O 530 L @ 4 Mar 2010, 22:00 hat geschrieben:Wenn du beim Anfahren aus der Tür fällst und du das zur Anzeige bringst, dann lacht sich der Staatsanwalt scheckig. Zumal du dabei gleichzeitig gegen die Beförderungsbedingungen des VUs verstößt, denn nach BOKraft heißt es sinngemäß
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.
Grundsätzlich ist es laut Gesetz möglich die Türen bei einer Geschwindigkeit <3km/h zu öffnen. Abfahren ist meines Wissens möglich sobald der Schließvorgang eingeleitet wurde. Und das alles ist vom Gesetzgeber festgesetzt.
@Lazarus/Thomas: Was sagt ihr zu der Tatsache, dass es hunderte von Bussen in Deutschland gibt, die über keine solche Sicherung verfügen :rolleyes:
Solange die Tür geöffnet ist und der Bus steht, bin ich berechtigt, auszusteigen. Wenn in diesem Moment der Bus anfährt, möchte ich mal wissen, in wieweit ich mich schuldig gemacht habe. Und der Fahrer ist mit Sicherheit nicht in der Lage, die hinteren Türen während des Anfahrvorganges zuverlässig zu überwachen, zumal er ja beim Anfahren auch auf den Verkehr achten muss. Bei der vorderen Tür verhält sich das Ganze sicher anders.
Das mit dem sicheren Halt ist auch eine relative Sache. Erstens muss man erst einmal einen Platz und eine Einhaltemöglichkeit finden und zweitens kann man, solange die Tür nicht zu ist, unterstellen, dass der Bus noch nicht anfährt.
Und wenn der Fahrer bei noch nicht geschlossener Tür losfährt, um Verspätungen einzuholen, wird er das wohl kaum mit < 3 km/h machen.
Wegen der Anfahrsicherung gibt es sicher auch unterschiedliche technische Anforderungen abhängig vom Baujahr des Busses.
Und wie nun die Vorschriften genau lauten, die der Fahrer zur Unfallverhütung beachten muss, wissen wir an dieser Stelle alle nicht. Ich glaube jedenfalls nicht, dass eine entsprechende Anzeige in einer Lachnummer enden würde.