Iarn @ 14 Apr 2016, 09:21 hat geschrieben: Damit dürfte anhand des existierenden Urteils des Bayrischen Verwaltungsgerichtes klar sein, dass der Klageweg wahrscheinlich zu nichts führt.
Eigenwillige Interpretation.
Ich habe mir in Auszuügen die Urteilsbegründung nochmal durchgelesen. Das Gutachen, welches dann auch im wesentlichen zu dieser Entscheidung führt, spricht als Hauptkritikpunkt die Oberleitung und das damit technische/unnatürliche Aussehen der Trasse an.
Es werden noch weitere Punkte genannt, u.a. die Sicherheit, eher ein - wenn überhaupt - minimaler Unterschied, die wohl geplante leichte Begradigung der Trasse (da sind wohl tatsächlich minimale Verschwenkungen drinnen, die kann man aber auch mit der Tram ausfahren wenn es denn sein muss) und die leichte Verbreiterung, wenn die Trasse für Radler etc. befahrbar bleiben soll und ein Schutzstreifen bds. eingerichtet wird (was ich auch jetzt schon für sinnvoll hielte, noch sinnvoller hielte ich ein Rasengleis und die Ableitung der Radler/Fußgänger über die parallel laufenden Wege).
Würde der Hauptkritikpunkt wegfallen, und an den anderen Punkten noch ein wenig gearbeitet, sehe ich kaum Chancen, das Projekt nochmal zu verweigern.