Cloakmaster @ 14 Sep 2018, 16:16 hat geschrieben:Sämtliche Migranten Deutschlands zusammen genommen, begehen etwa eben so viele Morde, wie die Bewohner der Stadt Hamburg. Nazis, Rechtsfaschistischen, und andere aus dem AgegenD Klientel sind für bei weitem mehr Straftaten verantwortlich, als sämtliche in Deutschland lebenden Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit.
Martin Hess, der Bundestagsabgeordnete und (ehem.) Polizist hatte den Anteil kriminelle Migranten und Anteil kriminelle Deutsche sehr plastisch dargelegt. Es geht nicht um absolute Zahlen, sondern im Verhältnis zu Deutschen (ca. 70 Mio.) und Migranten (ca. 10 Mio.). Aufgrund des Verhältnisses würde der Anteil an kriminelle Migranten höher liegen, als des an kriminelle Deutschen.
Jeder Mord ist immer einer zuviel. Der Mord an Herrn Hillig in Chemnitz war der begründete Auslöser für die Spontandemo. Bevor jemand dazu kommt, daß es "Hetzjagden" gegeben hätte: Herr Maaßen, Herr Kretschmer, der Generalstaatsanwalt Sachsen und Herr Wendt waren davon überzeugt, daß es keine Hetzjagden gegeben hat. (Darauf stützen sie auf die Untersuchungen der Polizei in Sachsen und der Staatsanwalt. Der Verfassungsschutz wird den Vorfall mit Sicherheit untersucht haben, sonst hätte Herr Maaßen Frau Merkel nicht "widersprochen").
Was Catrachos Kommentar mit dem Gericht betrifft: Das gilt für alle, die berechtigt, oder unberechtigt vor Gericht stehen: Sie dürfen nur verurteilt werden, wenn 1. die Beweislast erdrückend ist, 2. die Beweise zum Angeklagten passen, 3. die Schuld aufgrund der zum Angeklagten passenden Beweis festgestellt wird. Wenn das nicht der Fall ist, muß der Angeklagte freigesprochen werden (1. Beweismangel, 2. erdrückende Beweislast, das <u>nicht</u> zum Angeklagten paßt, 3. erwiesene Unschuld).
UND: Wer vor Gericht nicht beweisen kann, daß der Angeklagte dies und das gemacht haben soll, braucht nicht darauf zu hoffen, daß er verurteilt wird. Wo kämen wir hin, wenn die Leute unschuldig verurteilt und eingesperrt werden? Damit begeht die Justiz einen eklatanten Verstoß gegen das Grundgesetz. Bei Herrn Wörz war es in der Vergangenheit das Traurige daran, daß seine Unschuld im Wiederaufnahmeverfahren mehrmals bewiesen und er freigesprochen werden mußte. Ermittlungen gegen wahre Täter? Fehlanzeige!