ropix @ 14 Nov 2008, 18:53 hat geschrieben: Eine Rote Ampel darf nur überqueren wer dazu von der Polizei, entweder explizit oder durch die Weisungen eines Schutzmannes aufgefordert wurde. Und wenn das Ding schon seit Jahren rot zeigt.
Auch wenn ich jetzt gerade das Folgende nicht mit irgendwelchen Paragraphen-Zitaten belegen kann, habe ich doch, teils aus sehr glaubwürdigen und offiziellen Quellen erfahren, daß rote Ampeln (im Falle einer Störung der Anlage) nach einer "nicht mehr zumutbaren" (sonst meist nicht näher definierten) Wartezeit unter äußerster Vorsicht passiert werden dürfen... Nach einigen näher formulierten Quellen ist die Störung dadurch bewiesen, wenn die Grünphase nicht mindestens nach zehn Minuten eintritt. In dem Fall ist die Situation "Stoppschild" anzuwenden, also Stopp an Halte- und Sichtlinie. An ersterer stand man ja sowieso schon.
WIE GESAGT, BELEGEN KANN ICH DIESES VORGEHEN NICHT !!!
So eine Situation ist mir selbst schon passiert.. um zwei Uhr morgens auf der Effnerstraße an einer kleinen (zum Glück übersichtlichen und angesichts der Uhrzeit recht verkehrsarmen) Kreuzung, dessen Ampelanlage normalerweise um die Zeit abgeschaltet ist... Ganze drei CD-Titel (a 4 min) spielte mein Autoradio ab, nachdem ich mich doch (wie einige andere auch) dazu bemühte, meine Fahrt möglichst unfallfrei fortzusetzen... Is ein blödes Gefühl....