[M] Avenio Sammelthema

Strecken, Fahrzeuge und Technik von Straßenbahnen und Stadtbahnen
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Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

Die SZ versucht in ihrem Bericht zu erklären, warum die Situation um die Avenio-Zulassung gar so verfahren ist.
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146225
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Beitrag von 146225 »

Sendlinger @ 10 Aug 2015, 23:53 hat geschrieben: Die SZ versucht in ihrem Bericht zu erklären, warum die Situation um die Avenio-Zulassung gar so verfahren ist.
Die Grundlagen sind darin sicher gut erklärt, es fehlt einzig und allein der Hinweis, dass Tragikomödien wie in Münchnen leider gerade in zu vielen Fortsetzungsakten zu besichtigen auf Deutschland gesehen nicht wirklich üblich sind.
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andreas
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Beitrag von andreas »

da steht aber auch kein Grund für drin, warum man die vorläufige Zulassung nicht einfach nochmal um einen Monat verlängert hat wie bisher auch.
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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

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Rev
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Beitrag von Rev »

Was muss man den da wieder groß in Betrieb nehmen die Kisten sind doch keine 11 Tage gestanden ? Oder hat man die gleich Anfang August eingemottet :lol:
qmb80
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Beitrag von qmb80 »

Wie in der tz geschrieben ist der erste Avenio wieder unterwegs. 2806 fuhr gegen 17 Uhr gen Pasing. Gesichtet an der Barthstraße
Metrotram
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Beitrag von Metrotram »

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MVG-Wauwi
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Beitrag von MVG-Wauwi »

2801 soeben im Fahrgastbetrieb an
der Schrenkstraße gesichtet B-) :wub:
Gruß vom Wauwi
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Schade nur, das es anscheinend erst Druck seitens der Medien braucht, bis man bei der Regierung reagiert.
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andreas
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Beitrag von andreas »

im Klartext heißt das, daß nach dem September die Züge zum Alteisen gehen :D
MaxM
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Beitrag von MaxM »

Was hat die TAB eigentlich mit "Dienstanweisungen für die Trambahnfahrer" zu tun?
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Jean
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Beitrag von Jean »

Na vielleicht merkt die CSU, dass sie durch einen einzelnen ihrer Partei Schaden kriegen kann. :D :P
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Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

MaxM @ 11 Aug 2015, 19:21 hat geschrieben:Was hat die TAB eigentlich mit "Dienstanweisungen für die Trambahnfahrer" zu tun?
Sehr einfach - wenn auf bestimmte Fehlermeldungen oder Stati des Fahrzeugs die Fahrer mit bestimmten Standardreaktionen "antworten" sollen (müssen), so ist der probate Weg zur Umsetzung eine Dienstanweisung. So simpel wie logisch ... Findest Du nicht ?
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Jean @ 11 Aug 2015, 19:24 hat geschrieben: Na vielleicht merkt die CSU, dass sie durch einen einzelnen ihrer Partei Schaden kriegen kann. :D :P
Gibt es denn irgendwelche Hinweise, dass der fragliche Beamte CSU Mitglied ist oder grobe Mutmaßungen?
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Beitrag von MaxM »

Sendlinger @ 11 Aug 2015, 19:26 hat geschrieben: Sehr einfach - wenn auf bestimmte Fehlermeldungen oder Stati des Fahrzeugs die Fahrer mit bestimmten Standardreaktionen "antworten" sollen (müssen), so ist der probate Weg zur Umsetzung eine Dienstanweisung. So simpel wie logisch ... Findest Du nicht ?
Ja, schon, aber was hat die TAB damit zu tun?

Und wie schaut es aus, wenn "die Gutachter" der TAB die Unterlagen "mit Hochdruck" prüfen? :ph34r:
Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

Stelle ich mir ebenso einfach vor - die MVG formuliert die entsprechenden Dienstanweisungen und die TAB möchte diese vor Herausgabe zwecks Abnicken vorgelegt bekommen. Oder falls der Inhalt nach Meinung der TAB falsch oder unvollständig sein sollte, in eine weitere Bearbeitungsrunde bei der MVG gehen zu lassen.

Und eine "Prüfung mit Hochdruck" heißt eigentlich in jedem normalen Büroalltag im übertragenen Sinn, dass erstmal alles andere liegen bleiben darf, bis diese konkrete Aufgabe erledigt ist. Das wird bei der TAB nicht viel anders sein.
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Didy
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Beitrag von Didy »

MaxM @ 11 Aug 2015, 19:36 hat geschrieben: Ja, schon, aber was hat die TAB damit zu tun?
Die TAB wird halt der Meinung sein, dass das Fahrzeug nur sicher betrieben werden kann, wenn die Fahrer eine Anweisung bekommen, im Falle X Aktion Y durchzuführen? Is doch logisch...
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Iarn @ 11 Aug 2015, 19:34 hat geschrieben: Gibt es denn irgendwelche Hinweise, dass der fragliche Beamte CSU Mitglied ist oder grobe Mutmaßungen?
Naja, das die CSU gerne ihre Leute auf gewisse Posten setzt, ist ja nun so neu auch wieder nicht. Hat ja Ude jahrelang auch gemacht bei der Stadt.
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eherl2000
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Beitrag von eherl2000 »

Normalerweise ist eine Dienstanweisung oder in dem Fall ein Fahrerhandbuch der Verantwortungsbereich des Fahrbetriebs und muss von der TAB nicht geprüft werden. Aber dieser eine Herr meint, auch noch den letzten Pfurz überprüfen zu müssen, was in Schikane ausartet.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Avenio soeben Inder Theatinerstr. am 19er bestätigt.
Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

eherl2000 @ 11 Aug 2015, 20:15 hat geschrieben:Normalerweise ist eine Dienstanweisung oder in dem Fall ein Fahrerhandbuch der Verantwortungsbereich des Fahrbetriebs und muss von der TAB nicht geprüft werden. Aber dieser eine Herr meint, auch noch den letzten Pfurz überprüfen zu müssen, was in Schikane ausartet.
Das Fahrerhandbuch ist ja insbesondere da, um Reaktionen und Handlungsweisen im Störfall zu beschreiben. Sowas ist eben leider schon sicherheitsrelevant, weil es vereinfacht gesagt die Frage "Bei welchen Störungen darf ich noch mit Fahrgästen weiterfahren, und wann müssen die Fahrgäste aussteigen uns es darf nur noch leer gefahren werden" beschreibt. Und damit hat die TAB eben wieder ein Mitspracherecht - oder anders gesagt: Ohne Zustimmung kein Fahrgastbetrieb.

Gruß Michi
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andreas
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Beitrag von andreas »

Michi Greger @ 12 Aug 2015, 00:19 hat geschrieben: Das Fahrerhandbuch ist ja insbesondere da, um Reaktionen und Handlungsweisen im Störfall zu beschreiben. Sowas ist eben leider schon sicherheitsrelevant, weil es vereinfacht gesagt die Frage "Bei welchen Störungen darf ich noch mit Fahrgästen weiterfahren, und wann müssen die Fahrgäste aussteigen uns es darf nur noch leer gefahren werden" beschreibt. Und damit hat die TAB eben wieder ein Mitspracherecht - oder anders gesagt: Ohne Zustimmung kein Fahrgastbetrieb.

Gruß Michi
braucht man das zur Zulassung von Bussen auch?
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

andreas @ 12 Aug 2015, 09:20 hat geschrieben: braucht man das zur Zulassung von Bussen auch?
Der Punkt ist, dass sich Verkehrsbetriebe im Normalfall nicht um die Zulassung von Bussen kümmern müssen, weil die Hersteller hier normalerweise nur Fahrzeuge verkaufen, die bereits ihre Baureihen-Zulassung haben, die ja nicht für jede Stadt einzeln erforderlich ist.
Dass ein Handbuch zu den für die Zulassung eines Straßenfahrzeugs erforderlichen Dokumenten zählt, kann ich mir durchaus vorstellen, habe hierzu allerdings keine fundierten Informationen...
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Beitrag von 146225 »

TramBahnFreak @ 12 Aug 2015, 10:29 hat geschrieben: Der Punkt ist, dass sich Verkehrsbetriebe im Normalfall nicht um die Zulassung von Bussen kümmern müssen, weil die Hersteller hier normalerweise nur Fahrzeuge verkaufen, die bereits ihre Baureihen-Zulassung haben, die ja nicht für jede Stadt einzeln erforderlich ist.
Warum eigentlich nicht? Also nicht dass ich Regelwerke unnötig verkomplizieren wollen würde, aber da sehe ich schon eine Diskriminierung der Tram. Bei der Tram ist die Grundlage für die netzspezifische Zulassung, dass kein Tramnetz dem anderen gleicht, sondern jedes seine Besonderheiten hat. Das gilt sinngemäß für Busse aber auch, ein kurzer Solobus der die Überlandbuslinie von Weitdraus nach Hinterhuglhapfing fährt, hat andere Beanspruchungen als ein überlanger Gelenker, der z.B. auf der SSB-Linie 42 über Berg und Tal durch den Stuttgarter Innenstadtverkehr gescheucht wird. Ist so, beißt die Maus keinen Faden ab. Der richtige Ansatz müsste also heißen: Entschlackung der Regelwerke für die Tram - denn über einen für alle verbindlichen Kern hinaus wissen vermutlich die jeweiligen Netzbetreiber immer noch besser als Landesbeamte, wo in den jeweiligen Netzen die "Spezialitäten" und "Problemzonen" liegen. Meistens gibt es diese ja nicht erst seit vorgestern. Ich kann dabei auch nicht finden, dass weniger Staatsbürokratie und mehr Betreiberfreiheit an dieser Stelle ein Malus bei der Sicherheit wäre - einem Betreiber, der seine Verpflichtungen nicht ernst nimmt, kann man immer noch auf die Finger klopfen.
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sebastian_t
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Beitrag von sebastian_t »

Das mit den Bussen ist nicht ganz richtig..ja, sie brauchen TÜV - aber um Passagiere in einem bestimmten Netz befördern zu dürfen werden sie auch nach BOKraft zugelassen.
Nur sind da die Bestimmungen mehr als lächerlich im Vergleich zum BOStrab.
BOKraft

"Krasse" technische Beschreibung, §17:
§17

Da lässt sich eine Behörde im BOStrab Bereich nicht lumpen und will nicht die Minimalanforderung (=Erfüllung) sondern fordert Maximales(=nach oben nicht begrenzt, undefiniert).
BOStrab

Der entscheidende Paragraph § 62:
Abnahme nach §62(Zulassung)
Zitat:
"2)Zur Abnahme gehören die durch Messungen, Funktionsprüfungen oder andere Kontrollen getroffenen Feststellungen, daß die Betriebsanlage oder das Fahrzeug mit den geprüften Bauunterlagen übereinstimmt und betriebssicher ist."
Welche Prüfungen denn...? Was für Kontrollen...? Wer bestimmt was ausreichend ist, wer bestimmt dass das Fahrzeug "betriebssicher ist"?

Die geistigen Väter der BOStrab haben erkannt dass man eine spezifische Strassenbahn, passend für eine Stadt, nicht in Gesetzen beschreiben kann und haben die Regelungen schwammig formuliert. Die Anwender, Behörde und Betreiber haben sehr gut damit bis jetzt gelebt...sie haben mit der "Modernisierung" der Sicherheitsgedanken, dem Paradigmenwechsel "Papier ist wichtiger wie Technik" nicht gerechnet.
Die 100% Sicherheit kann es nicht geben, denn man kann die Nichtexistenz von Restrisiko nicht nachweisen.
Sendlinger
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Beitrag von Sendlinger »

Nun, die Inkraftsetzung der in diesem Artikel (war schon weiter oben verlinkt) genannten bundeseinheitlichen "Checkliste zur Nachweisforderung" auf dem recht einfachen Wege der bayrischen Verwaltungsverordnung würde schon mal ganz andere Grundlagen schaffen. Es gäbe klare Punkte, die nacheinander abgearbeitet werden könnten und eine einheitliche und zweifelsfreie Rechtsgrundlage herstellen. Auf den Punkt gebracht - sind alle Einzelpunkte erledigt, definiert die Verordnung das Fahrzeug als sicher.
Das von mir genannte "Problem" der Gefahr einer individuellen Haftung eines Verantwortlichen oder gar strafrechtliche Folgen wären damit einfach vorm Tisch. Alleine diese "Verwaltungsvereinfachfung" wäre vermutlich eine Art Quantensprung für weitere Zulassungsverfahren.

Aber so zerrüttet, wie die persönlichen Beziehungen der Beteiligten untereinander zu sein scheinen, würde man sich hier dann wahrscheinlich drum streiten, ob die Checkliste für die Avenio-Zulassung überhaupt zur Anwendung kommen dürfte. Schließlich wäre sie ja erst nachträglich gültig geworden ... ;)
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sebastian_t
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Beitrag von sebastian_t »

Es gibt nur eine TAB in DE die ihre Anforderungen als Liste veröffentlicht (bitte den Links selbst folgen, Checkliste z.B.)
TAB NRW
Ich "warne" auch vor einer "Vereinheitlichung" - es wird sich der durchsetzten der am meisten fordert (was in München geliefert werden kann...kann man woanders auch liefern). Die Gutachter und "Zertifizierungsstellen" applaudieren und stimmen ganz uneigennützig der verschärften Regeln "aus Sicherheitsgründen" zu, man kann das Geschäft was in München macht...in ganz DE machen.
Der verängstige Bürger atmet auf dass er nicht mehr denken muss, egal wie er sich verhält, die Tram ist sicher (weil im Depot).

Wenn eine Regierung und ein Bürgermeister nicht verstehen dass ein ÖPVN Verkehrsmittel mit einer 12% Passagierzahlsteigerung besonders gut, beliebt ist und unterstützt werden muss...ja, dann soll sie nicht fahren. Ich hoffe ich habe dann noch Platz auf dem Fahrradweg.
MaxM
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Beitrag von MaxM »

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