Störungschronik U-Bahn München
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Klingt ja fast als ob Du solche Aktionen für gut befindest, Jean...
Wenn man unbedingt in der U-Bahn eine Party feiern möchte, soll man doch bitte bei der MVG anfragen ob man einen Zug inklusive Fahrer mieten kann, dann hat man allerdings so etwas wie eine Kaution zu zahlen und auch mehr als die Kosten einer Einzelfahrt etc.
Derbst sinnlos so eine Aktion, wozu ist das gut? Um zu beweisen, dass man sich in der U-Bahn verabreden kann? Toll.
Wenn man unbedingt in der U-Bahn eine Party feiern möchte, soll man doch bitte bei der MVG anfragen ob man einen Zug inklusive Fahrer mieten kann, dann hat man allerdings so etwas wie eine Kaution zu zahlen und auch mehr als die Kosten einer Einzelfahrt etc.
Derbst sinnlos so eine Aktion, wozu ist das gut? Um zu beweisen, dass man sich in der U-Bahn verabreden kann? Toll.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
- Eisenbahn Alex
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Man konnte früher vor dem Alkoholverbot bei der U-Bahn sogar welche Mieten, aber seit dem Verbot überhaupt nicht mehr und außerdem würde das wegen dem 10 Min-Takt sehr schwer werden den Partywagen in den laufenden Betrieb einzufädeln und dort auf Strecken fahren zu lassen.
Wir würden uns freuen sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen. Ihre MVG U-Bahn, Bus und Tram für München
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- Boris Merath
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Wenden kann man U-Bahn-Züge fast überall, auch an Stellen wo kein Gleiswechsel ist. So hat man zum Beispiel bei den Bauarbeiten an der Münchner Freiheit zeitweise Züge zwischen Odeonsplatz und Universität am Gleiswechsel aufs Gegengleis geschickt und dann bis Giselastraße fahren lassen, und dann nach einer Bahnsteigwende wieder zurück.
Einzige Ausnahme ist hier die U8-Strecke, also zwischen Scheidplatz und Neuperlach Süd. Hier ist eine andere Stellwerkstechnik verbaut, die nur an bestimmten Bahnhöfen ein Wenden zulässt. Wo es genau möglich ist weiß ich jetzt auch nicht, an der Theresienstraße gehts jedenfalls definitiv nicht.
Am Hohenzollernplatz von Norden kommend kann man glaube ich auch nicht wenden, sondern muss bis Josephsplatz durchfahren.
Zum Thema Party: Warum sind eigentlich immer alle Leute der Meinung, dass Party und Alkohol untrennbar miteinander verbunden sind?
Bei einer Party-Ubahn-Fahrt vor einiger Zeit, wo ich mal dabei war, gabs jedenfalls kein Alkohol, und es hat trotzdem (oder gerade deswegen, weil man sich nicht mit irgendwelchen Besoffnen rumärgern muss) viel Spaß gemacht. Auch als wir bei einer Partytramfahrt mal Partytramtreffen in der Ackermannschleife mit einem anderen Zug hatten, wo Alkohol ausgeschenkt wurde, war ich ehrlich gesagt heilfroh über unser Alkoholverbot - und gleichzeitig ist es für den Organisator natürlich deutlich angenehmer, weil keine entsprechenden Probleme zu erwarten sind.
Einzige Ausnahme ist hier die U8-Strecke, also zwischen Scheidplatz und Neuperlach Süd. Hier ist eine andere Stellwerkstechnik verbaut, die nur an bestimmten Bahnhöfen ein Wenden zulässt. Wo es genau möglich ist weiß ich jetzt auch nicht, an der Theresienstraße gehts jedenfalls definitiv nicht.
Am Hohenzollernplatz von Norden kommend kann man glaube ich auch nicht wenden, sondern muss bis Josephsplatz durchfahren.
Zum Thema Party: Warum sind eigentlich immer alle Leute der Meinung, dass Party und Alkohol untrennbar miteinander verbunden sind?
Bei einer Party-Ubahn-Fahrt vor einiger Zeit, wo ich mal dabei war, gabs jedenfalls kein Alkohol, und es hat trotzdem (oder gerade deswegen, weil man sich nicht mit irgendwelchen Besoffnen rumärgern muss) viel Spaß gemacht. Auch als wir bei einer Partytramfahrt mal Partytramtreffen in der Ackermannschleife mit einem anderen Zug hatten, wo Alkohol ausgeschenkt wurde, war ich ehrlich gesagt heilfroh über unser Alkoholverbot - und gleichzeitig ist es für den Organisator natürlich deutlich angenehmer, weil keine entsprechenden Probleme zu erwarten sind.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Was ich gestern noch vergessen hab, es war wohl eine U6 nach Fröttmaning die es erwischt hat. da diese an der Freiheit mehrere Minuten angeschlagen war aber einfach nicht auftauchen wollte. Die U3 nach FW, die Zeitgleich an der Freiheit abfährt hab ich ned gesehen, jedenfalls die U6 nach KL danach, hat an der Freiheit gewendet und fuhr nach FG zurück.
Zum Thema saufen:
Viele gehn in die Tanke und kaufen sich Sekt, Wodka etc. zum vorglühen, um schon angesoffen in Clubs einzulaufen.
Feiern geht auch ohne Alk, auch weil es eine friedlichere Stimmung ergibt
Zum Thema saufen:
Viele gehn in die Tanke und kaufen sich Sekt, Wodka etc. zum vorglühen, um schon angesoffen in Clubs einzulaufen.
Feiern geht auch ohne Alk, auch weil es eine friedlichere Stimmung ergibt
Verurteilst du dann auch Fußballspiele und die Fans, die zu diesen anreisen? Die saufen sich auch vorher, während und nachher die Birne weg und richten mit Sicherheit vielfach höheren Schaden an, allein dadurch, dass sie über einen ganzen Abend die U-Bahn blockieren und nicht nur einen DT in Beschlag nehmen. Und warum kann man eine Veranstaltung nicht ohne Zuschlagen und Festnahmen auflösen? Nur so zur Verhältnismäßigkeit... Sicher, der Betrieb wurde behindert und es ist das Recht der MVG, das Hausrecht auszusprechen, aber einen ganzen Bahnhof für eine Stunde zu sperren ist dann doch irgendwo übertrieben.Jean @ 23 Jan 2010, 15:26 hat geschrieben: Ich verurteile sogar diese Party. Ist ja wohl klar dass die Polizei dann auch kommt!
- Woodpeckar
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So kann man die Geschehnisse natürlich auch wahrnehmen ...Antares @ 23 Jan 2010, 20:50 hat geschrieben:Und warum kann man eine Veranstaltung nicht ohne Zuschlagen und Festnahmen auflösen? Nur so zur Verhältnismäßigkeit... Sicher, der Betrieb wurde behindert und es ist das Recht der MVG, das Hausrecht auszusprechen, aber einen ganzen Bahnhof für eine Stunde zu sperren ist dann doch irgendwo übertrieben.
Die Polizei als grundsätzlich böse Spaßbremse hat gefälligst die treuherzig liebenswerten Randalierer, die einen Sachschaden von ca. 1.000 EUR verursachten, in Ruhe weiterfeiern zu lassen. Auch die Ingewahrsamnahme eines mit 2 Promille (!) betrunkenen 16-Jährigen (!) wird als unverhältnismäßig dargestellt. Die Tapferkeit der vier weiteren Personen, die den Trunkenen aus den Fängen der ach so bösen Gesetzeshüter befreien wollten, mit einer Festnahme zu beantworten, ist dementsprechend auch total daneben und steht in keinem Verhältnis zu den gezeigten Tatbeständen.
Sogar wer "nur spielen" will, muss sich an die Spielregeln halten. Die Täter dieser "Party" glorifizierend in Schutz zu nehmen, und die Polizei dabei verbal ins Unrecht zu setzen wird der Situation und der öffentlichen Ordnung mit Sicherheit nicht gerecht.
Warst du dabei? Es hat niemand randaliert, jedenfalls nicht von Seiten der Zivilisten. An der Giselastr. ist die Meute ausgestiegen und wollte in den Gegenzug umsteigen, als die Polizei angerückt ist und wahllos Menschen aus dem vollen Zug gezerrt hat (und mindestens einen absolut unbeteiligten Fahrgast zu Boden getreten hat). Ich spreche nicht von betrunkenen 16-jährigen und glorifizieren werde ich auch ganz sicher niemanden, sondern von anfangs sicherlich im Verhältnis 1:10 in der Unterzahl stehenden Polizeibeamten, die rein auf Eskalation setzen, was für mich unverständlich ist. Glaubst du alles, was BLÖD schreibt und was in den Polizeiberichten steht? Die veröffentlichten Artikel in MM/AZ/Bild sind extrem unvollständig, oder hältst du es für plausibel, dass für die Festnahme eines 16-jährigen ein U-Bahnhof komplett gesperrt wird?
- Boris Merath
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Andere Frage: Warst Du dabei, oder wie kommst Du darauf dass nichts beschädigt wurde?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Eben ist der Polizeibericht veröffentlicht worden. Den Beschreibungen zufolge haben sich die party people mehr als grattlig und unverantwortlich benommen. Fraglich bleibt, was es mit den Plänen, die U-Bahn zu "kapern", auf sich hat.
- Boris Merath
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Also die Pressemeldung klingt nicht wirklich nach übereifriger Polizei - oder hätte man die Leute ungestört weiterrandalieren lassen sollen?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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- Die Neonröhren im Wagen wurden rausgedreht, nicht zerstört - reindrehen pro Wagen dauert vmtl. insgesamt 5 Minuten.
- Es wurde genau ein(!) Feuerlöscher "in Betrieb gesetzt", der muss wiederbefüllt und wahrscheinlich vom TÜV abgenommen werden. Dürfte angesichts der Anzahl der bei der MVG verbauten Feuerlöscher tägliche Routine sein.
- Der "Rauch" war einfach nur der Trockenstaub aus dem Feuerlöscher
- Die Polizei wurde zunächst nicht angegangen, ganz im Gegenteil. "Wir sind friedlich, was seid ihr?" würde ich jetzt wirklich nicht als Attacke verbuchen.
- Und nochmal: Einen U-Bahnhof sperren, um eine einzige berechtigte Festnahme durchzuführen (die restlichen 399 sowie unzählige Unbeteiligte haben sich nichts zuschulden kommen lassen?!), ist das angemessen? Wahrscheinlich war da jemand seeehr froh, dass man ein betrunkenen Minderjährigen aufgetrieben hat, sonst wäre man doch in arge Bedrängnis gekommen...
- "niemand verletzt" ist Hohngelächter
- Es wurde genau ein(!) Feuerlöscher "in Betrieb gesetzt", der muss wiederbefüllt und wahrscheinlich vom TÜV abgenommen werden. Dürfte angesichts der Anzahl der bei der MVG verbauten Feuerlöscher tägliche Routine sein.
- Der "Rauch" war einfach nur der Trockenstaub aus dem Feuerlöscher
- Die Polizei wurde zunächst nicht angegangen, ganz im Gegenteil. "Wir sind friedlich, was seid ihr?" würde ich jetzt wirklich nicht als Attacke verbuchen.
- Und nochmal: Einen U-Bahnhof sperren, um eine einzige berechtigte Festnahme durchzuführen (die restlichen 399 sowie unzählige Unbeteiligte haben sich nichts zuschulden kommen lassen?!), ist das angemessen? Wahrscheinlich war da jemand seeehr froh, dass man ein betrunkenen Minderjährigen aufgetrieben hat, sonst wäre man doch in arge Bedrängnis gekommen...
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- Boris Merath
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Ich bleibe bei der Frage: Warst Du dabei, oder worauf gründen Deine Aussagen?
Und auch unabhängig davon: Auch Neonröhren rausdrehen und Feuerlöscher abfeuern sind keine Kleinigkeiten, insbesondere weil bei einem Feuerlöscher da durchaus auch Verletzungsgefahr besteht. Dazu kommt der große Reinigungsaufwand, der dürfte fast schlimmer sein als das Wiederbefüllen, weil das ABC-Pulver sich überall absetzt und nur sehr schwer wieder loszubekommen ist. Dazu kommt, dass der Feuerlöscher im Notfall dann ebenfalls nicht mehr verfügbar ist.
Das Strafgesetzbuch sagt dazu übrigends:
Und weil Du Dich darüber aufregst, dass der U-Bahnhof gesperrt war: Wenn ein U-Bahnzug von solchen Leuten bevölkert ist, ist er für viele Leute auch nicht mehr benutzbar.
Und auch unabhängig davon: Auch Neonröhren rausdrehen und Feuerlöscher abfeuern sind keine Kleinigkeiten, insbesondere weil bei einem Feuerlöscher da durchaus auch Verletzungsgefahr besteht. Dazu kommt der große Reinigungsaufwand, der dürfte fast schlimmer sein als das Wiederbefüllen, weil das ABC-Pulver sich überall absetzt und nur sehr schwer wieder loszubekommen ist. Dazu kommt, dass der Feuerlöscher im Notfall dann ebenfalls nicht mehr verfügbar ist.
Das Strafgesetzbuch sagt dazu übrigends:
Und das nächste mal lädt man die Leute zum lustigen Nothaltziehen ein, weil das ja nur 10 Sekunden dauert den zurückzustellen (natürlich nur wenn jemand berechtigtes danebensteht) oder wie?(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1.
die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2.
die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.
Und weil Du Dich darüber aufregst, dass der U-Bahnhof gesperrt war: Wenn ein U-Bahnzug von solchen Leuten bevölkert ist, ist er für viele Leute auch nicht mehr benutzbar.
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Kann es sein dass sich hier gewisser Weise ein Alterskonflikt ensteht? Eine Junge hier finden die Aktion berechtigt und lustig, und alle anderen nicht?
Nur durch harten Eingreifen kann solch Schwachsinn in Zukunft verhindert werden! Man könnte ja auch die U-Bahn auf EBO stellen und schon wäre es ein Eingriff im Schienennetz und ein sehr teurer Spaß!
Nur durch harten Eingreifen kann solch Schwachsinn in Zukunft verhindert werden! Man könnte ja auch die U-Bahn auf EBO stellen und schon wäre es ein Eingriff im Schienennetz und ein sehr teurer Spaß!
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Also eine U-Bahn ist für die Beförderung von Personen da und nicht als Partyraum für durchgeknallte Knalltüten, ob mit oder ohne Alkohol. Und die Vorgehensweise zeigt doch, dass bewusst provoziert werden sollte. Dass MVG und Polizei sofort und energisch reagiert haben, ist rechtens. Ich sage nur: Wehret den Anfängen! Wenn man wirklich "nur feiern" will, kann man sich auch eine entsprechende Lokalität suchen oder, wie oben vorgeschlagen, eine eigene U-Bahnmieten, dann kann man auch in der U-Bahn legal feiern. Die gesamte Vorgehensweise riecht doch direkt nach Provokation. Aber dann muss man auch die Antwort aushalten.
Auch wenn der Auer schimpfen wird, weil es hier Off-Topic weitergeht:
Die ersten Videos vom Auftritt der "Knalltüten" sind online: Weitere Videos findet ihr dort verlinkt. Pbwohl das keine besoffenen Fußball-Hools waren, gibt's für die Polizei bestimmt auch angenehmere Einsätze, als mit so einer Meute in der U-Bahn fertig zu werden.
Die ersten Videos vom Auftritt der "Knalltüten" sind online: Weitere Videos findet ihr dort verlinkt. Pbwohl das keine besoffenen Fußball-Hools waren, gibt's für die Polizei bestimmt auch angenehmere Einsätze, als mit so einer Meute in der U-Bahn fertig zu werden.
Ich frag mich wie lange die Videos online bleiben... Leider kann man anhand der Videos die Situation kaum beurteilen! Das einzige was man sagen kann: die Personen waren relativ jung.
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"Hartes Eingreifen", naja, man muß ja nicht gleich eine Hundertschaft USK mit den Schlagstöcken schicken - ich weiß nicht wieviel Polizei vor Ort war, aber geduldet kann solches Verhalten nicht werden!Jean @ 25 Jan 2010, 08:53 hat geschrieben:Nur durch harten Eingreifen kann solch Schwachsinn in Zukunft verhindert werden!
Dafür brauchts nicht mal EBO. Ich hab auch mal im StGB geblättert und zusätzlich zu Boris' "Mißbrauch der Feuerlöscher" (§145 StGB) noch mehr passendes gefunden.Man könnte ja auch die U-Bahn auf EBO stellen und schon wäre es ein Eingriff im Schienennetz und ein sehr teurer Spaß!
Da steht nur Schienenbahn; davon dass das "grosse Eisenbahn" nach EBO sein muß ist nicht die Rede.§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
(...)
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Auch passend:
Man könnte es natürlich auch einfach als Sachbeschädigung verurteilen. Schwerer Hausfriedensbruch ginge wohl auch.§ 316b Störung öffentlicher Betriebe
(1) Wer den Betrieb
1. von Unternehmen oder Anlagen, die (...) dem öffentlichen Verkehr dienen,
(...)
3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage
dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Anzumerken ist übrigends auch immer der Absatz "Der Versuch ist strafbar"!
Gruß Michi
Achtung! Entladezeit länger als 1 Minute!
- Boris Merath
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Also auf dem ersten Video sehe ich, dass eine Person von der Polizei versucht wird zu bändigen. Die Polizisten und die Person kommen aus einem in dem Video nicht einsehbaren Bereich, damit ist anhand des Videos nicht zu erkennen, ob der Eingriff berechtigt war oder nicht. Als der festgehaltene auf dem Boden liegt, versucht eine weitere Zivilperson einzugreifen - dass die anderen Polizisten hier ihn zurückhalten, ist verständlich.
Im zweiten Video sieht man, wie die Polizei versucht, die erste Person festzuhalten. Unter der Voraussetzung, dass dieser vorher die Polizei angegriffen oder in irgendeiner anderen Weise größere Probleme gemacht hat, sehe ich darin kein Problem, es sieht für mich jetzt auch nicht nach übermäßiger Brutalität aus.
http://www.youtube.com/watch?v=CEkbfFUnHnA ist auch noch mal ein Video, aber auch da kann man den Grund für die Verhaftung nicht erkennen.
Im zweiten Video sieht man, wie die Polizei versucht, die erste Person festzuhalten. Unter der Voraussetzung, dass dieser vorher die Polizei angegriffen oder in irgendeiner anderen Weise größere Probleme gemacht hat, sehe ich darin kein Problem, es sieht für mich jetzt auch nicht nach übermäßiger Brutalität aus.
http://www.youtube.com/watch?v=CEkbfFUnHnA ist auch noch mal ein Video, aber auch da kann man den Grund für die Verhaftung nicht erkennen.
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Meines Wissens nach nein - deren Einsatz würde ich aber auch sehr bedenklich finden... Ganz so ungefährlich wie immer von den Herstellern auf amerikanischen N24-Dokus behauptet wird sind die dann auch nicht.spock5407 @ 25 Jan 2010, 18:26 hat geschrieben: Ham die Bayern eigentlich Taser?
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Übrigens gibt es nun eine Offizielle Pressemeldung der MVG zur "U-Bahn Party".
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