@ Boris
Induktionsschleifen gibt es auf vorfahrtsberechtigten Straßen nicht, um die Lichtzeichenanlage auf Grün zu schalten, sondern um den Verkehrsfluss zu messen. Damit soll verhindert werden, das bei dichtem Verkehr ein einzelnes Fahrzeug (Auto/Fahrrad) oder ein einzelner Fußgänger den Verkehrsfluss anhalten kann. Erst wenn die Sensoren eine Lücke im Verkehrsfluss erkennen oder nach einer bestimmten Zeit schaltet die Lichtzeichenanlage um.
Die meisten Lichtzeichenanlagen sind aber von einem Rechner zentral gesteuert und schalten phasenweise um. Die Rot-Grün Phasen können nach Tageszeit variieren. Die meisten Anlagen sind so geschaltet, das der Fußgängerverkehr die gleiche Phase hat, wie der motorisierte Verkehr. Wenn keine speziellen Fahrradampeln vorhanden sind und die Benutzung des Fahrradweges vorgeschrieben ist, gilt diese auch für die Radfahrer. Bei der Benutzung der Fahrbahn gelten die Lichtzeichenanlagen, die auch für den MIV gelten. Besonderheiten, wie Fußgängerampel nur auf Anforderung kommen vor, O.K. aber das ist nicht die Regel.
Nun kommt die große Frage. Unabhängig von der Benutzung eines Radweges oder der Fahrbahn. Wie soll die „Grüne Welle“ gestaltet sein? Auch bei der heutigen Schaltung kommen nicht alle motorisierten Fahrzeuge ohne Halt über alle Kreuzungen. Das liegt an den unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die nicht vermeidbar sind.
Und dann soll ausgerechnet ein einzelner Radler die ganze Ampelphase durcheinander bringen? Auch bei den Radfahrern gibt es unterschiedliche Geschwindigkeiten.
@ TramPolin
Die meisten der so genannten Bettelampeln sind eigentlich überflüssig, weil die Ampeln in der Regel phasengesteuert sind. Es gibt solche Ampeln z.B. dort, wo Radwege die Abbiegespuren queren. Eine Induktionsschleife erkennt aber nicht, ob der Radler auch abbiegen möchte. Natürlich hat jede kommunale Verkehrsbehörde ihre eigene Vorstellung von solchen Schaltungen und Verkehrsführungen.
Ein Recht auf eine „Grüne Welle“ gibt es aber auch nicht für den MIV
Bevor wir weiter abschweifen, in Wohngebieten (30 Km/Zonen) gilt seit vielen Jahren 30 Km/h als Höchstgeschwindigkeit. Und das ist auch gut so. Dies aber flächendeckend auch auf innerstädtische Hauptverkehrsachsen auszudehnen, ist der falsche Weg. Ich denke nicht an den privaten, sondern hauptsächlich an den gewerblichen Verkehr. Es geht in der Forderung hauptsächlich um den Lärmschutz, das lässt sich besser „verkaufen“. Die Nebeneffekte sind natürlich unbestritten.
@ glemsexpress
Ja, die schlauen Mitarbeiter von Ministerien. Da kenne ich auch welche. Sogar einen Staatssekretär für Verkehr. Er kam immer mit einen Audi A8 als Dienstwagen angefahren. Ahnung? Er hielt eine Güterzugstrecke für still gelegt, weil kein Personenverkehr darauf fuhr und die Bahnstrecke von Dortmund nach Münster sei zweigleisig. Er hat sie wohl mit der A 1 verwechselt, die tatsächlich in
jeder Richtung zweispurig verläuft. Von Fahrradverkehr hatte er überhaupt keine Ahnung. Qualifikation zum Staatssekretär für Verkehr: Fluglärmgegner im Kreis Siegburg. Partei: GRÜNE. Nach der Auflösung des NRW-Landtags war er seinen Posten erst mal los. Er ist zwar über die Landesliste erneut in den Landtag gewählt worden, aber Staatssekretär für Verkehr wird er nicht mehr.
Die sicherste Form eines Fahrradverkehrs ist eine getrennte Verkehrsführung, die unabhängig vom motorisierten Verkehr verläuft. Die so genannten wissenschaftlichen Erkenntnisse beruhen auf den derzeitigen infrastrukturellen Voraussetzungen. Sie berücksichtigen nicht eine strukturelle Verbesserung bei der Infrastruktur.
Ich fahre täglich auch auf Durchgangsstraßen die auf 30km/h reduziert sind. Komisch nur dass da keiner Aggresiv wird...
Und ich bin da definitiv nicht der einzigste Radler...
Wie viele Meter/Kilometer? In welchen Käffern? Selbst in Karlsruhe sind Durchgangsstraßen nicht auf 30 Km/h beschränkt

Geht auch gar nicht, weil zumindest auf Bundesstraßen der Bund zuständig ist. Bei Landesstraßen eben das Land, bei Kreisstraßen der Kreis.
Deine Einschätzung, das 50 Prozent der Autofahrten (zum Arbeitsplatz) unter fünf Kilometer liegen, ist sehr optimistisch. Und dass diese Menschen dann
freiwillig auf das von Muskeln betriebene und ohne Witterungsschutz versehene Fahrrad umsteigen werden, ist noch sportlicher.
Den Unterschied zwischen Auto (groß, laut, abgasabstoßend) zu einen Radler (klein, leise) ist dir bekannt?
Ist es daher vielleicht sogar fast besser wenn der Radverkehr nicht zu stark kanalisiert wird?
Ist Dir eine Unterschied zwischen einer Kutsche und einem Radfahrer bekannt

. Die Kutsche ist groß, macht Lärm (Pferdegetrappel, Laufgeräusche)
Wenn ich in Kreisverkehren lieber auf dem Gehweg fahre, geschieht das natürlich nicht mit einer von Dir präferierten Geschwindigkeit, sondern mit einer der Fußgängergeschwindigkeit. Also nichts mit Rambo.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.