50 bis 70 Grad im ICE

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Taschenschieber

Beitrag von Taschenschieber »

Lazarus @ 13 Jul 2010, 18:33 hat geschrieben: schon mal was von Satire gehört?

kann mir kaum vorstellen, das die Vorschläge wirklich ernst gemeint waren
Ja. Einerseits kann aber auch Satire hochwertig oder niveaulos sein, andererseits hat Spiegel Online dafür ein eigenes Portal namens SPAM. Das hier ist - insbesondere durch die Veröffentlichung im normalen und "journalistischen" Teil von Spiegel Online - fast schon keine Satire mehr, sondern eher "ein Eimer Häme". Na gut, Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ Taschenschieber
Das stimmt so allgemein nicht, da der Notarzt auch nicht beamen kann.
Ich versuche, das mal sachlich zu beantworten. Auf der Relation Hannover – Bielefeld fährt auch ein IC mit folgenden Halten (die von der Bahnsteiglänge auch einen Nothalt eines ICE zulassen). Und die ersten Symptome traten bereits unmittelbar nach der Abfahrt auf, so dass bereits in Minden hätte gehalten werden müssen.

Minden – Fahrtzeit ab Hannover 30 Minuten
Bad Oeynhausen – Fahrtzeit ab Hannover 40 Minuten
Herford – Fahrtzeit ab Hannover 51 Minuten

Die Durchfahrtzeiten eines ICE an den genannten Bahnhöfen kenne ich natürlich nicht, sie dürften aber wesentlich darunter liegen. Alle diese Städte verfügen über ein ausreichendes Rettungssystem, dass bei einer Alarmierung durch das Zugpersonal sogar schon vor Ort hätte sein können. Außerdem wäre die Zahl der kollabierten Fahrgäste geringer gewesen.

Nach Aussage der Bielefelder Feuerwehr war aber nur von zwei Kollabierten die Rede und diese Meldung ging erst ein, als der Zug schon in Bielefeld gehalten hatte. Daher liegt die Vermutung nahe, dass sie von der Lehrerin stammte, und nicht von Mitarbeitern der DB. Da Du Dich beharrlichst weigerst, den Potcast anzuhören, sie berichtete im WDR davon.

Wie die Welt berichtete, gab es eine Durchsage, dass kein zusätzlicher Halt eingelegt wird (s. Beitrag von Bogestra), was den Schluß nahelegt, dass dem Zugpersonal die Notsituation bekannt gewesen sein muss.
Das ist doch wohl völlig daneben und dem Niveau des Spiegels deutlich unangemessen, dieses Survivalkit.
Wenn es um die Bahn geht, bist Du scheinbar völlig humorlos.
Lieber sollte man echte und sinnvolle Vorschläge unterbreiten, wie zum Beispiel das Mitführen von Getränken (sollte man bei diesen Temperaturen ohnehin immer). In den Londoner Tube-Fahrzeugen wird auch per Aufkleber darauf hingewiesen, dass man ebendies tun sollte.
Gute Idee, dann sollte die Bahn aber auch ausreichend Steckdosen für die ganzen Kühlschränke bereit stellen. Wasser in Flaschen heizt sich schnell auf und erreicht dann die Umgebungstemperatur. Im obigen Fall wären das also 50 Grad, ich glaube, das ist auch zum duschen etwas zu warm.

@ ChoMar
Aber, die ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden sich vermutlich im Zuständigkeitennirvana verlieren und letztendlich hatte niemand persönlich die verantwortung.

Wenn jemand entgegen der Entscheidung seiner vorgesetzten gehandelt hätte, wäre er im schlimmsten fall seinen Job losgeworden und hätte erst mal zwei Jahre dagegen prozessieren müssen.

Individuell also durchaus nachvollziehbar, die verantwortung an seine Vorgesetzten abzugeben. Moralisch etwas ungeschickt, aber naja. So sind wir halt in diesem ländle.
Die Staatsanwaltschaft ist nicht so blöde und verläuft sich im Zuständigkeitennirvana. Vielleicht muss dann der Falsche dran glauben. Hoffentlich aber alle, die mit dem Fall zu tun hatten.
Welt @ , hat geschrieben:Als Entschädigung für die massiven Probleme mit den Klimaanlagen in ihren Fernzügen bietet die Bahn hitzegeplagten Kunden Reisegutscheine an.
Wer mit Gesundheitsbeeinträchtigungen ärztlich versorgt werden musste, soll das Anderthalbfache des ursprünglichen Fahrpreises als Gutschein erhalten, wie der bundeseigene Konzern am Dienstag mitteilte. Wenn die Klimaanlage im ganzen Zug ausfiel, gibt es darüber die Hälfte des Preises zurück. Reisende müssen dazu das Ticket vorlegen.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infol...itze-Opfer.html

Was sich so unheimlich großzügig anhört, ist in meinen Augen eine Frechheit. Die Entschädigung kann also nur in Anspruch genommen werden, wenn man wieder mit der Bahn fährt. Was tun, wenn man kein Ziel hat? Was tun, wenn man durch das Geschehene eine Phobie vor Eisenbahnreisen bekommen hat?
Pro Bahn hat den Opfern richtigerweise geraten, auf Schmerzensgeld zu klagen. Auch wenn wir hier nicht die Summen wie in den USA erreichen, aber eine vierstellige Summe in Bar ist durchaus vorstellbar.
Wenn die Bahn auf ihren Hochgeschwindigkeitsstrecken nur druckdichte Fahrzeuge einstetzen kann – also ohne zum öffnen geeignete Fenster, dann hat die Klimaanlage bedingungslos zu funktionieren. Bahnerkreise bemängeln ja intern schon lange den schlechten Wartungszustand, denn das Verrecken hängt u.a. mit nicht gewechselten Filtern zusammen. Und betroffen sind nicht nur ICE.
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Beitrag von Taschenschieber »

Autobahn @ 13 Jul 2010, 19:14 hat geschrieben: Ich versuche, das mal sachlich zu beantworten. [...]
In diesem Fall magst du Recht haben, die von dir oben aufgestellte allgemeine These "Halt so früh wie möglich, damit Notarzt schneller da" stimmt so aber nicht. Tut mir leid, wenn das etwas missverständlich war, auf unseren konkreten Fall bezog ich mich gar nicht.

Nach Aussage der Bielefelder Feuerwehr war aber nur von zwei Kollabierten die Rede und diese Meldung ging erst ein, als der Zug schon in Bielefeld gehalten hatte. Daher liegt die Vermutung nahe, dass sie von der Lehrerin stammte, und nicht von Mitarbeitern der DB. Da Du Dich beharrlichst weigerst, den Potcast anzuhören, sie berichtete im WDR davon.
a) Die Podcasts HABE ich angehört. b.) "Legt die Vermutung nahe"? Nicht schon wieder... Solange nichts SICHER bekannt ist, ist jeder Versuch einer Beurteilung Unsinn.

Gruß,
Stephan

edit. Blöder Sonnenbrillengrinsesmiley.
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Beitrag von Autobahn »

Taschenschieber @ 13 Jul 2010, 19:19 hat geschrieben: "Legt die Vermutung nahe"? Nicht schon wieder... Solange nichts SICHER bekannt ist, ist jeder Versuch einer Beurteilung Unsinn.
So lange ich nicht (über die Medien) die Bestätigung der Bielefelder Feuerwehr habe, dass Bahnmitarbeiter den Rettungsdienst gerufen haben, vertraue ich der Aussage der Lehrerin. Welchen Grund sollte sie haben, die Unwahrheit zu sagen?
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Beitrag von O 530 L »

Zum Spiegel-ICE-Sörveifel-Kit: So ein Vorschlaghammer lässt ein ICE-Fenster aber so was von kalt :P Und zum Wasser entkeimen holt man sich die Chlortabletten der BW aus der örtlichen Kaserne; die sind wesentlich wirkungsvoller aus dieses UV-Spielzeug :lol:
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Beitrag von 146225 »

Teef @ 12 Jul 2010, 21:28 hat geschrieben: Wenn man hier rhetorische Fragen von Gusto "Was ist den eigentlich Schlimmes passiert?" liest, kann man in Anbetracht von 44 betroffenen Fahrgästen nur mit dem Kopf schütteln.
Die Frage muß ich einfach zurückstellen: Wielange wird es wohl in diesem unseren Deutschland ab Stichpunkt "jetzt" dauern, bis 44 Menschen auf diversen Straßen verunglücken (unter anderem auch wegen rücksichtsloser Raserei) ? Ach... das kannst Du mir nicht beantworten ? Schau an...
Und zum Umstieg vom IC in einen Regionalexpress und einer damit verbundenen Fahrverlängerung von 1 Stunde: 1 Stunde Zeitverlust bedeutet bei manchem einen Verlust von rund 500 Euro. Wohl dem, dem diese 1 Stunde egal sein kann.
Ach weißt Du, ich arbeite im Handel mit technischen Hochpräzisionsprodukten für den Maschinenbau. Auch in dieser Branche sollte man Termine und sein Wort einhalten können. Aber wenn der Tag kommen sollte, an dem ich, noch dazu an einem Sonntag nicht mal mehr eine Stunde nach eigener freier Entscheidung auch mal "verplempern" (was im Fall von 2005 vermutlich ohnehin nicht eingetreten wäre, durch die nicht unerhebliche Verspätung des verlassenen IC wäre der Anschluß in [acronym title="RH: Heidelberg Hbf <Bf>"]RH[/acronym] wahrscheinlich ohnehin geplatzt) kann, weil mich 500 oder weiß der Teufel wieviele Euronen auch immer dazu "zwingen" - an diesem Tag wäre der Job für mich gestorben. Auch Du kannst Deinen schnöden Mammon dereinst nicht mitnehmen. Lese ich aus dem letzten Satz eigentlich so etwas wie Neid ?
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

@ 146225

Und was macht man z.b. bei Zugbindung?

So einfach ist das net immer, den Zug zu wechseln. Mal von der Tatsache ganz abgesehen, das net jeder wie du die Info hat, wie dann dort wieder wegkommt.
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Beitrag von Teef »

146225 @ 13 Jul 2010, 19:33 hat geschrieben:
Die Frage muß ich einfach zurückstellen: Wielange wird es wohl in diesem unseren Deutschland ab Stichpunkt "jetzt" dauern, bis 44 Menschen auf diversen Straßen verunglücken (unter anderem auch wegen rücksichtsloser Raserei) ? Ach... das kannst Du mir nicht beantworten ? Schau an...
Warum sollte ich diese Frage beantworten? Denn sie tut hier gar nichts zu Sache.
Ein Vorfall bei der Bahn mit 44 Verletzten wird nicht dadurch erträglicher, weil es in anderen Bereichen auch Verletzte gibt.
Deine Argumentation ist eine Milchmädchenrechnung, die ich nicht mitmache. Nur weil es im Straßenverkehr auch Verletzte gibt, macht dies die Verletzten beim hiesigen Vorfall nicht unnedeutender.

Um den Irrsinn deiner törrichten Frage mal etwas deutlicher aufzuzeigen:
Meinst du, man sollte einem Tf, der gerade einen Menschen überfahren hat, vorhalten, es sei alles nicht so schlimm, da es in anderen Zusammenhängen auch sonst Tote gibt?
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Teef
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Beitrag von Teef »

146225 @ 13 Jul 2010, 19:33 hat geschrieben: [Ach weißt Du, ich arbeite im Handel mit technischen Hochpräzisionsprodukten für den Maschinenbau. Auch in dieser Branche sollte man Termine und sein Wort einhalten können. Aber wenn der Tag kommen sollte, an dem ich, noch dazu an einem Sonntag nicht mal mehr eine Stunde nach eigener freier Entscheidung auch mal "verplempern" (was im Fall von 2005 vermutlich ohnehin nicht eingetreten wäre, durch die nicht unerhebliche Verspätung des verlassenen IC wäre der Anschluß in [acronym title="RH: Heidelberg Hbf <Bf>"]RH[/acronym] wahrscheinlich ohnehin geplatzt) kann, weil mich 500 oder weiß der Teufel wieviele Euronen auch immer dazu "zwingen" - an diesem Tag wäre der Job für mich gestorben. Auch Du kannst Deinen schnöden Mammon dereinst nicht mitnehmen. Lese ich aus dem letzten Satz eigentlich so etwas wie Neid ?
Auch der Rest deines Beitrages passt nicht.
Ich habe nirgends geschrieben, dass ich sonntags Bahn fahre. Es war die ganze Zeit die Rede von Geschäftsterminen - nirgends von einem Sonntag. Dass du uns nun Geschichtchen darüber erzählen willst, was du sonntags machst, ist deine Sache, Geht aber wie bereits erwähnt am Thema vorbei. Hier geht es die ganze Zeit um geschäftliche Termine.
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Beitrag von 146225 »

Ach, und eines liegt mir ja auch noch auf dem Herzen. Ohne ausgiebig Jura studiert zu haben, aber die Vorstellungen, welche durch diese arme Welt getrieben werden, wie unser Rechtswesen nun aber die böse, böse Bahn exemplarisch zu bestrafen hätte und was man sich alles in Übersteigerung des eigenen Egoismus herausnehmen darf, sind teilweise durchaus absurd. Wir sind nun mal (noch) nicht soweit wie in Amerika, wo man sich wider jeglichen gesunden Menschenverstand verhalten darf und dann noch mit jede Menge Kohle (für den eigenen Anwalt) belohnt wird.

1. Die Sache mit der Notbremse und dem Fenster einschlagen

Mit Sicherheitseinrichtungen sollte weder Unfug noch leichtes Spiel getrieben werden. Die Kriterien für den rechtmäßigen Gebrauch von Nothalteeinrichtungen aller Art sind denen einer Notwehrsituation juristisch gleichzustellen, es muß eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut bestehen, und der Gebrauch des Abwehrmittels muß in vernünftigem Verhältnis zur bestehenden Gefahrensituation stehen. Nach diesen Kriterien rechtfertigen eigentlich nur Feuer, Entgleisungen bzw. unmittelbar erfassbare und akut lebensgefährliche technische Störungen den Gebrauch der Notbremse, unter Umständen auch noch kriminelle oder terroristische Handlungen. Aber sonst ? Wird medizinische Hilfe schnell benötigt, ist es immer der bessere Weg, der Zug hält kontrolliert dort, wo diese Hilfe auch schnell zu den Hilfsbedürftigen gelangen kann, statt irgendwo in der Pampa, wo sich der Notarzt erstmal den Weg durchs Gebüsch freischneiden muß. Und erzähle mir jetzt bitte sehr keiner, das gesamte Betriebspersonal der DB bestünde diesbezüglich aus unfähigen Sadisten, denen es herzlich egal ist, ob Reisende ärztlich versorgt werden müssen.

Also: Nur wegen Ausfall der Klimaanlage ist es weder gerechtfertigt, die Notbremse zu betätigen noch sonstige Einrichtungen für den Gefahrenfall (z.B. Türnotentriegelung) zu betätigen. Dann greift zu Recht der § 315 StGB & Co. Und bei Sachbeschädigung hört der Spaß dann sowieso auf. Denn die "einschlagbaren" Fenster von ICE und ähnlichen Fahrzeugen dienen dazu, im Gefahrenfall, so nicht mehr anderweitig möglich, eingeschlossene Personen zu bergen - aber nicht, um mal eben die Luftzufuhr zu regulieren.

2. Der Beförderungsvertrag

Beförderungsverträge mit einem EVU sind juristisch gesehen Gattungsschulden, d.h. falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet mir das EVU für mein Entgelt im Sinne § 243 BGB die Beförderung im vereinbarten Umfang. ("Leistung mittlerer Art und Güte"). Einen besonderen Rechtsanspruch auf die Beförderung im, sagen wir, (5)806 002 oder nur auf einem vorwärtsgerichteten Fensterplatz, oder nur bei einer netten jungen Mitfahrerin neben mir (absichtlich überzeichnet) erwerbe ich damit nicht. Unter den gleichen Aspekt fallen auch Einrichtungsdetails aller Art, seien es Klimaanlagen oder Wasserhähne. Es ist zwar nett, wenn mir das EVU solchen Service anbietet, einen Rechtsanspruch darauf habe ich allerdings mit der Fahrkarte nicht erworben. Für die Fälle, in denen das EVU seinen Pflichten - also der Beförderung - aus dem Vertrag nicht oder nur unzureichend nachkommt, gibt es, so ein Verschulden des EVU vorliegt, die von der Bundesregierung in Kraft gesetzten
Fahrgastrechte. Weitergehende Ansprüche gegen das EVU habe ich vor allem dann, wenn dieses grob fahrlässig bzw. offen gesetzwidrig handelt - nur wird dieser Nachweis in den seltensten Fällen zu führen sein.

3. Die Anschuldigungen im "Klimaanlagentotalkollapsweltkrisenfall"

Kollege Bogestra wollte z.B. fahrlässige Körperverletzung im Sinne des §229 StGB geahndet wissen. Das dürfte nicht zu beweisen sein, denn dafür müßte der Nachweis erbracht werden, daß die Klimaanlagen der Züge entgegen den anerkannten technischen Regeln nicht oder nur unzureichend gewartet worden wären, damit es fahrlässig wird. Notwendig wäre also mindestens eine ausführliche Untersuchung, ob der gegebene technische Stand und die aktuellen Wartungspläne ausreichend sind oder nicht - viel Spaß, ein Stoff für jahrelangen Rechtsstreit. Ebenso müßte den betrieblich Handelnden - dem Zugpersonal genauso wie den TP, Fdl und ähnlichem Netzpersonal - nachgewiesen werden, daß sie die Problematik wissentlich und absichtlich vollständig ignoriert haben, evtl. mit dem Vorsatz der Schädigung - was unmöglich sein dürfte.

Auch der §323c des StGB - unterlassene Hilfeleistung - wird wohl ins Leere gehen, denn weder ist den Hilfsbedürftigen ärztliche Hilfe verweigert worden noch ist eine dem Wortsinn des Paragraphen nach klar erkennbare Pflichtverletzung des Zugpersonales erkennbar. 4 oder 5 Eisenbahner können nun mal nicht in einem Zug mit mehreren hundert Leuten an Bord jeden einzeln, zeitnah und persönlich betreuen, sie müssen im Rahmen ihrer Pflichten vielmehr für einen geordneten Ablauf - z.B. den möglichen Zugang der Rettungskräfte - sorgen. Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten nachzuweisen, wird recht schwierig.

Im Gegensatz zu Autobahn finde ich es übrigens lobenswert, daß die DB von sich aus den Dialog mit den (nicht zu Unrecht) unzufriedenen Fahrgästen sucht und eine Reihe von Kulanzleistungen offeriert. Ist eine großzügige und menschliche, auch ehrliche Geste, und sollte höher bewertet werden als der Drang, alles und jeden bis zum Exzeß zu verlagen.
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Beitrag von 146225 »

Teef @ 13 Jul 2010, 20:01 hat geschrieben: Auch der Rest deines Beitrages passt nicht.
Ich habe nirgends geschrieben, dass ich sonntags Bahn fahre. Es war die ganze Zeit die Rede von Geschäftsterminen - nirgends von einem Sonntag. Dass du uns nun Geschichtchen darüber erzählen willst, was du sonntags machst, ist deine Sache, Geht aber wie bereits erwähnt am Thema vorbei. Hier geht es die ganze Zeit um geschäftliche Termine.
Mal gradeheraus gesagt: Thema verfehlt, denn den Sinn meines Beitrages hast Du nicht verstanden, der unter anderem darin bestand, das Geschäft nicht über alles andere im Leben zu stellen. Ich hätte vermutlich übrigens auch werktags nicht anders gehandelt. Doch hechle weiterhin hektisch jeder Sekunde hinterher - sei Dir aber sicher, daß Deine Termine der Welt mindestens so egal sein dürfen, wie meine gelebten Reiseerfahrungen.
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Beitrag von 146225 »

Teef @ 13 Jul 2010, 19:58 hat geschrieben: Deine Argumentation ist eine Milchmädchenrechnung, die ich nicht mitmache. Nur weil es im Straßenverkehr auch Verletzte gibt, macht dies die Verletzten beim hiesigen Vorfall nicht unnedeutender.
Ah, törichter Irrsinn - wie süß. Doch in nicht unerheblich wenigen Beiträgen vorher hast Du bereits die in dieser Beitragskette so unsagbar grotesk abgehandelten Einzelfälle versucht als allgemeingültig und symptomatisch für das Gesamtsystem "Bahn" darzustellen - was ist das dann ? Wer solches tut, der muß sich auch meinen Vergleich gefallen lassen.
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Beitrag von 146225 »

Lazarus @ 13 Jul 2010, 19:39 hat geschrieben: @ 146225

Und was macht man z.b. bei Zugbindung?
Der Wechsel auf den NV steht Dir auch bei Fahrkarten mit Zugbindung mal grundsätzlich frei. Und natürlich kann eine Einzelerfahrung von mir ganz sicher nicht jede Besonderheit des in sich doch recht komplexen deutschen Tarifwesens abdecken. Eine Besonderheit von mir ist dagegen, daß ich Fahrkarten mit Zugbindung nicht mag, aber das tut nix zur Sache.

Mal von der Tatsache ganz abgesehen, das net jeder wie du die Info hat, wie dann dort wieder wegkommt.

Weißt Du, welche Info ich hatte ? Ich habe bei der Einfahrt in [acronym title="FG: Gießen <Bf>"]FG[/acronym] den RE am Nachbargleis und seine Abfahrtszeit gen [acronym title="FF: Frankfurt (Main) Hbf <Bf>"]FF[/acronym] gesehen - sonst hatte ich nix, keine elektronischen Helferlein, kein Kursbuch inder Tasche, nix. Nur die vage Gewißheit, bei gegen 17 Uhr ab [acronym title="FG: Gießen <Bf>"]FG[/acronym] auf jeden Fall noch heimzukommen. Als der RE dann in [acronym title="FF: Frankfurt (Main) Hbf <Bf>"]FF[/acronym] war, hab ich halt auf dem Abfahrtplan nach dem nächsten brauchbaren Anschluß gesucht - und in [acronym title="RH: Heidelberg Hbf <Bf>"]RH[/acronym] dann nochmal. Wo also habe ich hier Informationen benutzt, welche nicht allgemein zugänglich sind ?
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Beitrag von Lazarus »

Also das man bei Fahrkarten mit Zugbindung auch einfach den NV nutzen, wusste ich so auch net und wäre das Risiko auch ziemlich sicher net eingegangen.
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Beitrag von 146225 »

Lazarus @ 13 Jul 2010, 20:40 hat geschrieben: Also das man bei Fahrkarten mit Zugbindung auch einfach den NV nutzen, wusste ich so auch net und wäre das Risiko auch ziemlich sicher net eingegangen.
Doch - eine Fahrkarte mit Zugbindung muß ja eine der Produktkategorie A oder B sein, nur dort gilt ja überhaupt eine solche. Dieselbe Fahrkarte ist aber auf die Produktkategorie C abwärtskompatibel, und dort gibt es keine Zugbindungen.
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Beitrag von Teef »

146225 @ 13 Jul 2010, 20:22 hat geschrieben:
Teef @ 13 Jul 2010, 20:01 hat geschrieben: Auch der Rest deines Beitrages passt nicht.
Ich habe nirgends geschrieben, dass ich sonntags Bahn fahre. Es war die ganze Zeit die Rede von Geschäftsterminen - nirgends von einem Sonntag. Dass du uns nun Geschichtchen darüber erzählen willst, was du sonntags machst, ist deine Sache, Geht aber wie bereits erwähnt am Thema vorbei. Hier geht es die ganze Zeit um geschäftliche Termine.
Mal gradeheraus gesagt: Thema verfehlt, denn den Sinn meines Beitrages hast Du nicht verstanden, der unter anderem darin bestand, das Geschäft nicht über alles andere im Leben zu stellen. Ich hätte vermutlich übrigens auch werktags nicht anders gehandelt. Doch hechle weiterhin hektisch jeder Sekunde hinterher - sei Dir aber sicher, daß Deine Termine der Welt mindestens so egal sein dürfen, wie meine gelebten Reiseerfahrungen.
Dein Beitrag war auch nicht zu verstehen, da sinnlos. Es geht die ganze Zeit um die pROBLEMATIKEN der Nutzung der Bahn als Geschäftsreisender, wenn man auf bestimmte Termine angewiesen ist. Hierbei war ich nicht der einzige, der diese Problematiken angeführt hat. Dann kommst plötzlich du und erzählst etwas davon, eine Stunde hin oder her, ist doch egal. Dann kommt raus, dass du ein sonntäglichen Ausflug beschreibst. Das geht am Thema vorbei. Ich hoffe, du siehst den Unterschied zwischen einem Sonntag und einem Werkttag (bin mir nicht sicher).

Niemand wollte hier irgendetwas von deinen sonntäglichen Tingeltouren hören. Übrigens: Meine Termine gehen die Welt auch rein gar nichts an.
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Beitrag von DumbShitAward »

146225 @ 13 Jul 2010, 20:58 hat geschrieben: Doch - eine Fahrkarte mit Zugbindung muß ja eine der Produktkategorie A oder B sein, nur dort gilt ja überhaupt eine solche. Dieselbe Fahrkarte ist aber auf die Produktkategorie C abwärtskompatibel, und dort gibt es keine Zugbindungen.
Und selbst wenn man in einen anderen Zug der Kategorie A oder B einsteigen möchte, ein freundliches Wort (damit tun sich anscheinend viele Fahrgäste ziemlich schwer...) an den Zub oder die Mitarbeiter am Servicepoint löst dieses "Problem" i.d.R. ruckzuck. Hatte mal ein ähnliches Problem, auf dem Weg nach Klagenfurt im EC - da wars allerdings nicht zu heiß sondern bitterkalt (an dem Morgen hatte es -15°C), ich hatte ein damals noch Dauer-Spezial Österreich 1. Klasse und im einzigen 1. Klasse Wagen der ÖBB war die Heizung im Sack, alternativ gabs nur einen überfüllten Wagen der Kroaten (ungewöhnlich heruntergekommen, kein Strom am Platz, usw.). Hab dann den Zub gefragt, ob er mir die Zugbindung aufheben kann, ich steig in München-Ost wieder aus und nehm den nächsten EC. War überhautp kein Problem...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von Bayernlover »

146225 @ 13 Jul 2010, 20:18 hat geschrieben: Wir sind nun mal (noch) nicht soweit wie in Amerika, wo man sich wider jeglichen gesunden Menschenverstand verhalten darf und dann noch mit jede Menge Kohle (für den eigenen Anwalt) belohnt wird.
Soweit will hier auch kaum einer gehen. Das was Du hier beschreibst ist schlicht und ergreifend vollkommen überspitzt.
Nach diesen Kriterien [...] rechtfertigen akut lebensgefährliche technische Störungen den Gebrauch der Notbremse

Ein Ausfall der Klimaanlage ist nicht akut lebensgefährlich? In der Medizin ist öfter mal die Rede von einem Hitzschlag, nur mal so als Denkanstoß...
Wird medizinische Hilfe schnell benötigt, ist es immer der bessere Weg, der Zug hält kontrolliert dort, wo diese Hilfe auch schnell zu den Hilfsbedürftigen gelangen kann, statt irgendwo in der Pampa, wo sich der Notarzt erstmal den Weg durchs Gebüsch freischneiden muß.

Manchmal reicht aber auch einfach die frische Luft, oder? Und wenn der Zug bis zum nächsten Bahnhof noch 30 Minuten braucht (was ich als Reisender, der kurz vorm Kreislaufkollaps steht, nicht mehr in Erfahrung bringe), macht es in dem Moment Sinn, Notbremse und Nothammer zu gebrauchen. Denn ich stecke in einer Notsituation. Wenn ich dafür nachher noch belangt werde, gut, dann war es wirklich meine allerletzte Bahnfahrt.
Also: Nur wegen Ausfall der Klimaanlage ist es weder gerechtfertigt, die Notbremse zu betätigen noch sonstige Einrichtungen für den Gefahrenfall (z.B. Türnotentriegelung) zu betätigen.

Dem widerspreche ich entschieden.
aber nicht, um mal eben die Luftzufuhr zu regulieren.

Von mal eben war auch nicht die Rede, es ging um Temperaturen um die 50 Grad.
Einen besonderen Rechtsanspruch auf die Beförderung im, sagen wir, (5)806 002 oder nur auf einem vorwärtsgerichteten Fensterplatz, oder nur bei einer netten jungen Mitfahrerin neben mir (absichtlich überzeichnet) erwerbe ich damit nicht. Unter den gleichen Aspekt fallen auch Einrichtungsdetails aller Art, seien es Klimaanlagen oder Wasserhähne. Es ist zwar nett, wenn mir das EVU solchen Service anbietet, einen Rechtsanspruch darauf habe ich allerdings mit der Fahrkarte nicht erworben. Für die Fälle, in denen das EVU seinen Pflichten - also der Beförderung - aus dem Vertrag nicht oder nur unzureichend nachkommt, gibt es, so ein Verschulden des EVU vorliegt, die von der Bundesregierung in Kraft gesetzten
Fahrgastrechte. Weitergehende Ansprüche gegen das EVU habe ich vor allem dann, wenn dieses grob fahrlässig bzw. offen gesetzwidrig handelt - nur wird dieser Nachweis in den seltensten Fällen zu führen sein.

Ich habe aber einen Rechtsanspruch darauf, dass ich unter menschenwürdigen Bedingungen befördert werde - dazu braucht es keine Fahrgastrechte. Das ist normaler Menschenverstand.
Das dürfte nicht zu beweisen sein, denn dafür müßte der Nachweis erbracht werden, daß die Klimaanlagen der Züge entgegen den anerkannten technischen Regeln nicht oder nur unzureichend gewartet worden wären

Müssen sie ja, sonst fallen sie ja nicht aus. Oder sie sind falsch konstruiert, auch möglich.
viel Spaß, ein Stoff für jahrelangen Rechtsstreit

Und? Nur weil es lange dauert, einfach nichts machen? Damit müsste man auch die meisten Morde fallenlassen, ist ja viel zu viel Aufwand für einen einzigen Toten.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von DumbShitAward »

Teef @ 13 Jul 2010, 21:59 hat geschrieben: Dein Beitrag war auch nicht zu verstehen, da sinnlos. Es geht die ganze Zeit um die pROBLEMATIKEN der Nutzung der Bahn als Geschäftsreisender, wenn man auf bestimmte Termine angewiesen ist. Hierbei war ich nicht der einzige, der diese Problematiken angeführt hat. Dann kommst plötzlich du und erzählst etwas davon, eine Stunde hin oder her, ist doch egal. Dann kommt raus, dass du ein sonntäglichen Ausflug beschreibst. Das geht am Thema vorbei. Ich hoffe, du siehst den Unterschied zwischen einem Sonntag und einem Werkttag (bin mir nicht sicher).

Niemand wollte hier irgendetwas von deinen sonntäglichen Tingeltouren hören. Übrigens: Meine Termine gehen die Welt auch rein gar nichts an.
Moment: du machst diesen Thread auf, wütest rum wie die Bild-Zeitung, preist deinen BMW in allen Farben, legst noch extra Wert darauf, dass du Geschäftsreisender bist und dann kommt mal jemand anders mit einem praktischen Beispiel und du blaffst denjenigen schwach von der Seite an? Hatte schon seine Gründe, das Boris nach zwei Stunden das erste mal aufräumen musste...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

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Beitrag von Autobahn »

@ 146225

Zu den Punkten 1. und 2. gebe ich Dir uneingeschränkt Recht.

Im Punkt 2. hadere ich aber mit den Beförderungsbedingungen an sich. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Im Punkt 3. wird es spannend.

Es ist wohl unstrittig, dass der Tatbestand der Körperverletzung in mindestens den 44 Fällen vorliegt, die auf Grund des Ausfalls der Klimaanlage ärztlich behandelt werden mussten. Im weiteren Sinne liegt auch bei den übrigen Fahrgästen eine Körperverletzung vor, wenn auch auf Grund ihrer robusteren Gesundheit in geringerem Maße. Es ist davon auszugehen, dass der Ausfall der Klimaanlage nicht absichtlich herbei geführt wurde, ein Vorsatz also ausgeschlossen werden kann.

Der Nachweis der Fahrlässigkeit in Bezug auf die Klimaanlagen wird hilfsweise dadurch erbracht, dass die Probleme der Klimaanlagen seit Jahren bekannt sind und an diesem Tag bereits zwei Züge mit defekter Klimaanlage in Hannover geräumt wurden. Ob die Klimaanlage in diesem Zug bereits bei der Ankunft in Hannover defekt war oder ob sie erst nach der Abfahrt ihre Funktion einstellte, ist (noch) nicht bekannt. Für die Beurteilung des konkreten Falls dürfte sie sich allenfalls entlastend für die betroffenen Mitarbeiter vor Ort auswirken. Als weiteres Indiz wird hilfsweise die Abstellung weiterer ICE wegen defekter Klimaanlage herangezogen, die in diesen Fällen vorsorglich erfolgte.

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachse...itzeice102.html

Belastend für das involvierte Personal der DB AG (und da sind auch die Vorgesetzten des Bordpersonals gemeint) könnte sich der Umstand erweisen, das man in Kenntnis der Umstände von kollabierenden Fahrgästen nicht bereits in Minden (IC-Halt, also von der Bahnsteiglänge möglich) gehalten und vorab die Rettungskräfte alarmiert hatte. Statt dessen soll nach Aussage von Reisenden eine Durchsage erfolgt sein, dass man keinen Nothalt einlegt.
§323c StGB @ , hat geschrieben:Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Beurteilung, ob eine Hilfeleistung unterlassen wurde ist hier grenzwertig zu beurteilen. Tatsache ist allerdings, dass sie nicht zeitnah für die Betroffenen erfolgte. Wenn man sich bei der Weigerung eines Nothalts an einem geeigneten Bahnof auf den Passus „ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten“ beruft und dabei betriebliche (oder kommerzielle) Belange anführt, ist das für das Gericht kein wichtiger Grund. Man bedenke, dass die Probleme bei den Fahrgästen bereits kurz nach der Abfahrt in Hannover auftraten, der Halt in Bielefeld aber erst knapp eine Stunde später erfolgte. Gegen eine von Dir angenommene Hilfeleistung durch das Personal der DB AG spricht auch, dass die Rettungskräfte erst 15 Minuten nach Ankunft des Zuges vor Ort waren, und dies auch nur für zwei gemeldete Patienten. Erst diese Rettungskräfte haben den Großalarm ausgelöst.

Auf einen „Befehlsnotstand“ können sich Tf und Zub hier nicht berufen und als „eigene Gefahr“ den drohenden Arbeitsplatzverlust anführen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass die Betroffenen nicht nur Kreislaufprobleme oder "Unannehmlichkeiten" hatten, sondern auch Todesängste ausstanden und vielleicht nie wieder mit der Bahn fahren können. Und da ist das Angebot von Reisegutscheinen ein absolute Frechheit. Selbst als Barabfindung wäre die Höhe indiskutabel.
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Teef
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Beitrag von Teef »

DumbShitAward @ 13 Jul 2010, 22:06 hat geschrieben: [...] preist deinen BMW in allen Farben [...]
"deine BMWs". Bitte Plural. Danke.
Electron
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Beitrag von Electron »

@Teef: Hochmut kommt vor dem Fall... Ich bin zwar selber ein Fahrer eines Unvernunftmobils, aber so dick auftragen brauchts ned...

Gerade in den Tagesthemen... DB will Reisenden, die ärztlich behandelt werden mussten, 150% des Reisepreises in Form von Reisegutscheinen erstatten, allen anderen mit "massiven Komforteinbußen" 50%

In den letzten Jahren bin ich dienstlich auch relativ oft mit Auto und Bahn unterwegs gewesen... man kann sowohl mit dem Auto wunderbar 5h von Muc nach Stuttgart brauchen, als auch supertoll mit dem ICE 2-3h länger brauchen. Beides war allerdings eher die Ausnahme. Und wenn ich mal 10-20 min später am Zielort angekommen bin beschwere ich mich nicht...

In den letzten 2 Wochen (Hochsommer!) habe ich mir während meines Urlaubs eine Deutschlandrundreise mit dem Jubiläumsticket gegönnt. Von 22 Bahnfahrten waren 2 über 1h verspätet bzw Zugausfall mit Ersatzzug, eine war ca +30, und alle anderen lagen irgendwo zwischen pünktlich und +10 min. Also durchaus erträglich. Klimaanlagenausfälle hatte ich trotz >30°C Aussentemperatur keine.

Dass bei einem Redesign der ICE2-Garnituren das Klimakonzept nochmal genauer angesehen wird, (bzw. das dazugehörige Wartungskonzept) würde aber trotzdem wohl nicht schaden
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Teef @ 13 Jul 2010, 22:27 hat geschrieben:
DumbShitAward @ 13 Jul 2010, 22:06 hat geschrieben: [...] preist deinen BMW in allen Farben [...]
"deine BMWs". Bitte Plural. Danke.
Sorry Teef, ich bin selbst Autofahrer, aber Deine Argumente gehen auch mir auf den Zeiger.
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Beitrag von Bayernlover »

Teef @ 13 Jul 2010, 22:27 hat geschrieben: "deine BMWs". Bitte Plural. Danke.
Bevor sich alle gleich auf diesen Beitrag stürzen, möchte ich auch mal zugute halten, dass man sich anscheinend auf Teef eingeschossen hat - da wundert mich nicht, dass er auch zurückschießt. Dass seine Wortwahl nicht immer die beste ist, ist unumstritten, trotz allem braucht mir keiner erzählen, dass er mit der Bahn schneller oder zuverlässiger ankommt als jemand mit einem 530d. Selbst mit einem 21 Jahre alten Passat bin ich schneller und günstiger unterwegs, wenn ich mal nur den Spritpreis gegenüber dem Normalpreis ansetze. Das nur mal als Denkanstoß.

Und dass ausfallende Klimaanlagen gerade dann, wenn sie am dringensten benötigt werden als Normalfall deklariert werden, geht irgendwo am Thema vorbei. Wenn ich die Leute nicht auf eine zumutbare Weise befördern kann, muss ich es lassen. Dann muss ich eben Züge einsetzen, bei denen man die Fenster öffnen kann, aber dann nur 140 fahren. 300 zu kacheln, dann die Leute aber umkippen zu lassen, ist bei aller Liebe und bei allem Einzelfall irgendwo Betrug am Kunden.
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Beitrag von Teef »

Bayernlover @ 13 Jul 2010, 22:44 hat geschrieben: Bevor sich alle gleich auf diesen Beitrag stürzen, möchte ich auch mal zugute halten, dass man sich anscheinend auf Teef eingeschossen hat - da wundert mich nicht, dass er auch zurückschießt.
Wenn du so weiter machst, setze ich dich noch auf meine Freundesliste. :D :ph34r:
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Electron @ 13 Jul 2010, 22:41 hat geschrieben: Gerade in den Tagesthemen... DB will Reisenden, die ärztlich behandelt werden mussten, 150% des Reisepreises in Form von Reisegutscheinen erstatten, allen anderen mit "massiven Komforteinbußen" 50%


Welch grosszügiges Angebot :rolleyes:

Das die betroffenen Fahrgäste vielleicht garnet mehr Bahnfahren wollen, darauf kommt man anscheinend net? Wär mir das passiert, ich würde garantiert die nächsten Monate keinen Fuss mehr in einen Zug setzen.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von TravellerMunich »

Bayernlover @ 13 Jul 2010, 22:44 hat geschrieben: Wenn ich die Leute nicht auf eine zumutbare Weise befördern kann, muss ich es lassen. Dann muss ich eben Züge einsetzen, bei denen man die Fenster öffnen kann, aber dann nur 140 fahren. 300 zu kacheln, dann die Leute aber umkippen zu lassen, ist bei aller Liebe und bei allem Einzelfall irgendwo Betrug am Kunden.
Wenn man wenigstens 300 fahren würde...

Wo zwischen Hannover und Bielefeld, wo das Drama seinen Lauf nahm, wird denn mit 300 durch die Gegend gekachelt?

Die ICEs fahren dort doch praktisch genauso schnell wie seinerzeit in den 80ern die dort auch verkehrenden Interzonenzüge nach Leipzig.
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Beitrag von Bayernlover »

TravellerMunich @ 13 Jul 2010, 23:25 hat geschrieben: Wo zwischen Hannover und Bielefeld, wo das Drama seinen Lauf nahm, wird denn mit 300 durch die Gegend gekachelt?
So genau kenne ich mich da oben nicht aus, sorry ;)
Die ICEs fahren dort doch praktisch genauso schnell wie seinerzeit in den 80ern die dort auch verkehrenden Interzonenzüge nach Leipzig.

Und bei denen gingen die Fenster auf, da bin ich mir relativ sicher :D
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Lazarus @ 13 Jul 2010, 22:51 hat geschrieben:Welch grosszügiges Angebot :rolleyes:

Das die betroffenen Fahrgäste vielleicht garnet mehr Bahnfahren wollen, darauf kommt man anscheinend net?
Manche werden so geschädigt sein, dass sie in ihrem Leben keinen Fuß mehr in ein öffentliches Verkehrsmittel setzen.

Aber, siehe oben, ich erwähnte es bereits.
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Beitrag von Fichtenmoped »

TravellerMunich @ 13 Jul 2010, 22:25 hat geschrieben: Wenn man wenigstens 300 fahren würde...

Wo zwischen Hannover und Bielefeld, wo das Drama seinen Lauf nahm, wird denn mit 300 durch die Gegend gekachelt?

Die ICEs fahren dort doch praktisch genauso schnell wie seinerzeit in den 80ern die dort auch verkehrenden Interzonenzüge nach Leipzig.
Sie können, wenn sie denn dürfen, auf der Strecke lt. Eisenbahnatlas 200km/h fahren, also ist die entsprechende Technik ( LZB usw. ) verbaut...
Da aber ein Eisenbahnatlas online nicht so einfach abrufbar ist, muss man andere Quellen heranziehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrecke_H...%E2%80%93Minden
"Betriebstechnisch sind es aber zwei Strecken mit jeweils zwei Gleisen, von denen die eine mit der VzG-Nummer 1700 für den Personenverkehr vorgesehen ist mit Geschwindigkeiten bis 200 km/h, während die Strecke mit der VzG-Nummer 2990 vornehmlich dem Güterverkehr dient und mit maximal 120 km/h befahren werden darf."
http://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrecke_H...%E2%80%93Minden
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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