Dann darf ich meine Meinung also nicht öffentlich frei äußern, wenn ich jemand sage, was er darf und was er nicht darf, weil ich ja dann schon rechtlich berate? Wie ist das in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen?Rohrbacher @ 11 Jul 2006, 12:06 hat geschrieben: Schön und gut, aber nochmal: Durch einen solchen Satz:
[...]
ändert sich am Inhalt des Beitrags nichts. Ich kann nicht per Definition durch einen solchen Satz auf einer "Grapefruit" einen "Apfel" machen...
Außerdem, weil man mir immer unterstellt, ich übertreibe: Ich habe mich vor wenigen Wochen in einer Art Anleitung zur Rechtsverbindlichkeit von E-Mails, digital signierten E-Mails und Faxen geäußert. Ich habe das nur getan, weil ich die Vorzüge der jeweiligen Medien darlegen wollte. Denn: Wenn eine digital signierte E-Mail keinen Sonderstatus hätte, bräuchte man sie nicht, dann kann ich eine Rechnung auch normal per E-Mail versenden.
Der normale Anwender fragt aber, wozu er so was braucht. Dabei habe ich nur Informationen mit eigenen Worten wiedergegeben, die man überall nachlesen kann. Die Juristen der Firma haben all diese Hinweise entfernt mit dem Argument, dass ich kein Jurist bin und mich daher zu solchen Dingen nicht öffentlich äußern darf.
Wichtige Anmerkung: Der obige Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt meine persönliche Meinung wieder.
So, nun aber zurück zum Bären. Ach ja, er wurde erschossen...