besitzern hier sozusagen eine Art vorgezogene Probezeit gewährt. E-Scooter darf jeder ab 14 Jahren fahren. Gerade die sich widersprechende Handhabung mal wie ein Rad, mal wie ein Kraffahrzeug ist ja das, was ich bemängel.
Von mir aus auch konsequent als Motorroller einstufen. Dann aber ab 16 mit Führerschein und Helm und dafür auch die Abriegelung raus.
In der aktuellen Form ist das einfach ein schlechter Witz.
Da bin ich bei dir. Nur kann ich eben nicht verstehen, dass man die E-Scooter nicht einfach bei den Rädern einsortiert.Es braucht nicht für jedes Töffli eigene, abweichende Regelungen, wo dann keiner mehr durchblickt.
Ja kann dir passieren, aber eben nur selten und bei besonderen Konstellationen. Wirst du in der Regel betrunken vom Rad geholt passiert in der Richtung nichts, solange keine MPU erforderlich wird.Das kann dir mit dem Fahrrad auch passieren. Wenn du besoffen Lkw fährst, wird dir ja auch nicht nur Klasse CE temporär eingezogen. Den Führerschein kann man auch entzogen kriegen, wenn gar kein Verkehrsdelikt begangen hat, sondern anderweitig die nötige Reife hat vermissen lassen. Selten, aber geht.
Das ist Semantik. Das potenzielle Schadensaußmaß ist geringer, aber wenn es unglücklich verläuft wird jemand sterben wenn er vom E-Scooter mit 20kmh überfahren wird. Zumindest wird es weh tun.Entenfang @ 7 Oct 2019, 20:07 hat geschrieben:Der wesentliche Unterschied zwischen den genannten Fahrzeugen liegt im potenziellen Schadensausmaß.
Das ist so als wenn jemand argumentiert man sollte einer Schrotflinte - bzw. deren Benutzung - anders regulieren als ein .50 Jagdgewehr. Wird jemand sterben wenn er eine Ladung Schrot abbekommt? In der Regel nicht. Sollte man die Flinte anders regulieren? Nein.
Mich stört eher das besoffen Fahrrad fahren anders bewertet wird.
Ich kann ehrlich behaupten das ich das nie gemacht habe. Wenn ich 1 Bier getrunken habe fahre ich nicht Auto, nicht Fahrrad, sondern benutze ÖPNV/Taxi/Uber oder jemand anders fährt. Und im Prinzip messe ich andere Menschen daran.Natürlich sollte man möglichst immer nüchtern sein, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. Nur ist das halt nicht wirklich realistisch.
Im übrigen merke ich auf eine schwer zu beschreibende Art schon 1 Bier. Es ist so eine Art Gefühl. Sind meine Reflexe, durch 1 Bier beeinträchtigt? Wahrscheinlich nicht, aber sicher sein kann ich mir nicht.
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Weil es nunmal ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug ist, weil es mehr als nur einen unterstützenden Motorantrieb hat, also kein Fahrrad sein kann. Sobald der E-Motor an einem Fahrrad es ermöglicht, dass er ohne Treterei aktiv sein kann, ist das auch kein einfaches Fahrrad mehr, sondern ist ein Kraftfahrzeug, braucht ein Versicherungskennzeichen und darf z.B. nicht mehr in den Zug.Hot Doc @ 7 Oct 2019, 21:23 hat geschrieben:Da bin ich bei dir. Nur kann ich eben nicht verstehen, dass man die E-Scooter nicht einfach bei den Rädern einsortiert.

Auch nicht unter Einfluss von Aspirin, Schlafmangel & Co? Es gibt viele kaum kontrollierte Arten nicht voll verkehrstauglich zu sein, nicht nur Alkohol und andere mehr oder weniger legale Drogen. Ich wollt's nur nochmal erwähnt haben, weil ich befürchte, dass sich alle über Alkohol am Steuer aufregen, aber beim Fahren drei Sorten einzeln völlig harmlose, frei verkäufliche Pillen eingeschmissen haben. Wenn ich seh, was manche Schlaf- und Schmerzmittel nehmen und nicht nur Damen aus optischen Gründen auf scharfe Sicht verzichten und dann mit völlig falscher Sitzhaltung und untauglichen Schuhen in der Gegend rumfahren, will ich eigentlich auch in einer komplett alkoholfreien Umgebung nicht mehr aus dem Haus. PS: Und Fahrer über 80, die oft leider gar nix mehr mitkriegen, habe ich noch gar nicht erwähnt. :ph34r:Galaxy @ 7 Oct 2019, 21:33 hat geschrieben:Ich kann ehrlich behaupten das ich das nie gemacht habe.
Nein, das ist ganz entscheidend. 100% Sicherheit kann es nicht geben. Wenn du um ne Ecke läufst und eine alte Oma dir entgegenkommst, ihr stoßt aneinander, sie stolpert und stürzt, kann sie auch sterben. Die Wahrscheinlichkeit ist aber halt geringer. Wenn du aber sternhagelvoll bist, steigt auch diese Wahrscheinlichkeit an.Galaxy @ 7 Oct 2019, 21:33 hat geschrieben: Das ist Semantik. Das potenzielle Schadensaußmaß ist geringer, aber wenn es unglücklich verläuft wird jemand sterben wenn er vom E-Scooter mit 20kmh überfahren wird. Zumindest wird es weh tun.
Mit deinem Argument, kann man auch eine 0,0 Promillegrenze fordern. Auch da kann man drüber reden, aber dann vorsicht mir Apfelsaft, bestimmten Medikamenden oder einfach mal einer Rotweinsauce zum Rind!
Wir haben unser Rechtsystem in diesem Bereich so aufgebaut, dass es nach Risiko und Wahrscheinlichkeit geht.
Wir regulieren durchaus unterschiedliche Waffenarten auf unterschiedliche Weise. Auf der Wiesn kann ich mit einem Luftgewehr schießen, für viele Waffen brauche ich einen Waffenschein und wieder andere wirst du als Privatperson in D nicht auf legalem Weg erwerben bzw. überhaupt in die Nähe kommen können. Dass man nicht jede einzelne Unterkategorie einzeln bewertet und reguliert ist klar.Das ist so als wenn jemand argumentiert man sollte einer Schrotflinte - bzw. deren Benutzung - anders regulieren als ein .50 Jagdgewehr. Wird jemand sterben wenn er eine Ladung Schrot abbekommt? In der Regel nicht. Sollte man die Flinte anders regulieren? Nein.
Aber, um beim Scooter zu bleiben, haben wir im Fahrzeugbereich schon 2 Kategorien und man hat sich lange Gedanken gemacht, wo man den E-Scooter einordnet. Die Argumentation von Rohrbacher verstehe ich (so argumentiert auch der Gesetzgeber), ich finde sie nur in der Gesamtschau ziemlich paragraphenreiterisch, weil es zig Analogien zum Rad gibt, aber nur dieses einzige Kriterium es zum motorisierten Verkehr zu zählen. (Die Versicherungspflicht ist ja nur die Folge dieser Einordnung.)
Um auch einen humpelden Vergleich zu ziehen:
Leute die dieses Gesetz gemacht haben, würden die Erdbeere auch zu den Nüssen ins Regal stellen weil sie eine "Sammelnussfrucht" ist und nicht zum Obst.
Bis zu einem gewissen geringen Grad sicher. Aber der Effekt von Müdigkeit ist da z.B. höher. Daher hat der Gesetzgeber eben gewisse Grenzen festgelegt.Sind meine Reflexe, durch 1 Bier beeinträchtigt? Wahrscheinlich nicht, aber sicher sein kann ich mir nicht.
Das würde ich so mal unterschreiben.Ich denke auch, dass die derzeitige Regelung nur ein Übergang sein kann bis diese ganzen Mobilitätshilfen bis zu 25 km/h mal komplett neu und möglichst einheitlich geregelt sind.
Im Prinzip sollte aber die 0,0 Promille Grenze die einzig sinnvolle Grenze sein. Denn im Prinzip sind die ganzen Promillegrenzen alle für Alkoholiker gedacht, die schon eine gewisse Grundgewöhnung an Alkohol haben. Ich trinke z.b. keinerlei Alkohol, seit ewig nicht mehr. Als ich vor Jahren mein letztes Bier getrunken habe nach davor jahrelanger Pause hab ich das sofort gemerkt, Promillegrenze hin oder her, ich war da definitiv nicht fahrtauglich.....
Und im Prinzip hat der, der mit 1,6 Promille noch radfahren kann ein massives Alkoholproblem.....
Und im Prinzip hat der, der mit 1,6 Promille noch radfahren kann ein massives Alkoholproblem.....
Die 0,0 halte ich für aktionistischen Schwachsinn und aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll. Das kannst du schon nach einem naturtrüben Apfelsaft knacken oder eben in der Früh, wenn du zur Nacht daheim beim Championsleaguespiel 2 Bier getrunken hast. Da musst du kein Alkoholiker sein. Ein Schlückchen Hustensaft kann auch ausreichen.andreas @ 8 Oct 2019, 08:09 hat geschrieben: Im Prinzip sollte aber die 0,0 Promille Grenze die einzig sinnvolle Grenze sein. Denn im Prinzip sind die ganzen Promillegrenzen alle für Alkoholiker gedacht, die schon eine gewisse Grundgewöhnung an Alkohol haben.
Und bei allen 3 Beispielen kann man zu 100% fahrtüchtig sein. Hier würden Menschen ohne Grund kriminalisiert.
Und ich gebe auch zu, dass ich nach einem Biergartenbesuch nach einem Bier zum Essen noch mit dem Rad nach hause fahre. Gemütlich, unter Einhaltung aller Verkehrsregeln (und wahrscheinlich sogar der 0,5 Promillegrenze für Autos). Da ist deutlich weniger Gefahrenpotential als z.B. Kollegen, die nach der Nachtschicht mit dem Auto nach Stranberg die Autobahn runterbrettern. Selbst ein überhitztes Auto ohne Klimaanlage kann zu einer relativen Fahruntüchtigkeit führen. Fahrer, die solchem körperlichem Stress ausgesetzt sind fahren, als hätten sie bis zu 0,8 Promille im Blut.
Ich trinke keinen Kaffe. Neulich habe ich in Italien mal einen getrunken, da war ich auch für 1-2 Stunden nicht mehr fahrtauglich. Dasselbe kannst du über Zigaretten sagen. Wenn der Körper überhaupt nix mehr gewohnt ist, dann können schon geringe Mengen erstaunliche Auswirkungen haben. (Deshalb sind Menschen, die 1x in der Woche ein Bier trinken, aber noch keine Alkoholiker.) Darauf ein Gesetz zu begründen wäre nicht sinnvoll.Ich trinke z.b. keinerlei Alkohol, seit ewig nicht mehr. Als ich vor Jahren mein letztes Bier getrunken habe nach davor jahrelanger Pause hab ich das sofort gemerkt, Promillegrenze hin oder her, ich war da definitiv nicht fahrtauglich.....
Ich habe mal in der Uni im Rahmen des Studiums ein Experiment mitgemacht. Ist mal ganz interessant, nach wieviel Bier/Wein man welche Promillegrenze erreicht und was man dann noch so kann oder nicht kann. Zudem kommt es entscheidend darauf an, wie schnell man trinkt. Je schneller der Alkohol anflutet, desto größer die Ausfälle. Wenn man sich langsam an die 1,6 "rantrinkt" kann ich mir durchaus vorstellen, dass man noch irgendwie Radfahren kann. Sicher ist das ganz bestimmt nicht mehr!Und im Prinzip hat der, der mit 1,6 Promille noch radfahren kann ein massives Alkoholproblem.....
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Mit dieser 0,0-Argumentation dürftest du aber eigentlich alkoholisiert überhaupt nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen, auch nicht als Fussgänger.Galaxy @ 7 Oct 2019, 21:33 hat geschrieben: Ich kann ehrlich behaupten das ich das nie gemacht habe. Wenn ich 1 Bier getrunken habe fahre ich nicht Auto, nicht Fahrrad, sondern benutze ÖPNV/Taxi/Uber oder jemand anders fährt. Und im Prinzip messe ich andere Menschen daran.
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Meinst du das jetzt Ernst?Iarn @ 4 Oct 2019, 12:10 hat geschrieben: Auch die Landkreise gehören zur Politik. Und da geht es auch mehr um den Änderungswillen als die finanzielle Ausstattung.
Dacheu zum Beispiel leistet sich mehr als Starnberg obwohl Starnberg wohl finanziell deutlich besser ausgestattet sein sollte.