Das ist nicht unbedingt was Neues. Damit sind z.B. Hochzeitsveranstaltungen gemeint, generell wahrscheinlich auch Clubs. Alles, wo man nur als Mitglied reinkommt oder über eine Einladung.Lazarus @ 8 Nov 2007, 13:12 hat geschrieben: B5 meldet gerade, das geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen werden sollen. Was auch immer das bedeuten mag
Es hieß schon vor ein paar Tagen, dass die CSU das sehr genau im Gesetz formulieren will. Es soll verhindert werden, dass Schlupflöcher entstehen und durch Erklärung einer "geschlossenen Gesellschaft" (wo eigentlich keine ist) das Rauchverbot umgangen werden kann.
Wiesn-Zelte sind höchstwahrscheinlich keine geschlossene Veranstaltung, es sei denn, es wäre jeder Platz namentlich reserviert und es wird dahingehend eine Einlasskontrolle gemacht, schätze ich mal. So was gibt es auf der Wiesn aber nicht, da es immer auch nicht reservierte Plätze gibt und im Prinzip jeder rein kann, es sei denn, das Zelt ist wegen Überfüllung geschlossen.