Natürlich sind die Gerichtsentscheidungen nicht bindend für andere Fälle und Gesetze sind sie schon mal gar nicht.ropix @ 15 Nov 2008, 22:54 hat geschrieben: da hast nur ein Problem. Das sind keine Gesetze. Und damit letztlich - wie in den Artikeln auch drinsteht - im Einzelfalle zu prüfen. Von generell dürfen kann in meinen Augen keine Rede sein. Klar gilt - man sollte sich nicht erwischen lassen (schongar nicht vom bevorrechtigen) Aber an der Situation ändert das nix - dürfen tut man nach StVO nur wenn die Polizei da ist. Eine defekte Ampel wird in der StVO - und darum gings ja ursprünglich - nicht erwähnt.
Letztlich bleibt einem aber kaum etwas nichts anderes übrig, als nach angemessener Wartezeit (ich gehe lieber auf Nummer sicher und würde 10 Minuten für vertretbar halten) zu fahren, es sei denn, es gibt die Möglichkeit zu wenden und eine Ausweichroute zu fahren. Wenn es aber nur eine Route gibt, um überhaupt weiterzufahren, kann man schnell alt aussehen.
Kürzlich erlebt in Ottobrunn: Da schalteten alle Ampeln (gleiche Richtung, Querverkehr) im Wechsel, nur die Linksabbiegerampel wurde vergessen. Nach drei (!) Durchläufen ohne Grün fuhr dann der Fahrer bei Rot (ich war Beifahrer) - in aller Vorsicht, die gleiche Richtung hatte Grün, der Querverkehr Rot.