Autobahn @ 14 Jul 2012, 21:24 hat geschrieben: Die Vertragsstrafen müssen dem Unternehmen richtig weh tun.
Mal herunter gebrochen auf den privaten Bereich. Ein fiktives Beispiel: Ich habe bei dem Bäcker meines Vertrauens täglich zwei Frühstücksbrötchen bestellt, die mir vor die Haustüre geliefert werden und zahle monatlich per Lastschrift. Liefert er nicht, habe ich Anspruch auf Ersatzlieferung oder den Ersatz der Kosten für Ersatzbeschaffung. Da ich aber nicht selbst fahren will (oder kann) , muss mir ein Taxi die Brötchen bringen, notfalls auch dann, wenn ich von meiner Wohnung das Taxi nehme und hin und zurück fahre, weil das Taxiunternehmen "Besorgungsfahrten" ablehnt.
Zugegeben, das ist ein sehr abstraktes Beispiel. Aber wenn EVU Vertragsverletzungen von vorn herein einkalkulieren und planenl ist etwas faul im System. Dann wollen sie bescheißen, denn nur wenige Fahrten, die nicht nach dem Verkehrsvertrag verlaufen, fallen dem Besteller auf.
Ob EVUs eine solche etwas von vornerein oder dann später auf Grund von selbstverschuldeten Sachzwängen betreiben - beim Kunden kommts auf´s gleiche heraus.
Ich möchte mal als ein negatives Beispiel die KBS 657- die Dreieichbahn nennen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dreieichbahn
Seit 1998 läuft diese Bahn in Form eines modernisierten dieselbetriebenen Zulaufbetriebs zur S-Bahn Rhein-Main. Obwohl das Land Hessen und die anliegenden Kommunen einen nicht unerheblichen Anteil der Moderniserungskosten übernahmen, scheint sich die betriebsführende DB mir all ihren an dieser Bahn beteiligten Töchtern um einen vertragsgerechten Betrieb zu kümmern, Verspätungen, verpasste Anschlüsse von und zur S-Bahn sowie gelegentliche Zugausfälle sind alltäglich (erst vorgestern , Donnerstag, den 12.07.12 fuhr die RB 15828 in Dreieich-Dreieichenhain in Fahrtichtung Buchschlag mit ca 12 Minuten Verspätung ab und die in gleicher Fahrtichtung folgende RB 15830 fiel komplett aus- damit auch der von diesem Zug gebildete Gegenzug RB 15829).
Von Anfang an des modernisierten Betriebes (1998) erfüllt die DB nicht die vetragsgemäße Bedienung des behindertengerechten Binnenverkehrs zwischen Dieburg und Dreieich-Buchschlag, standen in den ersten Betriebsjahren dafür ausschließlich Fahrzeuge der BR 628.2 zur Verfügung, hat sich das ab 2007 eingestzte Kontigent von 4 Neubautreibwagen BR 646 auf Grund deren Störanfalligkeit als nicht
ausreichend erweisen, beständig rollten jahrelang 628.2 nun 628.4 in den Plänen mit, die eigentlich durch die BR 646 erbracht werden sollten.
Meines Erachtens wird hier seit Beginn an Material und Personal gespart, das gleiche gilt für die Strecheninfrastruktur und den Service. DB Station und Service lässt Schäden teils jahrelang unbehandelt und der Winterdienst ist kein wirklicher. Wenn mal Schnee fällt, werden ein bis zwei Tage später lustlos und demotiviert kleine Salzhäufchen auf dem Bahnsteig verteilt, die dann nur im Bereich der Häufchen für glättefreie Regionen und die Zerstörung der darunter befindlichen Fliesen sorgen...
Angesichts der Tatsache, dass der auftragsgebende Rhein-Main-Verbund zumindest bei den Tarifen für Einzelfahrten zu dem inzwischen teuersten verbund Deutschlands zählen dürfte, sind diese planmässigen Minderleistungen eine infame Frechheit.
Das ist auch schon mehrfach in der Presse Gegenstand gewesen:
http://www.op-online.de/nachrichten/dreiei...vt-1091265.html
DB Regio Mitte kann mit dieser planmässigen Flickschusterei scheinbar Geld verdienen, dass artig nach Berlin überwiesen wird und nur dass scheint bei Grube & Co relevant zu sein. Dem RMV scheint ohnehin alles egal, solange er beständig die Fahrpreise erhöhen und auf satte Subventionen aus Wiesbaden hoffen kann
