Es interessirt mich wirklich, ob die Schaltungen so sind, wie ich es prognostiziert habe. Die Fußgängerampel wird sicher mit der Fahrradampel "gleichgeschaltet" sein, wobei der Zusatzstop auf der Mittelinsel für "Fußlahme" zum Programm gehört.TramPolin @ 10 Aug 2010, 22:13 hat geschrieben:Es spricht viel dafür, dass es so ist, wie Du sagst. Allerdings hätte man ja trotzdem eine Ampel mit kombiniertem Fußgänger- und Radfahrsymbol nehmen können, ohne dass das Ergebnis ein großartig anderes wäre. Denn der Fußgängerverkehr würde ja auch nicht mit dem rechts abbiegenden Autoverkehr konkurrieren.
Aber wenn es diese Bestimmungen gibt...
Rot-Grüne Verkehrspolitik in München
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Grundsätzlich würde das bedeuten, dass bei diesen Kreuzungen mit exklusiver Fahrbahn-Rechtabbiegephase ohne Konkurrenz mit Fußgängern und Radfahrern die Radfahrer quasi als Abfallprodukt einen Verzicht auf den sonst (leider) üblichen potenziellen Stopp auf der Mittelinsel geschenkt bekommen. Denn nur in den Fällen, wo es nicht so wichtig ist, ob die Autofahrer die Radampel auch gut sehen können, kann man diese an der beschriebenen Position anbringen, genauer überhaupt anbringen, denn die alte Position in Radfahrerkopfhöhe vor der Kreuzung scheint ja ein Auslaufmodell zu sein (ob in München oder in ganz Deutschland müsste noch geklärt werden).Autobahn @ 10 Aug 2010, 23:01 hat geschrieben:Es interessirt mich wirklich, ob die Schaltungen so sind, wie ich es prognostiziert habe. Die Fußgängerampel wird sicher mit der Fahrradampel "gleichgeschaltet" sein, wobei der Zusatzstop auf der Mittelinsel für "Fußlahme" zum Programm gehört.TramPolin @ 10 Aug 2010, 22:13 hat geschrieben:Es spricht viel dafür, dass es so ist, wie Du sagst. Allerdings hätte man ja trotzdem eine Ampel mit kombiniertem Fußgänger- und Radfahrsymbol nehmen können, ohne dass das Ergebnis ein großartig anderes wäre. Denn der Fußgängerverkehr würde ja auch nicht mit dem rechts abbiegenden Autoverkehr konkurrieren.
Aber wenn es diese Bestimmungen gibt...
Mit etwas gutem Willen könnte man aber alle Kreuzungen mit Radampeln ausstatten, auch wenn man dann vielleicht eine zweite Redundanzampel bräuchte, die auch die Autofahrer gut einsehen können oder für diese exklusiv als Warnung ist. In den Niederlanden geht es auch, aber das ist was anderes, da hier die verschiedenen Verkehrsarten nicht innerhalb der gleichen Ampelphasen konkurrieren. Dennoch könnte eine solche zweite Radampel mehr Sicherheit bringen. Wenn ein Autofahrer deutlich sieht, der Radverkehr hat Grün, passt man beim Rechtsabbiegen vielleicht besser auf.
In Flensburg wird übrigens derzeit eine ganz neue Art einer Radampel getestet. Hier werden Radfahrer per Radar erfasst. Wenn ein Radfahrer sich nähert, der beim Rechtsabbiegen auf dm Radweg kommend übersehen werden könnte, blinkt neben der normalen Autoampel ein Radfahrer-Warnsymbol. So was Ähnliches ist nicht neu, neu ist tatsächlich die genannte Erfassung per Radar. Ein bisschen skeptisch bin ich bei so was ja. Wenn mehr intelligente Technik da ist, verleitet es dazu, dass man selbst nicht mehr so genau hinsieht. Also kein Schulterblick mehr und mit dem Blick in den Spiegel nimmt man es auch nicht mehr so genau. Mehr Sicherheit wird nur dann generiert, wenn man die Technik zusätzlich zur normalen manuellen Sorgfalt einsetzt.
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In Deutschland müssten die so gekennzeichnet sein:Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben:Schon richtig, ich dachte aber mehr an Fahrradstraßen, die ausschließlich dem Fahrradverkehr vorbehalten und nach dem Prinzip der Kraftfahrstr./Autobahn aufgebaut sind. Diese müssten dann mit einem solchen Verkehrsschild gekennzeichnet sein:
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...ahn/4879448041/
http://www.webmoritz.de/wp-content/uploads.../fahrradstr.png
Richtige Radschnellwege sind 4-5m breit (siehe Beispiel Twente).
Meist ist dann zwar schon eine Mittellinie markiert, aber bei einer 2m breiten Fahrbahn sollte man schon nebeneinander fahren können.
Höher als die meisten bin ich schon. An normalen Autos kann ich nur über SUVs und Vans nicht kucken.Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben:1.Höher als ich sitzt Du mit Sicherheit nicht, ich fahre meist einen Sprinter
Eine Knautschzone gibt es definitiv (Vorderrad) und beim Auto muss die Knautschzone theorteisch auch Geschwindigkeiten von über 200km/h abfedern.Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben: 2.Du sitzt nicht einen Meter weiter vorne, sondern hast null Zentimeter Knautschzone.
Daher würde ich das nicht so kritsch sehen.
Der Gegenverkehr kommt trotz rechtsfahrens meist unter 1m Abstand entgegen. Und dann sind die Ränder wegen verschmutzungen oft nicht benutzbar...Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben:Frontalzusammenstöße sind aber nur dann möglich, wenn trotz Gegenverkehr versucht wird, zu überholen.
Schon davon gehört das V-Breaks auf Alu-felgen besser haften als auf Stahlfelgen?Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben:Alu-Felgen
Tja, wenn du meinst. ich halte Platten doch auch für ein Sicherheitsrisiko.Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben:„unplattbare Reifen“ halte ich für ein Komfortmerkmal.
Aha.Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben: Auch die Helmtechnologie ist ein Abfallprodukt aus dem Bereich des motorisierten Verkehrs, in diesem Fall der Motorradindustrie.
Dann kuck mal wie sich Motorradhelme und Radhelme unterscheiden.
Vor allem Belüftung usw. gibt es beim Motorradhelm nicht in dieser Form.
Das du nicht mehr so leicht von den Pedalen abrutscht.Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben:Die verbesserte Tritthaftung? Keine Ahnung, was Du damit meinst
z.B. damit dass sie nicht so leicht runterfallen.Autobahn @ 10 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben:was haben Satteltaschen mit der Sicherheit zu tun?
@ glemsexpress
Natürlich weiß ich, wie das Schild für eine Fahrradstraße aussehen muss. Mein Schild war ein selbstgebasteltes Fake analog zu den Zeichen 330.1 und 331.1 der StVO. Und die Region Twente kenne ich recht gut.
Das Du allerdings das Vorderrad als Knautschzone betrachtest, finde ich schon stark leichtsinnig.
http://www.rundschau-online.de/html/artike...460089342.shtml
http://www.polizei.sachsen.de/pd_leipzig/4697.htm
Bei Engstellen im Straßenverkehr ist ganz genau geregelt, wer Wartepflichtig ist.
Aber ich hätte da etwas für Dich:
http://www.n24.de/news/newsitem_972149.html
Natürlich weiß ich, wie das Schild für eine Fahrradstraße aussehen muss. Mein Schild war ein selbstgebasteltes Fake analog zu den Zeichen 330.1 und 331.1 der StVO. Und die Region Twente kenne ich recht gut.
Das Du allerdings das Vorderrad als Knautschzone betrachtest, finde ich schon stark leichtsinnig.
http://www.rundschau-online.de/html/artike...460089342.shtml
http://www.polizei.sachsen.de/pd_leipzig/4697.htm
Bei Engstellen im Straßenverkehr ist ganz genau geregelt, wer Wartepflichtig ist.
Aber ich hätte da etwas für Dich:
http://www.n24.de/news/newsitem_972149.html
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Wann ist es dann bitte wichtig, dass Autofahrer eine Rad- oder Fußwegampel einsehen können? Ein Autofahrer (und jeder andere Verkehrsteilnehmer) hat sich beim Abbiegen so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, völlig egal ob der grün, rot oder schwarz-lila-kariert hat.TramPolin @ 10 Aug 2010, 23:23 hat geschrieben: ...Denn nur in den Fällen, wo es nicht so wichtig ist, ob die Autofahrer die Radampel auch gut sehen können, kann man diese an der beschriebenen Position anbringen, genauer überhaupt anbringen, denn die alte Position in Radfahrerkopfhöhe vor der Kreuzung scheint ja ein Auslaufmodell zu sein (ob in München oder in ganz Deutschland müsste noch geklärt werden).
...
Mit etwas gutem Willen könnte man aber alle Kreuzungen mit Radampeln ausstatten, auch wenn man dann vielleicht eine zweite Redundanzampel bräuchte, die auch die Autofahrer gut einsehen können oder für diese exklusiv als Warnung ist.
Meiner Erfahrung nach schauen die Autofahrer eher ob der Rad- und Fußverkehr rot hat um dann weiter abbiegen zu könnne. Hierbei passieren dann genau solche Dinge, dass die Fußgänger schon rot haben und die Radfahrer noch grün, oder noch besser, dass die Fußgänger in die eine Richtung schon rot in die andere aber noch grün haben. (Das gabs an der Ecke Denninger - Richard-Strauß-Str. eine lange Zeit.) Und dann wird einfach stur weiter abgebogen und ZACK-PENG krachts. Ich finde es besser gelbe Blinklichter zu installieren, die so lange (oder ein bisserl länger) blinken, so lange noch eine Ampel grün zeigt.
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@Autobahn: Ich habe mir dieses Modell "Radampel Spezial" (Radampel erhöht auf gegenüberliegender Straßenseite angebracht) mal an der Kafkastraße angeschaut. Das Ergebnis war unerwartet. Um es vorwegzunehmen, Deine Vermutung war falsch.
Es gibt an dieser Stelle keine Rechtsabbiegephase. Es gibt auch überhaupt keine divergierende Phase. Wenn die Autoampel Grün zeigt, tun es auch die beiden Fußgängerampeln (F1 und F2 in der Abbildung) und die Radampel (R in der Abbildung). Alle Phasen laufen absolut synchron. Beide Fußgängerampeln schalten gleichzeitig auf Rot bzw. Grün, zusammen mit der Fahrradampel. Die Autoampel ist auch synchron dazu.
Wenn Auto also rechts abbiegen, hat der Radfahrer zum Geradeausfahren grün.
Ein Klick macht groß
Was der Radfahrer auf jeden Fall an Vorteil hat, ist, dass er in dem Moment, wenn die Fahrradampel ( R) auf Rot umschaltet (bei Dunkelgrün sozusagen), über die Kreuzung fährt, er auf der Mittelinsel nicht anhalten muss, obwohl die Fußgängerampel F2 bei Erreichen der Mittelinsel bereits Rot zeigt. Ohne die Fahrradampel wäre in diesem Fall ein Anhalten auf der Mittelinsel erforderlich.
Nach der Besichtigung vor Ort ist für mich nun nebulös, wann dieser Typ an Radampel verbaut wird. Ich kenne genug ähnliche Kreuzungen, da hat man kombinierte Rad-/Fußgängerampeln angebracht. Vielleicht frage ich mal bei der Stadt nach. Dieses Spezialmodell an Radampel finde ich eigentlich nicht schlecht, da immerhin die höhere Geschwindigkeit gegenüber Fußgängern wieder einbezogen wird, auch wenn bessere Lösungen denkbar sind.
Edit: Bevor sich jemand wundert, warum in der vergrößerten Abbildung Rot zu sehen ist, obwohl die Autoampel Grün zeigt: Der Grund dafür ist, dass ich die vergrößerte Ansicht aus einem anderen Foto reinkopiert habe. Die Ampelphasen sind wirklich synchron.
Es gibt an dieser Stelle keine Rechtsabbiegephase. Es gibt auch überhaupt keine divergierende Phase. Wenn die Autoampel Grün zeigt, tun es auch die beiden Fußgängerampeln (F1 und F2 in der Abbildung) und die Radampel (R in der Abbildung). Alle Phasen laufen absolut synchron. Beide Fußgängerampeln schalten gleichzeitig auf Rot bzw. Grün, zusammen mit der Fahrradampel. Die Autoampel ist auch synchron dazu.
Wenn Auto also rechts abbiegen, hat der Radfahrer zum Geradeausfahren grün.

Ein Klick macht groß
Was der Radfahrer auf jeden Fall an Vorteil hat, ist, dass er in dem Moment, wenn die Fahrradampel ( R) auf Rot umschaltet (bei Dunkelgrün sozusagen), über die Kreuzung fährt, er auf der Mittelinsel nicht anhalten muss, obwohl die Fußgängerampel F2 bei Erreichen der Mittelinsel bereits Rot zeigt. Ohne die Fahrradampel wäre in diesem Fall ein Anhalten auf der Mittelinsel erforderlich.
Nach der Besichtigung vor Ort ist für mich nun nebulös, wann dieser Typ an Radampel verbaut wird. Ich kenne genug ähnliche Kreuzungen, da hat man kombinierte Rad-/Fußgängerampeln angebracht. Vielleicht frage ich mal bei der Stadt nach. Dieses Spezialmodell an Radampel finde ich eigentlich nicht schlecht, da immerhin die höhere Geschwindigkeit gegenüber Fußgängern wieder einbezogen wird, auch wenn bessere Lösungen denkbar sind.
Edit: Bevor sich jemand wundert, warum in der vergrößerten Abbildung Rot zu sehen ist, obwohl die Autoampel Grün zeigt: Der Grund dafür ist, dass ich die vergrößerte Ansicht aus einem anderen Foto reinkopiert habe. Die Ampelphasen sind wirklich synchron.
@ TramPolin

Dennoch verstößt m.E. diese Schaltung gegen die Ausführungsbestimmungen zu Lichtzeichenanlagen, da sie nicht eindeutig ist.
In Münster oder den Niederlanden gibt es solche Probleme nicht. Dort hat der Radverkehr „Rot“, wenn der Autoverkehr „Grün“ hat – und umgekehrt. Und selbst die Abbieger sind in die Regelung eingebunden. Im Klartext, ein rechts abbiegender Autofahrer hat „Rot“, zur Not auch der Geradeausverkehr, wenn der querende Radfahrer „Grün“ hat. Oder ganz einfach ausgedrückt, jedes Verkehrsmittel hat je nach gewünschter Richtung seine eigene „Grünphase“. Klappt prima.
Das überrascht mit etwas, denn der Sinn einer Fahrradampel sollte doch sein, dass der Radler gefahrlos die Straße queren kann. Also auch ohne Gefährdung oder Behinderung durch unachtsam abbiegende Autofahrer. Für mich ist es in einem solchen Fall als Radfahrer ein Alarmsignal (wenn ich das gleichzeitige „Grün“ für den Autoverkehr wahrgenommen habe), besonders vorsichtig zu sein. Schließlich kenne ich die AutofahrerDas Ergebnis war unerwartet. Um es vorwegzunehmen, Deine Vermutung war falsch.

Dennoch verstößt m.E. diese Schaltung gegen die Ausführungsbestimmungen zu Lichtzeichenanlagen, da sie nicht eindeutig ist.
In Münster oder den Niederlanden gibt es solche Probleme nicht. Dort hat der Radverkehr „Rot“, wenn der Autoverkehr „Grün“ hat – und umgekehrt. Und selbst die Abbieger sind in die Regelung eingebunden. Im Klartext, ein rechts abbiegender Autofahrer hat „Rot“, zur Not auch der Geradeausverkehr, wenn der querende Radfahrer „Grün“ hat. Oder ganz einfach ausgedrückt, jedes Verkehrsmittel hat je nach gewünschter Richtung seine eigene „Grünphase“. Klappt prima.
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Mich überrascht es auch. Aber ich habe mir noch mal Gedanken gemacht:Autobahn @ 11 Aug 2010, 21:37 hat geschrieben:@ TramPolin
Das überrascht mit etwas, denn der Sinn einer Fahrradampel sollte doch sein, dass der Radler gefahrlos die Straße queren kann. Also auch ohne Gefährdung oder Behinderung durch unachtsam abbiegende Autofahrer. Für mich ist es in einem solchen Fall als Radfahrer ein Alarmsignal (wenn ich das gleichzeitige „Grün“ für den Autoverkehr wahrgenommen habe), besonders vorsichtig zu sein. Schließlich kenne ich die Autofahrer
Dennoch verstößt m.E. diese Schaltung gegen die Ausführungsbestimmungen zu Lichtzeichenanlagen, da sie nicht eindeutig ist.
In Münster oder den Niederlanden gibt es solche Probleme nicht. Dort hat der Radverkehr „Rot“, wenn der Autoverkehr „Grün“ hat – und umgekehrt. Und selbst die Abbieger sind in die Regelung eingebunden. Im Klartext, ein rechts abbiegender Autofahrer hat „Rot“, zur Not auch der Geradeausverkehr, wenn der querende Radfahrer „Grün“ hat. Oder ganz einfach ausgedrückt, jedes Verkehrsmittel hat je nach gewünschter Richtung seine eigene „Grünphase“. Klappt prima.
Die Fahrradampel ist von Autofahrerposition aus kaum zu sehen (wahrscheinlich auch kaum besser als der alte Typ von Radampel. Zwar hängt der neue Typ höher, ist aber viel zu weit weg und man nimmt ihn nur als kleinen Punkt wahr). Beim Rechtsabbiegen dürften sich die Autofahrer daher eher an der Fußgängerampel (F1 im Bild) orientieren. Ist ein Autofahrer bei Dunkelgelb rechts abgebogen, zeigt F1 nach sehr kurzer Zeit Rot, und gleichzeitig wird auch die Radampel ( R ) Rot. Insofern würde das prinzipiell ausreichen. (Bevor es Schimpfe gibt: Wenn jemand mit dem Auto nach rechts abbiegt, sollte er natürlich immer (!) auf den Radweg (und den Fußweg) achten, ungeachtet, ob der Radverkehr/Fußgängerverkehr schon Rot hat. Schon einmal deshalb, weil für viele Radler und Fußgänger überhaupt nicht auf Ampeln achten.)
Die Radampel ist so gesehen für den Autoverkehr nicht so wichtig, wenn er die Fußgängerampel F1 beachtet, die nur ein Spiegelbild mit absolut identischer Synchronisierung der Radampel ist.
Der relevante Unterschied zu Kreuzungen ohne separate Radampeln ist lediglich, dass ein Radler noch zwischen Mittelstreifen und anderer Fahrbahnseite fahren kann, wenn der Fußgängerverkehr bereits dort Rot hat. Das aber tangiert die Längs-Rechtsabbieger ja nicht und auch den Querverkehr auf der rechten Spur nicht, da dieser ja noch Rot hat.
Generell verstehe ich das Prinzip nicht, wann dieser Typ von Radampel verbaut wird. Ich weiß auch nicht, wie lange die Ampel an der Kafkastraße schon hängt. Tatsache ist, dass die alten Radampel auf dieser Kreuzung ersetzt wurden, aber von den vier ehemaligen Radampeln wurden nur zwei durch die neue Ampel getauscht. Bei den beiden anderen gilt die kombinierte Fußgänger/Radampel mit potenziellem Stopp auf der Mittelinsel.
Bei anderen neu gestalteten Kreuzungen - v.a. in Neuperlach und primär bei denen, die in den letzten Monaten saniert wurden - habe ich diesen Typ von Ampel noch nicht gesehen. Ausnahme ist Leuchtenbergring / Prinzregentenstraße, da ist die Kreuzung wegen des Rückbaus des Mittleren Rings neu, aber rein theoretisch könnte es sein, dass man hier nicht alle Ampeln ausgetauscht hat. Was ich damit sagen will: Eventuell hat man diesen Sondertyp an Radampel nur mal in einer kurzen Phase verbaut und macht es heute nicht mehr. Ich hoffe nicht.
Der normale deutsche Autofahrer achtet beim Abbiegen nur auf sein eigenes Ampelsignal und allenfalls noch darauf, ob Fußgänger oder Radfahrer seinen Weg kreuzen. Ist dies nicht der Fall darf er ja weiter fahren, auch wenn die Fußgänger-/Radfahrerampel noch grün zeigt. Daher gibt es ja an vielen Stellen die zusätzlichen orange blinkenden Signale, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen.TramPolin @ 11 Aug 2010, 22:02 hat geschrieben:Die Fahrradampel ist von Autofahrerposition aus kaum zu sehen (wahrscheinlich auch kaum besser als der alte Typ von Radampel.
Diese Lösung halte ich, auch wenn sie etabliert ist, für die denkbar Schlechteste. Ich kenne viele Stellen, wo der Abbiegeverkehr durch seperate Schaltungen besser geregelt ist. Hier gibt es zwar längere Wartezeiten, auch für die Autofahrer, es ist aber wesentlich sicherer.
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In Neuperlach gibt es nur wenige Ampeln mit Rechtsabbiegephase. Aber auch bei diesen verhält es sich so, dass zwar dann der Geradeausverkehr - Fußgänger und Radfahrer - Rot hat. Allerdings schaltet nach dieser Rechtsabbiegephase die Ampel für den Geradeausverkehr auf Grün und die Autos dürfen dennoch während der gesamten Geradeausphase rechts abbiegen. Die Fußgänger und Radfahrer haben also keine exklusive Phase, nur die Autos (ja, Busse, Motorräder usw. auch).Autobahn @ 12 Aug 2010, 08:32 hat geschrieben: Der normale deutsche Autofahrer achtet beim Abbiegen nur auf sein eigenes Ampelsignal und allenfalls noch darauf, ob Fußgänger oder Radfahrer seinen Weg kreuzen. Ist dies nicht der Fall darf er ja weiter fahren, auch wenn die Fußgänger-/Radfahrerampel noch grün zeigt. Daher gibt es ja an vielen Stellen die zusätzlichen orange blinkenden Signale, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen.
Diese Lösung halte ich, auch wenn sie etabliert ist, für die denkbar Schlechteste. Ich kenne viele Stellen, wo der Abbiegeverkehr durch seperate Schaltungen besser geregelt ist. Hier gibt es zwar längere Wartezeiten, auch für die Autofahrer, es ist aber wesentlich sicherer.
Ich möchte nicht zu sehr schimpfen, da man in München auch viel für die Radler tun, aber dieser eben beschriebene Sachverhalt nennt sich Radlhauptstadt.
Beim Geradeausfahren ist es mir durchaus schon passiert, dass ich die gesamte Grünphase nicht weiterfahren konnte, weil mich rechtsabbiegende Autos nicht durchgelassen haben. Da wurde ich durchaus schon sauer und habe so getan, als würde ich anfahren, um die Autos zum Stopp zu bewegen. Hat aber meistens auch nichts gebracht, da ich nicht gesehen wurde. Außerdem stellt sich die Frage, ob mein Verhalten überhaupt legal ist. Den Tatbestand der Nötigung erfüllt es wahrscheinlich nicht, aber ich möchte mich da nicht so genau festlegen.
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Leider sehen das ettliche Autofahren inzwischen scheinbar anders - in der letzten Zeit hätte mich schon mehrmals ein Fahrzeug das viel zu schnell abgebogen fast umgefahren, als ich (direkt nach Umschalten der Fußgängerampel auf rot) bei rot noch auf der Straße war. Von den Fahrern kam dann wütendes Gehupe und Gefuchtel und Gezeige auf die rote Fußgängerampel und von einem sogar der Mittelfinger. Manche Leute scheinen nicht kapiert zu haben, dass eine rote Fußgängerampel nicht automatisch bedeutet dass alle Fußgänger sich sofort in Luft auflösen - und ich bin jemand der sehr schnell geht, also in der Regel die Straße innerhalb kürzester Zeit wieder verlassen hat.Autobahn @ 12 Aug 2010, 08:32 hat geschrieben: Der normale deutsche Autofahrer achtet beim Abbiegen nur auf sein eigenes Ampelsignal und allenfalls noch darauf, ob Fußgänger oder Radfahrer seinen Weg kreuzen.
Allerdings kann das natürlich auch persönliches Pech gewesen sein, weil viele Jahre davor ist mir das kein einziges Mal passiert.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Als Fußgänger ist mir so etwas noch nicht wissentlich passiert. Allerdings hat man mich als Radfahrer schon oft genug angehupt und beschimpft. Manchmal hatten die Autofahrer Recht, weil ich einen benutzungspflichtigen Radweg übersehen hatte, aber es gab auch schon genug Fälle, wo es keinen Radweg gab (auch keinen Fußweg mit "Radfahrer frei", der ja wahlweise benutzt werden kann) und ich auf der Fahrbahn fuhr. Da kann es passieren, dass ein Lkw hinter einem hertuckert und alle paar Sekunden wie ein Irrer hupt und man letztendlich keine Chance hat. Anhalten geht nicht und auf den Fußweg kommt man wegen des Randsteins auch nicht. Bei der nächsten Querstraße lasse ich solche Fahrzeuge dann vorbei und werde dann im besten Fall mit dem Stinkefinger belohnt. Auch hier gilt: Soll ich mich in Luft auflösen? Mal davon abgesehen durfte ich nicht nur auf der Fahrbahn fahren, sondern ich musste.Boris Merath @ 12 Aug 2010, 14:53 hat geschrieben: Allerdings kann das natürlich auch persönliches Pech gewesen sein, weil viele Jahre davor ist mir das kein einziges Mal passiert.
Erfreulicherweise scheinen inzwischen mehr Autofahrer auf den Radweg zu achten als noch vor vielleicht zehn Jahren. Das ist zumindest meine Beobachtung. Das mag vielleicht damit zu tun haben, dass inzwischen mehr Leute Rad fahren. Aber es reicht auch schon, wenn 10 % nicht schauen, um umgefahren zu werden. daher gilt, dass man beim Geradeausfahren bei Grün aufpassen muss wie Luchs. Die Statistik sagt auch, dass es mit großem Abstand die meisten Radunfälle auf der Kreuzung gibt.
Das würde für Radspuren auf der Fahrbahn sprechen - zumindest für einen stärkeren Einsatz, wo es Sinn ergibt -, da man dort erheblich besser gesehen wird als auf einem versteckten Radweg, auch wenn Autobahn solche ablehnt. Der Sicherheitsgewinn auf Kreuzungen könnte m.E. die eventuell reduzierte Sicherheit zwischen den Kreuzungen locker wieder kompensieren.
Das Thema, welche Geschwindigkeit ein Durchschnittsradfahrer als Reisegeschwindigkeit fährt, hat mich nicht los gelassen und so habe ich ein wenig im Netz gesucht.
Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit von der „Drehzahl“ (hier Trittfrequenz) und der Getriebeübersetzung ( hier schlicht Ketten- oder Nabenschaltung) abhängig.
Die mögliche Trittfrequenz ist bei den Menschen individuell und schwankt zwischen 40 und 150 pro Minute . Das Maximun soll für die meisten Menschen bei 60 rpm liegen (Profiradsportler ausgenommen) .
http://www.smolik-velotech.de/glossar/tu_T...ITTFREQUENZ.htm
Ob der in der Freizeit oder zum Arbeitsplatz radelnde Mensch aber immer „Vollgas“ fahren will/wird, ist eine andere Frage.
Daher ist dieser Satz ist besonders bemerkenswert:
Ein anderes Problem ist neben der "PS-Zahl" auch Ausdauer, mit der solche Umdrehungen von Nichtsportlern erbracht werden können. Ohne exakte Zahlen zu kennen, die wenigsten Radfahrer dürfte man dem sportlichen Lager zurechnen können.
Nur am Rande, bei 150 rpm würde man bei der Übersetzung meines Rades im höchsten Gang eine Geschwindigkeit von 59,4 Km/h erreichen.
Unabhägig von der Übersetzung (und die mag jeder für sein Rad selbst errechnen), die Formel zur Ermittlung der Trittfrequenz lautet:
Geschwindigkeit in Km/h : 0,06 : Entfaltung (=Strecke im Metern, die nach einer Kurbelumdrehung zurückgelegt wurde)
oder im Umkehrschluss um die Geschwindigkeit zu ermitteln:
"Drehzahl" * 0,06 * Entflaltung
Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit von der „Drehzahl“ (hier Trittfrequenz) und der Getriebeübersetzung ( hier schlicht Ketten- oder Nabenschaltung) abhängig.
Die mögliche Trittfrequenz ist bei den Menschen individuell und schwankt zwischen 40 und 150 pro Minute . Das Maximun soll für die meisten Menschen bei 60 rpm liegen (Profiradsportler ausgenommen) .
http://www.smolik-velotech.de/glossar/tu_T...ITTFREQUENZ.htm
Ob der in der Freizeit oder zum Arbeitsplatz radelnde Mensch aber immer „Vollgas“ fahren will/wird, ist eine andere Frage.
Daher ist dieser Satz ist besonders bemerkenswert:
Lege ich die technischen Maße meines Rades zu Grunde (28 Zoll, Übersetzung: vorne 41, hinten 22 Ritzel, 8-Gang Nabenschaltung) fahre ich mit einer Kurbelumdrehung (Enfaltung genannt) im 8. Gang 6,60 Meter. Das entspricht bei 60 rpm einer Geschwindigkeit von 23,76 Km/h. Da ändert auch die elektrische Tretunterstützung nichts dran, denn dadurch wird lediglich die „PS-Zahl“ des „Motors Mensch“ erhöht. Will ich die 25 Km/h erreichen, bei der die Tretunterstützung abgeschaltet wird, muss ich 63 rpm schaffen, also über dem Maximun der theoretischen Leistungsfähigkeit sein. Bei 30 Km/h sind es 76 rpm und bei 35 Km/h 88 rpm. Das ist dann schon ein Wert, der sich den Profiradsportler nähert (Da diese aber andere „Getriebeübersetzungen“ haben, liegt auch die Geschwindigkeit höher).An und für sich müßte die Trittfrequenz individuell gehandhabt werden, da jeder
Mensch seine speziellen motorischen und muskulären Eigenheiten besitzt. Es
dürfte aus diesem Grunde auf jeden Fall sinnvoller sein, seine eigene optimale
Trittfrequenz zu finden, als vorgegebenen "Idealen" nachzueifern.
Ein anderes Problem ist neben der "PS-Zahl" auch Ausdauer, mit der solche Umdrehungen von Nichtsportlern erbracht werden können. Ohne exakte Zahlen zu kennen, die wenigsten Radfahrer dürfte man dem sportlichen Lager zurechnen können.
Nur am Rande, bei 150 rpm würde man bei der Übersetzung meines Rades im höchsten Gang eine Geschwindigkeit von 59,4 Km/h erreichen.
Unabhägig von der Übersetzung (und die mag jeder für sein Rad selbst errechnen), die Formel zur Ermittlung der Trittfrequenz lautet:
Geschwindigkeit in Km/h : 0,06 : Entfaltung (=Strecke im Metern, die nach einer Kurbelumdrehung zurückgelegt wurde)
oder im Umkehrschluss um die Geschwindigkeit zu ermitteln:
"Drehzahl" * 0,06 * Entflaltung
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Willst Du die 25 km/h denn unbedingt erreichen? Für den Stadtverkehr langen die 25 doch locker.Autobahn @ 12 Aug 2010, 23:11 hat geschrieben: Das entspricht bei 60 rpm einer Geschwindigkeit von 23,76 Km/h. Da ändert auch die elektrische Tretunterstützung nichts dran, denn dadurch wird lediglich die „PS-Zahl“ des „Motors Mensch“ erhöht. Will ich die 25 Km/h erreichen, bei der die Tretunterstützung abgeschaltet wird, muss ich 63 rpm schaffen, also über dem Maximun der theoretischen Leistungsfähigkeit sein
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Mir reichen auch 15 Km/h, einige User meinen aber, mehr als 25 Km/h ständig fahren zu können (was im Einzelfall sicher möglich ist) und dies auf die Masse der Radfahrer übertragen.Boris Merath @ 13 Aug 2010, 00:17 hat geschrieben:Willst Du die 25 km/h denn unbedingt erreichen? Für den Stadtverkehr langen die 25 doch locker.
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Und wie siht die Übersetzung in der Narbe aus? Die hats du nämlich einfach vergessen, daher ist deine Rechnung leider falsch.Autobahn @ 12 Aug 2010, 23:11 hat geschrieben: Lege ich die technischen Maße meines Rades zu Grunde (28 Zoll, Übersetzung: vorne 41, hinten 22 Ritzel, 8-Gang Nabenschaltung) fahre ich mit einer Kurbelumdrehung (Enfaltung genannt) im 8. Gang 6,60 Meter. Das entspricht bei 60 rpm einer Geschwindigkeit von 23,76 Km/h.
Solche Spielchen funktionieren nur bei Kettenschaltung.
ich habe eine Kettenschaltung, hier mal die Daten (und hier der Link zum Nachfolgermodell meines Radels wo sich die Übersetzung nicht geändert hat (verson Herrenrad)).
An den Pedalen sind es also max 48 Zähne, am Antriebsrad min 11 Ritzel.
Antriebsformel:
n1 x z1 = n2 x z2
n1 x z1 / z2 = n2
1 x 48 / 11 = 4,36
Sprich, mit einer Pedalumdrehung macht mein Hinterrad 4,36 Umdrehungen.
Bei einen 28" Rad habe ich einen Reifenumfang von 2130mm oder 2,13m.
Wie weit komme ich also mit einer Pedalumdrehung?
2,13m x 4,36 = 9,2868m
Das ganze mal 50 Pedalumdrehungen/min:
9,2868m x 50 1/min = 464,34m/min
jetzt alles auf Stunden rechnen:
464,34m/min * 60 = 27860,4m/h
27860,4 / 1000 = 27,8604 km/h.
Und das bei 50 Umdrehungen und nicht 60 wie von dir angegeben.
Also kommt man locker auf die 20-25km/h.
Und du siehst diese Übersetzung gibt es auch für das Oma-Rad <_<
Diese Ampeln für Radfahrer werden mehr und mehr verbaut. Klar, der Vorteil ist, dass Autofahrer auch das Ampellicht für Radfahrer sehen, nur: das hat sie schlicht nicht zu interessieren, sie haben sich beim Rechtsabbiegen zu vergewissern, dass kein Radfahrer geradeaus fährt, den haben sie durchzulassen.
Diese Art Ampel wird insbesondere dort aufgestellt, wo auf der Mittelinsel kein Platz für Fahrräder ist (es gibt allerdings immer noch viele Stellen, wo man strenggenommen in der Mitte mit dem Radl anhalten müsste, das geht aber schon rein platzmäßig gar nicht).
Ein Hauptkritikpunkt von meiner Seite ist das fehlende Gelblicht in den Radfahrampeln. Wenn man Fahrräder als "richtige" Fahrzeugführer behandelte, dann braucht es das. Aus Karlsruhe kenne ich das (da steht die Fahrradampel vor der Kreuzung, was bei dreigliedrigen Lichtern wohl auch so sein muss). Fahrphysikalisch ist es schlicht unmöglich, bei einer für Radfahrer üblichen Geschwindigkeit beim Umschalten von Grün auf Rot ohne Gelblicht innerhalb einer Sekunde anzuhalten. Gerade stand im Merkur, dass am Englischen Garten auch Radfahrer verwarnt wurden, weil die "Ampel bereits eine Sekunde rot gezeigt" habe. Also ich hätte mir das von einem Polizeibeamten dort vorführen lassen, wie das denn geht. Die Polizei sagt, man müsse halt an solche Ampeln mit "angemessener Geschwindigkeit" heranfahren, um rechtzeitig bremsen zu können. Wird das von Kraftfahrern verlangt? Wobei wir wieder bei den "richtigen" Fahrzeugen wären. Wer auf der Fahrbahn radelt, hat das Problem übrigens nicht, denn da gilt ja seit 01.09.2009 immer die "große" Ampel, welche normalerweise ein Gelblicht hat. Wie das zu handhaben ist, wenn für den Radweg da eigentlich eine Benutzungspflicht besteht, werden wohl früher oder später die Gerichte beurteilen müssen.
Diese Art Ampel wird insbesondere dort aufgestellt, wo auf der Mittelinsel kein Platz für Fahrräder ist (es gibt allerdings immer noch viele Stellen, wo man strenggenommen in der Mitte mit dem Radl anhalten müsste, das geht aber schon rein platzmäßig gar nicht).
Ein Hauptkritikpunkt von meiner Seite ist das fehlende Gelblicht in den Radfahrampeln. Wenn man Fahrräder als "richtige" Fahrzeugführer behandelte, dann braucht es das. Aus Karlsruhe kenne ich das (da steht die Fahrradampel vor der Kreuzung, was bei dreigliedrigen Lichtern wohl auch so sein muss). Fahrphysikalisch ist es schlicht unmöglich, bei einer für Radfahrer üblichen Geschwindigkeit beim Umschalten von Grün auf Rot ohne Gelblicht innerhalb einer Sekunde anzuhalten. Gerade stand im Merkur, dass am Englischen Garten auch Radfahrer verwarnt wurden, weil die "Ampel bereits eine Sekunde rot gezeigt" habe. Also ich hätte mir das von einem Polizeibeamten dort vorführen lassen, wie das denn geht. Die Polizei sagt, man müsse halt an solche Ampeln mit "angemessener Geschwindigkeit" heranfahren, um rechtzeitig bremsen zu können. Wird das von Kraftfahrern verlangt? Wobei wir wieder bei den "richtigen" Fahrzeugen wären. Wer auf der Fahrbahn radelt, hat das Problem übrigens nicht, denn da gilt ja seit 01.09.2009 immer die "große" Ampel, welche normalerweise ein Gelblicht hat. Wie das zu handhaben ist, wenn für den Radweg da eigentlich eine Benutzungspflicht besteht, werden wohl früher oder später die Gerichte beurteilen müssen.
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Danke für die sehr gute Aufklärung. Ich kenne auch genug Straßen, da traue ich mich auf dem Mittelstreifen gar nicht anzuhalten, da dieser gerade mal schätzungsweise eine Radlänge lang ist. Erstens kann man nicht auf ein paar Zentimeter genau bremsen, beim plötzlichen Umschalten der Ampel auf Rot schon gar nicht. Zweitens ist meine Befürchtung, dass ich mit dem Rad dann den fließenden Verkehr behindere. Da würde nur bleiben, das Rad quer zu stellen. Man stelle sich vor, man würde einem Autofahrer zumuten, vor einer Ampel anzuhalten und dann das Auto noch zu rangieren, damit der Verkehr durchkommt. Fairerweise muss man sagen, dass sich das Rad natürlich leichter rangieren lässt. Was aber mache Radfahrer mit Anhänger? Die haben selbst bei bestem Willen keine Chance, auf einer schmalen Mittelinsel anzuhalten. Ich finde auch, dass man den neuen Typ an Radampel auch an Straßen mit breiter Mittelinsel verbauen sollte. Das scheint mir nämlich nur eine Nachbesserung zu sein. Man könnte fast meinen, dass man erst jetzt gemerkt hat, dass man auf manchen Mittelinseln so gut wie gar nicht anhalten kann und spendiert denen dann wieder eine Radampel.mgka @ 13 Aug 2010, 11:58 hat geschrieben:Diese Ampeln für Radfahrer werden mehr und mehr verbaut. Klar, der Vorteil ist, dass Autofahrer auch das Ampellicht für Radfahrer sehen, nur: das hat sie schlicht nicht zu interessieren, sie haben sich beim Rechtsabbiegen zu vergewissern, dass kein Radfahrer geradeaus fährt, den haben sie durchzulassen.
Diese Art Ampel wird insbesondere dort aufgestellt, wo auf der Mittelinsel kein Platz für Fahrräder ist (es gibt allerdings immer noch viele Stellen, wo man strenggenommen in der Mitte mit dem Radl anhalten müsste, das geht aber schon rein platzmäßig gar nicht).
Ein Hauptkritikpunkt von meiner Seite ist das fehlende Gelblicht in den Radfahrampeln. Wenn man Fahrräder als "richtige" Fahrzeugführer behandelte, dann braucht es das. Aus Karlsruhe kenne ich das (da steht die Fahrradampel vor der Kreuzung, was bei dreigliedrigen Lichtern wohl auch so sein muss). Fahrphysikalisch ist es schlicht unmöglich, bei einer für Radfahrer üblichen Geschwindigkeit beim Umschalten von Grün auf Rot ohne Gelblicht innerhalb einer Sekunde anzuhalten. Gerade stand im Merkur, dass am Englischen Garten auch Radfahrer verwarnt wurden, weil die "Ampel bereits eine Sekunde rot gezeigt" habe. Also ich hätte mir das von einem Polizeibeamten dort vorführen lassen, wie das denn geht. Die Polizei sagt, man müsse halt an solche Ampeln mit "angemessener Geschwindigkeit" heranfahren, um rechtzeitig bremsen zu können. Wird das von Kraftfahrern verlangt? Wobei wir wieder bei den "richtigen" Fahrzeugen wären. Wer auf der Fahrbahn radelt, hat das Problem übrigens nicht, denn da gilt ja seit 01.09.2009 immer die "große" Ampel, welche normalerweise ein Gelblicht hat. Wie das zu handhaben ist, wenn für den Radweg da eigentlich eine Benutzungspflicht besteht, werden wohl früher oder später die Gerichte beurteilen müssen.
Mit dem Gelblicht gebe ich Dir Recht. Da hat man etwas eingespart, was dann später dazu führt, dass die Radler viele Rotlichtverstöße begehen, die sonst vermeidbar gewesen wären. Man muss sich auch das Bild in den Medien anschauen. Überall werden die Radler als Rowdys dargestellt, die Problematik mit den Radampeln oder Nicht-Radampeln habe ich noch in keinem TV-Beitrag behandelt gesehen.
Da muss ich Dich selbst zitieren:mgka @ 13 Aug 2010, 11:58 hat geschrieben:Wer auf der Fahrbahn radelt, hat das Problem übrigens nicht, denn da gilt ja seit 01.09.2009 immer die "große" Ampel, welche normalerweise ein Gelblicht hat.
Speziell nach diesem Satz weiß ich nun überhaupt nicht mehr, welche Ampel in solchen Fällen zu beachten ist. Ich orientiere mich an der neuen Regelung und hoffe im Fall der Fälle, damit durchzukommen.mgka @ 5 Aug 2010, 00:58 hat geschrieben:Naja, wenn es nach unserem Herrn Verkehrsminister geht, dann gilt die alte Regelung nach wie vor. Er wollte zwar nur die Sache mit den alten Verkehrsschildern rückgängig machen, hat aber dabei nun halt mal maximale Rechtsunsicherheit erzeugt. Zumindest die zuständige Leiterin im StVO-Referat des Verkehrsministeriums hat das mittlerweile auch kapiert.
Hä? Das Kettenblatt hat 41 Zähnchen, hinten an der Nabe sind es 18 (vielleicht habe ich mit Ritzel einen falschen Ausdruck gewählt).glemsexpress @ 13 Aug 2010, 10:38 hat geschrieben:Und wie siht die Übersetzung in der Narbe aus? Die hats du nämlich einfach vergessen, daher ist deine Rechnung leider falsch.
Falsch, siehe hier: http://www.velophil.de/index.php?id=113glemsexpress @ 13 Aug 2010, 10:38 hat geschrieben:Solche Spielchen funktionieren nur bei Kettenschaltung.
Für Dein Rad mach Deine Berechnung stimmen. Und ich habe ja auch schon oben gesagt, dass jeder die Werte seines Rades selbst ausrechnen kann. Und Du kannst bitte nicht eine 8-Gang Schaltung eines "normalen" Rades mit einer 24-Gang Schaltung eines Sport- oder Tourenrades vergleichen.
Wenn man die 50 oder 60 rpm schafft oder schaffen will, was anderes habe ich auch nicht ausgesagt. Ich habe aber auch ausgesagt, dass nur ein kleiner Teil der Radfahrer ständig am körperlichen Limit fährt. Und somit wären wir wieder bei einer Geschwindigkeit von unter 20 Km/h, die von den meisten Radfahrern gefahren wird.Und das bei 50 Umdrehungen und nicht 60 wie von dir angegeben. Also kommt man locker auf die 20-25km/h.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
In Düsseldorf haben auch alle Fußgängerampeln ein gelbes Signal. Spezielle Radampeln gibt es nur in Ausnahmefällen. Solche Probleme sind hier also unbekannt.TramPolin @ 13 Aug 2010, 12:24 hat geschrieben:Mit dem Gelblicht gebe ich Dir Recht. Da hat man etwas eingespart, was dann später dazu führt, dass die Radler viele Rotlichtverstöße begehen, die sonst vermeidbar gewesen wären.
Ich erwähnte es sicher schon, dass für mich die beste Lösung darin besteht, den Abbiegeverkehr nicht mit Radfahrern und Fußgängern zugleich loszulassen und nötigenfalls auch den Geradeausverkehr warten zu lassen. Eine solche Lösung habe ich heute in Geldern gesehen.
In der Nähe fand ich auch diese Fahrradampel.
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Das mag die Ideallösung sein. Zu bedenken ist aber, dass dies die Grünphasen der verschiedenen Verkehrsteilnehmerarten anteilig kürzt, was zu Stau führen könnte. Man kann es daher wohl nicht überall realisieren. In München kenne ich so was gar nicht. Es gibt zwar punktuell Rechtsabbiegeampeln, aber typisch ist es hier, dass man auch dann, wenn die Geradeausampel auf Grün schaltet, als Autofahrer weiterhin rechts abbiegen darf. Immerhin hat man hier eine kurze Pause eingebaut. Sobald die Rechtssbbiegeampel erlischt, dauert es ein paar Sekunden, bis Geradeaus Grün bekommt. Das dient dazu, den Fußgängern und Radfahrern einen Startvorteil zu verschaffen. Diese können dann bei Grün sofort los und müssen nicht mit den Autos kämpfen, die ansonsten ohne Unterbrechung nach rechts abbiegen dürften.Autobahn @ 13 Aug 2010, 13:29 hat geschrieben:In Düsseldorf haben auch alle Fußgängerampeln ein gelbes Signal. Spezielle Radampeln gibt es nur in Ausnahmefällen. Solche Probleme sind hier also unbekannt.
Ich erwähnte es sicher schon, dass für mich die beste Lösung darin besteht, den Abbiegeverkehr nicht mit Radfahrern und Fußgängern zugleich loszulassen und nötigenfalls auch den Geradeausverkehr warten zu lassen. Eine solche Lösung habe ich heute in Geldern gesehen.
Dieser Startvorteil ist übrigens ein Aspekt, den ich noch nicht erwähnt habe. Als Radfahrer oder Fußgänger ist man geradeaus dann am sichersten, wenn man die Kreuzung unmittelbar nach Umschalten auf Grün überquert. Man befindet sich systembedingt ein paar Meter weiter vorne als der Verkehr auf der Fahrbahn und kommt rüber, ohne dass eine reale Gefahr besteht, durch einen Rechtsabbieger umgefahren zu werden. Bis der erste Rechtsabbieger kommt, ist man im Normalfall schon (fast) drüben. Natürlich kann man das sich nicht aussuchen, wenn man halt inmitten der Grünphase ankommt, will man ja auch rüber. Speziell ältere Leute oder Leute mit Mobilitätseinschränkungen können jedoch, wenn sie wollen, warten, bis die nächste Grünphase beginnt. Dann sind sie sicherer. Eine Ideallösung ist das auch nicht, aber besser, als umgefahren zu werden, allemal.
Das ist quasi das Modell "München alt". Was mich an dieser Kreuzung ärgert, ist, dass man die Radler auch dann warten lässt, wenn sie nach rechts auf den Fahrradweg abbiegen. Ein kleiner Abzweig vor der Ampel nach rechts würde das Problem lösen. Ich schätze, dass da die meisten bei Rot fahren, wenn sie rechts auf den Fahrradweg abbiegen.Autobahn @ 13 Aug 2010, 13:29 hat geschrieben:In der Nähe fand ich auch diese Fahrradampel.
Da muss ich mal die Situation erklären. Aus der Fahrtrichtung, in der ich mich befand, kommt kein Radfahrer, da Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1 StVO) mit dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Diese Ampel dient ausschließlich dem von links kommenden und von dort nach links (also in meine Fahrtrichtung) abbiegenden Fahrradverkehr, wie Du an der Markierung auf dem Radstreifen erkennen kannst.TramPolin @ 13 Aug 2010, 14:20 hat geschrieben:Das ist quasi das Modell "München alt". Was mich an dieser Kreuzung ärgert, ist, dass man die Radler auch dann warten lässt, wenn sie nach rechts auf den Fahrradweg abbiegen. Ein kleiner Abzweig vor der Ampel nach rechts würde das Problem lösen. Ich schätze, dass da die meisten bei Rot fahren, wenn sie rechts auf den Fahrradweg abbiegen.
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Ich habe das Stück von der Ampel zur unteren Bildhälfte (wo man den Scheibenwischer sieht) für einen Fahrradstreifen gehalten (also einen Streifen, der in Deiner Sichtrichtung zur Ampel führt). Der Pfeil nach links ist mit Mühe zu erkennen, jetzt, wo Du es sagst. Generell eine sehr komische Kreuzung.Autobahn @ 13 Aug 2010, 14:41 hat geschrieben: Da muss ich mal die Situation erklären. Aus der Fahrtrichtung, in der ich mich befand, kommt kein Radfahrer, da Kraftfahrstraße (Zeichen 331.1 StVO) mit dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Diese Ampel dient ausschließlich dem von links kommenden und von dort nach links (also in meine Fahrtrichtung) abbiegenden Fahrradverkehr, wie Du an der Markierung auf dem Radstreifen erkennen kannst.
Zu meiner Ehrenrettung muss man sagen, dass es in München durchaus Ampeln gibt, bei denen man bei Rot anhalten muss, obwohl man nur nach rechts auf den Fahrradweg abbiegen will, ohne die Kreuzung zu queren.
Naja, das ist keine gnädige Regelung von Seiten der Verantwortlichen, sondern schlicht Vorschrift (müsste verbindlich in der RiLSA festgelegt sein, 3sec Minimum).TramPolin @ 13 Aug 2010, 14:20 hat geschrieben:Immerhin hat man hier eine kurze Pause eingebaut. Sobald die Rechtssbbiegeampel erlischt, dauert es ein paar Sekunden, bis Geradeaus Grün bekommt. Das dient dazu, den Fußgängern und Radfahrern einen Startvorteil zu verschaffen. Diese können dann bei Grün sofort los und müssen nicht mit den Autos kämpfen, die ansonsten ohne Unterbrechung nach rechts abbiegen dürften.
"Große Geister sprechen über Ideen, durchschnittliche Geister sprechen über Ereignisse, Kleingeister über Personen." (Eleanor Roosevelt)
In meinen Augen ist ein "nicht vermeidbarer" Rotlichtverstoß schlicht gar keiner. Dass Radfahrer in München oft an ampelgeregelten Kreuzungen über Sonderwege geführt werden, liegt schlicht daran, dass man dann die Räumzeiten optimieren kann. Nun hat aber das VG Berlin schon vor vielen Jahren gesagt, dass das nicht geht, "Raumzeitoptimierung" sei kein "sachgerechter Grund" für eine Radwegbenutzungspflicht, denn gerade im Bereich von Kreuzungen würden ja viele Unfälle passieren, weil man die Radfahrer auf Sonderwege lotst. Das ist den Verantwortlichen im KVR im übrigen bekannt, aber sie halten sich nicht dran.TramPolin @ 13 Aug 2010, 12:24 hat geschrieben:Mit dem Gelblicht gebe ich Dir Recht. Da hat man etwas eingespart, was dann später dazu führt, dass die Radler viele Rotlichtverstöße begehen, die sonst vermeidbar gewesen wären. Man muss sich auch das Bild in den Medien anschauen. Überall werden die Radler als Rowdys dargestellt, die Problematik mit den Radampeln oder Nicht-Radampeln habe ich noch in keinem TV-Beitrag behandelt gesehen.
Nun, wie ich da schrieb, ist es die Privatmeinung des bajuwarischen Bundesverkehrsministers, dass die 46. Änderung der StVO angeblich nicht in Kraft getreten sei. Und ja, ich bin ehrlich: momentan suche ich die für mich günstigere Regelung heraus. Auf der Fahrbahn kann das heißen, dass ich z.B. bei "Kfz-Rot" losradle, weil das Fußgänger-/Radfahrerlicht schon auf Grün gesprungen ist (bis 31.08.2009 gültige Regel). Natürlich immer unter Beachtung von §37 StVO, denn da heißt es u.a. Keines dieser (Licht-)Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht. Schon allein deswegen ist das Räumzeitenargument der Verantwortlichen im KVR schlicht belanglos, denn man darf auch bei Grün nur in die Kreuzung einfahren, wenn diese soweit geräumt ist, dass dort niemand behindert oder gar gefährdet wird. Den meisten Münchner Autofahrern scheint diese Vorschrift aber irgendwie nicht besonders geläufig zu sein. Hauptsache man kann auf die "Radlrambos" schimpfen.Da muss ich Dich selbst zitieren:
(...)
Speziell nach diesem Satz weiß ich nun überhaupt nicht mehr, welche Ampel in solchen Fällen zu beachten ist. Ich orientiere mich an der neuen Regelung und hoffe im Fall der Fälle, damit durchzukommen.
"Große Geister sprechen über Ideen, durchschnittliche Geister sprechen über Ereignisse, Kleingeister über Personen." (Eleanor Roosevelt)
Das ist nicht nur in München weitgehend unbekannt. Viele Autofahrer packen ihr Gehirn in den Kofferraum, bevor sie einsteigen. In den meisten Fällen ist es aber so, dass die Kreuzung geräumt ist, bevor der Querverkehr einfahren kann. Gäbe es diese Räumzeit nicht, dürfte sich immer nur jeweils ein Fahrzeug (pro Fahrtrichtung und Fahrspur) in der Kreuzung befinden. Das Verbot, in eine Kreuzung einzufahren, bezieht sich auf den Fall, dass erkennbar ist, dass der Verkehr hinter der Kreuzung zum Stillstand gekommen ist und man die Kreuzung nicht innerhalb der Schaltphase räumen kann.mgka @ 13 Aug 2010, 15:32 hat geschrieben:Schon allein deswegen ist das Räumzeitenargument der Verantwortlichen im KVR schlicht belanglos, denn man darf auch bei Grün nur in die Kreuzung einfahren, wenn diese soweit geräumt ist, dass dort niemand behindert oder gar gefährdet wird. Den meisten Münchner Autofahrern scheint diese Vorschrift aber irgendwie nicht besonders geläufig zu sein.
Aber ich finde es immer wieder interessant, wenn Radfahrer versuchen, mir die StVO zu erklären. :rolleyes:
Beziehe das bitte jetzt nicht auf Dich persönlich - ich kenne Deinen Fahrstil nicht - , aber ich beobachte täglich Radfahrer, denen die StVO völlig egal ist. Und da wünsche ich mir schon häufigere Kontrollen und höhere Bußgelder.mgka @ 13 Aug 2010, 15:32 hat geschrieben:Hauptsache man kann auf die "Radlrambos" schimpfen.
Und nun beschreibe ich, was ich mit dem Rad an einer Lichtzeichenanlage (wenn kein Radweg vorhanden ist) mache. Ich stelle mich in der Reihenfolge, wie ich an der Kreuzung ankomme, hinter das letzte Auto. Wenn das Auto vor mir anfährt, trete ich angemessen in die Pedale, halte mich aber äußerst rechts und gebe evtl. einem folgenden Autofahrer ein Handzeichen, dass er mich überholen kann.
Auf keinen Fall fahre ich rechts an den haltenden Autos vorbei und stelle mich an der Haltelinie vor diese (auch wenn es erlaubt ist)!
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Ich mache das schon, natürlich unter Einhaltung der Regeln. Auf diese Weise habe ich meinen Startvorteil an der Ampel und die Autos hinter mir können bequem nach rechts abbiegen, ohne mir in die Quere zu kommen. Natürlich ergibt sich dann das Problem, dass mich immer dieselben Autos überholen müssen. Das mag den Sicherheitsvorteil an der Ampel wieder teilweise kompensieren.Autobahn @ 13 Aug 2010, 18:57 hat geschrieben: Auf keinen Fall fahre ich rechts an den haltenden Autos vorbei und stelle mich an der Haltelinie vor diese (auch wenn es erlaubt ist)!