eightyeight @ 24 Jun 2014, 14:17 hat geschrieben: Generell wäre ich dafür, in Branchen von denen ein Großteil des öffentlichen Lebens abhängt bzw. ein Streik überproportional viele Menschen betrifft, das Streikrecht einzuschränken.
Das ist möglich - dafür gibt es das Beamtentum. Das darf nicht streiken, ist aber wesentlich teurer. Wenn man seine Mitarbeiter unbedingt mit möglichst geringem Lohn bezahlen will, muss man halt damit leben, das sie auch mal streiken.
Kann nicht sein, dass das ganze immer auf Kosten Unbeteiligter ausgetragen wird.
Es kann nicht sein, dass massive Sparvorgaben immer auf Kosten der Mitarbeiter ausgetragen werden.
eightyeight @ 24 Jun 2014, 19:03 hat geschrieben:Auf Alternativen sind die Gewerkschaften selbst schon gekommen.
In Bereichen streiken die nicht unmittelbar den Fahrbetrieb und somit die Fahrgäste betreffen, wie Wartung, Werkstatt, Kontrolle, ...
Das mit der Kontrolle hat ja schon mal wunderbar funktioniert, gestreikt haben 40% der Kontrolleure - das ist doch der Geschäftsleitung egal. Und nur die Fahrkartenautomatenauffüllung zu bestreiken - ich meine da schon mal gelesen zu haben, dass es rechtlich zweifelhaft ist, ob das überhaupt so zulässig ist. Mal davon abgesehen, dass man die Auffüllung mit Fahrkarten dann wahrscheinlich einfach den Sicherheitsdiensten übergeben würde, die auch schon das Abholen des Geldes erledigen.
Oder aber auch den Fahrbetrieb nicht komplett zu lähmen, sondern nur punktuell (einzelne Linien) bzw. so dass ein regulärer, wenn auch verminderter Betrieb (z.B. im 20 Minuten Takt) möglich ist. Das erweiterte Nachtbusnetz geht da für meinen Geschmack schon zu weit.
Das wären aber wahrscheinlich alles Maßnahmen, die der Arbeitgeber einfach nur aussitzen würde.
146225 @ 24 Jun 2014, 20:26 hat geschrieben:Sekretariat der Geschäftsleitung. :ph34r:
Die vermutlich einen anderen Tarifvertrag haben, und daher nicht streiken dürfen?
Sendlinger @ 25 Jun 2014, 15:10 hat geschrieben:Bitte nicht übersehen, wie die damalige Lage war, die letztlich zur Ausgründung der MVG geführt hat:
Es war allerdings auch nur München der Meinung, dass das so ist - oder wo wurde so was sonst noch durchgeführt?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876