Zp T @ 23 Jun 2011, 23:55 hat geschrieben: Klar kann man die ausschalten... Notbremse einfach ziehen! Und schon sind die Dinger aus!
Die Notbremse ist immer noch eine NOTbremse, die ich als Fahrgast nicht bedienen darf - Stichwort Missbrauch von Noteinrichtungen oder wie sich der Paragraph im StGB genau nennt. Und die Aufsichten haben im Störfall vermutlich besseres zu tun als hinterzudackeln und die Notbremse zu betätigen.
Aber warum ausschalten??? Wenn auf der Stammstrecke nix geht, Treppe rauf, andere Seite, Treppe runter und runter zur U-Bahn... Wo ist da das Problem? Oder am Besten gleich am U-Bahnhof die Anzeigen beachten, dass oben nix geht...
Weils wesentlich mehr Weg ist, und man es den Fahrgästen im Störfall nicht auch noch besonders schwermachen muss? So Kundenservice und so?
Was die Anzeiger betrifft: Auf die kann man sich halt auch nur eingeschränkt verlassen, die aktuellsten INformationen gibts immer noch von der Aufsicht in Durchsagenform.
Flo_K @ 24 Jun 2011, 10:27 hat geschrieben:Ist vielleicht billiger und muss nicht so oft gereinigt werden wie Glas

Dafür sind das absolute DReckfänger und man müsste die eigentlich alle zwei Monate neu streichen damit sie ansehnlich bleiben.
Leider gehen immer noch viele Architekten davon aus dass man eine angestrichene Rigipswand sinnvoll in öffentlichen Gebäuden einsetzen kann - das sieht nach ein paar Monaten immer grausam aus :-/
Marcel @ 24 Jun 2011, 22:56 hat geschrieben:Man könnte die Bahnsteige ein Stück in Richtung Hackerbrücke versetzen, dann sollte das auch mit den Gleisen realisierbar sein.
Sinn?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876