Das Rauchverbot auf der Kippe
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über das Rauchverbot in der Gastronomie verhandelt. Das Rauchen in kleinen Kneipen und Diskotheken könnte bald wieder erlaubt sein. Geklagt hatte ein Wirt aus Tübingen und eine Wirtin aus Berlin, die sich benachteiligt gegenüber größeren Lokalen mit abtrennbaren Raucherzimmern sehen. Eine Diskothek in Heilbronn schätzt das absolute Rauchverbot gar als verfassungswidrig ein und klagte ebenfalls. Während Krebsforscher über 3.000 Todesfälle jährlich in Deutschland und diverse Gesundheitsschäden auf das Passivrauchen zurückführen, bezeichnete einer der Sachverständigen die Gefahren des Passivrauchens als "relativ gering und zum Teil nicht nachweisbar".
Die Entscheidung wird im Juli erwartet.
http://www.sueddeutsche.de/,tt2l1/panorama...kel/268/179716/
Die gedruckte Ausgabe der Süddeutschen Zeitung von morgen lehnt sich noch weiter aus dem Fenster und kommt zu der Einschätzung, dass "das Bundesverfassungsgericht die Nichtraucherschutzgesetze der Länder
wahrscheinlich korrigieren* wird".
Kommentar: Schweinerei. Ich glaube auch, dass man vom Passivrauchen nicht gleich stirbt, aber auch andere gesundheitliche Beeinträchtigungen sind schlimm genug. So soll ja Passivrauchen Asthma - vor allem bei Kindern - auslösen können. Und wenn es nur die Belästigung ist, wäre das alleine schon ein Grund, das Rauchen in der Gastronomie ausnahmslos zu verbieten. Wenn das Rauchverbot in einigen Bundesländern gelockert wird, wird das auch Signalwirkung auf andere Bundesländer haben.
In Bayern wird sich dann nicht viel ändern. Die ohnehin schon lockere Eingangskontrollen an Raucherclubs werden halt dann ganz abgeschafft und aus dem Lokal wird wieder eine normale Kneipe. In Bayern scheint man es ohnehin schon die Richtung zu gehen. Mir ist selbst eine Kneipe bekannt, die Gästen nur durch Eingabe eines Zahlencodes Zutritt gewährte. Jetzt steht die Türe wieder ganztägig offen, es gibt keine Zutrittskontrolle mehr direkt an der Türe. Offiziell ist man noch ein Raucherclub, kontrolliert wird aber nur nach Eintritt und vermutlich nur lasch. Offenbar hat die geschlossene Tür Umsatz gekostet, jetzt macht man es halt anders. Die Behörden schauen zu oder/und sind machtlos.
* Edit: Wer sich an dem Ausdruck "Gesetze korrigieren" stört, das steht so im Artikel, ich habe nur zitiert. Das Bundesverfassungsgericht kann meines Wissens die Gesetze nicht korrigieren, nur die Parlamente anweisen, die Gesetze zu korrigieren.